Beiträge von Explosiv

    Ich habe folgendes als Denkanstoß hinterlassen:
    "
    Sie verwenden den Begriff "Straße'", wenn Sie die Fahrbahn meinen. Das ist nicht nur ungenau, sondern falsch.
    Die Straße ist das ganze Konstrukt, inklusive Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Seitenstreifen etc.pp.
    Die Fragen, ob man bei gegebener Auswahl die Straße, den Gehweg oder den Radweg nutzen will, ist insofern nicht zu beantworten.
    Wo ich hier Straße ausgewählt habe, meine ich daher Fahrbahn.
    Für eine wissenschaftliche Arbeit ist dieser Fragebogen jedenfalls untauglich.
    Schade, bei dem Aufwand, der getrieben wurde. "

    Das mag ja alles schön und gut sein. aber hast Du schonmal irgendwo bei einem Verkehrsunfall sowas wie

    " hatte die schwarze Limousine übersehen. Aus diesem Anlass gibt die Polizei nochmals den Rad bei Kraftfahrzeugen auf Signalfarben zu achten, mindestens aber Streifen in Signalfarben auf den Grundlack aufzubringen damit die Fahrzeuge von anderen Verkehrsteilnehmern nicht übersehen werden ..." gelesen?

    Kann jeder selber entscheiden, welche Farbe er für sein Blech möchte. Ich persönlich kaufe keine dunklen Fahrzeuge. Ich hatte weiße, rote, grüne. Passive Sicherheit über das gesetzlich Vorgeschriebene ist nicht verboten. Der eine oder andere Hinweis in Polizeiberichten, dass ein dunkles Fahrzeug von der Seite schlecht zu sehen ist, wäre vielleicht hilfreich.

    Das ganze Refektorengelumpe ist schlicht überflüssig (naja, nahezu das ganze). Eine vernünftige Beleuchtung ist aus Entfernungen zu sehen, bei denen es mit reflektiertem Licht nicht geht. Wer die nicht sieht, schaut schlicht nicht hin, dann nutzt auch das ganze andere Gerödl nichts.

    Es ist sicherlich angenehmer, wenn man schon früh wichtige Sachen erkennen und nicht nur sehen kann, um sich in Ruhe dadrauf vorzubereiten. Aber wer ernsthaft glaubt, das würde etwas zu Verkehrssicherheit beitragen, sollte seinen Fahrstil überdenken.

    Seh ich anders. Einmal bei der Fahrt. Rücklicht fällt aus, der Fahrer merkt es meist nicht mal. Mit den vorgeschriebenen zwei Reflektoren hinten hat man ne gute Chance, von anderen Fahrzeugen gesehen zu werden. Auffällig sind auch die Pedalreflektoren wegen der auf-ab-Bewegung.
    Frontreflektor seh ich nicht als so wichtig an. Frontlichtausfall bemerkt der Fahrer meist sofort. Ist keine redundante Ersatzbeleuchtung vorhanden, ist die Fahrt vorbei. Beim Schieben kann der Frontreflektor aber helfen, auf dunklen Landstraßen vom Gegenverkehr- man schiebt auf der linken Fahrbahnseite- früh gesehen zu werden.

    Und von der Seite sind manche Front- und Rückleuchten zwar gut zu sehen, aber lange nicht alle. Da sind die seitlichen Reflektoren sehr wichtig.

    Und bei Stillstand sind Standlichteinrichtungen wunderbar, aber auch nicht selbstverständlich. Da hat man oft nur die Reflektoren, die einem anderen VT frühzeitig mitteilen, dass da vorne ein Radler an der Mittellinie steht, weil er links abbiegen will. Da möchte ich nicht auf die Reflektoren verzichten.
    Zur Beruhigung: ich habe vorne und hinten Standlicht nachgerüstet, außerdem fahre ich meist mit redundanter Beleuchtung.

    Früher waren das Hipos.

    Ja, ich kenne die Aussagen, die Polizei sei nicht für den ruhenden Verkehr zuständig.
    Wenn er brennt, kommen sie. Das ließe sich einrichten.... natürlich nicht. ;)

    Ich bin der Meinung, dass der Staat besser dran tut, sein Gewaltmonopol auch anzuwenden. Sonst fällt es möglicherweise noch an den Souverän zurück. Und das kann niemand wollen.

    Trotzdem können die Ressourcen auch mal so knapp werden, dass man auch bei einem Unfall ohne Personenschaden über ne Stunde auf ne Streife warten muss. Für Falschparker an E-Ladesäulen ist die Priorität noch geringer. Allerdings kann da die Polizei nicht behaupten, für diese Art des ruhenden Verkehrs nicht zuständig zu sein, wenn sie vorher getönt hat, man solle sie dafür anrufen.

    Ich finde es unbegreiflich, dass die Polizei eine Stunde lang nicht auftaucht, wenn man sagt: ich komme nicht an die Steckdose, weil die Station zugeparkt ist (die Rechtslage wurde ja erklärt: diese Plätze sind zu behandeln wie Behindertenparkplätze, also bei Kenntnisnahme unverzüglich freizuschleppen).

    Ich finde es dann begreiflich, wenn die Polizei nicht darauf wartet, dass ein Bürger irgendwas meldet, sondern ihre begrenzten Mittel im Einsatz hat und dieser wichtiger ist als Falschparker. Das ist im Einzelfall für den Betroffenen ärgerlich, aber oft nicht anders zu machen. Weil Polizei und Justiz kaputt gespart werden.

    In dem Fall mit der Fahrerflucht ist einmal die Wichtung des Falles ein anderer und zum Anderen hat man einfach Glück gehabt, dass eine freie Streife innerhalb 10 Minuten da sein konnte. Selbst freie Streifen können auch mal ne Stunde brauchen bei großem Revier.

    Auch wenn es irgendwelche Formeln geben sollte, die eine solche Einschränkung des Leichtverkehrs als ausreichend erscheinen lassen, wenn die Schäden doch durch den KFZ-Verkehr verursacht werden, ist und bleibt das Schwachsinn. Und Extra3 hat da nix verdreht, weggelassen oder aufgebläht.

    Egal, wie man es dreht und wendet: die tatsächliche Belastung durch Fußgänger und Radfahrer ist völlig vernachlässigbar gegenüber der Belastung durch den KFZ-Verkehr. Wenn also jetzt oder vor kurzem festgestellt wurde, dass bereits Brückenschäden vorliegen, so stammen diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vom Leichtverkehr. Und eine Beschränkung des Leichtverkehrs ist mit Sicherheit nicht geeignet, weitere Brückenschäden zu vermeiden.

    Ginge es nur um eine geringfügige Überschreitung irgendwelcher Ergebnisse aus einer Belastungsformel, könnten noch gar keine Brückenschäden aufgetreten sein, da der Sicherheitsfaktor, mit dem man Bauwerke berechnet, bei mindestens 1,5 liegt.

    Ist der Ursprung der Maßnahme also die Beobachtung, dass bereits Brückenschäden vorliegen, ist die Maßnahme, den Leichtverkehr auf der unteren Ebene zu beschränken, nicht zielführend. Eine Beschränkung des Schadenverursachers, also des KFZ-Verkehrs auf der oberen Ebene, ist angesagt. Die Bitte an die Führer von LKW, 50m Abstand untereinander einzuhalten und sich nicht gegenseitig zu überholen, ist genau das: eine Bitte. Im täglichen Geschehen wird sie wohl selten beachtet, falls sie überhaupt wahrgenommen wird.

    Ist der Ursprung der Maßnahme allerdings kein bereits erfolgter Brückenschaden, sondern die Umstellung der Berechnung der Standsicherheit von Verkehrsbauwerken auf die sogenannten Eurocodes, kann die Maßnahme immer noch hirnrissig, aber doch zielführend sein. Denn hier ist das Ziel tatsächlich nur die Einhaltung der rechnerischen Standsicherheit bei möglichst wenig Eingriff in das Verkehrsgeschehen.

    Das kenne ich in meinem Neubaugebiet anders.
    Die Straße hat Straßenbäume und Grünflächen als Auflockerung und Verkehrsbremse.
    Um das Neubaugebiet herum und mitten durch gehen 30 m breite Grünstreifen, das ökologische Ausgleichsflächen für die zugelassene versiegelte Fläche geschaffen werden muss. Für die Grundstücke gibt es Vorgaben, wie viel Fläche bebaut werden darf. Für jeden Quadratmeter versiegelte Fläche wird eine Kanalgebühr fällig.
    Wer alles zupflastert, muss dauerhaft mehr zahlen als der, der dies nicht tut.
    Es gibt also Möglichkeiten, das zu steuern.

    Denke ich nicht.
    Hier geht es um konkrete Gefährdungshandlungen.
    Vorausgesetzt, der Dreijährige war gut zu sehen, war das Draufhalten, um der Polizei entkommen zu können, ein Mordversuch.
    Beim Radler genau so.
    Es geht also nicht darum, dass die abstrakte Gefahr, bei Hochgeschwindigkeitsrennen inklusive Missachtung von roten Ampeln innerorts, andere VT zu gefährden und ggf. zu töten eine Mordabsicht begründet.
    Es geht vielmehr darum, dass der Fahrer angesichts der konkret Gefährdeten seine Fahrweis nicht in geeigneter Weise änderte, um die Gefahr abzuwenden, sondern es in Kauf nahm, dass sich die Gefahr realisiert. Das Eingreifen der Frau beim Dreijährigen darf er sich nicht positiv anrechnen lassen, darauf durfte er nicht vertrauen. Und der rettende Sprung in die Büsche beim Radler kann auch nicht als übliche Reaktion vorausgesetzt werden.
    Ich sehe da Tötungsabsicht in beiden Fällen. Und in der Gesamtsituation ist das eventuell als Mordversuch zu werten. Darüber sollte schon ein entsprechender Richter urteilen. Unabhängig davon, was in dem völlig anderen Fall der BGH urteilt.