Wir sind hier ein wenig Off Topic. Aber ich habe immer noch nicht verstanden, warum hier eine Aufpflasterung Fußgängern Vorrang gewähren sollte.
"Gefühlt" ja, aber aus der StVO ergibt sich das meines Wissens nicht.
Wir sind hier ganz und gar nicht Off Topic sondern im Gegenteil mittendrin in Stade, in der Schölischer Straße. Yeti hatte darüber berichtet, dass die ursprünglich mal so gebaut wurde, wie sie heute ist, weil dort der Radverkehr und der Fußverkehr Hochbord geführt werden sollte als Gemeinsamer Fuß- und Radweg. ![]()
Die Aufpflasterungen an vielen Einmündungen in die Schölischer Straße sollten dazu dienen, den Vorrang des Radverkehrs zu verdeutlichen, der ursprünglich Hochbord geplant war, gemeinsam mit dem Fußverkehr.
Dieses Foto aus dem Wochenblatt zeigt z. B. die Situation an einer Einmündung in die Schölischer Straße:
https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-panora…ault&pid=420379
In Stade gibt es, entsprechend Yetis Berichten, eine Fraktion, die sich für den Radverkehr auf dem Hochbord stark macht.
Und eine andere Fraktion, zu der Yeti zählt, die dafür plädiert, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn stattfindet.
Die Fraktion die für den Hochbord plädiert, wo zur Zeit der Radverkehr lediglich gestattet ist,
+
, könnte sich in ihrer Auffassung bestätigt fühlen, wenn sie die Aufpflasterungen an den Einmündungen als ein Gestaltungselement auffasst, das lediglich den Zweck hat, an den damit ausgestatteten "Radwegen" (enstprechend der Ausschilderung sind es natürlich keine Radwege, sondern Fußwege mit Radfahrer frei) auf die Vorrangrechte des Radverkehrs hinzuweisen. Diese Auffassung stützt diejenigen, die danach verlangen, dass der Radverkehr doch bitte möglichst Hochbord erfolgen soll.
Deshalb habe ich Fußwegbeispiele aus Hannover gezeigt, wo vergleichbare aufgepflasterte Fußwege angelegt wurden. Und zwar in der Calenberger Straße (Ende der 90er-Jahre), wo von Anfang an kein Hochbordradweg oder ein gemeinsamer Fuß -und Radweg oder ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe geplant war.
Der Vergleich zeigt: Die aufgepflasterten Mündungen dienen der Verbesserung des Fußverkehrs und machen Fahrzeugführer, die aus den Seitenstraßen kommen, wartepflichtig gegenüber dem Fußverkehr, der über die aufgepflasterte Fußwegfläche führt.
Das ist in Hannover so und wird auch so gelebt. Deshalb kann man mit Fug und Recht sagen, dass auch in Stade diese Aufpflasterungen im Mündungsbereich dem Vorrang-Recht der Fußgänger dienen. (Und das völlig unabhängig davon, warum diese Einmündungsbereiche einmal so gestaltet wurden. Es geht doch jetzt darum nach vorn zu blicken.)
Und ich sehe keinen Nachteil für die Fußgänger, wenn sie an den entsprechend aufgepflasterten Einmündungen Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr haben, der aus den Seitenstraßen kommt. Warum also nicht explizit darauf hinweisen, dass diese Aufpflasterungen die Situation für den Fußverkehr verbessert? Damit wird denjenigen der Wind aus den Segeln genommen, die meinen, das sei eine besondere Form von Hochbord-Radverkehrsanlage.