Beiträge von Alf

    Ich hoffe, dass man endlich auch einmal von der Vorgabe einer "helltönenden Glocke" abkommt und die Möglichkeit einräumt, eine anständige Airzound zu verwenden, um in entscheidenden Momenten auf sich aufmerksam zu machen. Bislang hat mir sowas nur illegal das Leben gerettet.

    Ich habe mir erstmal die nähere Umgebung dort angeschaut und habe nun schon gar keine Lust mehr, die einzelnen Ziffern auszuarbeiten. Was dem Radverkehr dort geboten wird, ist jenseits von Gut und Böse.

    Erstmal besteht eigentlich grundsätzlich überall ein Fahrbahnbenutzungsverbot. Und die Nebenflächen werden entsprechend hübsch bunt dekoriert, wenn oftmals auch recht fragwürdig:


    Auf jeden Fall ist man besser beraten, immer schön den aufgepinselten Furten zu folgen.

    Denn wenn man sich nicht an die Malereien hält, passiert folgendes:

    Das sicherste Verkehrsmittel in diesem Stadtteil dürfte das Schiff sein...

    Das heißt auf den allermeisten Straßen sind solche Fahrradfahrerinnen entsprechend §5 StVO dazu angehalten, an geeigneter Stelle zu warten, um mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.

    Aber wenn ich warte, ist es ja kein Überholen mehr, sondern ein Vorbeifahren, oder? Und dann muss nicht einmal der MindestÜBERHOLabstand eingehalten werden, weil: Es war ja noch nie von einem MindestVORBEIFAHRabstand irgendwo die Rede. Abgesehen von §1 StVO natürlich.

    Für ein Fahrrad ist es an den meisten Stellen unproblematisch möglich zu halten, um mehrere unmittelbar nachfolgende Fahrzeuge überholen zu lassen.

    Also, einen möglichen Seitenraum finde ich eigentlich kaum, um mich aus der "Schusslinie" zu begeben. An Einmündungen würde ich dem Querverkehr im Weg stehen. Auf den Gehweg darf ich nicht fahren. Also halte ich für Gewöhnlich direkt auf meiner Fahrlinie. Damit bin ich zwar nicht aus der Welt, aber die Vorbeifahrenden überholen dann zumindest nicht und müssen nicht an einen Überholabstand denken (siehe oben).


    Wie ist es zum Beispiel wenn ich auf dieser Landstraße mit dem Fahrrad fahre, auf der es leicht bergauf geht, sodass ich auf höchsten 10-12 km/h komme:

    https://www.google.de/maps/@50.20160…i8192?entry=ttu

    Über mehrere km verbietet eine durchgezogene Linie das Überholen, denn der Sicherheitsabstand von mind. 2 m könnte nicht eingehalten werden.

    Meinst Du wirklich, die durchgezogene Linie ist das Resultat der nicht ausreichenden verbleibenden Restbreite, wenn man Radfahrer überholen wolle? Dann müsste ja die gesamte Republik mit durchgezogenen Linien versehen sein. Ich denke eher, man wollte in erster Hinsicht das Überholen generell verhindern.

    Wenn ich an der Landstraße anhalte, um das Vorbeifahren zu ermöglichen, würde das bei durchgezogener Linie nicht viel helfen. Es braucht dann zwar keinen Überholabstand mehr, aber dennoch würde der Überholer die durchgezogene Linie überfahren. Gut, das müsste er bei sonstigen "Hindernissen" auf der Fahrbahn mit äußerster Vorsicht zwar auch, aber damit würde der Radfahrer wohlmöglich billigend in Kauf nehmen, dass der Vorbeifahrende die Verkehrssituation nicht überblickt und es zu einer Behinderung/Gefährdung/ oder zu einem Unfall (möglicherweise mit Todesopfer) kommt. Daran will ich als Radfahrer dann aber nicht Schuld sein, nur weil ich angehalten habe, obwohl ich auch gemütlich mit 10 bis 15 km/h hätte weiterfahren können. Kann ja sein, dass die nachfolgende Kolonne mit dem Hinterherfahren durchaus einverstanden ist und niemand die durchgezogene Linie überfahren möchte.


    Ab wie vielen Autos hinter mir sollte ich mich auf den Fußweg begeben, dort stehen bleiben und die Fahrzeuge passieren lassen, die dort teils 60, teils 80 km/h schnell fahren dürfen?

    Also, der Gehweg sollte für Radfahrer eigentlich tabu sein, auch wenn die alltägliche Praxis das Gegenteil beweist. Und ich würde es auch nicht einsehen, dass ich die Verkehrsmittelart wechsle, um meinen verkehrsrechtlichen Status zu ändern, um anderen freie Bahn zu bieten. Dann kann ich gleich daheim bleiben. Obwohl ich auch dort gelegentlich manchen im Weg wäre...

    Ein ganz übles Beispiel stellt hier auch die Ortsdurchfahrt von Gröbenzell dar. Fast drei Kilometer beidseitiger "Schutz"streifen in Verbindung mit Fahrstreifenverschwenkungen, jede Menge "künstlicher" Verkehrsinseln, teilweise vierstreifiger Fahrbahn und Längsparkern. Einfach nur schrecklich. Angenommen, man benutzt diese direkte Ortsdurchfahrt als Radfahrer für die gesamte Zeit seines Berufslebens, man würde die Früchte des wohlverdienten Ruhestands wohl kaum ernten können. Klar, dass die Radfahrer da sehr gerne die Gehwege benutzen, die zu ca. der Hälfte sogar für Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit freigegeben sind. Muss ich erwähnen, dass auch die nicht freigegebenen Bereiche durch Radfahrer wie völlig selbstverständlich geentert werden? Von der Benutzung in falscher Richtung mag ich mal gar nicht reden...

    Was könnte man da nicht alles schöne daraus machen. Rückbau der Vierspurigkeit, Rückbau der Inseln, Rückbau der Längsparkplätze und her mit einer PBL in beiden Richtungen. Wo es der Platz dann erlaubt, Bäume. DAS nenne ich dann mal Verkehrswende und Anreiz zum ganzjährigen Umstieg auf's Fahrrad. München grenzt direkt an Gröbenzell an. Wo ist das Problem? Bessere Voraussetzungen gibt's doch gar nicht. Aber stattdessen quält sich werktäglich morgens und abends eine nicht endende Blechlawine durch den Ort.

    "Beim Parken auf der Fahrbahn komme man beim Aussteigen außerdem leicht in den Gegenverkehr."

    Ach was! Torkeln die Fahrer etwa aus ihren Fahrzeugen? Und wodurch wird dies wohl ausgerechnet nur dort denn verursacht?

    Und beim illegalen Parken auf dem Gehweg gerät man etwa nicht leicht in den Fußverkehr? Wohlgemerkt noch vor dem Aussteigen!

    Bei der letzten Einmündung am Kabenmühlenweg ist die Nebenfläche nicht für Radverkehr vorgeschrieben oder freigegeben. Es steht dort kein entsprechendes Verkehrszeichen. In Gegenrichtung jedoch schon. Für einen gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradweg ist das gesamte Bauwerk über die gesamte Strecke eindeutig viel zu schmal. Genau aus diesen Gründen braucht man verständlicherweise "nur fünf Minuten" dort warten, um verantwortungsvolle Radfahrer anzutreffen, die einerseits nicht illegal auf diesem (dann wohl) Gehweg fahren, weil sie es nicht dürfen oder eben sich andererseits der Untermaßigkeit dieses Weges bei beidseitiger Benutzungspflicht bewusst sind, dessen Benutzung als nicht zumutbar ansehen und somit der Verwaltung und auch so manch aufgebrachtem Bürger berechtigterweise den Mittelfinger zeigen.

    Ich hatte ja über einen rätselhaften "Altbestand" in Fürstenfeldbruck berichtet, der allgemein auf ein Versehen vor 5 Jahren zurückdatiert wurde. Jetzt hat sich gezeigt, dass dieses RWBP-Schild bereits 2006 (!) zwar abgeordnet, aber nie entfernt wurde. Die STVB-Chefin bedankt sich für den Hinweis und kündigt an, dass das Schild "jetzt" entfernt wird. Fall offiziell erledigt. Wir sind am Arsch.

    Magst Du mir die Örtlichkeit verraten? Bin gespannt...

    Eine der Theoriefragen könnte dann lauten:

    Sie steuern ein Kraftfahrzeug. Auf der Fahrbahn vor Ihnen befährt ein Radfahrer Ihren Fahrstreifen. Nebenan befindet sich ein beschildeter Gehweg mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei". Wie reagieren Sie? Es können auch mehrere Antwortmöglichkeiten zutreffend sein.

    a) Ich hupe lange und gestikuliere gleichzeitig auf den Radweg zeigend, da Fahrbahnen ausschließlich Kraftfahrzeugen vorbehalten sind.

    b) Ich verhalte mich zurückhaltend, überhole zur Verdeutlichung jedoch mit nur ca. 20 cm Abstand, damit der Radfahrer merkt, dass er gerade etwas falsch macht.

    c.) Ich überhole unter Berücksichtigung des Mindestüberholabstands, des Gegenverkehrs und der Gesamtverkehrslage regelkonform, da der Radfahrer selbstverständlich auf der Fahrbahn fahren soll, um nicht sich selbst und die Fußgänger nebenan zu gefährden.

    d) An der nächsten sich bietenden Gelegenheit stelle ich den Radfahrer durch das geöffnete Beifahrerfenster zur Rede, da er mich massiv behindert und zudem gar keine Steuern zahlt.

    Irgendwer ist mal auf die Idee gekommen, in dieser Straße mit sagenhaft breitem Radweg jede Einfahrt mit 4 Pollern zu bestücken.

    Der war wohl auch für Hamburg zuständig, denn die Eiffestraße sieht so aus...:

    Soll ich die Gegenrichtung auch noch abfahren?

    Also, zumindest parkt dort niemand auf dem Radweg.

    Zugegeben: Das waren ziemlich viele Bilder. Wenn's zu blöd ist, dann lösche ich meinen Beitrag oder bin mit einer Löschung durch den Admin einverstanden.

    Vielleicht hätte man in den allererste Paragrafen festhalten sollen, dass sich zunächst alle Verkehrsteilnehmer erstmal bitteschön an die Regeln zu halten haben. Als nächstes dann das ganze mit gegenseitiger Rücksichtnahme usw. Nicht umgekehrt!

    Natürlich fahre ich niemanden absichtlich über den Haufen, der irgendwo ist, wo er in dem Moment eigentlich gar nicht sein dürfte. Das ist klar und das ist damit auch nicht gemeint. Aber als Regelkonformer müsste man wesentlich weniger "Rücksicht" nehmen, wenn andere die Regeln nicht ständig brechen würden, weil sie ihnen oftmals schlichtweg scheißegal sind und sich viel lieber auf genau diesen vielzitierten Paragraphen 1 berufen.