Ein Haltestreifen ist ein Seitenstreifen.
Wenn man dort eingeschränkt halten darf, also bis zu 3 Minuten oder zum Ein- oder Aussteigen so lange, wie es dauert, so dürfen dort auch Taxen, wenn der Haltestreifen voll ist, daneben zu den gleichen Zwecken halten.
Das Zusatzzeichen unter dem Zeichen 286 ist nach Anlage 2 zur StVO sowohl für Z283 als auch 286 vorgesehen, also eine völlig korrekte Beschilderung.
Der Wunsch, dass etwas nicht sein darf, was einem nicht gefällt, ist leider nicht ausreichend.
Taxler handeln also korrekt, wenn sie bei Bedarf hier ihre Kunden in zweiter Reihe parkend bedienen. Sie handeln aber nicht korrekt, und ihre Kunden auch nicht, wenn dabei unachtsam Türen geöffnet werden und ander VT gefährdet oder gar geschädigt werden. Das steht in §14 Abs. 1 der StVO. Und das war ja wohl die Unfallursache, nicht das Halten in zweiter Reihe. Und das auch nur in Verbindung damit, dass anschließend zu eng dran vorbei gefahren wurde. Bei einem haltenden Taxi ist jederzeit damit zu rechnen, dass eine Tür aufgeht und jemand, der sonst nix mit Straßenverkehr am Hut hat, aus der Kiste springt. Das steht in keinem Gesetz, sondern ganz oben unter Lebenserfahrung.