Beiträge von Ullie

    Ich mache übrigens bei der Sammlung von Vergleichsdaten mit. Dabei nimmt man seine gefahrenen Strecken auf und füllt jeden Tag einen Fragebogen aus (ob man anders gefahren ist, Radinfrastruktur gemieden hat und warum, welche gefährlichen Situationen man erlebt hat).

    Einen Radfahrstreifen verkehrt herum befahren: Sehr unsicher und würde ich mit Bravour meistern (=nicht machen).

    Ist das sehr zeitaufwendig, bei dieser Sammlung von Vergleichsdaten mitzumachen? Und gibt es da noch Bedarf an Teilnehmern?

    Ich habe hier mal was fotografiert, was ich gerade letztes Wochenende selbst erlebt hatte. Ich war mit dem Fahrrad beim Niedersächsischen Landesmuseum. Die Straße davor wurde gerade neu angelegt. Ich kam aber nicht über diese Straße, sondern vom Maschpark her. Da gibt es einen Parkweg der frontal auf das Museum zuführt.

    Als ich mit dem Landesmuseum durch war, wollte ich auf diesem Radweg auf der Seite vor dem Museum losfahren. Ich war etwas verwirrt, ob es sich hier um einen Zwei-Richtungen-Radweg handelt, oder ob nur in Fahrtrichtung fahren erlaubt ist. Denn ich kam ja ursprünglich aus dem Park. Und direkt vor dem Museum gab es keine Schilder.

    Jetzt das erste Foto:

    Links im Bild erkennt man einen Radler oder eine Radlerin, die auf dem Radweg an der Maschparkseite hinter den geparkten Autos ganz offensichtlich in die entgegengesetzte Fahrtrichtung fährt. Ob erlaubt oder nicht kann ich nicht beurteilen, denn es gab darauf keine Hinweise, die ich von meiner Position aus sehen konnte.

    Derweil ich noch mit Aufschließen beschäftigt war, sehe ich diese kleine Gruppe von Radlern, die auf der Museumsseite entgegengesetzt der Fahrtrichtung unterwegs war:

    Was also tun? Auf beiden Seiten Radler gesehen, die entgegengesetzt der Fahrtrichtung radeln. Aber keinen Hinweis, ob das erlaubt ist.

    Natürlich bin ich auf Nummer sicher geagangen und bin auf der Radwegseite weitergefahren, die meiner Fahrtrichtung entsprach.

    Andererseits: "Hand auf's Herz!" Ich hatte Zeit und zum Erreichen meines Ziels wäre es so oder so kein Umweg gewesen. Vielleicht hätte ich der Versuchung möglicherweise den Radweg unerlaubt in Gegenrichtung zu benutzen in einer anderen Situation nicht widerstanden.

    Aber würdest du diese Aufgabe auch mit Bravour meistern? Auch bei Zeitdruck und wo doch der Radweg so schön breit aussieht? Es gibt in Hannover schmalere Radwege, die in beide Richtungen befahren werden dürfen!

    Ich denke wir erleben da eine Umbruch-Situation. Neue Radwege, die nur in eine Richtung befahren werden dürfen, sind mitunter breiter als andere, die in beide Richtungen freigegeben sind.

    Einen kleinen Hinweis, was die Frage angeht, ob es sich um einen Zweirichtungradweg handelt, gibt es im zweiten Bild schließlich doch noch, aber den hast du sicher schon entdeckt?

    Sorry, ich kenne die Bezeichnung ursprünglich auch nur von niederländischen Verkehrs-Warntafeln ("let op! drempel"), aber innerhalb meiner Familie ist der Begriff im Alltags-Wortschatz.

    Kein Grund, sich zu entschuldigen. Im Gegenteil - mir gefällt der Begriff Drempel! Ich fürchte allerdings es wird nicht ganz so leicht sein, ihn in Hannover zu etablieren. Sie sind übrigens hartnäckig umkämpft, diese Drempel. Aber das ist dann wieder ein anderes Thema.

    In seinem Buch Totalschaden beschreibt Gietinger das so: (sinngemäß zitiert): Wenn du mit einem Stuhlbein bei einer Kneipenschlägerei wenn verletzt, dann wird das Stuhlbein ganz schnell zur Mordwaffe erklärt und versuchter Mord draus konstruiert. Wenn du aber mit dem Auto wen übermangelst, dann wäre die Nachsicht sehr groß, ein Auto als Mordwaffe zu bezeichnen verstößt gegen die Konventionen der Autogesellschaft.

    Mehr über das Buch hier: https://utopia.de/0/blog/wie-sie…autohasserbuch1

    Ich zitiere mich hier mal selbst aus einem aktuellen leider sehr traurigen Anlass, über den unter anderem die Berliner Morgenpost vom 7.6.2018 berichtete in dem Artikel: "Polizist von Fluchtwagen eingeklemmt und verletzt"

    "Ein Ermittler sei ausgestiegen und auf den Wagen zugegangen. Der Fahrer des Fluchtwagens gab plötzlich Gas, fuhr vor und zurück, klemmte dabei den Polizisten mit der Stoßstange ein und rammte die Polizeiautos, bis er frei kam. Der Beamte wurde an den Beinen verletzt, konnte das Krankenhaus aber in der Nacht wieder verlassen."

    Warum steht hier nicht klar und deutlich, "Der Fahrer des Fluchtwagens benutzte das Auto als Waffe, indem er damit auf den Polizisten zufuhr und ihn mit dem Auto einklemmte."

    Jetzt der Gietinger-Vergleich mit dem Stuhlbein: "Der Einbrecher, der vor der Polizei floh, zog aus einem Haufen Sperrmüll ein Stuhlbein und benutzte es als Waffe. Er verletzte damit den herannahenden Polizisten."

    Noch schlimmer ist das, was dann passierte: "Bei Rot fuhr der Fahrer mit hoher Geschwindigkeit über die Kreuzung an der Kantstraße. Dabei stieß er erst mit dem Skoda einer 55-Jährigen und dann mit einem VW Passat einer 62-Jährigen zusammen. "Auf einmal knallte es, eins, zwei mal extrem, ein Auto, ein silbernes, flog durch die Gegend", sagte ein Augenzeuge dem TV-Sender Sat.1. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Audi gegen einen geparkten Opel Astra geschleudert, der kurz hinter der Ampel an der Windscheidstraße parkte. Dabei erfasste das Auto die 22 Jahre alte Fußgängerin, die auf dem Gehweg ihr Fahrrad schob."Warum steht da nicht: "Der Einbrecher benutzte erneut das Auto als Waffe, als er damit eine Passantin verletzte, die ihm bei seiner heillosen Flucht im Wege stand."

    Gietinger-Vergleich Stuhlbein: "Nachdem der Einbrecher den Polizisten mit dem Stuhlbein außer Gefecht setzte, nutzte er das Stuhlbein erneut als Waffe, um eine Passantin aus dem Weg zu knüppeln, die ihm mit ihrem Fahrrad im Weg stand."

    Link zum Morgenpostartikel: "Frau bei Verfolgungsjagd getötet: Haftbefehl gegen Fahrer" https://www.morgenpost.de/berlin/polizei…e-getoetet.html

    Und um noch mal auf das Thema zu kommen: Ein selbstfahrendes Auto könnte vermutlich so konfiguriert werden, dass es nicht so leicht zu einer Waffe umfunktioniert werden kann. Vielleicht wird dieser Aspekt zu leicht übersehen. Vielleicht auch deshalb weil die gutbürgerliche sonntagabendliche Gruselbahn "Tatort" die Phantastereien in die entgegengesetzte Richtung beflügelt? "Kriminalhauptkommissar Jens Stellbrink fällt ein besonders kniffliger Fall vor die Füße. Und das wortwörtlich. Denn ein autopilotiertes Fahrzeug ist vom Parkdeck einer Firma gerast und in dem Auto befindet sich nun die Leiche des Justiziars der Firma.2" http://www.daserste.de/unterhaltung/k…achina-100.html

    Das selbstfahrende Auto, darf also ("noch") schon einmal als Waffe bezeichnet werden?

    Ergänzung: Indem Artikel steht, das nicht ganz so, wie ich es umformuliert habe, denn tatsächlich war es nicht das von den Einbrechern geklaute und gefahrene Fahrzeug, das die Radfahrerin tötete, sondern ein weiteres Fahrzeug, das von dem Fahrzeug, das die Einbrecher nutzten, weggeschluedert wurde. Was den Polizisten angeht, aber ist die Sache m. E. eindeutig: Das Auto wurde als Waffe benutzt. Und auch was den Tod der Radfahrerin angeht, ist das Auto als Waffe benutzt worden, wobei ein weiteres, ein geparktes Auto hinzukam.

    Eigentlich müsste jeder Planer einer solchen Radverkehrsanlage nach einem solchen Unfall auch eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bekommen. Und damit erreicht werden, das auch die Fehlplanung mit im Gerichtsverfahren zum Unfall gewürdigt wird. Was, außer die Höhe des provozierten Unfallrisiko, unterscheidet den Planer von einem "Witzbold", der einen Kanaldeckel entfernt. Denn es sollten eigentlich ja alle auf Sicht fahren und sollten somit auch den entfernten Kanaldeckel rechtzeitig sehen.

    Das halte ich für äußerst unrealistisch, bei jeder Fehlplanung mit maximalem Aufwand und Härte den Planer belangen zu wollen. Zumal die Anschauungen darüber, was denn nun sinnvoll ist und was nicht auseinandergehen. In Hannover beispielsweise gab es unter den dreispurigen (je Richtung) Friedrichswall einen Fußgängertunnel, der vor wenigen Jahren endlich zugeschüttet wurde. Stattdessen gibt es dort jetzt eine Ampelanlage. Möglicherweise weil es diese Ampelanlage früher dort nicht gab wurde vor Jahren ein älterer Fußgänger auf dem Friedrichswall totgefahren. Was einige hämische Kommentare erzeugte nach dem Schema: Hätte er mal den Fußgängertunnel genutzt.

    Wofür würde denn denn ein Planer in der Hochzeit des Automassenwahns belangt worden sein, wenn er keinen Fußgängertunnel gebaut hätte? Und wofür wäre der Planer heute belangt worden, weil er nicht schon früher den Fußgängertunnel wieder zurückgebaut hat?

    Und auch im vorliegenden Fall, das zeigt doch die Diskussion hier überdeutlich, gibt es diametral entgegengesetzte Ansätze betreff der Verkehrsplanung: Die einen fordern einen Zwei-Richtungen-Radweg, die anderen lehnen den Zwei-Richtungen-Radweg vehement ab. Und hier diskutieren ja vorwiegend nur die Radfahrer, die sich aber offensichtlich selbst nicht eins sind, was zu tun sei.

    Und wofür genau wolltest du denn den Planer belangen? Dafür dass er im Sinne des autooptimierten Hamburg die Kreuzung so gebaut hatte, wie die Autowahn-besessene Bürgerschaft es einst forderte (und heute noch fordert, wenn auch vielleicht nicht mehr ganz so vehement).

    Man sollte die bauliche Anlage der Radwege in solchen Prozessen zum Thema machen. Die Radfurt ist an der Kreuzung in die Seitenstraße hinein verschwenkt, damit sie neben der Fußgängerfurt verläuft. Dadurch werden Autofahrer dazu verleitet, in die Seitenstraße ein Stück weit einzubiegen. Dort haben sie, schräg stehend, miserable Sichtverhältnisse in die Richtung, aus der Radfahrer entlang der Hauptstraße kommen. Würde die Radfurt konsequent auf Linie der Bordsteinkante geführt, dürfte der Autofahrer nicht einbiegen, sondern müsste sich den Radweg anschauen, während er noch parallel dazu auf der Fahrbahn steht - das sind deutlich bessere Sichtverhältnisse.

    Mit anderen Worten: das systematische und bewusste Falsch-Planen von Radverkehrsführungen an Einmündungen trägt erheblich dazu bei, dass Augenblicksversagen tödliche Folgen hat. Das erste ist Absicht, das zweite Fahrlässigkeit.

    Irgendwo hier im Forum habe ich von Radverkehrsanlagen in Holland gelesen, die im Kreuzungsbereich so gestaltet sind, dass der Hochbordradweg von der Straße weggeführt wird, also im Kreuzungbereich stark verschwenkt ist. Dadurch soll für den Autofahrer die Möglichkeit entstehen, dass er nach dem eigentlichen Abbiegevorgang noch einmal zum Halten und Gucken veranlasst wird, nämlich vor dem deutlich farbig abgesetzten Radweg, bevor er diesen kreuzt. Allerdings ging es dabei nach meiner Erinnerung besonders um Linksabbiegerverkehr, der ja an der Stelle nicht vorkommt.

    Habe gerade bei einem Blick auf google-street-view festgestellt, dass die eigentlich "nur" zweispurige (je Richtung) Alsterburgchaussee vor der Unfall-Stellen-Kreuzung über 100m dreispurig ist. Der rechtsaußen fahrende Verkehr fährt auf einer Abbiegespur.

    https://www.google.com/maps/@53.60548…!7i13312!8i6656

    Es drängt sich also auch die Forderung nach einem Rückbau der dritten Spur auf. Und mindestens eine Temporeduktion auf 50, das Tempo 60 Schild, das ca 500m vor der Unfallstelle steht gehört abgeschraubt. Aber das hat glaub ich weiter oben schon wer geschrieben. Dann macht auch ein konsequent auf Linie der Bordsteinkante geführter Radweg Sinn.

    Und mir ist aufgefallen, dass im Gehwegbereich zwei Autos auf dem Fußwegbereich zwischen Radweg und Straße parken (ein oranger Kleinwagen und ein roter Volvo-Caravan älterer Bauart. Oder ist das gar kein Fußwegbereich, sondern sozusagen von "Stehzeugen" okkupiertes Niemandsland? Standen da beim Unfall auch Autos an der Stelle?

    Ergänzung: Bei den neueren Satellitenbilder auf google-maps ist mir aufgefallen, dass vor der Unfall-Kreuzung Parkplätze weggefallen sind zu Gunsten der Bushaltestelle "Israelitisches Krankenhaus". Das "Niemandsland(?)" ist jedoch auch hier beparkt mit einem schwarzen "Stehzeug".

    https://www.google.com/maps/@53.60491…t/data=!3m1!1e3

    Wenn der Radverkehr ernst genommen werden will, muss er sich selber ernst nehmen. Wenn es Fahrbahnen und vorhandene Radverkehrsführungen erfordern, einen Umweg zu fahren, um ans Ziel zu kommen, so ist das eben so. Man kann nicht einfach Gesetze brechen, weil das für einen bequemer ist und dafür noch Zustimmung erwarten. Linksseitige Radwege sollen nicht umsonst nicht angeordnet werden, das Risiko eines Unfalles ist auf ihnen 12 mal höher als auf der Fahrbahn in der richtigen Richtung. Der vorliegende Fall zeigt genau das. Und bei illegalem Linksradeln ist der Faktor wohl noch höher.

    Allerding ist der Autofahrer keinesfalls schuldlos. Junge Radler dürfen bzw. müssen auf Gehwegen fahren, auch linksseitig ist vom Gesetzgeber her da kein Problem, und erreichen teilweise auch hohe Geschwindigkeiten. Zwar müssen sie zur Querung von Fahrbahnen schieben, aber die Lebenswirklichkeit zeigt, dass viele das nicht wissen oder nicht tun. Daher ist auch mit Radlern aus der falschen Richtung zu rechnen. Zusammen mit der gegenüber Radlern relevanten Gefährdungshaftung kann sich da eine unbequeme Rechtssituation für den Autofahrer ergeben. Dessen sollte er bewußt sein, schließlich ist er bestens ausgebildet und geprüft.

    Und in der Tat, wenn mir als Radler noch nicht mal 2km Weg zu weit sind, dann sollte ich die 180 m zu Fuß gehen.

    Und noch wichtiger: wenn die Behörden das ernst meinen mit Fahrradstadt, weniger Autoverkehr und sozialem Miteinander der Verkehrsarten, dann sollte man mehr Querungsmöglichkeiten für die nichtmotorisierten Verkehrsarten vorsehen, auch wenn das den Fluss auf der Fahrbahn verlangsamt.

    Sooooo schlimm finde ich Zwei-Richtungsradwege nicht. Im vorliegenden Fall verhält es sich doch so, dass die Autofahrspuren + Grünstreifen auf rund 30 m kommen. Hin und zurück sind das 60 m. Sollten die Ampeln dann noch so geschaltest sein, dass jede einzeln als Bettelampel anzufordern ist ...

    Andererseits, warum nicht einfach zwei der vier Fahrspuren komplett schließen? Die Verkehrsmengen drastisch reduzieren und den Radverkehr auf der Fahrbahn mitfahren lassen?

    Aber wie realistisch ist das eine oder andere? Und verhindere ich möglicherweise eine sinnvolle Lösung (in meinen Augen die zweite), wenn ich an der Alsterkrug-Chaussee einen Zwei-Richtungsradweg anlege? Andererseits, welcher Radfahrer würde diesen grundsätzlichen Überlegungen noch folgen wollen, dann doch lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach, werden sich da viele sagen. Oder: Lieber den Zwei-Richtzungsradweg heute, als die Automengen-Reduktion und den Fahrspur-Rückbau am Sankt-Nimmerleins-Tag

    Hallo foobar, das hört sich jedoch natürlich wieder mehr so an, als sei es angebracht, die Trixi-Spiegel nicht nur in Freiburg flächendeckend zu installieren. Vielleicht sogar in Kombination mit den bike-flash-Lichtern?

    Aber das alles fände dann auf Kosten der Steuerzahler statt oder auf Kosten von privaten Initiativen. Die ersten hundert Trixie-Spiegel, so steht es in der Pressemitteilung der Stadt Freiburg, wurden vom örtlichen Rotary-Club finanziert. Die anderen von der Stadt und auch die Pflege der Spiegel bleibt wohl an der Stadt hängen. In der Summe aber immer noch volkswirtschaftlich günstiger als totgefahrene Radfahrer und Fußgänger.

    Was deine Forderung, "Ein generelles Tempolimit von 30 innerorts wäre um Größenordnungen effektiver als wohl alle andere Maßnahmen zusammen, ...", betrifft: volle Zustimmung meinerseits!

    Aufgrund der seltenen Querungsmöglichkeiten ist Geisterradelei leider an der Tagesordnung. Das ist dann an den teilweise recht engen, dicht bewachsenen Einmündungen fatal.

    Gibt es denn Bestrebungen, hier einen Zwei-Richtungenradweg anzulegen, bei dem dann auch die Querstraßen-Einmündungen so umgestaltet werden, dass sie sicherer werden? In Hannover ist das Thema Zwei-Richtungsradweg natürlich wie wohl überall umstritten. Aber mein Eindruck ist, dass im Zweifel eher mal eine Engstelle in Kauf genommen wird (zumindest vorübergehend), als komplett eine Zwei-Richtungen-Ausschilderung zu verweigern.

    Hier ein Beispiel: https://www.google.com/maps/@52.36853…!7i13312!8i6656

    Diese Hotelvorfahrt vor dem ehemaligen Maritim war gegenüber dem Radweg abgepollert. Das Bild zeigt die alte Situation. Eigentlich auch wünchenswert, damit dieser Radweg nicht zugeparkt wird.

    Aber diese Poller standen der Auszeichnung eines Zwei-Richtungen-Radweges im Weg, deshalb wurden sie entfernt, übrigens ohne, dass es ein größeres Problem mit Falschparkern gegeben hätte. Das hängt allerdings auch damit zusammen, dass das Maritim-Hotel derzeit als Flüchtlingswohnheim dient und auf seine Renovierung wartet. Wie dann die Hotelvorfahrt gestaltet werden wird, weiß ich leider nicht. Aber ich hoffe mal schwer drauf, dass es dann noch ein bisschen mehr Platz für Radfahrer geben wird und der Zwei-Richtungen-Radweg noch mehr ein richtiger Zwei-Richtungen-Radweg wird.

    Dieses google-Satellitenbild ist jüngeren Datums, hier sind die Poller bereits entfernt, die auf dem älteren google-street-view-Bild noch zu sehen sind:

    https://www.google.com/maps/@52.36830…t/data=!3m1!1e3

    Wenn das Fahrerhaus des LKW so gebaut wäre, dass der LKW-Fahrer wie ein Omnibusfahrer in einem Niederflurbus sehr viel tiefer sitzen würde, dann würde das auch eine Menge bringen. Auf der Bilder-Suche danach bin ich auf diese Konstruktion im Wikipedia-Artikel über Fahrerhaus gestoßen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChr…sing_22_150.jpg

    Die tiefergezogenen Fenster, so steht es in dem von dir verlinkten ADFC-Bericht sind in verschiedenen anderen Ländern bereits Vorschrift. In Deutschland nicht. Und ich teile deine Befürchtung, dass es bei der gegenwärtigen Regierungskoalition keine Aussicht auf eine Verbesserung gibt und erst recht keine Aussicht darauf, dass Vorschriften erlassen werden, Fahrerhäuser so zu bauen, dass die LKW-Fahrer etwa in der Höhe eines PKW-Fahrers sitzen oder eines Niederflurbus-Fahrers.

    Im Gegenteil. So wie es aussieht werden bald die Fahrer von PKW so hoch sitzen wie die Fahrer konventioneller LKW.

    <Xhttps://www.motor-talk.de/news/ein-kings…289.html?page=3 <X

    Was den Artikel aus der Badischen Zeitung angeht: Das scheint ja dann mehr ein Gefälligkeits-Artiekl zu sein. Da kannte vielleicht wer aus der Gruppe, die sich um die "Trixie-Spiegel" bemühte, jemand aus der Redaktion.

    Da ist schon der nächste Unfall: Schwerverletzter Radfahrer nach Verkehrsunfall in Hamburg-Alsterdorf

    Das dürfte wohl diese Stelle gewesen sein.

    Warum gibt es auf der Alsterkrugchaussee auf der Seite, auf der der Unfall passierte keinen Zwei-Richtungs-Radweg? Zumindest sieht das auf dem von dir verlinkten google-street-view-Bild so aus, dass der Radweg nur in Fahrtrichtung der Autos befahren werden darf. Wenn dieses und die weiteren Bilder auf google-street-view, die ich mir angeschaut habe noch aktuell sind, dann gab es für den verletzten Radfahrer keine Möglichkeit auf dieser Seite der Alsterburgchaussee, legal entegegengesetzt der Fahrtrichtung auf dem Radweg zu fahren. Das sollte man ja auch eigentlich nicht machen. Andererseits, gibt es aber auch keinerlei Querungsmöglichkeiten in der Nähe, die es erlauben würden, die drei Autofahrspuren in die eine Richtung, den breiten Grünstreifen und die drei Autofahrspuren in die andere Richtung zu überqueren, um auf der richtigen Radwegseite zu fahren.

    Und es gäbe genug Platz, einen genügend breiten Radweg für den Zwei-Richtungs-Verkehr anzulegen. Vermutlich würde auch die Breite des vorhandenen Radweges für Zwei-Richtungsverkehr ausreichen, zumindest vorübergehend bis ein genügend breiter Radweg angelegt ist.

    Für mich sieht das so aus, dass dieser Radweg, auf dem der Unfall passierte, tagtäglich von Radfahrern in beide Richtungen benutzt wird. Und so was hätte doch auch einem Taxi-Fahrer bekannt sein müssen.

    In dem Zeitungsartikel jedoch wird der Eindruck erweckt, da habe mal wieder ein "Rüpelradler" den Radweg in die falsche Richtung benutzt und jetzt die Quittung dafür bekommen. Das ist ganz übler Journalismus.

    Eine vermutlich kostengünstigere Lösung als eine Bike-Flash-Anlage sind runde, ortsfeste Spiegel, die insbesondere LKW-Fahrern helfen sollen, Radfahrer zu erkennen, bevor sie abbiegen.

    Solche Spiegel wurden auch in Hannover an einzelnen Kreuzungen angebracht. Neulich ist mir mal wieder einer aufgefallen:

    Ort: Friedrichswall/Ecke Karmarschstraße

    Mir kommt es allerdings so vor, als sei der Spiegel auf dem Foto nicht optimal eingestellt. Aber mal angenommen die Position passt, wieviel bringt dann so ein Spiegel, der ja allemal kostengünstiger sein dürfte als die "Bike-Flash-Anlage"?

    In einem Bericht aus Freiburg, dort sollen mehr als 100 dieser Spiegel hängen, heißt es: "Eine private Initiative sorgt dafür, dass an gefährlichen Kreuzungen im Freiburger Stadtgebiet sogenannte Trixi-Spiegel aufgehängt werden. Mehr als 100 von ihnen hängen bereits – und die Unfallzahlen gehen zurück."

    Badische Zeitung vom 5.1.2010, https://www.badische-zeitung.de/freiburg/spieg…--25157148.html

    Hier gibt es auch was Tolles: https://goo.gl/maps/9HpGn47ScN92

    Als Radfahrer soll man in Groß Hehlen bei Celle an der B3 rechts neben den parkenden Autos fahren. Leider habe ich kein Foto, wie knapp dort die Autos an der "Radspur" parken. Und was soll das überhaupt sein? Eigentlich nichts weiter als eine durchgezogene Linie auf einem Seitenstreifen mit Fahrradpiktogrammen daneben.

    Zwischendurch geht es dann immer wieder mal auf das benutzungspflichtige Hochbord und dann führt dieses Konstrukt auf einen freigegebenen Gehweg, bevor es 150m wieder mit einem [Zeichen 240] weiter geht. Da hat wohl jemand bemerkt, dass auf dem ehemals benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt werden und hat sich kurzerhand was Neues einfallen lassen. Aber die Bäume wollte er für seine tolle Idee doch nicht fällen lassen...

    Hast du denn dieses [Zeichen 138-10]Verkehrszeichen entdecken können? Wenn der Fußweg für Radfahrer freigegeben ist, dann ist er ja nicht benutzugspflichtig. Folgerichtig muss doch ein Verkehrsplaner damit rechnen, dass nach einem benutzungspflichtigen Radweg, der endet, die Radfahrer die Fahrbahn benutzen, so dass das Achtung-Radfahrer-Schild [Zeichen 138-10]seine Berechtigung hat.

    Das ist schon wirklich ein Kuriosum und zunächst dachte ich daran das Bild im Thread "Lustige Schilder" zu veröffentlichen:

    Da endet der Radweg, es folgt ein Stück bei dem Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln müssen, und dann beginnt der "Radweg" ca. 15 m weiter hinten wieder in Form eines Fußweges, der für Radler freigegeben ist. Oder wie ist das Schild [Zusatzzeichen 1022-10] zu verstehen wenn es nicht als Zusatzschild zu einem [Zeichen 239] angebracht ist?

    Ort: Marburg, siehe Karte:

    In Hannover führt ein stark benutzter Radweg am Leineufer entlang, bei dem jetzt der Belag erneuert wurde. Zumindest auf einigen Teilabschnitten wurde er auch verbreitert, sowei es die Bäume zuließen. Hierzu der HAZ-Bericht vom 23.4.18, in dem die Bauarbeiten angekündigt wurden: "Die Piste war mit den Jahren in Teilbereichen zu einer Rumpelstrecke geworden. Sie erhält deshalb eine durchgängige neue Asphaltdeckschicht, wodurch Schlaglöcher sowie Verwerfungen durch Baumwurzeln beseitigt werden. Außerdem lassen die Fachbereiche Tiefbau und Umwelt und Stadtgrün sie in Bereichen, in denen es der vorhandene Baumbestand zulässt, auf 3,50 Meter verbreitern." Quelle: http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…Linden-sanieren

    Der Fußverkehr verläuft weitgehend separat auf einem Fußweg, der vom Radweg durch einen breiten Grünstreifen auf den meisten Streckenabschnitten abgetrennt ist. (Im Foto rechts)

    Tatsächlich kann sich das Ergebnis sehen lassen. Hier ein Foto von einem Abschnitt, bei dem im Vordergrund die alte Breite und weiter hinten die Verbeiterung zu sehen ist. Im zweiten Bild deutet eine rote Linie den alten Verlauf an. Die Aufnahme entstand Richtung stadtauswärts kurz vor der Unterführung unter dem Westschnellweg.

                          


    Ich lehne das ab, das wären zehntausende neue VZ 239 allein für Berlin. Zudem sollte ein Fußweg auch weiterhin grundsätzlich für Fahrzeugverkehr aller Art tabu sein. Wer ein Fahrzeug führt, soll die Fahrbahn benutzen, genau dafür ist sie da. Wer das nicht will, fährt Bahn, Bus oder läuft.

    Nein das sehe ich nicht so. Es gibt immer wieder mal Stellen, da ist nicht ganz klar, ob da mit dem Rad gefahren werden darf oder nicht, aber es hat sich aus verschiedenen Gründen der Mischverkehr problemlos bewährt ohne das Schilder aufgestellt sind. Problematisch wird das doch eigentlich nur, wenn der eine den anderen ausschalten will. Zum Beispiel weil die Fußgänger vom Radverkehr genervt sind, oder umgekehrt.

    Zu der Anweisung gegen Hundehalte hinterfrage ich, ober der Unterzeichnende überhaupt die Kompetenz hat, so etwas anzuordnen. Radler und Fußgänger gemischt geht klar, aber ein Hund geht gar nicht? Das soll er mal einem Verwaltungsrichter erklären, die hören bestimmt auch gerne Märchen.

    Na zumindest hatte da wohl jemand die Kompetenz das Schild aufzuhängen. Ich vermute allerdings, dass es dabei gar nicht darum ging, im sehr schmalen Löschels Gäßchen das Hundeverkehrsaufkommen zu reduzieren. In dem Gässchen sind ganz dicht an den Hauswänden sehr schmale Beete, vielleicht um Efeu ranken zu lassen, der die Wände zieren sollen. Und der Heger und Pfleger dieser Beete hat sich vielleicht daran gestört, dass dort Hunde hingeschissen haben und er hatte einen guten Draht zur Stadtverwaltung ... Aber das ist alles nur Spekulation.

    Beim Spaziergang durch's Viertel fiel mir kürzlich auf, dass eines dieser üblen Dickschiffe sich kackfresch auf der Busspur breit gemacht hat, auf der der Bus in einen Fußgängerzonenabschnitt mit ÖPNV-Freigabe einfährt. Anruf bei 110 und ein insgesamt freundliches Gespräch. Zunächst wollte der Polizist allerdings wissen, ob ich der Busfahrer sei. Ich verneinte und wies zugleich darauf hin, dass ich gerne als Busfahrgast unterwegs bin, und dieses falschparkende Fahrzeug die Freude am Busfahren trübt oder gar empfindlich stört, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt. Als ich dem Polizisten dann noch den Fahrzeugtyp nannte, meinte er, die Fahrer von solchen Wagen seien besonders dreiste Falschparker und die Polizei ginge der Sache nach. (Das war nach 18:00 Uhr, dann übernimmt die Polizei diese Aufgabe, weil dann der Verkehrsaußendienst der Stadt Feierabend hat.)

    Ich hatte bei anderen, ähnlichen Gelegenheiten, wenn ich im Bus saß, auch schon den Busfahrer angesprochen. Mein Eindruck von dem Gespräch: Solche Verstöße von Autofahrern werden nicht immer konsequent weitergemeldet. Ein Busfahrer meinte, das seien einfach zu viele Anrufe, die er dann machen müsse.

    Die hier finde ich auch toll. Schön eckig damit das Rad hart an den winkel angelehnt werden kann. Und man kann auch sehr gut mit Rücksicht der anderen Radler rechnen wenn sie ihr eigene an die andere Seite des Ständers schließen. Wenn das eigen dann hin und her rutscht am tollen Ständer..sehr durchdacht.

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    KonsiKleine hat ja weiter oben schon darüber berichtet, dass diese massiven Rechteckprofile einem Raddieb mehr Widerstand entgegensetzen als Rohre. Und das mit der sehr eckigen Metall-Kante lässt sich auch entschärfen. So gesehen in Hannover:

                 

    Ah ja. Dann achtet die Polizei sicher auch immer und überall darauf, dass kein normaler Verkehrsteilnehmer verbotenerweise auf Geh- und Radweg parkt ...

    Klar die Rettungsgasse "Radweg" muss frei gehalten werden, weil mit der Rettungsgasse auf der Fahrbahn klappt das ja nicht immer so gut. Das sind ganz neue Perspektiven für ein Gespräch mit der Polizei darüber, warum es in ihrem ureigenen Interesse liegen muss, Radwegparker konsequent abzuschleppen.