Hätte wahrscheinlich heißen müssen "nach Angaben des Pkw fuhr die Radfahrerin von rechts aus einem Feldweg auf die Hauptstraße. Ob dies zutrifft, müssen Sachverständige klären, da die Radfahrerin verstarb und sich nicht mehr zum Unfallhergang äußern kann. Zeugen werden gesucht"
Die Frage „wer kam von wo“ ist anhand des Schadbildes an den Fahrzeugen und der sonstigen Spurenlage sehr leicht zu klären. Das Beiziehen eines Sachverständigen gehört bei Todesfällen zur Vorschrift und ist kein Anzeichen dafür, dass die Beamten der Unfallaufnahme den offensichtlichen Hergang anzweifeln. Ich habe auch noch nie erlebt, dass der Gutachter hinterher gesagt hätte „achnee, vertan, der Radfahrer kam ja doch gar nicht aus dem Feldweg sondern wurde durch Verletzung des vorgeschriebenen Mindestabstandes beim Überholen von hinten angefahren“.
GMaps zeigt eine gestrichelte Fahrradroute entlang der K31, die am Ortsausgang Helmstadt auch mit Wegweisern weggeleitet wird. Sie trifft hier wieder auf die Kreisstraße.
PS „nach Angaben des PKW“, ernsthaft? Und sich dann über die Diktion von Pressemeldungen aufregen. Tsts.😈