Wurden an der besagten Kreuzung denn auch Radfahrer angezeigt, die bei Fahrbahnrot auf dem Radweg vom Alsterglacic nach rechts in Richtung Neuer Jungfernstieg abgebogen sind?
Beiträge von Alf
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Hmm und die Fußgänger? Die fahren ja nicht. Folglich gelten für und gegen die auch keine Vorfahrtsschilder
Für Fußgänger dürften die gleichen Vorschriften gelten, wie als wenn es sich um eine "echte" Fahrbahnkreuzung mit Krafverkehr in allen Richtungen handeln würde. Also wartepflichtig gegenüber Querverkehr, vorrangberechtigt gegenüber Abbiegeverkehr, in diesem Fall vor allem gegenüber dem Radverkehr. Die Beschilderung ist für Fußgänger ohne Belang.
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Bei dieser Gelegenheit:
Ich möchte bitte für Radfahrer vor dem Dammtorbahnhof getrennte Ampeln für geradeaus und rechts ab. Es ist doch bescheuert, dass rechtsabbiegende Radfahrer nicht gleichzeitig mit rechtsabbiegenden Autofahrern um die Ecke fahren dürfen, sondern warten müssen, bis die Fahrbahnampel auf »rechtsab-Rot« umschaltet und die Fußgängerampel grün wird.
Kannst Du ein Foto hiervon einstellen? Meine Vorstellungskraft verlässt mich gerade...
Nebenbei: Fußgängerampeln haben seit 1. Januar 2017 für den Radverkehr keinerlei Relevanz mehr.
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Ich habe eine Vermutung: unterschiedliche Räumzeiten. Wenn die Fahrbahnampel auf der einen Seite auf rot schaltet, muss es eine gewisse Zeit dauern, bis die Gegenseite grün bekommt. Kann es sein, dass diese Zeitspanne verlängert wird, falls jemand die Fahrradampel drückt?
Habe es nun beobachtet: Die Räumzeit verlängert sich durch Betätigung des Tasters n i c h t !
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Wenn es grün für Rechtsabbieger am Signalgeber für den Fahrverkehr gibt, dann dürfen aber auch Fußgänger geradeaus nicht grün haben.
Das ist korrekt. Habe nicht zu Ende gedacht. Habe ich korrigiert.
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Gut, gehen wir einmal davon aus, dass für den Radverkehr freigegebene Gehwege KEINE Radverkehrsführungen sind. Dann gelten für Radfahrer also die Lichtzeichen des Kraftfahrverkehrs. So weit, so schlecht...
Sollte der Kraftfahrverkehr lichtzeichentechnisch jedoch wohlmöglich mit Richtungspfeilen geregelt sein, haben wir hier regelmäßig feindliches Grün. Der grüne Pfeil besagt ja, dass der Kraftfahrer mit keinem anderen Verkehrsteilnehmer beim Befahren seines Fahrweges im geschützten Bereich zu rechnen braucht. Der auf dem Gehweg fahrende Radfahrer, für den dann ja genau dieses Lichtzeichen ebenfalls gilt, darf dann ja wohl auch ausgehen.
Möglicherweise haben Abbiege- und Geradeausverkehr auch gleichzeitig Richtungspfeil-Grün. Und genau hier gibt es wieder Schnittpunkte, wo die Verfechter des Kraftfahrverkehrs wohlmöglich plötzlich wieder auf § 10 StVO verweisen, da der Radfahrer über einen abgesenkten Bordstein von anderen Straßenteilen (Gehweg) auf die Fahrbahn einfährt bzw. diese quert. Lassen wir dann mal die Lichtzeichenanlagen außen vor, kommt man ganz schnell zu der Überzeugung, dass Radverkehr an Bordsteinen NIEMALS Vorrang hätte und das Rechtsabbiegen der Kraftfahrer ohne Rücksichtnahme gegenüber dem Radverkehr dadurch völlig legal ist.
Deswegen ist mir die andere Variante viel lieber: Der freigegebene Gehweg ist eine Radverkehrsführung. Es sind auch dort Kombi-Streuscheiben oder gar Fahrradampeln vorzuhalten, damit der Radverkehr im Umlauf der Lichtzeichenanlagen - gerade auch bei Richtungspfeilen - berücksichtigt wird.
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Wenn Geld keine Rolle spielt, halte ich dann vor allem auch Lichtzeichen für den Kraftverkehr h i n t e r jeder Kreuzung für sinnvoll, wie z. B. in Dänemark. Denn oftmals müssen sich Kraftfahrer vor Ampeln an erster Warteposition vor der Haltelinie derart den Hals verrenken, wie man es sich für gedankenlose Rechtsabbieger nicht einmal erträumen mag.
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Was gilt übrigens eigentlich an für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen, die Fahrbahnen queren? Sind das dann auch "Radverkehrsführungen"?
Meiner Meinung sind auch solche Gehwege mit Radverkehrsfreigabe ganz klar Radverkehrsführungen. Radverkehr wird dort entlang geführt, wenn auch nicht zwingend. Daher benötigen Die Signalgeber zumindest Kombi-Streuscheiben, wenn sich die Radfahrer nicht schon weit vor der Kreuzung/Einmündung auf dem Gehweg aufstellen sollen, um die Ampel für den Fahrverkehr zu beachten.
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Dann müssten solche Fahrradampeln als Serviceleistung eigentlich an jeder Kraftfahr-Ampel angebracht sein. Warum ausgerechnet dort?
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(Ironie ein) Malte, wann wirst Du es je begreifen: Radverkehr ist im Straßenverkehr für die anderen und vor allem für die StVB nur ein notwendiges Übel. Das allerbeste für (fast) alle Beteiligten wäre es, den Radverkehr bundesweit generell zu verbieten oder Fahrrädern ihren Status als Fahrzeug abzuerkennen. (Ironie aus)
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Gemäß § 37 (2) Nr. 6 StVO hat derjenige, der ein Rad fährt, die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
Folgende Situation in München-Aubing, Straße "Am Langwieder Bach". Es handelt sich um
das Mauselocheine Bahnunterführung. Oben drüber verläuft die Bahnstrecke München-Augsburg mit S-Bahn-, Regional-, Fern- und Güterverkehr.Fahrtrichtung Nord:
Fahrtrichtung Süd:
Demnach sind die Fahrradampeln für Radfahrer nicht relevant, da sich Radfahrer hier nicht auf Radverkehrsführungen befinden. Es gibt dort schlichtweg keine. Der Druckknopf befindet sich zudem hinter der Haltelinie bereits im Schutzbereich. Wie sollte der Radfahrer bei Rot dorthin gelangen?
Die Ampel schaltet übrigens automatisch um. Die Kontaktschleifen in der Fahrbahn sind anscheinend empfindlich genug, um zumindest erwachsene Radfahrer bzw. deren Fahrzeuge zu erkennen. Umlaufzeiten bei Kraftfahr- und Fahrradampel laufen parallel.
Also können die Fahrradampeln wohl abgebaut werden, da sie keinen Adressaten haben.
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Der Radweg ist an der Kreuzung aber schon so weit von der Fahrbahn entfernt, dass er kaum noch etwas mit der Essener Straße zu tun hat. Also könnte man sich auf eine separate Straße ohne Signalisierung berufen...
Ich habe die ursprüngliche Frage nach Gültigkeit von Signalgebern des Fahrverkehrs auf den nach rechts abbiegenden Radverkehr auch nicht auf diese eine bestimmte Kreuzung bezogen. Vielmehr ist meine Einschätzung (beinahe Überzeugung...) generell zu verstehen. Da ich aber immer der einzige bin, der dann anhält, mache ich vielleicht doch etwas falsch?
Da fällt mir eine Geschichte ein: Als ich damals noch Auto gefahren bin, hatte ich mir auch einen neuen Tacho einbauen lassen, weil ich dachte, der ursprüngliche sei kaputt, weil mich immer alle überholt hatten...
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Gilt für einen rechts abbiegenden Radfahrer auf dem Radweg die Fahrbahnampel oder darf er auch dann fahren, wenn die rot zeigt?
Gemäß § 37 (2) Nr. 6 begeht der Radfahrer einen Rotlichtverstoß, wenn er rechts abbiegt und die Fahrbahnampel rot zeigt. Immerhin hat der Quer-Radverkehr ja dann grün. Da freuen sich im Falle eines Unfalls schon die Anwälte...
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In dem Fall bleibt immer noch die Fußgängerampel als sicheres Zeichen, wann die Fahrbahn sicher überquert werden kann. Es sagt ja niemand, dass man früher fahren muss. Ich sage nur, dass diese Linksabbiegerampel für Radfahrer meist keinen Mehrwert bietet und dazu noch Nachteile hat.
Einen Mehrwert kann ich mir nur vorstellen, wenn es keine normal geschaltete Fußgängerampel gibt.
Stimmt schon, das Fußgängersignal bleibt weiterhin ein sicheres Zeichen. Aber es kann doch nicht im Sinne der StVO sein, dass Radfahrer ihr eigenes Verhalten an dem orientieren, was andere Verkehrsteilnehmergruppen tun dürfen. Und doch ist es wohl genau so! Zumindest bei den vorhin genannten 99,999 Prozent aller Radfahrer.
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Also, um die Situation an einem Beispiel zu erläutern:
Kreuzung in Germering (Oberbayern), Landsberger Straße/Untere Bahnhofstraße hat keine Fahrradampeln und auch keine Kombi-Streuscheiben. Der Radverkehr wird aus den meisten Richtungen auf Radfahrstreifen abgewickelt. Fahre ich auf einem solchen, fahre ich
1. auf der rechten Straßenseite auf dem Radfahrstreifen über die grüne Fahrverkehr-Ampel. Die grüne Fußgängerampel für die parallel verlaufende Fußgängerfurt gilt für mich nicht.
2. Ich halte auf Höhe des querenden Radfahrstreifens innerhalb des Kreuzungsbereichs und will nun nach links indirekt abbiegen. Hier lasse ich den Längsverkehr gemäß § 9 (2) StVO passieren. Da ich die Lichtzeichen des Querverkehrs nicht einsehen kann (liegt weiter rechts jenseits der Haltelinie), kann ich diese auch nicht befolgen. Da auch die quer verlaufende Fußgängerfurt nur die Männchen anzeigt und kein Radsymbol, gilt auch diese Ampel nicht für mich.
3. Sobald es der Längsverkehr zulässt, schließe ich den Abbiegevorgang ab, indem ich die Fahrbahn, auf welcher ich gerade ankam, nach links überquere und fahre auf dem Radfahrstreifen weiter. Da die Fußgängerampel rot zeigt und auch der Querverkehr wegen roter Ampel warten muss, werde ich von Passanten auf meine Unzurechnungsfähigkeit lautstark hingewiesen. Immerhin wäre ich ja ein schlechtes Beispiel für Schulkinder, würde aber auch das Klischee des sich nie an Regeln haltenden Radfahrers bedienen.
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Wieso plötzlich? Die Regelung im §9 (2) StVO ist uralt. Eine separate Lichtzeichenanlage für indirekte Linksabbieger ist ein Bonus der StVB, mir oft ein eher hinderlicher. Ich bin meist froh, wenn er fehlt, auch wenn mich dann einige für einen dieser typischen Rotlichtfahrradfahrer halten. Ich bin keiner.
Du hast vollkommen recht, diese Regelung ist nicht neu. Seit 1. Januar 2017 ist jedoch neu, dass die Lichtzeichen für Fußgänger für indirekt linksabbiegende Radfahrer nicht mehr gültig sind. Bis dahin musste sich der Radverkehr noch an diesem Signalgeber richten.
Überall dort, wo die StVB tief und fest schläft, richten sich 99,999 % der Radfahrer jedoch auch weiterhin an den Lichtzeichen der Fußgänger, weil sie einfach keine Ahnung haben oder ohnehin nur auf Gehwegen unterwegs sind. Zumindest wir beide jedoch queren korrekt gemäß § 9 (2) StVO.
Meine insgeheime Frage ist jedoch, ob sich die StVB dessen überhaupt bewusst ist. Ich meine, dass für indirekt abbiegende Radfahrer nun keine Lichtzeichen mehr gelten, wo dies bis zum 31.12.2016 vorher noch der Fall war. Also überall dort, wo es bis heute keine eigene Fahrradampel und auch keine Kombi-Streuscheibe gibt. Es wäre daher mehr als wünschenswert, dass auch die übrigen 99,999 % der Radfahrer die Fußgängerampeln korrekterweise ignorieren würden.
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Entgegen eines weitverbreiteten Irrglaubens: Den braucht es auch nicht, um korrekt indirekt nach links abbiegen zu können, denn den hat man dann schon passiert, nämlich die "Fahrbahnampel" oder "Radfahrampel". Zum weiteren Ablauf sagt der §9 (2) StVO alles notwenige:
Folglich die Verkehre, deren Richtungen man kreuzen würde (also Gegenverkehr, vor allem aber auch den Geradeausverkehr von hinten), durchlassen, anschließend Abbiegevorgang vollenden.
Das ist mir auch durchaus bewusst und so praktiziere ich es auch, wenn ich mich nicht ohnehin für ein direktes Linksabbiegen entschieden habe. Nur kann es von den StVB doch kaum so gewollt sein, dass für den Radverkehr die Querung seit 2017 plötzlich ohne Lichtzeichen durchgeführt werden soll. Die Ampel selber weiß ja schließlich nichts von der StVO-Novelle (Na gut, die StVB anscheinend wohl auch nicht...). Vielmehr darf man wohl annehmen, dass dort an offizieller Stelle tief und fest geschlafen wird. Selbst wenn man die zuständigen Stellen mit der Nase darauf stößt, wird sich tot gestellt. Die Ausreden - wenn denn welche kommen - sind teilweise köstlich! So viel Unverstand auf einem Haufen, vor allem auch von sogenannten "Radverkehrsbeauftragten" der Kommunen. Schnell habe ich gemerkt, dass man diese Spezies einfach nicht ernst nehmen darf. Wenn man diese Erkenntnisse alle aneinanderreiht, weiß jeder, welchen Stellenwert Radverkehr hat oder haben soll.
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Direktes Linsabbiegen ist praktisch immer legitim, wenn man den Radweg rechtzeitig verlässt, um sich einzuordnen. Nur wenn in der Zielstraße auch ein benutzungspflichtiger Radweg existiert, ist es besser, der Radverkehrsführung zum Abbiegen zu folgen. Wenn sie denn vernünftig ausgeführt ist....
Das "vernünftig ausgeführt" ist in der gesamten Republik - insbesondere aber gerade auch in München - seit 1. Januar 2017 nicht mehr überall der Fall. Und zwar genau dann, wenn ich auf Radverkehrsführungen beim indirekten Linksabbiegen keinen für den Radverkehr gültigen Signalgeber vorfinde. Da das Fußgängersignal bekanntermaßen nicht mehr für den Radverkehr gilt, ist zumindest für mich ein neuer Sport daraus entstanden, den Querverkehr unbeschadet zu passieren. Oder aber man verlässt die Radverkehrsführung weit vor der Kreuzung und ordnet sich wie ein Kraftfahrzeug ein.
Auf die in meinem Video gezeigte Kreuzung trifft genau dies zu. Es gibt für den auf den Radverkehrsführungen nach links abbiegenden Radverkehr keinen gültigen Signalgeber. Glücklicherweise gibt es nirgends Benutzungspflichten.
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