Wie lässt sich dass jetzt zusammenbringen? Ich darf nicht zwischen den Schlangen durchfahren, trotz Streifen, oder dann doch wieder?
Nochmal gesucht, nochmal was gefunden!
Die Frage von David Scott war:
Darf ein Radfahrstreifen, der für das Geradeausfahren markiert ist, von Radfahrern benutzt werden, wenn rechts daneben eine Wartespur für rechtsabbiegende KFZ markiert ist? Dagegen spricht §5 StVO, Abs 8:
"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."
Man könnte im Umkehrschluss daraus ableiten, dass die einzige Möglichkeit zum Überholen (bzw. zum Vorbeifahren) an einer wartenden Autoschlange darin besteht, dass man rechts daran vorbeifährt und zwar zwischen Autoschlange und Bürgersteigkante.
Aber ist das wirklich so?
Pirminator sieht das jedenfalls anders:
Wenn Autos vor einer roten Ampel halten (also verkehrsbedingt warten), darf ich (insb. wenn ich links abbiegen will), auch links überholen.
David sah das Problem, dass man einen Radfahrstreifen, der als "Weiche" angelegt ist und das Geradeausfahren oder das Linksabbiegen erleichtern soll, eigentlich gar nicht befahren darf, wenn man §5 StVO, Abs 8 so auslegt, dass eine wartende Autoschlange nur rechts überholt werden darf, also zwischen der Autoschlange und dem Bordstein.
Wenn Pirminator richtig liegt, und eine Autoschlange auch links überholt werden darf, dann muss das selbstverständlich auch auf einem Radfahrstreifen möglich sein, der zwischen zwei Autospuren liegt.
Hier noch mal das Beispiel aus Hannover:
Eine andere Erklärung sähe so aus: In §9 StVO, Abs 2 steht der Satz: "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen." Jetzt ist das hier zwar keine Radverkehrsführung für das Abbiegen, sondern eine für das Geradeausfahren, aber die müsste dann eigentlich mitgemeint sein, so dass es also möglich ist, diese ordnungsgerecht zu befahren.
Leider ist ja die StVO an vielen Stellen so gestrickt, dass sie Autofahrer bevorteilt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Manche Kritiker gehen in ihrer Kritik so weit, dass sie die StVO eine Straßenverkehr-Unrechts-Ordnung nennen. Das heißt, wenn es uns hier gelingen sollte, den Sinn der entsprechenden Paragraphen zu entschlüsseln, dann heißt das noch nicht automatisch, dass wir damit die Beste aller Regelungen gefunden hätten.