Beiträge von Ullie

    Um die "Anarchie-Überlegungen" ein bisschen zu konkretisieren in Richtung der Schaumburger Verhältnisse:

    Am Ortseingang von Niedernwöhren (wenn man aus Richtung Stadthagen kommend in den Ort fährt) ist linkerhand ein benutzungspflichtiger Zwei-Richtungs-Fuß- und Radweg [Zeichen 240]. Der Belag sind Betonplatten, die in sich recht stabil und noch gut in Schuss sind. An den Stoßkanten jedoch sind sie lange schon in der Höhe zueinander verschoben, so dass das es ein elendes Gehopse ist dort langfahren zu müssen.

    Auf der Fahrbahn gilt trotz der angrenzenden Wohnbebauung Tempo 70.

    https://www.google.de/maps/place/Nie…053!4d9.1477189


    Hier das googlemaps-Sattellitenbild:

    Die Hauptdurchgangsstraße durch den Ort heißt an dieser Stelle Horsthöfe. Zu diesen Horsthöfen führen drei Stichstraßen auf dem Satellitenbild jeweils nach rechts abzweigend. Bei denen am unteren und oberen Bildrand sind die Straßenschilder krumm gefahren. https://www.google.de/maps/place/Nie…053!4d9.1477189

    Das ist Anarchie, wie wir sie nicht brauchen:

    Unterer Bildrand des googlemap-Satellitenbildes.

    Nochmal in Nahaufnahme.

    Und kurz vor dem Netto-Markt sieht es dann so aus:

    Oberer Bildrand des googlemap-Satellitenbildes.

    Auch hier in Nahaufnahme.

    Auch die Aufstellung ist Mangelhaft - es wird eine Standsicherheitsklasse von K5 benötigt...

    Tab-K6.jpg

    Quelle: rsa-95.de

    Ich habe in der Quelle mal nachgeschaut, die du zitiert hast. Da bin ich auf diese Konstruktion gestoßen, die auch ausreichen müsste: http://www.rsa-95.de/15/Aufstellvor…283-ZZ-2m-B.jpg

    In jedem Fall ist die in meinem Beispiel benutzte Halterung unzureichend. Der Schilderpfosten ist mit drei Schildern versehen, so dass bei Wind die Konstruktion umzukippen droht. Außerdem steht die Fußplatte auf einer unebenen "Grün"-Fläche. Ich höre jedoch besser auf zu meckern, denn wenn die Baustellenschilder-Aufsteller die richtige Fußplattenkonstruktion benutzen, dann ist am Ende der komplette Weg dicht.

    Ich muss gestehen, dass ich dank deines Hinweises das erste Mal in diese "Richtlinie für Sicherungen von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) hineingeschaut habe. Auf Wikipedia gibt es einen kurzen Artikel darüber: https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlini…an_Stra%C3%9Fen Scheint ja so eine Art "Bibel" der Baustellenschilder-Aufsteller zu sein. Sehr "bibelfest" sind sie allerdings nicht die Baustellenschilder-Aufsteller. Wenn ich mich so umschaue und das mit dem vergleiche, was in der RSA steht, dann sieht es sehr so aus, dass häufig an Material gespart wird.

    Auf jeden Fall ein interessanter Aspekt für diesen Thread, "Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht". Da lassen sich insbesondere an windigen Tagen einige krasse Fotos anfertigen. Erst die Tage hatte ich in so einer Sache bei der Polizei Bescheid gesagt, weil da eine komplette Baustellenabsicherung weggeblasen war. Vermutlich war die auch unzureichend gesichert.

    Achja, was sind nochmal "Autofahrspuren"...!? :sleeping:

    In dem Fall halte ich es für gerechtfertigt, von "Autofahrspuren" zu reden. Klar im Prinzip können da auch andere Verkehrsteilnehmer als Radfahrer legal darauf unterwegs sein:

    Aber das was die Verkehrsverwaltung hier umtreibt ist doch der Versuch, Radfahrer auf jeden Fall von den "Autofahrbahnen" zu verdammen.

    Auf denen darf übrigens trotz Baustelle Tempo 50 gefahren werden, also zehnmal so schnell wie es von den Verkehrbehörden für den Radverkehr im Baustellenbereich angeordnet wird.

    Um das mal alles schlechtzumachen:

    5. Fahrradparkhaus: Sowas hätte ich gerne mal in Hamburg; Naja, mal schauen was die jetzt an der Kellinghusenstraße hinstellen.

    Wenn ich mir anschaue, wie viele Innenstadt-Stellplätze für Autos bereitgehalten werden, dann erteile ich sämtlichen Fahrradparkhaus-Plänen eine glatte Absage. Wo ein Auto parkt, ist Platz für 10 Fahrräder (habe ich da übertrieben?)

    EINSCHUB: "Generell ist eine Grundfläche von 1 - 1,5 m² pro Fahrrad einzuplanen." Quelle: https://www.ziegler-metall.de/was-ist-beim-p…-zu-beachten/c1

    "Stellplätze (für Autos) sind in der Regel zwischen 2,3 m (normaler Pkw-Stellplatz ohne seitliche Begrenzung) und 3,5 m (Stellplatz für Menschen mit Behinderung) breit. Je nach Anordnung des Stellplatzes kann die erforderliche Länge zwischen 5 m (90°-Anordnung zur Straße) und 6,0 m (parallel zur Straße) betragen. Die deutschen Bundesländer haben Details hierzu in ihren Garagenverordnungen oder Sonderbauverordnungen erlassen. Die Mindestgröße der Stellplätze entspricht derzeit (2015) nicht mehr der gängigen PKW-Größe." Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Stellplatz

    2,3 m x 5 m = 11,5 m² das entspricht also 10 Fahrradstellplätzen von jeweils 1,15 m² Größe!

    Warum sollte ich es gutheißen, dass Fahrradparkhäuser gebaut werden, so lange noch im öffentlichen Raum Autostellplätze angeboten werden, auf denen 10mal mehr Fahrräder parken können als Autos, die statistisch mit 1,1 (dienstlich) bis 1,5 Personen (Einkaufen) besetzt sind? Bei uns in Hannover scheiterteten bislang alle Versuche die Innestadtstellplätze im öffentlichen Raum abzubauen an dem Widespruch der Parteien, die sich der Autolobby in besonderer Weise verpflichtet fühlen.

    Es ist keineswegs so, dass ich den Bau von Fahrradparkhäusern ablehne, aber es lohnt sich erst dann, wenn der ÖPNV deutlich ausgebaut wurde und der Parkplatzbedarf für Fahrräder nicht mehr dadurch gestillt werden kann, dass Autoparkplätze im Innenstadtbereich zu Fahrradstellplätzen umgestaltet werden.

    Auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollte dies rechtmäßiger sein als der bisherige Quark...!? Das Z 274-5 gilt übrigens für die gesamte Straße. :evil:

    Das wird mir jetzt langsam unheimlich, was du da schreibst.

    Ich hatte ja schon mit einer Fortsetzung gerechnet, dass die aber so schnell kommt:

    Zunächst mal die Situation aus Sicht der Ohestraße. Von der Ohestraße aus kann man mit dem Auto nur rechts abbiegen in die Gustav-Bradtke-Allee. Drei Autofahrspuren führen in Richtung Waterlooplatz. Die Autofahrspuren (ebenfalls drei) für die Gegenrichtung befinden sich jenseits der eingezäunten Stadtbahngleise.

    Damit ist doch eigentlich hinreichend klargestellt, dass die 5 km/h-Tempobegrenzung sich auf den Radweg beziehen.

    Aber dann komm Pirminator und schreibt hier so was. ("... gilt übrigens für die gesamte Straße")

    Und schon kommt in Hannover wer auf die Idee, noch ein erläuterndes Schild unter die "5" zu setzen.

     

    Da hängt ein Zusatzschild, das gestern noch nicht da hing!

    Bei genauerem Hinsehen entdeckt man, dass da dran rumgebastelt wurde:

    Ich finde jetzt das Foto aus meiner Heimatstadt Heilbronn nicht mehr, das ich hier mal gepostet hatte, aber dort gibt es [Zeichen 239] mit "Reiter frei". An der Fußgängerampel über die Jägerhausstraße/Ecke Arndtstraße gibt es sogar jeweils einen zweiten, hochgesetzten Bettelknopf, damit die Reiter vom Sattel aus die Ampel betätigen können.

    Dafür habe ich diese Beschilderung an der Rampe zu einer Unterführung in der Eilenriede (Bischofshol) mit einem Weg für Radfahrer und einem Weg für Fußgänger wiedergefunden. Die Reiter dürfen den Fußweg mitbenutzen:

       

    In Hochspeyer, im Pfälzer Wald, habe ich mal diese Schilder-Kombi fotografiert. Da könnte man doch glatt auf die Idee kommen, dass Reiter auf Gehwegen normalerweise zugelassen sind. Und das Schild am unteren Ende des Schilderbaumes könnte einen auf die Idee bringen, dass üblicherweise Radfahrer nicht absteigen müssen, wenn sie einen Gehweg benutzen.

    Quelle, bitte?

    Das ist eine eher spannende Geschichte. In der Welt wird das meistens so ausgelegt - klar. Es ist auch egal, ob einer mit 50km/h den Fuß-/Radweg entlang rast, solange sich keiner begegnet. Der Strichpunkt ist aber ein selten gebrauchtes Satzzeichen im Gesetzestext und die im Zitat zitierte Auslegung entspricht dem nicht unbedingt.

    Was der Strichpunkt definitiv nicht ist ist ein Komma. "Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten (und) er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren." steht hier nicht. Ergäbe auch keinen Sinn, weil Warten und Schrittgeschwindigkeit nicht gleichzeitig gehen. Die beiden Punkte im Text vorher trennen die wichtigen Hauptteile. 1: Andere dürfen auf den Fußweg, wenn erlaubt. 2: Gefährden und Behindern sind verboten.

    Erst im dritten Teil kommt dann der Strichpunkt dazu und trennt meiner Ansicht nach gleichwertige Abschnitte. Und dann gilt die Schrittgeschwindigkeit immer.

    Als jurustischer Laie würde ich das gefühlt so einordnen:

    Für Fußwege, die für den Radverkehr freigegeben sind, gilt: "Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren." (Anlage 2 zur StVO, Abschnitt 5, Sonderwege, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html )

    Meines Erachtens kann man das vergleichen mit: "Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird." (§2, Abs. 4 StVO, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html )

    Jedenfalls ist es so, dass man im Landkreis Schaumburg nicht befürchten muss durch das Radfahren auf einem Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist, irgendwelche Fußgänger zu gefährden, die sind dort eine absolute Ausnahmeerscheinung. Mir scheint, die häufigsten Fußgänger im Landkreis Schaumburg sind Kinder, die den Schulbus benutzen, um damit zur Schule zu fahren.

    Die Fußwege zwischen Stadthagen und Wiedensahl, auf denen ich gelegentlich fahre, sind dermaßen unterbevölkert mit Fußgängern, dass ich es als lebensfremd bezeichnen würde, dort Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Zumindest nicht aufgrund des Fußgängerschutzes, da ist die Gefahr auf den schmalen Wegen ins lose Bankett zu fahren schon eher ein Grund, langsam zu fahren.

    Und natürlich stellen die Omnibushaltestellen besondere Engpunkte dar. Denn obwohl dort nur wenige Male am Tag ein Bus hält, sind sie als Bucht gebaucht und engen den für den Radverkehr freigegbenen Fußweg erheblich ein. Aber genau so, wie es eigentlich für den Autoverkehr kein Hindernis wäre, wenn der Bus die wenigen Male am Tag auf der Fahrbahn halten würde, anstatt in eine Bucht abzubiegen, ist diese Engstelle auch kein Hindernis für Radfahrende, die den Fußweg benutzen.

    Aber so ist das halt im Autoland: Für den Autoverkehr wird der Omnibus in eine Bucht verbannt, dass es an solchen Stellen für andere Verkehrsteilnehmer eng wird, das ist vielen Verkehrsplanern anscheinend "schnurz".

    Hier ein Foto von der Haltestelle Abzw. Mittelbrink. Auch in diesem Haltestellenbereich ist der Fußweg für Fahrräder freigegeben.

    Die Anordnung ist in dieser Kombination rechtswidrig, denn die VwV-StVO zu VZ 240 sagt:

    "Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt."

    Ich schreibe diesen Satz meiner Straßenverkehrsbehörde jetzt bei jeder sich bietenden Gelegenheit, erwähne, dass ich mit dem Fahrrad grundsätzlich an einer solchen Stelle auf die Fahrbahn ausweiche und die verkehrsrechtliche Anordnung ohne weitere Kontaktaufnahme verwaltungsrechtlich überprüfen lassen werde, wenn die Polizei meint, dort mich dann in irgendeiner Art und Weise maßregeln zu müssen. Steter Tropfen höhlt den Stein!

    Naja eine Radarkontrolle wurde ja bislang dort noch nicht angeordnet. Auf jeden Fall vielen Dank für den Hinweis auf die VwV-StVO zu Zeichen 240. Ich habe mal versucht die zu finden und bin hier fündig geworden: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Ich sehe allerdings die Gefahr heranreifen, dass ein weiteres Insistieren dazu führen wird, dass die Umleitungsstrecke komplett für den Radverkehr gesperrt wird. Und da es sich um einen Zweirichtungsradweg handelt, der an dieser Stelle auch absolut seine Berechtigung hat, ergäbe das größere Umwege für Radler, dann lieber kurze Abschnitte mit Tempo 5.

    Die Benutzungspflicht spielt für den Vor- oder Nachrang der Fußgänger keine Rolle. Aus meiner Sicht ist die Fläche, auf welche die Fahrgäste aussteigen, groß genug, um dort auch warten zu können, es ist also quasi ein Schutzbereich für Fußgänger. Wenn sie weitergehen, queren sie einen Radweg, wo sie dann aber wartepflichtig sind. § 20 gilt nur, wenn Fahrgäste direkt auf den Radweg aussteigen, also ohne eine solches Buskap (Beispiel).

    Die Benutzungspflicht kommt allerdings dann ins Spiel, wenn der Radweg als Verkehrsfläche für Radfahrer überwiegend ungeeignet ist (viele Busse, viele Fahrgäste). Aber auch das hält ja in der Regel die Straßenverkehrsbehörden nicht von einer dann solchen rechtswidrigen Anordnung ab.

    Viele Busse, viele Fahrgäste, der Aufstellfläche zwischen Haltestellenkante und Radweg wird also irgendwann zu schmal, egal wie breit sie ist?

    Zitat aus dem Urteil:

    "Auf einem für die Benutzung durch Radfahrer frei gegebenen Gehweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, müssen Radfahrer auf Fußgänger erhöhte Rücksicht nehmen... Erforderlichenfalls muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist, oder sogar vom Fahrrad abgestiegen werden."

    Ja, was jetzt? Ich denke, gemäß Anlage 2 zur StVO bei der Erläuterung zum VZ 239 muss Radverkehr bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] immer in Schrittgeschwindigkeit fahren?


    "2.Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

    Der Teilsatz, "er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren", bezieht sich lediglich auf den Begegnungsfall.

    Im Landkreis Schaumburg gibt es übrigens Fußwege, bzw. Fußweg-Abschnitte, die vermutlich nie von Fußgängern benutzt werden.

    So gibt es zum Beispiel an der Ortsfurchfahrt durch Niedernwöhren in Richtung Wiedensahl einen Fußweg, der zunächst für den Radverkehr freigegeben ist. Dieser Fußweg führt durch einen Teil des Ortes in dem Tempo 50 gilt. Links und rechts des Fußwegs befinden sich allerdings Felder, so dass viele Autofahrer hier schneller als 50 fahren. Möglicherweise hat die zuständige Verkehrsbehörde das als Grund erkannt, in diesem Abschnitt den Fußweg für den Radverkehr freizugeben.

    https://www.google.de/maps/place/Nie…053!4d9.1477189

    Das erste und zweite Bild von der Wiedensahler Straße wurde in Richtung Wiedensahl aufgenommen kurz vor, bzw in Höhe der Bushaltestelle hinter der Kanalbrücke, die auf dem verlinkten googlemaps Ausschnitt ganz unten mitte-rechts zu erkennen ist.

    Auf den Fotos ist diese Bushaltestelle am rechten Straßenrand zu sehen.

    Im weiteren Verlauf endet die Freigabe des Fußweges für den Radverkehr und zwar in Höhe der Kreuzung mit der Straße die nach Mittelbrink führt.

    Dass die Freigabe des Fußweges für den Radverkehr hier endet, erkennt man an dem blauen Fußwegschild ohne den Zusatz "Radfahrer frei".

    Jetzt ist also der Fußweg nicht mehr für den Radverkehr freigegeben und damit verliert er ganz offensichtlich gänzlich seine Bedeutung als Wegstrecke für sich bewegende Verkehrsteilnehmer, denn ab hier wird der Fußweg als Parkplatz benutzt.

    Dieser letzte Abschnitt des Fußweges, der für den Radverkehr nicht mehr freigegeben ist, wird regelmäßig zum Parken benutzt. Und nicht nur an diesem einen Tag, an dem ich dort langgefahren bin sondern auch an vielen anderen Tagen. Hier ein Bild von ca. einem Monat vorher:

    Fazit: Die Schaumburger Landbevölkerung bewegt sich außer haus nicht zu Fuß. Jedenfalls parkt die Schaumburger Landbevölkerung rücksichtslos ihre Gehwege zu. Und sie tut das nicht, weil die Schaumburger Landbevölkerung für gewöhnlich auf der Fahrbahn zu Fuß geht.

    Das ist selbst für Radfahrer eine Herausforderung, dort Fahrrad zu fahren auf der Fahrbahn, wegen des hohen Tempos der Autofahrer selbst in Ortsdurchfahrten. Da nutzt dann auch der Blitzerautomat nur begrenzt was. Und was die Schaumburger Landbevölkerung von solchen Blitzerapparaten hält kann man ja an dem hier sehen:

    Der steht übrigens nur wenige hundert Meter vor dem zugeparkten Gehweg, der auf den Bildern weiter oben zu sehen ist.

    Und an einer anderen Stelle, diesmal am Ortsausgang Stadthagen Richtung Niedernwöhren sieht man, dass auch die Post sich den Gepflogenheiten der Schaumburger Landbevölkerung angepasst hat: Fußwege (in dem letzten Fall auf dem Foto ein benutzungspflichtiger Fuß- und Radweg) sind Halte- und Parkplätze, übrigens auch für Fahrzeuge mit reinem Elektro-Antrieb:

    Abgesehen davon, dass die Masse keinen Einfluss (mehr) auf den Bremsweg hat ... Die höhere Geschwindigkeit ist doch ein Privileg.

    Ich kann mir keinen regelloseren Verkehr vorstellen als den in einer Fussgängerzone. Und dennoch rennen die Leute nicht ständig ineinander. Halt! Habe ich regellos geschrieben? Das stimmt natürlich nicht. Es sind nur keine verordneten Regeln sondern laufen über bonverbale Kommunikation und gegenseitige Rücksichtnahme. Die menschlichen Sinne reichen aus.

    Bei höheren Geschwindigkeiten klappt das nicht mehr. Und nun kommt die Ideologie ins Spiel. Die Rücksichtnahme wird einseitig den Fussgängern vorgeschrieben. Diese Ideologie beschert nicht nur den Kraftfahrern ein Privileg sondern uns allen ein Problem.

    Zu deinem Beitrag passt diese Posse aus Garbsen (das ist in der Region Hannover):

    "Niedersachsens Landesbehörde für Straßenbau geht gegen eine Tempo-20-Zone in Garbsen (Region Hannover) vor. Die seit dem Spätsommer geltende Zone am Garbsener Campus der Leibniz Universität sei nicht zulässig und so auch nicht beantragt gewesen, sagte ein Sprecher NDR 1 Niedersachsen. Es verstoße gegen eine Förderrichtlinie. In dem betroffenen Bereich müsse mindestens Tempo 30 erlaubt sein. Sollte die Stadt Garbsen die Schilder nicht entfernen und durch Tempo-30-Schilder ersetzen, will die Behörde Zuschüsse für den Bau der Straße in Höhe von 1,8 Millionen Euro zurückfordern."
    Quelle: NDR vom 10.12.2019: Region Hannover: Ärger um Tempo-20-Zone in Garbsen

    https://www.ndr.de/nachrichten/ni…garbsen604.html

    HINWEIS: Man kann den NDR-Artikel kommentieren! (Stand 10.12.2019)

    Entschuldigung bitte, dass ich noch mal auf eine meiner derzeitigen Lieblingsbaustellen zurückkomme.

    Aber es gibt Neuerungen:

    Um dem geneigten Leser das Zurückblättern im Thread zu ersparen füge ich hier Fotos hinzu, die ich weiter oben schon benutzte:

    Alles fing an mit einer baustellenbedingten Sperrung des Fußweges an der Gustav-Bradtke-Allee zwischen Einmündung Ohestraße und Benno-Ohnesorg-Brücke:

    Der Radweg [Zeichen 237] wurde zum gemeinsamen Fuß- und Radweg [Zeichen 240] umgeschildert.

    November 2018

    Das alte Radwegschild blieb jedoch hängen und wurde erst später unkenntlich gemacht, wobei man da durchaus darüber streiten kann, ob dafür ein paar Klebebandstreifen ausreichen:

    November 2018 ein paar Tage später

    So hatte die Baustellenausschilderung erst mal rund ein Jahr Bestand.

    Doch ziemlich genau nach Jahresfrist fehlte plötzlich das Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg [Zeichen 240]mehr als eine Woche.

    Hier ein Foto von Anfang Dezember 2019 auf dem man sehr gut sieht, dass es dort zu den Stoßzeiten (Schulschluss am benachbarten Berufsschul-Campus) sehr sehr eng wird. Außerdem sieht man, dass der Rasen im Grünstreifen arg gelitten hat.

    Anfang Dezember 2019

    Und jetzt das "Schild zum Tag", heute aufgenommen:

    Mitte Dezember 2019

    Ich vermute mal ganz stark: Fortsetzung folgt!

    Na super! Ich ahnte es bereits, es würden Implikationen auftauchen, die "mein Werk" als das eines Stümpers entlarven. :(

    Trotzdem vielen Dank für die Hinweise.

    Gibt es eigentlich irgendwo die StVO in leichter Sprache?:/

    Ich habe da mal was korrigiert. Da Hamburg keine Straßenbahn hat: Wie beurteilst Du die Situation hier?

    1,8 m (mein Tipp) sind für eine Fußweg nicht üppig aber auch nicht mager und vor Allem ausreichend, um ein sicheres Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Sonst hätte ja wohl niemand ein Wartehäuschen in den Weg gestellt.

    Diese Form der Haltestellengestaltung entspringt den Bemühungen, die Stadt autogerecht zu machen. Vorher hielt die Straßenbahn mitten auf der Straße. Aussteigende Fahrgäste hatten Vorrang vor dem Autoverkehr, der gerne an der Straßenbahn vorbeigefahren wäre, es aber nicht durfte.

    Also baut man einen superschmalen Haltestellenbord, den die Fahrgäste beim Aussteigen nicht verlassen dürfen. Tun sie es trotzdem und werden dabei "umgemäht" ist der Autofahrer schuldlos.

    Am Ende dieser superschmalen Haltestellenborde gibt es eine Fußgängerampel, Da müssen dann die Fahrgäste warten, bis sie auf den Bürgersteig gelangen.

    Hier ist ein anderes Beispiel dafür. Das ist allerdings im Gegensatz zu deinem bereits Geschichte. Auf der google-street-view Aufnahme von 2008 aber noch im Betrieb: https://www.google.de/maps/@52.36733…!7i13312!8i6656

    Sie dürfen nicht behindert werden und es muss jede Gefährdung ausgeschlossen sein. Viel mehr geht nicht, oder?

    Was hättest Du für eine Formulierung für "klaren Vorrang" erwartet?

    Zum Beispiel so, ich schreib das mal als juristischer Laie:

    "Ein- und Aussteigende Fahrgäste haben Vorrang vor dem Radverkehr, wenn sie einen Bus besteigen oder einen Bus verlassen und dabei einen Radweg überqueren, der an der Straße entlanggeführt wird, an der der Bus hält."

    Na hoffentlich gibt das jetzt keinen "Shit-Storm" der Radfahrer.;)

    Und wie schon gesagt, ich bin da juristischer Laie. Über Implikationen dieser Formulierung zu spekulieren ist ausdrücklich erlaubt!

    Ich sag' mal so: wäre kein einziger Verbrenner unterwegs, wäre das Problem geringer. Denn dann gäbe es nicht das Grundrauschen der Motoren aus unterschiedlicher Entfernung und in unterschiedlicher Frequenz, hinter dem die E-Mobile verschwinden. Es wäre viel leiser auf der Straße.

    Denn das Gefährliche ist doch die derzeitige Gewohnheit, »Ich höre was, also ist da was« umzupolen in »Ich höre nix, also ist da nix«.

    Ein bekannter (Elektro-Ingenieur) sagte mir mal, es sei durchaus möglich, sehr leise arbeitende Staubsauger herzustellen, die nur ein leises Summen von sich geben. Aber diese Geräte fänden keinen Absatz, weil die Kunden die Saugkraft eines Staubsaugers um so höher einschätzen, je lauter er ist.

    Einem leisen Staubsauger trauen sie schlicht nichts zu.

    Vermutlich spielen auch solche sachfremden Überlegungen eine Rolle bei der Autonutzung.

    Und vermutlich wäre es heute schon möglich, auch Fahrzeuge mit Verbrennermotoren deutlich leiser zu bauen. Und deutlich niedrigere Grenzwerte vorzuschreiben, die Autos einzuhalten haben, wenn sie nicht ihre Betriebserlaubnis verlieren wollen.

    Th(oma)s Einwand dagegen, Elektro-Autos einen Geräusche-Generator zu verpassen, kann ich nur zu gut verstehen. Schließlich kennt wohl jeder das Imponiergehabe der Auto-fahrenden Halbstarken, wenn sie ihren Motor aufheulen lassen, um Fußgänger und Radfahrer zu beeindrucken.

    Und insbesondere bei den motorisierten Zweiradfahrern sind legale und illegale Anbauteile sehr beliebt, wenn sie dazu beitragen das Motorengeräusch zu verstärken.

    Die tatsächliche Gefahr beim Auto geht von seinem hohen Tempo aus. Und leider sind keine ernsthaften Maßnahmen absehbar, daran etwas zu ändern.

    Ausgerechnet bei den Elektro-Tretrollern dagegen ist es heute schon so, dass die bei Tempo 20 abriegeln und die Polizei wünscht sich ausdrücklich herbei, dass eine weitere Tempodrosselung automatisch zu erfolgen hat bis auf Tempo Null, wenn der Elektro-Tretroller in bestimmten Bereichen bewegt wird wie zum Beispiel Fußgängerzonen.

    Auch Pedelecs sind Tempo-begrenzt, ebenso verschiedene PKW mit Sonderzulassungen.

    Würden alle Autos verlässlich wie Tretroller nicht schneller als 20 km/h fahren, dann gäbe es möglicherweise auch aus Sicht von blinden Menschen keinen Bedarf an einem Geräusch, das langsam fahrende E-Autos von sich geben, weil es dann insgesamt sehr viel leiser wäre, so dass man auch solche Geräusche wahrnimmt, die Elektroautos bei niedrigen Geschwindigkeiten von sich geben.

    Die StVO lässt da doch eigentlich keine Fragen offen:

    Und das Öffnen der Türen absehbar ist, muss sich ein Radfahrer schonmal darauf einstellen.

    Der von dir zitierte Absatz aus der StVO fordert zwar ein, dass aussteigende Fahrgäste von rechts am Bus vorbeifahrenden Fahrzeugen nicht gefährdet werden dürfen und auch nicht behindert werden dürfen. Aber einen klaren Vorrang wird den aussteigenden (und einsteigenden) Omnibus-Fahrgästen damit auch nicht gewährt. Was ist wenn die Omnibusfahrgäste stehenbleiben, um den Radler passieren zu lassen? Kommt es dann zu einem Unglück, hat der Radler freilich erstmal die schlechteren Karten.

    Und dann ist da noch der Haltestellenbord zwischen Radweg und Fahrbahn. Die Radfahrerin oder der Radfahrer würde also nicht direkt rechts am Bus vorbei fahren. Trotzdem würde ich wie du auch zum Anhalten anraten, oder zumindest so langsam zu fahren, dass ein sofortiges Stehenbleiben problemlos möglich ist, also langsame Schrittgeschwindigkeit.

    Auf der Internetseite "Fahrtipps" steht zum Thema rechts an haltenden Straßenbahnen vorbeifahren:

    "Tipps für das richtige Verhalten:

    • Wenn die Straßenbahn gerade erst angehalten ist, dann ist Abwarten hinter der Haltestelle sinnvoll, bis alle Fahrgäste ein- oder ausgestiegen sind.

    • Sind alle Türen wieder geschlossen, kann man vorsichtig vorbeifahren (auf zu späte kommende Fußgänger achten!). Selbst wenn man nicht glaubt, dass noch Fußgänger auftauchen, ist Schrittgeschwindigkeit die beste Wahl.

    • Anhalten, wenn sich eine Straßenbahntür nochmals öffnet oder wenn ein Fußgänger auf die Straßenbahn zugeht. Als Fahrgast hat er ja Vorrang.

    • Nicht von ungeduldigen nachfolgenden Fahrern irritieren lassen. Hier geht es um die Sicherheit der Fußgänger und darum, dass kein Unfall passiert."

    https://www.fahrtipps.de/frage/strassenbahn-ueberholen.php

    Allerdings gibt es in Hannover zumindest meines Wissens keine einzige Straßenbahnhaltestelle mehr, die nicht mindestens mit einer Ampel ausgestattet ist, um Autofahrer zum Stehen zu bringen, wenn die Straßenbahn an der Haltestelle hält. Die meisten Haltestellen sind ohnehin bereits so umgebaut, dass die Fahrgäste an den Haltestellen keine unmittelbar angrenzenden Fahrbahnen überqueren müssen.