S-Pedelecs ermöglichen es, mit einem äußerlich Fahrrad-ähnlichen Fahrzeug ganz legal die Fahrbahn zu benutzen. Viele Fahrradfahrer*innen möchten gern auf der Fahrbahn fahren, dürfen es aber wegen der Fahrradweg-Benutzungspflicht nicht, wenn ein benutzungspflichtiger Fahrradweg vorhanden ist. Der Speed-Pedelec-Fahrer in diesem Video will aber gar nicht so gerne auf der Fahrbahn fahren, sondern würde lieber den Fahrradweg benutzen. Er wünscht sich die Freigabe der Fahrradwege für Speed-Pedelecs:
In dem Film wird auf die Schweiz verwiesen, wo Speed-Pededelec-Fahrer*innen auch Fahrradwege benutzen dürfen. Allerdings habe ich hier gelesen:
https://www.veloplus.ch/kompetenz/e-bi…-verkehrsregeln (abgerufen am 23.4.24)
"In unseren Nachbarsländern Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich dürfen schnelle E-Bikes nicht auf Velowegen fahren. In der Schweiz hingegen ist dies Pflicht und alle E-Bikes müssen den Veloweg benutzen.
Das wird in dem oben verlinkten Film nicht erwähnt. Vielmehr wird so getan, als sei die Schweiz ein Hort der Freiheit, in der Speed-Pedelec-Fahrer mehr Rechte haben als in Deutschland.
Merkwürdig finde ich in dem Film auch, dass der Speed-Pedelec-Fahrer an sehr vielen Stellen beklagt, dass er als Speed-Pedelec-Fahrer für den Autoverkehr ein Verkehrshindernis darstellt, z. B. in Minute 3:40 oder in Minute 7:15. Vielleicht erwähnt er deshalb nicht die Radwegbenutzungspflicht in der Schweiz? In Minute 9:30 sagt er nur, dass die Schweizer andere Verkehrsregeln haben, geht aber nicht genauer darauf ein. Es wird nur so viel deutlich, dass er es begrüßt, dass es in der Schweiz kein Fahrradweg-Verbot für Speed-Pedelecs gibt. Aber er sagt nichts dazu, dass in der Schweiz die Fahrradweg-Benutzungspflicht auch für Speed-Pedelecs gilt.