Nach den Vorschriften darf eine Benutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn sie ein Sicherheitsgewinn für Radfahrer ist.
Nein. Die einfache Sicherheitserhöhung reicht noch lange nicht aus. Der Sachbearbeiter bei der Straßenverkehrsbehörde müsste sich folgende Fragen stellen:
1) Gibt es auf dem Streckenabschnitt erheblich mehr Fahrradunfälle als anderswo?
2) Sind diese Unfälle auf fahrbahnfahrende Radler und parallel fahrende KFZ zurückzuführen?
3) Ist die Strecke hinsichtlich KFZ-KFZ-Unfällen unauffällig?
4) Würde die Gefährdung weggehen, wenn man die pedalgetriebenen Fahrzeuge durch gleich langsame KFZ ([Leicht-]Mofas...) ersetzen würde?
Und erst wenn die Antwort auf alle vier Fragen "ja" lautet, wäre dem Gesetz nach die Anordnung der Benutzungspflicht in Betracht zu ziehen. Mir fällt ehrlich gasagt keine Straße in D ein, für die dieses zuträfe.