Kurios, was ich gestern bei der Rückfahrt von der ADFC-Fahrradsternfahrt in München entdeckt habe. Damit Radfahrer, welche aus dem Bereich Schloss Nymphenburg kommen und nördlich des Schlossgartens auf die Menzinger Straße münden, treffen auf folgende Beschilderung, sofern die Weiterfahrt auf der linken Straßenseite angestrebt wird:
Die Fahrbahn ist hier wohlgemerkt vierspurig. Der Grünstreifen ist recht breit. Nicht im Bild zu sehen ist die andere Richtungsfahrbahn.
Hier ist das linksseitige Befahren des Radwegs also nicht erlaubt. Man kann bei dieser Gelegenheit hierbei natürlich die Frage stellen, ob das VZ 254 nicht für den gesamten Straßenquerschnitt gilt, die Menzinger Straße Richtung Westen also zumindest ab hier für den Radverkehr tabu ist. Aber ich will mal nicht so engstirnig sein. Statt dessen wenden wir uns einmal den Schildern daneben zu. Dort ist der Gehweg doch tatsächlich für Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit freigegeben. Das habe ich so auch noch nie gesehen. Aber woher wissen denn nun die armen Fußgänger, dass Radfahrer hier auf dem Fußweg fahren dürfen und dann noch entgegen der Fahrtrichtung? Ganz einfach, hiermit:
Man beachte das Zusatzzeichen unter dem
!!!!!
Damit weiß dann also jeder Fußgänger, dass mit Fahrrädern auf dem Gehweg zu rechnen ist?
Andererorts findet man für Fußgänger ja zumindest
, vor allem an Baustellen, wo nur für wenige Meter
gilt.
Naja, wie auch immer... Ich denke, diese kuriose Regelung ist wohl darauf zurückzuführen, dass man dem Radverkehr nicht zumuten möchte, an dieser Stelle vier Straßen zu überqueren, um nach 80 Metern wieder nach links im Schlossgarten zu verschwinden. Dort beginnt nämlich ein neuer unbefestigter
Geh- und Radweg, der den Weg in weiter entlegene Münchner Stadtteile freigibt. Das Schlossgarten-Areal ist nämlich riesig! Nur komisch, dass dann nach diesem unbefestigten Weg der Gehweg, Radweg oder was auch immer an der Menzinger Straße nicht erneut mit
für den Radverkehr gesperrt ist.
Wir waren eine Gruppe von sechs Radfahrern, welche also linksseitig auf dem Gehweg natürlich in Schrittgeschwindigkeit unterwegs waren und wurden vom entgegenkommenden Radverkehr, welcher auf dem Radweg unterwegs war, doch recht barsch angegangen, weil wir uns angeblich nicht regelkonform, da vermeintlich verbotenerweise links und dann noch auf dem Gehweg bewegten.
Das habe ich jetzt gar nicht gewusst, dass Radfahrer so sehr darauf bedacht sind, sich an die Verkehrsregeln zu halten und andere Radfahrer freundlicherweise auch noch auf ihre Vergehen hinzuweisen. Donnerwetter...!!!