Beiträge von Ullie

    Ist ein Portal entstanden fürs Stadtradln, das wirds bei euch sicher auch geben und ein Landkreis/Stadt kann auch Verkehrmeldungen freischalten für einen Zeitraum.

    Das hatte ich befürchtet, als ich von der radar-Karte gelesen hatte.

    Ich kann mich erinnern, dass die Stadt Hannover mal dabei war.

    Vor ein paar Jahren. :(

    Aktuell leider nicht mehr.

    Was mich damals schon schade fand: Die Mängelkarte ist nur temporär frei geschaltet, während des Stadtradelns.

    Bei der Veloroute 10, deren Straßen ich recht gut kenne, ist mir aufgefallen, dass stadteinwärts auf der Badenstedter Straße hinter der Schnellwegbrücke die Route links abzweigt und dann bei der Wittekindstraße wieder rechts.

    Ich halte es für sinnvoller, die orange eingezeichnete Engstelle zwischen Schnellwegbrücke und Nieschlagstraße dadurch zu entschärfen, dass der Park-"Verkehr" dort herausgenommen wird, so dass man als Radfahrer ungefährdet dort lang fahren kann.

    Und zwar auf der rot eingezeichneten Alternativroute, ohne Umwege und ohne Engstellen.

    Auf jeden Fall leidet das Veloroutenkonzept darunter, wenn wegen Engstellen, verursacht durch parkende Autos, Fahrradfahrer Umwege in Kauf nehmen sollen.

    Nun ist Nürnberg arm ... (...)

    Vernünftig markiert.

    [image='12420','tiny'][/image]

    Dass Nürnberg arm ist, das kann ich nicht so recht glauben.

    Damit will ich jetzt nichts darüber sagen, ob es von Vorteil oder von Nachteil ist im Sinne der Radverkehrsförderung, wenn eine Kommune "arm" ist.

    Laut einer Statistik auf Wikipedia liegt Nürnberg jedenfalls auf Platz 9 von 110 deutschen Städten in einer Liste der deutschen Städte nach Bruttoinlandsprodukt.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der…oinlandsprodukt

    Dass soll kein Vorwurf sein Nbgradler, ich stelle übrigens bei der Gelegenheit gerade fest, dass sich in dieser Liste die Region Hannover auf Platz 7 befindet.

    Was ich aus der Beschreibung nicht so ganz verstanden habe, ist dieses Bild, das ich hier zitiert habe.

    Warum ist das Schild Vorfahrt an der nächsten Kreuzung durchgestrichen und warum ist das Schild Fahrradstraße durchgestrichen?

    Die breite rote Bodenmarkierung sieht doch so aus, dass es genau das, was diese Schilder aussagen, unterstützt. oder übernimmt die rote Boden-Markierung die Aufgabe der Schilder, so dass diese überflüssig werden?

    Und was ist mit den parallel verlaufenden Hauptverkehrsstraßen? Wie ist es dort um den Radverkehr bestellt? Aus der Diskussion in Hannover weiß ich, dass Radverkehrsverbindungen abseits der Hauptverkehrsstraßen oft dazu angelegt werden, um zu verhindern, dass die Hauptverkehrsstraßen auch für den Radverkehr als Hauptverkehrsstraßen attraktiv sind. Das halte ich im Sinne der Radverkehrsförderung für kontraproduktiv.

    Allerdings wäre es auch Quatsch, auf attraktive und schnelle Radverkehrswege abseits der Hauptverkehrsstraßen nur aus "Prinzipienreiterei" zu verzichten und sie unbeachtet zu lassen bei einem Radverkehrskonzept.

    Hallo, sorry für die späte Antwort.

    Mir gehts in diesem Thread eigentlich darum, dass die Beschilderung genau genommen kein Gnadenakt für Radfahrer ist, sondern ein Eingriff in ein verbrieftes Recht. Eigentlich darf dir niemand verbieten mit dem Rad auf der Straße zu fahren, wenn er nicht massive Gründe dafür hat.

    Und wenn in Hannover solche Eingriffe rückgängig gemacht wurden, stellt sich m.M. die Frage, mit welcher Begründung sie eigentlich ursprünglich gemacht wurden? Und wie siehts da aus, wo diese Rückgängigmachung nicht stattfindet?

    Das Ganze hat ja nicht 1721 stattgefunden, sondern Benutzungspflichten sind seit 1998 wie Pilze aus dem Boden geschossen. Und führen zu dem Kuriosum, dass wir heute Strafe zahlen müssen, wenn wir auf einem Gehweg fahren und zwanzig Meter weiter Strafe zahlen, wenn wir NICHT auf dem Gehweg fahren.

    Im Prinzip bin ich da ganz bei dir. Aber es lauert eben auch die Gefahr, dass dieser Gedankengang von dem "verbrieften Recht auf der Fahrbahn zu fahren" vielen Menschen wie eine "Kohlhaasiade" vorkommt, für die sie nur wenig Verständnis entwickeln. Wo doch in ihren Augen alles so wunderbar schön geregelt ist für den Fahrradverkehr. (Das glauben viele wirklich, dass das so sei).

    Ein guter Augenöffner ist ein Hochbordradweg der alle rund 40 m eine Absenkung hat, weil alle 40 m eine Grundstückseinfahrt ist, bei der der Bordstein und Hochbordradweg am Rand des Bürgersteigs jeweils abgesenkt wurde. Wenn du da mit wem langfährst, der es sonst vielleicht für eine "übertriebene Forderung" halten würde, als Radfahrer auf der Fahrbahn fahren zu dürfen, dann wird ihn das ins Grübeln bringen, wenn du ihn auf das ständige Berg- und Talfahren ansprichst. dann überlegen sich viele ob vielleicht doch was dran ist mit der vielfach gesellschaftlich legitimierten ungerechten Dominanz des Autos.

    Dass seit 1998 Benutzungspflichten wie Pilze aus dem Boden geschossen sind, das kann ich aus Hannover nicht bestätigen. Wenn du Interesse hast, dann sende ich gerne noch weitere Beispiele mit Bildern, die im Vergleich zu den google-street-view-Aufnahmen von 2008 einen Abbau von Benutzungspflichten belegen.

    Erinnert mich in zwei Jahren noch mal. Nürnberg ist gerade dabei ein relativ fantastisches Netz von Fahrradstraßen anzulegen. Die Bilder habe ich schon, die Kartenausschnitte und der Text kommt irgendwann demnächst.

    Da bin ich neugierig, denn in Hannover wurde dieser Tage das Veloroutennetz vorgestellt. Ziel ist es, in den nächsten 10 Jahren den Radverkehrsanteil von 20% auf 25% zu steigern.

    Siehe dieser NDR-Filmbeitrag vom 10.6.2020 https://www.ndr.de/nachrichten/ni…orouten104.html

    bei Minute 00:16

    Ich bin da immer vorsichtig mit solchen Zielformulierungen, denn insbesondere eine Steigerung des Radverkehrs kann auf der anderen Seite ein Absenken der ÖPNV-Nutzung bedeuten. Und zumindest was den Verkehrsflächenbedarf angeht ist der ÖPNV sogar dem Radverkehr überlegen.

    Und leider wird bei dieser Zielformulierung nicht deutlich gesagt, dass im Gegenzug der Autoanteil reduziert werden soll. Es wird dabei aber immer so getan, als sei das eine automatische Begleiterscheinung. Ich fürchte, das trifft nicht zu oder nur sehr geringfügig.

    Um es mal zugespitzt zu formulieren: Auf den Hauptverkehrsstraßen tobt der Autoverkehr und auf Nebenstrecken tobt der Radverkehr. Zumindest stört der nicht so sehr wie der Autoverkehr. Aber schöner wäre natürlich, dass die Hauptverkehrsstrecken nicht dem Autoverkehr vorbehalten werden, sondern vor allem vom ÖPNV und dem Radverkehr benutzt würden, und der Autoverkehr tatsächlich drastisch reduziert wird.

    Gibt es denn in Nürnberg auch eine "Zielvorgabe"? Und wird dort auch konkret etwas zur Absenkung des Autoverkehrs gesagt?

    Kartenmaterial hast du ja schon in Aussicht gestellt.

    Ich habe hier einen Link zu einer pdf-Datei mit einer Karte auf der die 12 Velorouten eingezeichnet sind, die in Hannover in den nächsten 10 Jahren verwirklicht werden sollen:

    https://presse.hannover-stadt.de/AttachmentDown…48E9ABDA76B2102

    An anderer Stelle im Forum, auf der Hannover-Seite, habe ich darüber schon etwas geschrieben:

    Siehe hier:

    Veloroutennetz Hannover - Zwölf Velorouten in zehn Jahren

    Hier ein Bild von einem Abschnitt der Veloroute 10 an der Davenstedter Straße.

    Die weniger forschen Fahrradfahrer*innen haben einen Hochbord-Angebotsradweg, die anderen, "die sich was trauen", können und dürfen die Fahrbahn benutzen.

    Aber warum wird nicht einfach der Streifen mit Stellplätzen aufgehoben und zu einem breiten geschützten Radweg für alle umgewandelt?

    zumal das Fahrradfahren auf der Fahrbahn hier tatsächlich herausfordernd ist. Auf der einen Seite die Straßenbahnschienen (nur wenige trauen sich zwischen dem Gleispaar zu fahren, was eigentlich das sicherste ist) auf der anderen Seite die Dooring-Zone. Die hast du natürlich auch auf dem Angebots-Hochbordradweg, nämlich auf der Beifahrerseite.

    Zur Zeit als das Bild aufgenommen wurde, war der Angebotsradweg als Fußweg ausgeschildert. Nach meiner Beobachtung waren die beiden Radfahrer*innen auf dem Bild aber nur zwei der wenigen, die das Befahrverbot des Hochbordradweges beachteten. Ob sie es mit Freude getan haben, konnte ich nicht herausfinden.

    Ein Radfahrstreifen wie auf dem folgenden Bild und dafür die Parkplätze weg, das würde doch sicher die allermeisten Radfahrer*innen sehr erfreuen, vermutlich auch mkossmann und Yeti?

    Und der Angebots-Hochbordradweg, der könnte dann auch weggepflastert werden. > Mehr Platz für Fußverkehr! Das Schild [Zeichen 239] hängt da ja schon!

    Also für mich ist es kein Stress, wenn ich von einem KFZ vorschriftsmäßig mit außreichend Abstand überholt werde.

    Also für mich ist es kein Stress, wenn ich mit meinem Fahrrad in einem gemütlichen Tempo (bis ca. 20 km/h) auf einem ausreichend breiten Fahrradstreifen oder Hochbordradweg (die können auch gut gemacht sein) am besten so breit, dass man zu zweit bequem nebeneinander fahren kann, am Autostau vorbeifahren kann.

    https://presse.hannover-stadt.de/AttachmentDownload.cfm?pmid=14482&aid=15709&csm=7310547B6B40F5A88F6D1AF6C48E9ABDA76B2102

    Dieser Link führt zum geplanten Veloroutennetz Hannover, das dieser Tage öffentlichkeitswirksam vorgestellt wurde. [Habe im Mai 23 diesen neuen Link zur einer ADFC-Seite eingebaut, weil der alte Link nicht mehr aktuell war.]

    https://hannover-stadt.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/hannover-stadt/Velorouten/2023-01-19-Veloroutennetze.png

    Den oben kopierten Link habe ich auf einer Seite von hannover.de gefunden.

    In dem Text dazu heißt es: "Für Velorouten gelten Standards. Mit einheitlicher Kennzeichnung – etwa durch Markierung oder Beschilderung – sind sie durchgängig erkennbar. Im Einrichtungsverkehr sind sie 2,50 Meter breit, im Zweirichtungsverkehr haben sie eine Mindestbreite von drei Metern."

    Es geht bei den Velorouten nicht um die Radschnellwege: "Parallel zu den Velorouten arbeitet die Stadt Hannover gemeinsam mit der Region und Umlandkommunen an Radschnellwegen. Das sind Verbindungen zwischen Städten. Vor allem Pendler*innen sollen sie nutzen."

    Zu dem Radschnellweg von Lehrte nach Hannover hatte ich an anderer Stelle auch schon etwas geschrieben. Dieser mündet im Stadtgebiet dann in die Veloroute Nummer 5.

    Eine der spannendsten Stellen im Veloroutennetz ist auf der Veloroute 10: Aus Richtung Badenstedt/Davenstedt kommend geht es durch diese Durchwegung durchs Ihmezentrum, deren Einfahrt heute so aussieht:

    Von der anderen Seite sieht die Einfahrt in die Durchwegung so aus:

    Und so soll die Durchwegung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in wenigen Jahren aussehen:

    Siehe auch das Thema "Licht am Ende des Tunnels?"

    Licht am Ende des Tunnels?

    Ob die Radfahrerfalle bereits aufgelöst wurde weiß ich nicht. Melde so was stets mit Foto an die Beschwerdestelle: https://e-government.hannover-stadt.de/impulsweb.nsf

    Oft mit Bild.

    In einer anderen Sache gab's 'ne Benachrichtigung, das was unternommen wurde:

    Und aus der Gegenrichtung, was ich sehr interessant finde, weil da jemand die [Zusatzzeichen 1012-32] Schilder in beide Richtungen aufgehängt hat, obwohl es nur ein Einrichtungsradweg ist.

    Das Tiefbauamt dazu:

    "... wir haben inzwischen die Baufirma angewiesen, die Verkehrszeichen zu entfernen. Seit längerem ist es in Hannover üblich, dass solche Verkehrszeichen nur noch in absoluten Ausnahmefällen verwendet werden dürfen, nämlich dann, wenn es absolut nicht anders geht.

    Bedauerlicherweise gibt es immer wieder Einzelfälle, bei denen die Baufirmen eigenmächtig handeln. Wir werden weiterhin darauf einwirken, dass sich so etwas nicht wiederholt.

    Viele Grüße ...

    Tiefbauamt

    Wenn da so wenig Verkehr ist, dass sich nur selten Kfz entgegenkommen, braucht man keinen Schutzstreifen und schon gar nicht in der Dooring-Zone. Und wenn da so viel Verkehr ist, dass sich ständig Autos entgegenkommen, dann wird dort das Befahren des Schutzstreifens der Regelfall sein.

    Im Prinzip ist das ein gutes Beispiel dafür, dass das Unfug ist :)

    Radfahrer im Mischverkehr auf die Fahrbahn, bei höheren Verkehrsstärken in Kombination mit Tempo 30, und gut ist's. Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn können verdeutlichen, dass das so gewollt ist.

    Das sehe ich anders. Tempo 30 wurde für den Kötnerholzweg gefordert mit Schutzstreifen.

    Dann begann ein übles Spiel: Wenn dort Tempo 30 ist, dann braucht es dort keine Schutzstreifen.

    Tatsächlich stand Tempo 30 nie ernsthaft zur Debatte, da der Durchgangsstraßenstatus das verhindert.

    Und ich kann nur davor warnen allzu grundsätzlich und pauschal so was zu beurteilen.

    Immerhin gab es früher mal Hochbordradwege auf dem Kötnerholzweg, die bei vielen Leuten, auch bei vielen Fahrradfahrer*innen immer noch ganz hoch in Kurs stehen, auch dann, wenn sie, wie auf dem Kötnerholzweg, sehr sehr schmal waren.

    Einfach die Straße erneuern und dabei die Hochbordradwege ersatzlos entfernen, wäre im Sinne der Radverkehrsförderung komplett kontraproduktiv gewesen.

    Und dann ist da noch das Tempo: Mit scheint, dir fällt es nicht schwer, mit dem Rad im fließenden Autoverkehr zwischen den Fahrzeugen bei Tempo 30 mühelos "mitzuschwimmen". Dazu dürfte jedoch nur eine Minderheit der Radfahrenden in der Lage sein. Ich gestehe, ich gehöre da auch nicht zu. Wenn das aber mit dem Mitschwimmen nicht klappt, dann grenzt du diese Radfahrer*innen aus. Denn dann wirst du ständig von Autos überholt. Das ist jedesmal Stress und führt bei vielen dazu, dass sie noch weiter rechts fahren als sie das auf einer Straße mit Schutzstreifen tun. Willst du das? Vermutlich genau so wenig wie, dass Radfahrer*innen solche Straßen komplett vermeiden.

    Und noch ein Frage zum Kötnerholzweg: Vor der Erneuerung hatte die Straße eine Breite von 9m. Da parkten allerdings auch die Autos am Straßenrand und der Radweg war Hochbord. Jetzt hat die Fahrbahn wiederum eine Breite von 9m. Davon entfallen allerdings zweimal 1,50 m (Schutzstreifen) + zweimal 0,50 m (Abstandsstreifen) auf die Radverkehrsanlage.

    Hättest du es für besser gehalten, wenn die Fahrbahn wie vorher 9m breit gewesen ist, aber auf der rechts und links Autos parkten, jetzt wieder 9m breit ist, aber an der keine Autos mehr parken, weil für die ja beidseitig Parkstreifen angelegt wurden?

    Hier noch mal der Link zur hannover.de-Seite wo der Vorzustand beschrieben ist:

    https://www.hannover.de/content/downlo…me_1511_Web.pdf

    Wieviel man von dieser Baugeschichte auf die Situation in Fürstenfeldbruck übertragen kann, weiß ich auch nicht, aber es soll ein Anstoß sein, in alle Richtungen zu denken.

    Aber 50cm zwischen Schutzstreifen und Parkständen reicht niemals aus um die Dooring Gefahr z verhindern. Von daher eher kein so tolles Beispiel.

    Da stimme ich dir zu, aber wenn du an der Strichlinie entlangfährst, die zur Straßenmitte hin liegt, dann hast du 2 m Abstand zu den Fahrzeug-Türen der parkenden Autos. (Wenn diese korrekt parken.)

    Eine geöffnete Autotür ragt doch vermutlich 1m bis 1,30m heraus?

    Ansonsten muss ich dir natürlich Recht geben, die dooring-Gefahr wird durch diese Schutzstreifen-Ausführung nicht vollständig gebannt. Wenn du den in der Mitte befährst, dann sind es gerade mal 1,25m bis zu den parkenden Autos.

    Aber: Früher fuhren die meisten Radfahrer*innen auf dem schmalen Hochbordradweg auf dem Bürgersteig, da bestand ebenfalls Dooring-Gefahr. Und selbst auf einer Straße ohne Schutzstreifen, fahren viele Radfahrer*innen in der Dooring-Zone.

    Das Hauptproblem aber ist: Wäre dort kein Schutzstreifen markiert worden, dann würden dort heute deutlich weniger Radfahrer lang fahren. Vielleicht würde Yetis Vorschlag funktionieren mit den "Sparrow"-Markierungen. Die kenne ich aus Hannover-Stadt aber nur in einer Form auf dem Engelbosteler Damm in Grün. Nach Aussage eines städtischen Angestellten, sei das auch die einzig zulässige Form:

    Und auch hier scheint mit das grüne Fahrradpiktogramm zu dicht am Auto markiert worden zu sein.

    Im Prinzip stimme ich dir zu. Aber der Gegensatz "Entweder "gute" Radverkehrsinfrastruktur oder gar keine." kann oft nicht angewendet werden, wenn die Autolobby erfolgreich verhindert, Platz zu machen.

    Und ich bin sicher, dass diese Macht der Autolobby nicht gebrochen wird, wenn die Alternative gar keine Radverkehrsinfrastruktur bedeutet, dass Radfahrer auf mehrspurigen Ausfallstraßen mit Tempo 50, (gefahren 60) in eine der Autospur mitfahren dürfen, denn die wenigsten würden das machen und viele würden darüber jammern, dass man ihnen den Radweg weggenommen hat. Und sie würden sich andere Wege suchen oder gar nicht mehr Rad fahren.

    Und wirst du derjenige sein, der zu diesen Leuten hingeht und sagt: Jetzt hört doch auf zu jammern, schließt eich lieber zusammen, um die machte der Autolobby zu brechen und kämpft dafür, dass statt des handtuchschmalen Hochbordradweges, den man euch genommen hat, jetzt ein Fahrspur-breiter Radfahrstreifen dort hergestellt wird, wo früher mal die Autos parkten. bzw. wo früher mal eine Fahrspur auf der Fahrbahn war.

    Beispiel Fössestraße stadteinwärts, Realität:

    Das hier ist keine geeignete Zwischenlösung, denn dann sind die Radfahrer*innen weg:

    Wunsch:

    Yeti

    Auf dem Kötnerholzweg in Hannover-Linden ist die in dem Foto eingezeichnete Verteilung gelungen.

    Das hat sogar Einzug gehalten in eine Broschüre der Stadt:

    https://www.hannover.de/content/downlo…me_1511_Web.pdf

    Dort wird das mit Breitenangaben auf Seite 57 beschrieben.

    Zwei Probleme gab es bei der Planung:

    Es war nicht gelungen, die Straße von Hauptdurchgangsstraße runterzustufen. (Dann hätte man vielleicht wirklich auf die Schutzstreifen verzichten können.)

    Es war nicht gelungen die Stellplätze am Straßenrand wegzukriegen. (Dann hätte man Platz gehabt für Radfahrstreifen.)

    Hätte man auf die Schutzstreifen verzichtet, dann wäre das eine "Da fahre ich nicht lang Straße" für viele Radfahrer*innen geworden. Das fände ich noch weniger akzeptabel als die gefundene Lösung.

    Leider war es auch nicht gelungen das Tempo auf 30 km/h zu reduzieren.

    Du sagtest ja:

    Wenn der Platz für einen Radfahrstreifen nicht ausreicht, dann geht es nicht.

    (...)

    Eine Kombination von Mindestmaßen ist ohnehin immer problematisch: 6,50m Fahrbahn + 2 x 1,50m Mindestmaß-Radfahrstreifen wird nicht wirklich funktionieren, ...

    Ich finde der Kötnerholzweg ist ein Beispiel, dass es doch geht. Und die Bemaßung ist knapper als in deinem Beispiel. Keine Frage: Optimal ist auch der Kötnerholzweg nicht, aber wie willst du die Macht der Autolobby brechen und die Stellplätze wegkriegen?

    Es gibt nichts Schlimmeres als Radfahrstreifen oder Schutzstreifen in der Dooring-Zone. Es muss einfach verboten werden!

    Es ist mir wirklich ein Rätsel warum sowas angelegt wird.

    Aber schön zu sehen, dass das nicht nur in Deutschland so gemacht wird.

    Fehlende Bereitschaft Auto-Stellplätze (oft sogar kostenfrei nutzbare) im öffentlichen Raum zurückzubauen?

    Mir fehlt dafür einerseits jedes Verständnis, andererseits habe ich auch wieder ganz viel Verständnis weil der Rückbau von Stellplätzen stets mit einem ungeheuren Medienorkan verbunden ist und die Autolobby an der Stelle sehr geschickt zu agieren versteht, so dass den politisch Verantwortlichen und der Verwaltung regelmäßig der Mut verlässt.

    Konsequenterweise müsste beim Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, die verbunden ist mit dem Wegfall von Stellplätzen stets die Rechnung aufgemacht werden, dass die Verbesserungen für den Radverkehr stets verbunden ist mit einem sinkenden Auto-Stellplatzbedarf. Da ließe sich methodisch sauber eine Rechnung aufmachen, die zur Befriedung beitragen könnte.

    Stattdessen aber geschieht es häufig, dass von der Bedienung der Interessensgruppen die Rede ist. Da

    bei liegt es doch in aller Interesse, einen Rückgang von Auto-Verkehrsflächen voranzubringen. Und wenn das durch eine attraktive Radverkehrsinfrastruktur gelingt, dann hat niemand einen Nachteil davon und alle haben Vorteile.

    Das Problem mit diesem Zusatzzeichen ist, dass Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Es gibt aber tatsächlich seit 2018 ein neues Piktogramm, das es dem Radfahrer ohne Geschwindigkeitseinschränkung freistellt, ob er diesen Weg benutzen will oder lieber auf der Straße fährt.

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.htmlLeider hat es dieses Piktogramm "nicht in den Verkehrszeichenkatalog geschafft" (Zitat Bernd Sluka), es ist aber offiziell für den bundesweiten Einsatz freigegeben und die Behörden wurden vor ca. 2 Jahren per Rundschreiben davon in Kenntnis gesetzt.

    Ich kann nur allen empfehlen, ihre jeweilige Stadtverwaltung aufzufordern, die kombinierten Geh/Radwege abzuschaffen und sie statt dessen mit diesem Piktogramm auszustatten.

    Deine Beschreibung für das Boden-Piktogramm erinnert mich jetzt an dieses Verkehrsschild, dass ich immer noch hie und da entdecke und dann stets gerne fotografiere.

    Das Schild gibt es noch im Katalog 1971 bis 1992:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1970.svg

    Danach nicht mehr.

    ich hatte mir den Wegfall so erklärt, dass auf gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern genutzten Wegen der Fußgängerschutz stets Priorität haben soll.

    Das ist bei dem Bodenpiktogramm dann aber nicht mehr so unbedingt gegeben, wenn man dort auch deutlich schneller fahren darf als die Fußgänger, die dort gehen.

    Ullie

    > Bei Schutzstreifen bin ich mir nicht so ganz sicher, ob die auch dann angelegt werden können, wenn das "Gehwegradeln" weiter erlaubt bleibt

    Das ist in den ERA 2010 sogar als Empfehlung im unteren Belastungsbereich III mit wenig Schwerverkehr und übersichtlicher Führung empfohlen; der Radler kann dann aussuchen, wo er fährt.

    Danke für den Hinweis. So gesehen können Schutzstreifen also auch etwas sein, dass Radfahrstreifen vorbereitet. Um ängstliche Radfahrer nicht zum Fahren auf Radfahrstreifen zu zwingen, die auf der Fahrbahn aufgebracht sind, markiert man dort erst mal Schutzstreifen und belässt zumindest vorerst die Möglichkeit, den Gehweg mit dem Rad zu befahren. Wenn der Schutzstreifen gut gemacht ist, dann wird er nach und nach auch von vielen benutzt. Im nächsten Schritt verbreitert man dann die schmale Schutzstreifen-Strichlinie zu einer breiten durchgezogenen Linie und hat dann einen benutzungspflichtigen Radfahrstreifen und kann die [Zusatzzeichen 1022-10]Schilder abhängen, so dass auch der Fußverkehr sicherer wird. Voraussetzung ist, dass der Schutzstreifen von Anfang an breit genug angelegt wurde.

    Die StVO-Änderung bezüglich "Nicht mehr auf Schutzstreifen halten dürfen" begünstigt eine solche Vorgehensweise zusätzlich.

    Jetzt ist sie da - die Corona-App:

    ZDF vom 16.6.2020:

    Gesundheitsminister Spahn - "Corona-App ist kein Freifahrtschein"

    https://www.zdf.de/nachrichten/po…-spahn-100.html

    Einem weiteren bericht ZDF-Bericht zu Folge ist die App freiwillig: "Das hat Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) zuletzt noch einmal im ZDF versprochen. Eine Pflicht zur Nutzung der App gibt es nicht. Und auch im Gegenzug gilt: Wer die App nutzt, soll keine Belohnungen erhalten."

    Allerdings wird in dem ZDF-Bericht auch erwähnt: "... Kinos oder Fitnessstudios könnten theoretisch nur denjenigen reinlassen, der die App installiert hat. Die Bundesregierung appelliert aber an die Betreiber, auf solche Praktiken zu verzichten. Grüne und Linke kritisieren allerdings, dass dieses Prinzip nicht gesetzlich festgeschrieben wurde."

    So schafft man eine "Zwei-Klassen-Gesellschaft", ich finde es absolut nicht hinnehmbar, dass der Besitz eines Handys, das setzt ja die Möglichkeit ein Warn-App zu installieren voraus, darüber entscheidet, ob ich zum Beispiel ins Kino gehen kann oder nicht. Und selbst wenn ich ohnehin schon ein Händy hätte gäbe es immer noch genug Gründe eine Corona-Warn-App nicht zu installieren.

    Das ist so ähnlich wie einen großen Supermarkt ohne ÖPNV-Anschluss zu bauen. Es werden Menschen, die über

    bestimmte Konsumgüter nicht verfügen, systematisch ausgeschlossen. Geht gar nicht!

    Eigentlich meinte Spahn mit seiner Bemerkung, die Corona-App sei kein Freifahrtschein, dass diejenigen Menschen mit App jetzt keine "Ischgl-Partys" starten sollten. Aber da gäbe es auch noch eine zweite mögliche Interpretation, die er vermutlich gar nicht im Sinn hatte: Die Corona-App ist kein Freifahrtschein, Menschen zum Smartphone-Kauf zu zwingen.

    Eigentlich müssten doch der Fuss e.V, der ADFC und der VCD bei einer bundesweiten Kampagne

    "Entweder Radweg oder Straße: Wir wollen nicht länger auf Gehwegen radfahren müssen!"

    dabeisein. Wieviele Unterschriften würden wir kriegen? Mehr als 20?

    Das ist zu kurz gegriffen. Mit dabei sein müsste auch der ADAC. Der müsste im Namen der Autofahrerschaft fordern Tempo 30 innerorts auf allen Straßen inklusiver rigider Kontrollen bis die verwaltungstechnischen Voraussetzungen für eine automatisierte Tempobegrenzung geschaffen und umgesetzt sind.

    Das sind Voraussetzungen, die massenwirksam Radfahrer dazu bewegen können, die selben Fahrbahnen zu benutzen wie der Autoverkehr. Aber auch dann müssen Radfahrstreifen angelegt werden, damit bei Staubildung der Radverkehr nicht zwischen den sich stauenden Fahrzeugen steckenbleibt oder ordnungswidrig auf den Fußweg ausweicht.

    Zur Zeit ist es aber so, dass Verkehrsplaner in den Verwaltungen davon ausgehen, dass bei einer Tempo 30 Straße es nicht notwendig ist, Radverkehrsanlagen einzurichten. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

    Erschwerend kommt dazu, dass vielerorts entweder Parkspuren oder Auto-Fahrspuren entfallen müssten, um Platz für den Radverkehr zu schaffen. Ein heißes Eisen, das ungern von der Politik angefasst wird, die ja letztlich die Beschlüsse fassen müsste und dann dafür im Fokus der Kritik stünde.

    Hier ein Beispiel aus Havelse bei Hannover. Die Fußwege an der Hannoverschen Straße sind für den Radverkehr freigegeben, vermutlich schon seit rund 20 Jahren, denn das Verkehrsschild für Fußwege ist schon seit Anfang der 90er Jahre nicht mehr so gestaltet.

    Trotzdem nutzt nach meiner Beobachtung nur eine Minderheit der Radfahrenden die Fahrbahn. Dafür gibt es meines Erachtens zwei Gründe. Auf der Fahrbahn gilt das aktuelle innerorts Tempolimit von Tempo 50 km/h, das zudem vermutlich nur lasch kontrolliert wird. Und es gibt keine Markierungen, die Radfahrende anregen könnten, die Fahrbahn zu nutzen.

    Die niedrigste Stufe wären sogenannte "Sparrows", also Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn, das könnte man hier ohne weiteres sofort umsetzen und würde dafür von niemandem nennenswerten Widerspruch ernten.

    Denn meines Wissens würde daraus nicht die Verpflichtung für den Radverkehr entstehen, die Fahrbahn zu benutzen, wenn der Fußweg weiterhin so gekennzeichnet bleibt wie jetzt mit [Zusatzzeichen 1022-10].

    Ob es darüberhinaus möglich und sinnvoll ist, Radfahrstreifen zu markieren, will ich jetzt gar nicht hier diskutieren, denn dann müsste das [Zusatzzeichen 1022-10] unter den Fußwegschildern abgehängt werden. Und das würde energischen Widerspruch bei vielen Radfahrenden hervorrufen, die nicht darauf vertrauen, dass Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sicherer sind als Fußwegradeln. Vermutlich würden Radfahrstreifen auch daran scheitern, dass der Straßenquerschnitt nicht ausreichend breit ist. In der Gegenrichtung sind auf der hannoverschen Straße auf manchen Abschnitten Schutzstreifen markiert. Dort ist der Gehweg deutlich schmaler.

    Bei Schutzstreifen bin ich mir nicht so ganz sicher, ob die auch dann angelegt werden können, wenn das "Gehwegradeln" weiter erlaubt bleibt. Weiß das jemand, ob Schutzstreifen auch dann angelegt werden können, wenn der Fußweg daneben für den Radverkehr freigegeben ist?

    Die Schilder an und für sich sind nicht besonders lustig, aber der Vorgang der Aufstellung:

    In Hannover wurden kürzlich auf bislang öffentlichen Stellplätzen drei neue Stellplätze für einen Carsharing-Betreiber eingerichtet.

    Dazu wurden diese Bodenmarkierung aufgebracht und drei Schilder aufgestellt:

    Offensichtlich muss es jemanden gegeben haben, der das Aufstellen von drei einzelnen Schildermasten mit jeweils einem eigenen Schild, als Ressourcen-Verschwendung bewertet hat, denn nur wenige Wochen später wurde die Beschilderung so geändert:

    Gleichzeitig wurde auch die Markierung so geändert, dass die die Gesamtfläche jetzt in drei Einzelflächen aufgeteilt ist.