Beiträge von Ullie

    Zuerst sollte es ja ein komplettes Böllerverbot in Niedersachsen geben für dieses Sylvester.

    Leider hat jemand dagegen geklagt und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat daraufhin das generelle Verbot gekippt und Nachbesserungen verlangt.

    Das Ergebnis für Hannover ist diese Liste, die an Heiligabend in der HAZ-Printausgabe veröffentlicht wurde:

    HAZ-Printausgabe von Donnerstag, 24. Dezember 2020

    "Die Liste für die Stadt Hannover

    Diese Straßen und Plätze sind vom Böllerverbot betroffen

    ■ Raschplatz: Die Verbotszone erstreckt sich zwischen Berliner Allee, Fernroder Straße, Parkhaus am Hauptbahnhof und Lister Meile. Die den Raschplatz begrenzenden Straßen gehören nicht dazu.

    ■ Ernst-August-Platz: Fernroder Straße und Luisenstraße sind vom Verbotsbereich ausgenommen.

    ■ Bahnhofstraße

    ■ Kröpcke: Zur Verbotszone zählen der gesamte Platz sowie die Rathenaustraße in östlicher Richtung bis Einmündung Luisenstraße, die Ständehausstraße in westlicher Richtung bis zur Einmündung Georgstraße, die Georgstraße ab Ständehausstraße in nördlicher Richtung bis zum Kröpcke.

    ■ Opernplatz: Zur Verbotszone zählen der gesamte Opernplatz und die Ständehausstraße ab Einmündung Georgstraße in östlicher Richtung. Die den Opernplatz begrenzenden Straßen Rathenaustraße ab Einmündung Luisenstraße in östlicher Richtung und An der Börse gehören nicht zum Verbotsbereich. Der nördliche Gehweg zwischen An der Börse und Georgstraße fällt in den Verbotsbereich. Die Georgstraße bis Ständehausstraße ebenfalls, wobei der westliche Gehweg auf der Gebäudeseite vom Verbotsbereich ausgenommen ist.

    ■ Platz der Weltausstellung: Der gesamte Platz fällt in die Verbotszone sowie die Karmarschstraße in nördlicher Richtung bis Kröpcke.

    ■ Am Steintor/Steintorplatz: Auf dem gesamten Steintorplatz dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden, ebensowenig auf der Georgstraße in östlicher Richtung bis Kröpcke, der Schmiedestraße bis Einmündung Am Marstall, der Georgstraße und Goethestraße in westlicher Richtung. Goseriede und Kurt-Schumacher-Straße gehören nicht zum Verbotsbereich.

    ■ Bertha-von-Suttner-Platz

    ■ Peter-Fechter-Ufer (Ihmeufer)

    ■ Justus Garten (Grünfläche am „Strandleben“)

    ■ Ernst-Thoms-Weg

    ■ Tiefenriede: Gemeint ist die Wiese am Ende der Hoppenstedtstraße, die „Hoppenstedtwiese“.

    ■ Alte Bult

    ■ Nordufer Maschsee

    ■ Rudolf-von-Bennigsen-Ufer bis zur Höhe des Parkplatzes am Strandbad.

    ■ Maschpark

    ■ St.-Nikolai-Friedhof (Klagesmarkt)

    ■ Neustädter Friedhof (Otto-Brenner-Straße)

    ■ Gartenfriedhof (Marienstraße)

    ■ Waterlooplatz

    ■ Schünemannplatz

    ■ Am Lindener Berg: Stadtteilfriedhof und Grünfläche Lindener Mühle.

    ■ Von-Alten-Garten

    ■ Ihme- und Leineufer

    ■ Stärkestraße: Gemeint sind Spielplatz und Grünfläche.

    ■ Velvetplatz

    ■ Küchengartenplatz

    ■ Alle Spielplätze in Linden

    ■ Grüne Mitte Hainholz an der Voltmerstraße.

    ■ Möhringsbergpark

    ■ Platz an der Ecke Voltmerstraße/ Bömelburgstraße

    ■ An der Lutherkirche

    ■ Conrad-Wilhelm-Hase-Platz (Christuskirche)

    ■ Vahrenwalder Park

    ■ Weißekreuzplatz

    ■ Jahnplatz

    ■ Andreas-Hermes-Platz

    ■ Neues Haus (ehemals Emmichplatz)

    ■ Bonifatiusplatz

    ■ Welfenplatz

    ■ Emmy-Lanzke-Weg

    ■ Odenwaldstraße: Spielplatz und Flächen im Märchenweg.

    ■ Schwarzwaldstraße: Stadtteilpark Sahlkamp.

    ■ Stadtteilplatz Plauener Straße

    ■ Spielpark Döhren in der Ziegelstraße

    ■ Fiedelerplatz

    ■ Kantplatz

    ■ Spargelacker (Spielplatz)

    ■ Am Mittelfelde (Begegnungsstätte)

    ■ Sankt-Eugenius-Weg

    ■ Am Thie

    ■ Feldbuschwende (Spielplatz)

    ■ Landschaftsraum Kronsberg Nord und Süd (mit den Aussichtshügeln)

    ■ Ricklinger Teiche

    ■ Altwarmbüchener See

    ■ Trammplatz"

    ■ Lister Meile zwischen Weißekreuzplatz und Lister Platz

    ■ Limmerstraße

    ■ Engelbosteler Damm

    Von einigen dieser Plätze weiß ich aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre und den Erzählungen von Bekannten, dass es dort tatsächlich in der Silvesternacht hoch hergeht. Wer Hannover kennt, dem werden aber sicher auch noch einige in der Silvesternacht belebte Straßen und Plätze einfallen, die noch nicht in der Liste enthalten sind.

    Blöd wäre es auch, wenn aufgrund der Verbotsliste es jetzt lediglich zu Verlagerungen käme.

    Bleibt die Hoffnung und der dringende Appell, dass die Silvesterfeierlichkeiten dieses Jahr den Umständen entsprechend auf "kleiner Flamme" stattfinden.

    Und dass wenigstens diese abgespeckte Variante des Böllerverbots Bestand haben möge vor dem Oberverwaltungsgericht, falls es dort erneut zu Klagen kommen sollte.

    Gibt es denn auch in den anderen Bundesländern in den Städten und Kommunen ein Böllerverbot?

    Oh Mann!

    Das Infektionsschutzgesetz ist nur ein Teil der gewünschten Wirkung. Dazu kommen die Verletzungen durch Menschen, die sich unbedingt die Hand absprengen wollen (Hier ein Link vom letzten Jahr, da sollte die Statistik noch nicht durch Corona-Sorge beeinflusst sein: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-gefaehrlic…cht-des-jahres/ ).

    Das sind viel zu viele kostbare Intensivplätze, die da belegt werden.

    Hat denn der bayrische Ministerpräsident und seine Landesregierung beim Böllerverbot eine hieb- und stichfestere Lösung gefunden als Niedersachsen?

    Wenn ich's recht verstehe, dann darf in Niedersachsen an Sylvester geböllert werden mit Ausnahme von den Straßen und Plätzen, die von den Kommunen als Böller- und Raketenfreie Zonen festgelegt werden. Und das dürfen nur solche Plätze und Straßen sein, die stark belebt sind.

    Das ist in mehrfacher Hinsicht absolut kontraproduktiv zu dem vom Bundesinnenminister erlassenen Verkaufsverbot für Silvesterböller und Raketen.

    Denn es könnte mit den Restbeständen vom letzten Jahr geböllert werden.

    Es besteht die Gefahr, dass das Verkaufsverbot umgangen wird, zum Beispiel durch Beschaffung im Ausland.

    Und es besteht die Gefahr, das selbst gebastelte Böller abgebrannt werden, die erst Recht gefährlichen Verletzungen verursachen können.

    Auch wenn ich hier verschiedentlich Söders Allüren, sich als "harten Hund" zu präsentieren, kritisiert habe. In der Frage Böller- und Raketenverbot würde ich es tatsächlich begrüßen, wenn er das effektiver unterbinden kann als in Niedersachsen. Für Niedersachsen sehe ich die Gefahr, dass dieses Silvester noch schlimmere Raketen- und Böllerexzesse stattfinden werden als in den letzten Jahren. Dabei hatte ich mich schon auf eine ruhige Silvesternacht in Hannover gefreut.

    Bleibt die Hoffnung, dass die Menschen vernünftig bleiben und auch diejenigen, die Silvester gerne mal die "Sau rauslassen":evil:, dieses Jahr stillhalten:saint:. Mal schauen.:!:

    Eine weitere "Käsescheibe" im ZDF-Modell sollte das Böllerverbot zu Sylvester darstellen.

    In Niedersachsen wurde es jedoch vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg gekippt, weil wer dagegen geklagt hat.

    Daraufhin hat das Land die notwendigen Korrekturen vorgenommen. Jetzt heißt es:

    "Das Abbrennen von Böllern und Raketen soll auf belebten Plätzen, Straßen und Wegen untersagt werden, wie Claudia Schröder vom niedersächsischen Krisenstab am Dienstag ankündigte. Die Städte und Gemeinden sollen selbstständig die genauen Orte festlegen, an denen das Böllerverbot gelten soll. Von 21 bis 7 Uhr in der Silvesternacht ist das Mitführen von Feuerwerk an diesen Orten zudem verboten."

    HAZ vom 22.12.20

    https://www.haz.de/Nachrichten/De…lebten-Plaetzen


    Wie ist das in den anderen Bundesländern geregelt?

    Bundesweit einheitlich gilt, dass kein Silvesterfeuerwerk verkauft werden darf:

    "Seehofer beschließt Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk

    Jetzt ist es amtlich: Bundesinnenminister Horst Seehofer hat den Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester untersagt. Auch bereits bestellte Artikel dürfen nicht ausgeliefert werden. Damit folgt Seehofer dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz." br 24 vom 22.12.20 https://www.br.de/nachrichten/de…uerwerk,SJv3PbQ

    Eigentlich kann man nicht von einem Verbot sprechen, meine ich. Die Feuerwerkskörper die an Sylvester in den letzten Jahren verkauft wurden, durften nur deshalb verkauft werden, weil es dafür eine Sondererlaubnis gab. Dieses Jahr gibt es diese Sondererlaubnis nicht. Und das ist gut so!

    Von einem Verbot zu sprechen, heizt nur unnötig die Stimmung an, obwohl es nüchtern betrachtet gar kein Verbot gibt. Vielmehr gibt es dieses Jahr keine Sondererlaubnis.

    Diese Art Hinweis ist doch jetzt so alt wie die ganze Diskussion um die Alltagsmasken selbst und bedeutet meiner Kenntnis nach nichts anderes, als dass die Maske ihren Träger nicht davor bewahrt, herumfliegende Tröpfchen und ggf. Viren einzuatmen, aber beim Ausatmen des Trägers einen Großteil seines Aerosol-Auswurfes zurückhält.

    Weil sie aber eben nur den Großteil zurückhält und nicht 100%, wird eben zusätzlich empfohlen, die 1,5m Abstand einzuhalten. Finde ich zumindest plausibel.

    Das ist plausibel und das stelle ich auch nicht grundsätzlich in Frage.

    Das ist das "Schweizer Käsescheiben Prinzip".

    Alltagsmaske ist wie eine löchrige Käsescheibe. Sie bietet Schutz vor gegenseitiger Infektion, aber es gibt auch noch Löcher.

    Also zusätzlich Abstand halten. Abstand halten allein bietet ebenfalls Schutz, hat aber ebenfalls Löcher. Also zusätzlich Maske tragen.

    https://zdfheute-stories-scroll.zdf.de/corona-massnah…dell/index.html

    In Niedersachsen war es bisher so geregelt, dass in der Grundschule die Kinder keine Maske getragen haben im Unterricht. Auch dann nicht, wenn sie in voller Klassenstärke unterrichtet wurden, was der Regelfall war.

    Die Begründung lautete, das angeordnete "Kohorten-Prinzip" hält die Infektionsgefahr gering.

    Eine Klasse = eine Kohorte, die sich nicht mit anderen Kohorten mischen sollte. Im Falle einer Infektion geht die Kohorte in Quarantäne.

    Um die Kohorten vor anderen Kohorten abzuschirmen brauchte es keine Maske im Unterricht, aber Maske auf den Treppen und engen Fluren und auf dem Schulhof, wenn enges Zusammenkommen mit Schülern aus anderen Kohorten stattfand.
    Keine Maske beim Verzehr von Speisen, dies sollte aber in einer abgelegenen Ecke geschehen, oder im Unterricht. Da war man dann ja wieder mit seiner Kohorte zusammen. Und der Unterricht durfte ohnehin ohne Maske stattfinden.

    Ab 11. Januar gilt neu, dass auch Grundschulkinder, auch im Unterricht eine Maske tragen sollen.

    Musste denn dein Sohn bisher schon eine Maske tragen?

    Weil sonst die Tür nicht aufgeht, ganz einfach. Anschließend wird übrigens empfohlen, sich die Hände zu waschen und sich nicht ins Gesicht zu fassen.

    Man könnte es auch so sehen: Obwohl öffentliche Räume wie Schulen barrierefrei ausgebaut sein müssen, ist das vielerorts noch nicht geschehen oder nicht im notwendigen Umfang geschehen.

    Zu einem barrierefreien Ausbau würde es auch gehören, dass die Türen automatisch öffnen und schließen können.

    In manchen "Spezialeinrichtungen" für Menschen mit Behinderungen ist das auch der Fall. Aber eben nicht in allen öffentlichen Einrichtungen. Und so werden Menschen mit Behinderungen weiter ausgegrenzt.

    Dabei könnte man auch an diesem Beispiel sehen, dass auch Menschen ohne eine Behinderung durchaus Vorteile hätten durch die angestrebte Barrierefreiheit.

    Also ich persönlich würde erst mal die "1,5 Meter" hinterfragen. Dass "irgendein" Maskenschutz die Ausbreitung besser reduziert als gar keiner, finde ich ziemlich plausibel.

    Warum ich allerdings ca. 15 mal am Tag die Türgriffe anfassen "darf", die jeder andere auch anfassen darf, ist mir schleierhaft. "Selber denken" erscheint mir auch hier das passable Mittel zu sein, auch wenn man kein Virologe ist.

    Wenn man eine gleichmäßige Verteilung der Viren in alle Richtungen annimmt, dann ist die Konzentration bei der Ausatmen-Öffnung, also Mund oder Nase eines Virenverbeiters, am größten und verteilt sich kugelförmig. Es ist so, wie ein Luftballon der mit kleinen Punkten versehen ist. Die rücken immer weiter auseinander, je mehr der Ballon an Umfang zunimmt. Bei einem Luftballon würden diese kleinen Punkte immer größer, das ist aber bei der Ausbreitung der Coronaviren nicht der Fall.

    Irgendwann ist die Konzentration der Viren so gering, dass die Ansteckungsgefahr deutlich reduziert ist. Bislang hat man sich da auf 1,5 m verständigt.

    Und klar, gemäß dem "ZDF-Käsescheiben-Modell" ist es günstig, dann zusätzlich eine Maske zu benutzen, um darüber hinaus einen zusätzlichen Schutz zu haben.

    Aber im Schulunterricht ist eine zusätzliche Maske, zusätzlich zum Abstand halten und Lüften (alle 20 Minuten für jeweils 5 Minuten quer lüften) nach Auffassung des niedersächsischen Kultusministeriums in Unterrichtssituationen in kleinen Lerngruppen (halbe Klassen), in denen der Abstand gewährleistet ist, eine unnötige Erschwernis des Unterrichts, der keinen nennenswerten zusätzlichen Sicherheitsgewinn verspricht.

    Ich halte es übrigens nicht für ausgemacht, dass eine komplette Schulschließung mehr Sicherheit bringt. In der Schule können die Kinder gefahrlos im Unterricht in kleinen Gruppen in ausreichend großen Räumen ohne Maske gefahrlos zusammen sein. Wenn die Schüler*innen ganz ohne Schule selbst Zusammentreffen organisieren, dann besteht die Gefahr, dass das ohne Maske und ohne Abstand stattfindet.

    Ich tippe eher auf den 11. Jan. 2021. Vorher sind Ferien. Mutant hin oder her.

    Elf Millionen Schüler = Elf Millionen Masken. Anzahl Kita-Plätze weiß ich nicht.

    Wer eine gute Maske haben will, kann sich eine bei https://warenhaus.greenpeace-magazin.de/stoffmaske-hal…rm-schwarz.html bestellen. Kann man waschen, ist vermutlich einigermaßen "Sklavenarbeitsfrei" - und ich find sie gut. Zur Not kann ich sie auch über die Augen ziehen...:)

    In der Beschreibung der von dir angepriesenen Masken, die für 10 Euro verkauft werden, heißt es:

    "Unsere Masken schützen nicht nachweislich vor Ansteckungen. Auch wenn Sie die Masken tragen, beachten Sie trotzdem den Mindestabstand von 1,5 Metern - zum Wohle Ihrer Mitmenschen und sich selbst." (Link: siehe Zitat von Pepschmier)

    Wie lange sie bedenkenlos am Stück getragen werden können (zum Beispiel einen ganzen Schultag lang) steht nicht drin.

    Wenn jedoch der Hersteller oder der Verkäufer ausdrücklich darauf hinweisen, dass die 1,5 m Abstand trotzdem eingehalten werden sollen, dann hätten sie auch nur einen begrenzten Nutzen in Klassenräumen mit vollen Klassen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

    Umgekehrt: Wenn der niedersächsische Hygieneplan für Schulen im Szenario B (= Unterricht in halben Klassen) beim Einhalten von 1,5 m Mindestabstand ein Unterrichten ohne Masken vorsieht, dann braucht man diese Masken nicht für den Unterricht.

    Nein. Die Schulen in Bayern haben verstanden, dass jede Maßnahme die Infektionszahlen senkt eine gute Idee ist.

    Keine freien Intensivbetten, tote Kinder, alle ~20 Minuten ein Coronatoter in Bayern sind allen hier Betroffenen wichtiger als ihr persönlicher Unwillen eine Maske zu tragen.

    Es stellt sich allerdings die Frage, welche Maßnahmen das sind, die die Infektionszahlen senken. In Niedersachsen hat der Kultusminister für die Zeit nach den Weihnachtsferien ab 11. Januar bis Ende Januar angeordnet, dass nach Szenario B unterrichtet wird. Also im sogenannten Wechselmodell mit halben Klassen die nur jeden zweiten Tag oder jede zweite Woche zur Schule kommen.

    In Grundschulen allerdings soll ab 11. Januar bis Ende Januar mit vollen Klassen unterrichtet werden. Und weil die Schulräume so klein sind, dass dabei das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, sollen die Schülerinnen und Schüler alle über den ganzen Schultag hinweg eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. (Wie das mit Essen und Trinken geregelt ist, habe ich noch nicht herausgefunden.)

    Klassenzimmer mit rund 60 m² Grundfläche mit bis zu 30 Schüler*innen vollzustopfen erscheint mir trotz Maskentragen-Anordnung eine zweifelhafte Maßnahme im Sinne des Infektionsschutzes, der mir nicht minder wichtig ist als Ihnen, auch wenn Sie das hier immer wieder anzweifeln.

    Gab es denn in Bayern schon Ankündigungen, wie es nach den Weihnachtsferien weiter gehen soll? Dort beginnt doch ebenfalls am 11. Januar wieder die Schule.

    Es gibt gute Gründe in bestimmten Situationen oder an bestimmten Orten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die niedersächsische Schulverwaltung hat aber auch erkannt, dass eine generelle Vorschrift dazu in jeder Situation ausschließlich nur mit Mund-Nasen-Bedeckung Unterricht durchzuführen, den Unterricht unnötig erschwert und im Sinne des Infektionsschutzes auch nicht angemessen ist. (Was übrigens alles überhaupt nichts mit dem persönlichen Willen oder vermuteten Unwillen einzelner Personen zu tun hat.)

    Es ist schlimm genug, dass sogenannten "Querdenkern", Reichsbürgern und Rechtspopulisten und Rechtsradikalen von der AfD bis zur NPD es gelingt, zumindest bei Teilen der Bevölkerung Sympathie-Punkte dafür zu sammeln, dass sie die Vorschrift, in bestimmten Situationen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, als Angriff auf die Freiheit bezeichnen.

    Ich sehe die Gefahr, dass als Abwehr-Reflex gegen rechte Propaganda das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in jeder Situation und an jedem Ort zunehmend als eine oberste Staatsbürgerliche Pflicht propagiert wird.

    Wir sollten uns unseren Diskurs nicht durch die absurde Propaganda der rechten Szene und "Querdenker" diktieren lassen.

    Meine Eltern nehmen das eher locker, so habe es bis 1985 quasi überall gerochen und in ihrer Jugend sowieso, denn um 1950 herum stand noch in jedem Zimmer ihrer Elternhäuser ein Ofen herum. Ich weiß allerdings auch nach unserer Diskussion über die letzten Seiten nicht, ob es hinsichtlich unserer Gesundheit ein erstrebenswertes Ziel darstellt, die damaligen Luftverhältnisse wiederherzustellen.

    Ich kann mich noch gut an den Geruch im kalten Winter (so was gab es damals noch) in Nordhausen erinnern, das war kurz nach der Grenzöffnung und ich war damals zum ersten Mal in einer Stadt in der ehemaligen DDR. Es stank fürchterlich.

    Beim Auto wurden und werden immer noch wirksame Regeln zur Abgasvermeidung entweder gar nicht erst erlassen oder wenn dann mit so vielen Hintertürchen ausgestattet, dass sie nur wenig bewirken. Dabei dürfte die Akzeptanz in der Bevölkerung für solche Regelungen eher noch größer sein als bei der Frage, was ich in "meinen vier Wänden" für einen Ofen betreibe. Und wenn dann noch einer mit Kaminfeuer-Romantik argumentiert, dann schaltet bei vielen der Verstand ab.

    Dabei kann man doch so schöne Kaminfeuer-Bildschirmschoner abspielen, die auch total romantisch aussehen. Und wem das nicht reicht, der kann noch ein Räuchermännchen dazu betreiben. Es gibt wirklich keinen Grund offene Kaminfeuer oder Kaminofenbetrieb zuzulassen.

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    Das verlinkte Beispiel sollte doch eigentlich ein ausreichendes Surrogat für alle Romantiker darstellen.

    Dabei fällt mir ein: Für die Verbrennungsmotoren-Romantiker gibt es ähnlich Surrogate in Elektroautos, die mit einem Geräusche-Generator für den Innenraum ausgestattet sind, die das Motorengeräusch eines Verbrennungsmotors imitieren.

    Beispiel Porsche-Motor:

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    Wer's braucht - meinetwegen, aber bitte nur elektronisch auf die Ohren von dem, der's braucht. Möge ein jeder nach seiner Facon glücklich werden, aber nicht auf die Kosten anderer.

    Vielen Dank für den "Servicelink" cubernaut. Ich habe mich da mal ein bisschen reingekniet um herauszufinden, wo Unterschiede zu Niedersachsen bestehen.

    In dem von dir verlinkten Service-Link gibt es eine Verlinkung zum bayrischen Rahmenhygieneplan (RHP) Schulen.

    Darin heißt es:

    Ausnahme von der Maskenpflicht am Platz

    1 Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann nach § 18 Abs. 2 Satz 5 der 10. BayIfSMV in begründeten Einzelfällen und nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde Ausnahmen von der Maskenpflicht am Platz zulassen, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

    2 Eine solche Ausnahmegenehmigung kann nur für einzelne Schulen in besonders gelagerten Einzelfällen in Frage kommen.

    3 Voraussetzung hierfür ist überdies, dass an der jeweiligen Schule der Mindestabstand von 1,5 m auch im Klassenzimmer (bei durchgängigem Präsenzunterricht) eingehalten werden kann."

    file:///C:/Users/schor/Downloads/RHP-Lesefassung-Schule_11.12.20.pdf , S. 3 Punkt 2.1

    Wenn man davon ausgeht, dass mit durchgängigem Präsenzunterricht der Unterricht über einen ganzen Schultag gemeint ist, also auch der Wechselunterricht, bei dem halbe Klassen nur an einzelnen Schultagen (z. B. im täglichen Wechsel) an der Schule sind, dann wäre das ein Unterschied zu Niedersachsen.

    Hier heißt das Modell mit halben Klassen, die jeweils nur jeden zweiten Tag oder jede zweite Woche kommen, Szenario B.

    Und in Szenario B gilt in Niedersachsen keine Maskenpflicht im Unterricht, wenn die Abstandsregel eingehalten werden kann.

    In Bayern muss dies offensichtlich erst bei der Kreisverwaltung beantragt werden. Machen das die Schulen in Bayern, dass sie bei ihren Kreisverwaltungen beantragen, dass beim Unterricht in kleinen Gruppen, bei denen der Mindestabstand eingehalten werden kann, keine Masken getragen werden müssen?

    Im Schaubild zum Niedersächsischen Rahmenhygieneplan Schulen heißt es:

    "Im Szenario B muss keine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht getragen werden, weil das Abstandsgebot gilt."

    https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/corona5072.pdf

    Ich sehe einen wesentlichen Vorteil im Szenario B an niedersächsischen Schulen darin, dass dann keine Masken im Unterricht getragen werden müssen, weil das Abstandsgebot eingehalten werden kann.

    Aber das scheint in Bayern anders geregelt zu sein, dem Link von cubernaut zufolge.

    "Widerborstiges Streifenhörnchen"? Das ist ja mal ein nettes Kompliment.

    Mit "widerborstig" und Widerstand verbinden leider viele in der öffentlichen Wahrnehmung derzeit ausschließlich die Corona-Leugner und sogenannten "Querdenker-Demonstranten", die bei ihren Kundgebungen das Tragen jener Schutzmaske egal welcher Art kritisieren. Ich hatte mich mal im Zuge einer Gegendemo zu so einer "Querdenker-Kundgebung" mit einem solchen "Masken-Verweigerer" unterhalten. Auf gehöriger Distanz und ich habe außerdem ein Kunststoffglas-Schutzvisier getragen. Bis vor einigen Wochen galt das ja noch als ausreichender Schutz. Als die "Querdenkerin" jedoch mir empfahl, ich solle doch meine "Schandmaske" absetzen, war das Gespräch dann auch ziemlich schnell zu Ende.

    Kurios ist, dass ich hier mit dem Hinweis darauf, dass ein solches Schutzvisier ebenfalls einen gewissen Schutz bietet (der inzwischen entsprechend den gültigen Verordnungen nicht mehr als ausreichend angesehen wird), so sehr bei einigen Schreibern hier beschimpft wurde, wenn auch aus der entgegengesetzten Perspektive als die oben erwähnte Querdenkerin.

    Es scheint schwer zu sein gegenüber einigen Personen hier im Forum Positionen zu beziehen, wenn diese nicht radikal übereinstimmen mit deren eigenem Weltbild. Schade eigentlich. Obwohl "widerborstiges Streifenhörnchen" ist ja noch 'ne ganz nette Form der "Anmache".

    Zurück zum eigentlichen Thema:

    In Niedersachsen wird ab dem 11. Januar 2021 entsprechend den gegenwärtigen Planungen gelten:

    In den Schulen findet Unterricht entsprechend Szenario B statt.

    Szenario B bedeutet: Unterricht in halben Klassen. Zum Beispiel in den geraden Wochen hat die eine Klassenhälfte, in den ungeraden Wochen hat die andere Klassenhälfte Unterricht. Im Szenarion B müssen im Umterricht keine Masken getragen werden, wenn die Unterrichtssituationen so gestaltet werden, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. Das ist in der Regel auch möglich. In bestimmten Situationen, zum Beispiel eine Gruppenarbeit, bei der die Abstände nicht eingehalten werden können, sind auch im Szenarion B im Unterricht Masken zu benutzen.

    Die Abitursjahrgänge müssen in voller Kurs-Stärke anrücken. Und sie müssen im Unterricht Masken tragen. Da kann man meinetwegen sagen, das ist den älteren Schülern zuzumuten.

    Viel Kritik und das nicht nur von mir, muss der Kultusminister derzeit jedoch dafür einstecken, dass er für die Grundschulen ebenfalls vollen Unterricht in vollen Klassen angeordnet hat und das ebenfalls mit Maske. Das war in den zurückliegenden Monaten nicht der Fall, weil das "Kohortenprinzip" galt. Deshalb mussten auch in vollen Klassen die Schüler keine Maske tragen, weder im Szenario A noch im Szenario B.

    Szenario C bedeutet übrigens Distanzunterricht. Und das heißt, die Schüler*innen werden mit Aufgaben zu hause versorgt.

    Und um auch das noch mal ganz klar zu stellen: Ich wünsche mir vom Kultusminister, dass er Szenario B für alle Klassen anordnet. Dann ist zumindest in abgespeckter Form gewährleistet, dass die Schüler Unterricht in einem Raum mit einem Lehrer haben können. Denn das ist unglaublich wichtig für den Lernerfolg und für den gleichen Lernerfolg unterschiedlich ausgestatteter Schüler. Zumindest in diesem letzten Punkt sind wir uns ja anscheinend einig. Und das ist doch schon mal ein Lichtblick!

    Übrigens: Wann aufgrund sehr hoher Inzidenzzahlen an einzelnen Schulen Szenario C angeordnet wird, also reines Distanzlernen, das wird derzeitig noch erarbeitet.

    Wie sind eigentlich andere hier im Forum mit den Regelungen in ihrem Bundesland zufrieden, und welche Regelungen gelten dort?

    Tatsächlich ist etwas "Widerborstigkeit" und Wille zum Widerstand nichts per sé Schlechtes. Muss man halt im Einzelfall schauen, worum es genau geht. Viele Grüße, "Ihr widerborstiges Streifenhörnchen"!

    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/comm…enhoernchen.jpg (Wikipedia-Bild von einem Streifenhörnchen)

    • und drittens würde der Abschied von der Fiktion des gefährlichen Fahrbahnradelns auch bedeuten, dass es quasi unmöglich würde, die öffentliche Hand weiter dazu zu bewegen, den ganzen teuren Fahrradfirlefanz zu finanzieren. Die Dämonisierung der Fahrbahn als Schauplatz eines blutigen Konkurrenzkampfes zwischen "schwachen" Radfahrern und "starken" Kraftfahrern gehört ebenso unverzichtbar zum Geschäftsmodell der zahlreichen selbsternannten Pro-Radwege-NGOs wie auch zum Selbstverständnis der von geistigen Kraftfahrern dominierten Fahrradförderer in Politik und Verwaltung.

    Dir ist schon klar, dass du mit dieser Argumentation Gefahr läufst, einen sich selbst verstärkenden Regelkreislauf zu konstruieren, wenn du nicht genau hinsiehst, welche Entwicklungen tatsächlich stattfinden und von wem sie gefordert werden und von wem sie akzeptiert oder gar begrüßt werden?

    Dabei steigerst du dich selbst in ein Denkweise hinein in der für dich alle die Bösen sind: Die Autofahrer, weil sie die Radfahrer hassen, wenn sie auf der "Auto-Fahrbahn" den Autofahrer stören.

    Und die Radfahrer, die keine Lust haben, sich in einer Autoschlange hinten anzustellen, oder sich ständig von Autos überholen zu lassen.

    Und die Schlimmsten scheinen in deiner Denkweise der ADFC und andere Verkehrsverbände zu sein, die eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur fordern, die du pauschal als "Firlefanz" bezeichnest.

    Mit deiner Grund-Annahme kann es keine guten Entwicklungen geben. Ein Radweg neben einer Landstraße ist für dich "Fahrradfirlefanz". Tempo 30 statt 50, um dem Fahrbahnradeln größere Akzeptanz zu verschaffen, ist für dich Verrat an der Sache, weil damit klar gestellt wäre, dass Tempo 50 Straßen wenig attraktiv sind für den Radverkehr.

    Die Radverkehrsfreigabe auf bestimmten Gehwegen ist tatsächlich oft problematisch und vielfach nicht gerechtfertigt, aber nicht grundsätzlich immer falsch. Das war ja übrigens der Grund, warum ich den Vorschlag machte, diese Radverkehrsfreigabe nur für langsame Fahrräder anzuordnen.

    Was machen wir eigentlich momentan sonst noch *nicht*, was eigentlich vernünftig wäre? Erinnert mich ein bisschen an Fukushima. Sind wir wirklich so doof, dass immer erst ein Drama passieren muss? Das erschüttert mich irgendwie.

    Zum Beispiel mit einer leichten Erkältung zu hause bleiben, anstatt zur Arbeit zu gehen, um die Kollegen anzustecken. Das machen viele nicht, nämlich bei Erkältungsanzeichen zu hause bleiben. Obwohl das der Ausbreitung von Erkältungskrankheiten ganz klar vorbeugt. Stattdessen schleppen sich von ihrem Eigenverständnis her pflichtbewusste Arbeitnehmer mehr oder weniger krank zur Arbeit.

    Es ist nicht alles nur eine Einschränkung, was zur Zeit Corona-bedingt anders geregelt ist als sonst. Dass man zum Beispiel telefonisch eine Krankmeldung vom Arzt erhält ist eine sehr lobenswerte Anpassung an die aktuelle Pandemie-Lage, aber auch eine Errungenschaft, die gerne langfristig beibehalten werden kann.

    "Bis vorerst 31. März 2021 können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden.

    Angesichts bundesweit anhaltend hoher COVID-19-Infektionszahlen in der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss am 3. Dezember erneut auf die Beibehaltung der Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Befristet bis vorerst 31. März 2021 könnten Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden."

    aus: Handwerksblatt Dezemebr 2020 https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehru…erneut-moeglich

    Diese Regelung darf auch gerne über 31.3.2021 hinaus beibehalten werden. Und auch ganz unabhängig von Corona! Ich habe mich immer schon gefragt, wie das den Gesundungsprozess befördern soll, dass Arbeitnehmer sich krank zum Arzt schleppen und dort an andere Patienten Erkrankungen weiter geben, oder sich weitere einfangen.

    Wenn ich mit allerdings hier anhöre, wie in manchen Beiträgen die Alltagsmasken als Allroundschutz vor Corona-Infektionen gelobt werden und es gelobt wird, dass selbst Grundschulkinder in sonst schon zu kleinen Klassenzimmern dazu angehalten werden den ganzen Schultag Masken zu tragen ... Und alles nur, damit die Arbeitskraft der Eltern optimal ausgebeutet werden kann. :(

    Andere loben und fordern die Aufgabe von Datenschutzrechtlichen Errungenschaften. Und preisen das dann auch noch als die neue Freiheit an. Mich beschleicht das Gefühl, dass diejenigen die immer schon gerne gesellschaftliche Repressalien zum angeblichen Wohle der Allgemeinheit befürwortet haben, bei solchen Maßnahmen Beifall klatschen, die angekündigt werden mit solchen Floskeln wie, "jetzt heißt es die Zähne zusammenbeißen und das mal auszuhalten, da müssen wir jetzt durch". Und diejenigen Maßnahmen, von denen Menschen, besonders die weniger priviliegierte Bevölkerung profitieren könnten, die werden kritisch beäugt oder gar rundheraus abgelehnt. Zum Beispiel die kostenlose Ausgabe von zertifizierten Mund-Nasen-Bedeckungen. Dass da unbestritten ein großer Bedarf besteht, konnte man an den Schlangen vor den Apotheken gestern sehen: Kostenlose FFP2-Masken: Lange Schlangen vor den Apotheken.

    Die folgenden Links mit den Bildern von Warteschlangen vor den Apotheken sind noch mal extra für diejenigen da, die an anderer Stelle darauf hinwiesen, dass das überhaupt kein Problem sei, mit der Selbstversorgung mit Masken und dass man das doch wohl jedermann zumuten könne, sich selbst darum zu kümmern.

    WDR vom 17.12.2020

    https://www1.wdr.de/nachrichten/ru…theken-100.html

    Oder hier ein Bericht aus der Ärzte-Zeitung mit einem Bild aus Hannovers Fußgängerzone in der Georg Straße:

    https://www.aerztezeitung.de/Politik/Bundes…uar-415673.html

    Wenigstens hat man den älteren Menschen und Risikogruppen drei Masken bis Jahresende zugestanden.

    Wer nicht viel Geld hat und trotzdem raus will, der muss sich jetzt gut überlegen, wann er die einsetzen will und bei welchen Gelegenheiten er sich vielleicht mit einem weniger intensiven Schutz wie einer selbstgenähten "Alltagsmaske" begnügt.

    Soll man es da als Erfolg feiern, dass wenigstens nicht jedem Masken-Abholer ein Loch in seinen Personal-Ausweis gestanzt wurde?

    Also wenn Maskentragen das Infektionsrisiko bei Corona reduziert, tut es das vermutlich auch bei Grippe. Impfung hin oder her. Hat es tatsächlich Corona "gebraucht", um Maskentragen "bei uns en vogue" zu machen?

    Ich kann das ganz und gar nicht erkennen, dass das Maskentragen bei uns "en Vogue" wäre. Viele tragen entsprechend den Empfehlungen und Vorschriften eine Maske, aber die sehnen sich sehr danach, wieder ohne Maske ihren Alltag zu bestreiten.

    Und gerade in Supermärkten ist mir aufgefallen, dass viele VerkäuferInnen auf die Kunststoffglaskasten um sie herum vertrauen und auf das Lüftungssystem.

    Wenn die Oma stirbt, belastet es die Kinder auch. Und das lehne ich wiederum ab.

    Dass Sie es offenbar für das Schlimmste an der ganzen Pandemie halten, eine Maske tragen zu müssen, haben wir inzwischen mitbekommen. Aber lassen Sie doch die Kinder aus dem Spiel.

    Vorsicht mit Zuschreibungen, für die es keine Belege gibt! Ich hatte an anderer Stelle davon gesprochen, dass das Tragen eines Kunststoffglas-Schutzvisiers ebenfalls eine gute Infektionsschutz-Schutzmaßnahme darstellt.

    Und ich habe das auch bis zum Herbst praktiziert. Einige Bekannte meinten zu mir, dass sie so ein Visier nicht tragen würden, weil sie es als sehr viel unangenehmer empfinden würden, als eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen.

    Erst im Herbst wurden in vielen Bundesländern die Kunststoffglas-Schutzvisiere als nicht mehr ausreichend eingeschätzt. In einem Bundesland (wenn ich mich recht erinnere war es NRW) wurden sogar für die Lehrenden in den Schulen in den Sommerferien im großen Umfang Schutzvisiere angeschafft, dann aber änderte sich die Einschätzung bezüglich der Schutzwirkung. Und die Visiere kamen dann nicht mehr zum Einsatz.

    Da kann ich mit leben, wenn das so ist, dass ein Kunststoffglas-Schutzvisier keinen ausreichenden Schutz bietet, dann ist es halt so, dass man stattdessen eine andere Schutzmaßnahme vornimmt. Hin und wieder, wenn es besonders eng zu werden droht, nutze ich derzeit einfach beides. Kunststoffglas-Schutzvisier plus Maske. Da kucken dann zwar manche etwas pikiert, aber das ist mir schnuppe. Ehrlicherweise sollte man übrigens nicht die Augen davor verschließen, dass viele nicht zertifizierte "Alltagsmasken" ebenfalls völlig unzureichend sind.

    Immerhin ist die kostenfreie, bzw. kostenreduzierte Ausgabe von FFP2-Masken an über 60-Jährige und andere Risikogruppen ein Hinweis darauf, dass es mit der Schutzwirkung einer selbst genähten Alltagsmaske auch nicht allzu weit her ist.

    Ihre Aufforderung "die Kinder aus dem Spiel zu lassen", habe ich doch genau befolgt. Es tut nicht not , dass im Schulunterricht Masken getragen werden, wenn die Belüftung stimmt und durch Teilen der Klassen die Abstandsregeln eingehalten werden können. Die Kinder lernen so die meiste Zeit im Unterricht ohne Maske. Und sie sind völlig ausreichend damit konfrontiert eine Maske zu tragen, wenn es in bestimmten Unterrichtssituationen eng wird oder auf den Fluren eng wird. Durch Differenzieren der Pausenzeiten kann man übrigens zusätzlich zum Teilen der Klassen hervorragend zusätzlichen Bewegungsspielraum auf dem Schulhof schaffen. Auch das Gedränge in den Schulbussen und Linienbussen in denen besonders morgens viele Schüler zusammen mit Berufstätigen fahren, wird durch Teilen der Klassen deutlich reduziert! Und es kann durch unterschiedliche Unterrichtsanfangszeiten noch weiter reduziert werden.

    Und wenn es den Eltern durch Erleichterungen in der Berufsausübung ermöglicht wird, zuhause die Kinder an den Tagen zu beschäftigen, an denen sie nicht in der Schule sind, dann ist es die bessere Lösung im Vergleich dazu, die Kinder mit Masken in enge Klassenzimmer einzusperren, damit die Arbeitskraft der berufstätigen Eltern in vollem Umfange abgeschöpft werden kann. Klassenzimmer übrigens, die selbst schon in Nicht-Corona-Zeiten viel zu eng sind.:(

    Und den Kindern tut es auch gut, ohne die Masken lernen zu können. Das ist möglich, wenn die Gruppen klein genug sind.

    Ihr völlig absurder und hinterlistige Versuch, die "Oma" ins Spiel zu bringen, läuft übrigens komplett ins Leere. Alleine schon deshalb, weil sie so vollmundig anmahnen, ich solle die "Kinder aus dem Spiel lassen". Und was machen Sie? Sie spannen die Großmütter ein!

    Dabei fällt mir auf: Dass ein Kind auch dann traurig sein kann, wenn der Großvater stirbt, das kommt in Ihrem Denken erst gar nicht vor? Schwamm drüber.

    Denn völlig unabhängig davon ist die Gefahr einer Infektion in einem Klassenzimmer, das schon zu Nicht-Corona-Zeiten eigentlich zu eng ist, auch mit Maske immer noch sehr hoch. Möglicherweise sogar höher, als wenn in halben Klassen ohne Maske unterrichtet wird. Und dann kommt ja auch noch das deutlich größere Gedränge im ÖPNV dazu, wenn die SchülerInnen jeden Tag in voller Klassenstärke zur Schule kommen. Das ist ebenfalls eine zusätzlich Ansteckungsgefahr, die dann auch Oma und Opa betreffen kann.

    Warum nicht vom Staat bezahlten Urlaub für alle*, bis die Pandemie vorbei ist?

    *außer für Klopapierverkäufer

    In den Grundschulen sollen die Kinder mit Masken unterrichtet werden. Das lehne ich ab. Vielleicht macht es dir nichts aus, ich finde das unnötig, so die Kinder zu belasten. Und wozu werden die Kleinen damit belastet? Damit die Eltern arbeiten gehen können. Das kann man ja für systemrelevante Berufe auch gutheißen. Aber in vielen Branchen, ist es nicht nötig, auch alle Eltern voll zu beanspruchen, anstatt großzügige Urlaubsregelungen zu treffen, die die notwendige Kinderbetreuung gewährleistet, die dann anfällt wenn man nach Szenario B unterrichtet. Also das Wechselmodell mit halben Klassen, in denen dann keine Masken getragen werden müssen, weil die Mindestabstände eingehalten werden können.

    Deine Andeutung "vom Staat bezahlter Urlaub für alle" halte ich an der Stelle für komplett daneben. Das hat niemand gefordert. Und es in einem solchen Zusammenhang zu verwenden, bedeutet sowohl die Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer als auch die Erziehungsarbeit der Eltern lächerlich zu machen.:(

    Lass dich doch nicht vor den Karren von so Leuten spannen, die nur an der Arbeitskraft des Menschen interessiert sind und ihrer optimalen Ausnutzung.

    So wie sich die Sache jetzt darstellt lauten die Alternativen:

    Unterricht in vollen Klassen mit Maske (Szenario A)

    oder Unterricht in halben Klassen, in denen in den meisten Arbeitsphasen keine Masken getragen werden müssen. (Szenario B)

    Deshalb ist es wichtig, Regelungen zu treffen, die B möglich machen und die damit verbundenen Härten für berufstätige Eltern abfedern.

    Zahlreiche entsprechende Regelungen zur Abfederungen von Härten gelten ja auch für Szenario C, d. h. komplette Schließung von möglichst vielen Betrieben, inklusive Schulen.

    Ich bin zwar nicht du aber habe wiederholt darauf hingewiesen, dass das Problem mit dem Radverkehr zwischen den Ohren liegt.

    Radfahrer werden diskriminiert. Das haben selbst Radfahrer dermaßen verinnerlicht, dass sie es selber diskriminieren. Da das aber nicht politisch korrekt wäre, es auch so zu benennen, werden Ersatzgründe für das selbstdiskriminierende Verhalten gesucht, die dann nicht der Realität entsprechen müssen (Selbstbetrug). Die Sicherheit auf Radwegen ist ein solcher.

    PS: Du suchst den Begriff Entfaltung.

    Na das sag ich doch, du strebst eine Änderung der Denkgewohnheiten an. Du schreibst ja selbst, "dass das Problem mit dem Radverkehr zwischen den Ohren liegt". Zur Zeit denken viele Radfahrer die Fahrbahn sei tabu, wenn ein irgendwie gearteter Radweg vorhanden ist.

    Erstrebenswert dagegen wäre, das viele Radfahrer denken, der Bürgersteig sei Tabu (für den Radverkehr).

    Um dahin zu kommen, macht es Sinn die Benutzungspflicht für Radwege aufzuheben, die ja eigentlich ein Benutzungsverbot für die Fahrbahn bedeutet. Das wird jedoch meines Erachtens nicht ohne eine flankierende Maßnahme erreichbar sein.

    Manche Fahrbahnradler meinen ja, das Problem sei damit gelöst, dass alle vorhandenen Fahrradwege, Fahrradschutzstreifen, gemeinsame Geh-und Radwege usw. komplett aufgehoben werden. Das halte ich für nicht zielführend. Nicht nur wegen der vielerorts vollgestopften Straßen, wo man auf dem Radweg am Autostau vorbeiziehen kann. Sondern auch weil das Radfahren unangenehm wird, wenn man dabei ständig von schnell fahrenden Autos überholt wird. Das System MIV inkludiert verstopfte Straßen in den Hauptverkehrszeiten und überbreite Rennpisten in den Zeiten mit niedriger KFZ-Belastung.

    Fahrbahnradlern, denen das nichts ausmacht, die dürfen dort gerne fahren. Aber für die Mehrzahl der Radfahrer, die einen breiten und komfortablen Radweg bevorzugen, frei von Autos, dürfen gerne weiter gute Radwege gebaut werden.

    Und für die Radfahrer, denen ein schmaler und holpriger Angebotsradweg lieber ist, als die Fahrbahn zu benutzen, für die gibt es die Möglichkeit auf einem "langsamen Fahrrad" also mit einer Höchstgrenze bei der Entfaltung (Vielen Dank noch mal für das Stichwort, Hane) weiter auch diesen Radweg zu nutzen. Und was die Entfaltung angeht, habe ich 5m Wegstrecke pro Kurbelumdrehung vorgeschlagen. Das erscheint mir angemessen.

    In Niedersachsen gilt jetzt die Ansage, dass in den Grundschulen nur noch mit Maske unterrichtet werden soll, in voller Klassenstärke. Ab Wiederbeginn nach den Weihnachtsferien am 11.1.2020 bis mindestens Ende Januar.

    Begründung: Die Eltern müssten ja die Möglichkeit haben, Arbeiten zu gehen.

    Warum nicht ein Unterricht in halben Klassen und Freistellung für die berufstätigen Eltern durch Urlaubstage, die vom Staat bezahlt werden an den Tagen, an denen die Kinder nicht in der Grundschule sondern zu hause sind?

    Dann können in den halben Klassen die Abstandsregeln eingehalten werden und die Kinder könnten ohne Masken lernen.