Ich meine, da fahren die Radfahrer, die den Hochbordradweg Richtung leichtrechts benutzen, sehrwohl in einen Schutzbereich hinein. Ist es nämlich nicht so, dass von links kommend andere Radfahrer ihrerseits links abbiegen und auf den Hochbordradweg einbiegen könnten? Die hätten dann grün und ich natürlich rot. Ob die abbiegenden Radfahrer diese genannte Fahrbeziehung legal in Anspruch nehmen, ob da das linksabbiegen überhaupt erlaubt ist, ob von links abbiegende Radfahrer einem Fahrbahnbenutzungsverbot unterliegen... Fragen über Fragen. Das wäre mir also hier als Geradeausverkehr auf dem Radwewg alles erst einmal egal und ich hätte da auch keine Lust, das in Sekundenbruchteilen herauszubekommen.
Und wie sieht es eigentlich aus, wenn ich nicht leichtrechts weiterfahren möchte, sondern links abbiegen will. Dann soll die Ampel dann doch plötzlich für mich verbindlich sein? Und da auf der Radverkehrsführung ja keine separaten Lichtzeichen existieren, muss ich dann auf die linke Streuscheibe des Fahrverkehrs achten (nur Richtungspfeil nach links) oder die übrigen Streuscheiben (Richtungspfeil nach links und geradeaus). Sofern die Streuscheibe mit Richtungspfeil nach geradeaus und links grün anzeigt, haben wir hier auch noch feindliches Grün, denn ich kreuze den Fahrweg des Geradeausverkehrs, weil ich ja nach links abbiege.
Sollte ich mich mit meiner Ansicht so sehr irren? Aber auf dem Foto lässt es für mich keinen anderen Schluss zu. Und der gemeinsame Geh- und Radweg drei Meter unter Fahrbahnniveau kann ja unmöglich straßenbegleitend sein, so dass ich auch nicht verpflichtet bin, diesen seit der vorherigen Kreuzung zu benutzen und bei Hochwasser nasse Reifen zu bekommen. Auch wenn ich diesen Kreuzungsbereich natürlich bequem nach links unterfahen könnte.