Das bringen die fertig. Zumindest am nächsten Bahnhof, zur Not mit Unterstützung der Bundespolizei bzw. BGS.
Beiträge von Explosiv
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Wenn dahinter ein Kind oder eine kleingewachsene Person plötzlich auf den Radweg treten kann, hat so ein Plakat press am Radweg nix verloren.
Das gehört wenigstens 2m hoch an den Mast. Und gegen Abrutschen gesichert. -
Wieso 1,5 mal?
Abstand ist der lichte Abstand von Außenkante Radler zu Außenkante Überholer.
Gesetzt den Fall, das Lenkerende ist Außenkante Radler, müssen da noch zwei volle Lenkerbreiten à 0,75m reinpassen, bis die Außenkante Überholer anfängt.Wenn Dein Podex allerdings die Außenkante Radler um 0,375 m nach außen verlagert, stimmt die Rechnung....
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Es ist regelmäßig so, dass der vorher noch nicht mal ignorierte Radler im Ereignisfall "plötzlich aufgetaucht" ist.
Das geht nur, wenn er so saumäßig schnell unterwegs war, dass dies in keinem Fall mehr angepasst gewesen sein kann.
Dass der Unfallverursacher vorher einfach nur gepennt hat, wird dieser in den seltensten Fällen zugeben. -
Möglich.
Man muss aber warten, bis der Normgeber diese Vergleiche zieht und darf nicht vorauseilend so handeln, als wäre das bereits passiert. -
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Dat Dingen fährt über 6 km/h und gilt daher als KFZ, wenn ich das richtig sehe.
Man braucht dafür einen Führerschein oder wenigstens die Prüfbescheinigung für Mofas, eine Versicherung, Zulassung und Kennzeichen.
Mit einer europaweiten Bauartzulassung in 2018 zu werben ist sehr ehrgeizig. Man ist zwar wohl dabei, das eine oder andere zu ermöglichen, und elektrisch angetriebene Tretroller mögen dazugehören, aber dass das so schnell geht, ist sehr optimistisch.
Bis es so weit ist, kriegt man für dat Dingens weder Versicherung noch Zulassung noch Kennzeichen, darf sie im öffentlichen Raum also nicht betreiben. Auch die private Haftpflicht zahlt im Ereignisfall nicht, da dort KFZ ausgeschlossen sind.Die Brandgefahr ist nicht von der Hand zu weisen. Ich lade den Akku meines Akkurasenmähers auch nicht im Wohnhaus auf. Etliche Wohnungen und Gebäude wurden schon abgefackelt beim Laden von Hoverbords, Pedelecs und anderen Geräten mit dicken Akkus.
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Wer sich nur still ärgert und darauf wartet, dass ein MA des Ordnungsamtes oder wer sonst in der Gemeinde zuständig ist, tätig wird, kann oft lange warten.
Ich werde seit einiger Zeit auch aktiv und weise oft auf generelle Misstände hin, die dann manchmal sogar abgestellt werden.
Vorige Woche habe ich meine erst direkte Anzeige wegen eines dreisten Dauerfalschparkers getätigt. Damit es hilft, gleich vierfach.
Ich will hier nicht alles wiederholen, daher, wenn Malte gestattet, ein Link zum VP:Da Malte dort auch tätig ist und das Portal hier schon öfter erwähnt wurde, denk ich mal, der Link geht in Ordnung.
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- RAAAAAAAAADWEEEEEEEG: Aggressiver Autofahrer schlägt Radfahrer
- Hamburg: 84 Verstöße: Polizei kontrolliert Radfahrer in der City
Der erste Fall verläuft optimalerweise so, dass der Agressor seine FE abgeben muss, biss er eine positive MPU vorlegen kann. Das kann dauern.
In der zweiten Meldung wird zum Ende angemerkt, dass viele Unfälle durch Rotlichtsünder verursacht werden. Dass die meisten getöteten Radler aber brav bei Grün gefahren sind und von steifhalsigen Rechtsabbiegern überrollt wurden, unterschlagen sie.
Das soll kein Apell zum Rotlichtsündigen sein, nur ein kleiner Denkanstoß. -
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Das ist das Ergebnis von "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass".
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Der erstere Fall passt nicht, da die Frau mit Stuhl extra dafür da saß, um Andere von einem bestimmten Verhalten abzuhalten.
Der häufigere Fall und auch der hier diskutierte ist aber die bestimmungsgemäße Nutzung eines Gehweges durch Gehen. Das ist ne andere Nummer. Wenn durch bestimmungsgemäße Nutzung ein Anderer gehindert wird, bestimmungswidrig zu handeln, hat dieser halt Pech gehabt und muss warten, bis er nicht mehr gehindert wird oder besser noch von seinem Vorhaben ablassen.Die Diskussionen im VP waren zwar interessant, führten aber zu keinem Ergebnis. Und schon gar nicht zu rechtsverbindlichen. Es wurden Meinungen und Paragraphen ausgetauscht und der Kümmel hochkant gespalten, aber letztendlich weiß niemand genau, wie ein Richter das Geschehen bewertet hätte.
In der Tat kann man diesen Zeitungsartikel nicht als erschöpfende Beschreibung aller Tatumstände betrachten. Er ist aber alles an Information, was vorliegt. Und wenn es sich so abgespielt hat, wie dort dargestellt, hat der Radler jetzt mit Recht ein Problem. Und ändert hoffentlich sowohl die gewählte Fahrtroute als auch sein Verhalten gegenüber seinen Mitmenschen.
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Ja, den les ich auch ab und zu.
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Aber die Überschrift sagt schon alles. Da wird die Frau hin gestellt, als hätte sie heldenhaft den bösen Radfahrer gestellt. Dabei geht aus dem Text klar hervor, die Frau hat erst mal eine Nötigung im Straßenverkehr begangen (Weg bewusst versperren) und die Version der Anderen Seite ist gar nicht berücksichtigt. Sehr schlechte Arbeit des Journalisten.
Sehe ich anders. Der Radler hat keinen Anspruch darauf, dass die Frau ihn vorbeiradeln lässt. Er kann hinter ihr bleiben und schieben.
Er hat auch kein Anrecht darauf, dass die Frau in die Böschung steigt oder sich sonstwie verrenken muss, damit er vorbei kommt.
Das war von dem Radfahre einfach nur daneben. Die Nötigung, sogar vollendete, sehe ich beim Radler. -
Es gibt eine weitere Steigerung der Strafe "Lebenslänglich", nämlich dann, wenn eine "besondere schwere der Schuld" festgestellt wird.
Dann ist imho eine Bewährung ausgeschlossen bzw. eine anschließende Sicherheitsverwahrung möglich.
Das würde den Fall der Freundin abdecken, die in den Wald gelockt und dort lebendig verbrannt würde.
Es gibt also durchaus noch Differenzierung oberhalb von Mord.Umgekehrt müsste es in einem für Richterrecht offenen System auch die Möglichkeit geben, von Lebenslang auf z.B. 10 Jahre runter zu gehen, wenn mildernde Umstände vorliegen. Oder bei erkanntem Totschlag über die 5 Jahre hinaus auch auf z.B. 10 Jahre raufzgehen, wenn erschwerende Umstände vorliegen. Mann müsste die Abweichungen von der Regelstrafe halt entsprechend wasserdicht begründen.
Wobei ich als juristischer Laie nicht einschätzen kann, wie bindend die in den Gesetzen stehenden Höchst- bzw. Mindeststrafen sind und ob da überhaupt abgewichen werden darf.
Und egal, wie es in den nächsten Instanzen ausgeht: das ist ein deutliches Zeichen pro schwere Straftat und gegen Kavaliersdelikt.
Die Tötung im Straßenverkehr verliert vielleicht ihren Schnäppchencharakter. -
Für 30 Mille kann man oft einen Leihwagen nehmen. Oder Carsharing machen. Dann hat man immer ein aktuelles Fahrzeug, das legal in die Stadt darf. Egal, was die Politik beschließt.
Für alle Anderen, die aus welchem Grund auch immer nicht auf ein eigenes Auto verzichten können, gibt es gerade bei den Japanern ausgereifte Hybridfahrzeuge, die nicht im Verdacht stehen, früher oder später Probleme mit Feinstaub oder anderen Schadgasen zu bekommen. Sie sind nicht aufgeladen und auch nicht direkteingespritzt. Verbrauchen ähnlich wie Diesel und sind noch zuverlässiger. Und gibt es von Polo-Klasse bis Van und SUV. Für 30 Mille ist da bestimmt was Passendes mit bei. Teurer als Diesel sind die meist auch nicht mehr. Und Schalten fällt auch flach.
Ich will nix anderes mehr fahren, außer später rein Elektro, wenn es bezahlbar wird.
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Erst soll man Javascript erlauben, und dann soll man seinen Adblocker ausschalten.
Tut mir leid, das ist mir das Lesen eines einfachen Textes nicht wert. -
Zumindest muss die Gelbphase bei Tempo 70 fünf Sekunden lang sein. Und beim Einschalten zeigt die Ampel erst mal grün. Also etliche Sekunden Zeit, wahrzunehmen, dass die Ampel aktiv wird und bei Gelb zu entscheiden, ob es für sicheres Stehenbleiben noch reicht oder man durchfahren darf/muss.
Übrigens dürfen LKW auf Landstraßen nur 60 fahren. Nur so als Hinweis, ist aber sicher optional.... -
Haftstrafe ohne Bewährung ist schon mal gut. Auch, wenn zu erwarten ist, dass er sie nicht voll absitzen muss, sondern wenigstens ein Jahr vorher gegen Auflagen auf freien Fuß kommt.
Nicht vergessen, in unserer Justiz geht es nicht vordergründig um Strafe. Es geht darum, so auf den Sünder einzuwirken, dass er in Zukunft nicht mehr sündigt. Für jemanden, der vorher nie im Knast war, ist ein auch nur mehrmonatiger Haftaufehnthalt mit Sicherheit etwas, was er in Zukunft vermeiden will.
Gleichzeitig muss man darauf achten, dass der Sünder nach der Haft noch eine Lebensperspektive hat. Was nutzt es, einen sozial so zu zerstören, dass er in Zukunft entweder nur noch der Gesellschaft auf der Tasche liegt, weil er keinen Job findet, oder aus dem gleichen Grund Berufskrimineller wird?Daher ein solches Strafmaß.
Aus Sicht der Gesellschaft angemessen, aus Sicht der Angehörigen sicher zu milde. Das ist ein Zielkonflikt, bei dem die Angehörigen regelmäßig den Kürzeren ziehen. Zum Wohle aller.Wenn man dem Fahrer die vorherigen Schnellfahrten vorwirft, kommt bei mir die Frage auf, warum man diese nicht vorher sanktioniert hat. Entweder man kann sie dem Angeklagten einwandfrei zuordnen, dann hätte man viel früher einschreiten müssen. Oder man kann sie eben nicht sicher zuordnen, dann spielen sie für das Strafmaß keine Rolle.
Die weitergehende Entziehung der FE und die Sperre, vor Ablauf von 4 Jahren eine neue zu beantragen, wirkt sich nicht nur auf das Fahren eines Motorrades aus. Er darf nix mehr fahren, was schneller ist als ein Mofa, bis die Sperrzeit abgelaufen ist.
Sicher könnte er auch in Zukunft KFZ fahren, für die er keine FE hat. Aber das Risiko, auch ohne Unfall damit erwischt zu werden, ist gestiegen, und die Folgen wären höher also vor dem Urteil. Eskalation der Sanktion und so. -
Je nach Gusto gibt es Radlinge, Fußlinge und Autlinge. Das sehe ich noch als neutral und kurz und deshalb praktisch an und verwende es ab und zu selbst.
Herabsetzend und wegen der Länge auch nicht besonders praktisch ist z.B. der Dosenfahrer, der Rad-Rambo oder der Kampffußgänger. Obwohl auch diese im Verkehr öfter zu beobachten sind.