Hallo,
so, zurück zum Thema.
Im Verkehrslexikon lese ich
Da ist ja explizit Zeichen 240 genannt.
Also darf ich auf dem Hochbord bleiben bis irgendwo ein deutlicher Bruch ist, die Benutzungspflicht ist dann aber nicht mehr gegeben? (Weil jemand aus einer Stichstraße oder Stichweg kann ja nichts von der Benutzungspflicht wissen und dann Gleichberechtigung gilt?)
Die Ausführung bezieht sich wohl nur auf eine dezidierte Rad*bahn*, nicht auf die verkehrsrechtliche Fiktion Rad*weg* i.S. einer dem Radverkehr offenstehenden Fläche neben der Fahrbahn. Ein baulicher Gehweg (=Geh*bahn*) ist dagegen immer ein verkehrsrechtlicher Gehweg, auf dem Fußgänger nach §25 StVO gehen müssen; er bleibt dies auch dann, wenn diese Gehbahn (regelwidrig) mit Z.237 gekennzeichnet ist. Beweis: schonmal einen Fußgänger angetroffen, der wegen der Nutzung einer solchen Fläche verwarnt oder ermahnt worden wäre, oder dem bei einem Unfall wg. Nutzung dieser Fläche ein (Haftungs-)Strick aus der Nutzung gedreht worden wäre?
Zum Radweg wird diese Gehbahn (fahrtrichtungsabhängig) immer nur dann, wenn an der erforderlichen Stelle dem Radverkehr das Verkehrszeichen Z.240 gezeigt wird. Eine Gehbahn kann somit nur in einer oder in beiden Richtungen zum Radeln freigegeben sein. Gleichwohl ist sie für alle anderen Verkehrsteilnehmer fahrt-/gehrichtungsunabhängig (auch!) ein "Radweg" - also auch für Fußgänger, die die Fläche ggf. aus der unbeschilderten Gegenrichtung betreten. Damit dieses Paradoxon nicht zu Konflikten führt, wurde mit der zunehmenden Ausweisung von (intensiver genutzten) innerörtlichen gemeinsamen Geh- und Radwegen seit Beginn der 80er Jahre die StVO dahingehend geändert, dass Radfahrer grundsätzlich auf solchen 240er-Wegen dem Fußverkehr den Vortritt lassen müssen.
Wie man aber eine Gehbahn als solche erkennt? Na, genauso, wie man als unbedarfter Verkehrsteilnehmer Fahrbahnen und Radbahnen erkennt: sie sehen so aus, wie sowas halt immer aussieht. Entweder, die optisch-bauliche Diskriminierung der Straßenteile ist ok, dann klappt die Erkennung ohne Schild, oder sie ist dubios, dann klappt sie auch mit Schild nicht. Auf eine Kennzeichnung mit Schild zwecks Klarstellung kann man deshalb getrost verzichten.