Zuerst sollte es ja ein komplettes Böllerverbot in Niedersachsen geben für dieses Sylvester.
Leider hat jemand dagegen geklagt und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat daraufhin das generelle Verbot gekippt und Nachbesserungen verlangt.
Das Ergebnis für Hannover ist diese Liste, die an Heiligabend in der HAZ-Printausgabe veröffentlicht wurde:
HAZ-Printausgabe von Donnerstag, 24. Dezember 2020
"Die Liste für die Stadt Hannover
Diese Straßen und Plätze sind vom Böllerverbot betroffen
■ Raschplatz: Die Verbotszone erstreckt sich zwischen Berliner Allee, Fernroder Straße, Parkhaus am Hauptbahnhof und Lister Meile. Die den Raschplatz begrenzenden Straßen gehören nicht dazu.
■ Ernst-August-Platz: Fernroder Straße und Luisenstraße sind vom Verbotsbereich ausgenommen.
■ Bahnhofstraße
■ Kröpcke: Zur Verbotszone zählen der gesamte Platz sowie die Rathenaustraße in östlicher Richtung bis Einmündung Luisenstraße, die Ständehausstraße in westlicher Richtung bis zur Einmündung Georgstraße, die Georgstraße ab Ständehausstraße in nördlicher Richtung bis zum Kröpcke.
■ Opernplatz: Zur Verbotszone zählen der gesamte Opernplatz und die Ständehausstraße ab Einmündung Georgstraße in östlicher Richtung. Die den Opernplatz begrenzenden Straßen Rathenaustraße ab Einmündung Luisenstraße in östlicher Richtung und An der Börse gehören nicht zum Verbotsbereich. Der nördliche Gehweg zwischen An der Börse und Georgstraße fällt in den Verbotsbereich. Die Georgstraße bis Ständehausstraße ebenfalls, wobei der westliche Gehweg auf der Gebäudeseite vom Verbotsbereich ausgenommen ist.
■ Platz der Weltausstellung: Der gesamte Platz fällt in die Verbotszone sowie die Karmarschstraße in nördlicher Richtung bis Kröpcke.
■ Am Steintor/Steintorplatz: Auf dem gesamten Steintorplatz dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden, ebensowenig auf der Georgstraße in östlicher Richtung bis Kröpcke, der Schmiedestraße bis Einmündung Am Marstall, der Georgstraße und Goethestraße in westlicher Richtung. Goseriede und Kurt-Schumacher-Straße gehören nicht zum Verbotsbereich.
■ Bertha-von-Suttner-Platz
■ Peter-Fechter-Ufer (Ihmeufer)
■ Justus Garten (Grünfläche am „Strandleben“)
■ Ernst-Thoms-Weg
■ Tiefenriede: Gemeint ist die Wiese am Ende der Hoppenstedtstraße, die „Hoppenstedtwiese“.
■ Alte Bult
■ Nordufer Maschsee
■ Rudolf-von-Bennigsen-Ufer bis zur Höhe des Parkplatzes am Strandbad.
■ Maschpark
■ St.-Nikolai-Friedhof (Klagesmarkt)
■ Neustädter Friedhof (Otto-Brenner-Straße)
■ Gartenfriedhof (Marienstraße)
■ Waterlooplatz
■ Schünemannplatz
■ Am Lindener Berg: Stadtteilfriedhof und Grünfläche Lindener Mühle.
■ Von-Alten-Garten
■ Ihme- und Leineufer
■ Stärkestraße: Gemeint sind Spielplatz und Grünfläche.
■ Velvetplatz
■ Küchengartenplatz
■ Alle Spielplätze in Linden
■ Grüne Mitte Hainholz an der Voltmerstraße.
■ Möhringsbergpark
■ Platz an der Ecke Voltmerstraße/ Bömelburgstraße
■ An der Lutherkirche
■ Conrad-Wilhelm-Hase-Platz (Christuskirche)
■ Vahrenwalder Park
■ Weißekreuzplatz
■ Jahnplatz
■ Andreas-Hermes-Platz
■ Neues Haus (ehemals Emmichplatz)
■ Bonifatiusplatz
■ Welfenplatz
■ Emmy-Lanzke-Weg
■ Odenwaldstraße: Spielplatz und Flächen im Märchenweg.
■ Schwarzwaldstraße: Stadtteilpark Sahlkamp.
■ Stadtteilplatz Plauener Straße
■ Spielpark Döhren in der Ziegelstraße
■ Fiedelerplatz
■ Kantplatz
■ Spargelacker (Spielplatz)
■ Am Mittelfelde (Begegnungsstätte)
■ Sankt-Eugenius-Weg
■ Am Thie
■ Feldbuschwende (Spielplatz)
■ Landschaftsraum Kronsberg Nord und Süd (mit den Aussichtshügeln)
■ Ricklinger Teiche
■ Altwarmbüchener See
■ Trammplatz"
■ Lister Meile zwischen Weißekreuzplatz und Lister Platz
■ Limmerstraße
■ Engelbosteler Damm
Von einigen dieser Plätze weiß ich aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre und den Erzählungen von Bekannten, dass es dort tatsächlich in der Silvesternacht hoch hergeht. Wer Hannover kennt, dem werden aber sicher auch noch einige in der Silvesternacht belebte Straßen und Plätze einfallen, die noch nicht in der Liste enthalten sind.
Blöd wäre es auch, wenn aufgrund der Verbotsliste es jetzt lediglich zu Verlagerungen käme.
Bleibt die Hoffnung und der dringende Appell, dass die Silvesterfeierlichkeiten dieses Jahr den Umständen entsprechend auf "kleiner Flamme" stattfinden.
Und dass wenigstens diese abgespeckte Variante des Böllerverbots Bestand haben möge vor dem Oberverwaltungsgericht, falls es dort erneut zu Klagen kommen sollte.
Gibt es denn auch in den anderen Bundesländern in den Städten und Kommunen ein Böllerverbot?