Beiträge von Ullie


    Auf die Gefahr hin, dass ich hier die Straßen verwechsel: Schlau Meier schrieb, dass bereits jetzt die verbleibende Restfahrbahn für den Begegnungsverkehr zu schmal ist. Was soll es also bringen den Schutzstreifen zur Straßenmitte zu verrücken:?::!:

    Am Ende hat man noch so ein Konstrukt wie in Soest (?), das dann eh zurückgebaut werden muss.

    Je weniger breit die verbliebene Fahrbahn für den Autoverkehr ist, um so stärker wird der Effekt verstärkt, dass die Autos langsamer fahren. Das kommt noch besser zur Geltung, wenn die Schutzstreifen gefärbt sind. Und das wiederum macht das Radfahren angenehmer. Und gleichzeitig wird der Abstand zu parkenden Autos größer, so dass die Dooring-Unfallgefahr reduziert wird.

    Wie breit die verbliebene Restfläche für den Autoverkehr in der Getriebebau-Nord-Straße ist, das weiß ich nicht, vielleicht ist da kein Spielraum mehr, dann geht das natürlich nicht, den Schutzstreifen noch weiter nach innen zu legen.

    Die allermindeste verbleibende Breite für die "Kernfahrbahn" ist 4,5 m https://radinfrastruktur.wordpress.com/2015/05/26/bre…erkehrsanlagen/

    In der angegebenen Quelle wird für den Schutzstreifen selbst 1,50 m angegebenen und für den Sicherheitsstreifen zwischen Straßenrand und Schutzstreifen 0,50 m. Allerdings ist mir nicht klar geworden, ob da schon die Linienbreite der Markierung selbst darin enthalten ist, oder ob die noch oben drauf kommt.

    Eine andere Überlegung ist, ob man dann, wenn man die maximal mögliche Gesamtbreite von Schutzstreifen + Sicherheitsstreifen erreicht hat ggf. den Schutzstreifen schmaler macht und dafür den Sicherheitsstreifen breiter. Vielleicht trägt das dazu bei, Dooring-Unfälle zu vermeiden? In Bargteheide fehlt eine Markierung des Sicherheitsstreifens, bzw, gehen die Planer wohl davon aus, dass der Gossenrand diese Markierung ersezt.

    Könnte natürlich ein Grund dafür sein, dass in dieser Angelegenheit zurzeit die pure Anarchie herrscht.

    Ich sehe gute Gründe, bestimmte Fußwege und Fußgängerzonen, die ganztägig oder temporär für den Radverkehr freigegeben sind, für den Elektrotretrollerverkehr nicht freizugeben.Beispielsweise verlaufen in der Fußgängerzone auf meinem Bild in meinem letzten Beitrag Straßenbahngleise. Und die zu überfahren ist schon mit dem Fahrrad eine kleine Herausforderung. Nicht wirklich schwierig, aber man muss drauf achten, dass man mit einem ausreichend stumpfen Winkel über ein Rillengleis fährt.

    Bei den Elektrotretrollern kommt meines Erachtens erschwerend dazu, dass die Räder sehr klein und sehr schmal sind. Allerdings bin ich selbst noch nie mit einem Elektro-Tretroller über ein Rillengleis gefahren, an dem ich zunächst parallel entlang gefahren bin. Mit dem Fahrrad Alltag, aber da sind die Räder auch breiter, luftbepumpt und haben einen größeren Durchmesser.

    "Wo dürfen Elektroroller fahren?

    E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für die kleinen E-Roller verboten – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt. Wichtig: Das Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) gilt hier nicht für die Fahrer von Elektrotretrollern. "

    Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrz…euge/e-scooter/

    Den ADAC-Angaben zu Folge hat der Elektro-Tretroller in dieser Fußgängerzone mit Radfahrerfreigabe nichts verloren. Dort darf nicht mit dem E-Tretroller gefahren werden.

    Prinzipiell eigentlich nicht, aber in dem Fall doch? Zur Todesstrafe: Die Todesstrafe hat keinen abschreckenden Effekt. Die Todesstrafe hat auch keinen Vorteil gegenüber einer dauerhaften Inhaftierung - die Todesstrafe ist noch nicht einmal billiger. Die Todesstrafe tötet auch Unschuldige.

    Wenn jemand noch ausführlicher über die Todesstrafe im Allgemeinen oder in diesem speziellen Fall diskutieren möchte, den bitte ich einen neuen Thread zu erstellen anstatt hierauf zu antworten.

    Bitte hier nichts missverstehen. Ich sprach da von einem Beispiel aus dem Ende des 19. Jahrhunderts, als nicht nur in Amerika, sondern überall auf der Welt die Todesstrafe noch gang und gebe war für Tötungsdelikte. Keinesfalls geht es mir darum, die Todesstrafe für irgendwas zurückzuwünschen.

    Damals ging es bei diesem Unfall darum, wie man das bewerten soll, das jemand einen Menschen mit einem Auto als "Tötungswerkzeug" umbringt.

    Justizgeschichtlich ist daraus fahrlässige Tötung geworden. Das heißt es wird gesellschaftlich akzeptiert, dass Autofahren eine hohe Zahl von Tötungsfällen nach sich zieht, für die nur eine geringe Bestrafung erfolgt.

    Das dieses Töten mit dem Auto gesellschaftlich so stark akzeptiert ist, das ist es, was ich kritisiere, nicht dass es heute nicht mehr die Todesstrafe gibt. Ich will auch nicht, dass regelmäßig ein Tötungsdelikt, bei dem ein Auto das Tötungswerkzeug war, deutlich strenger bestraft wird, (in eingen Fällen allerdings schon, jedoch keinesfalls mit der Todesstrafe, wie schon gesagt prinzipiell dagegen!), sondern dass die Autofahrerei gesellschaftlich geächtet wird, weil sie einfach zu gefährlich ist und zu oft tödlich endet.

    Gäbe es im Eisenbahnverkehr so viele Tote wie bei der Autofahrerei, dann wäre das Eisenbahnfahren schon längst verboten.

    Prinzipiell dagegen, aber in dem zeitgeschichtlich eingeordneten Fall eben doch dafür. Wäre der Taxifahrer damals, Ende des 19. Jahrhunderts in New York hingerichtet worden, weil er einen Fußgänger totgefahren hat, und hätte man bei weiteren todlichen Unfällen die Fahrer ebenso bestraft, dann hätte das Auto vielleicht nie die Verbreitung gefunden, die es später hatte.

    Manchmal hab ich hier echt das Gefühl mit unwichtigen Sachen meine Zeit zu verschwenden. Hält sich ja sowieso niemand an nix. Aber irgendwie kann ich in diesem Themenkreis gerade offensichtlichen Unsinn nicht unkommentiert lassen.

    Und gespannt auf die Reaktion und Kommentare bin ich ja dann doch.

    Also folgende "Lesermeinung" von mir mal wieder im digitalen Käseblatt:

    Bargteheide Aktuell

    Gut gebrüllt Löwe! Trotzdem halte ich nichts davon, diese Schutzstreifen-Markierungen so pauschal zu verdammen. Vielmehr ist da noch Luft nach oben. Vor allem sehe ich die Option, den Schutzstreifen in der Getriebebau-Nord-Straße noch etwas mehr zur Straßenmitte zu verrücken und rechtsseitig eine weitere Strichlinie aufzutragen. Dein Einspruch hat doch offensichtlich schon einmal funktioniert, warum nicht auch damit noch kommen?

    Und auf der Gegenseite, wo es den Bürgersteig und keinen Schutzstreifen gibt, da sollten unbedingt Fahrradpiktogramme auf die Straße, zum Beispiel die mit Sharrow-Pfeilen (Teilhabe-Pfeilen).

    Das erscheint mir auf jeden Fall ein aussichtsreicheres Unterfangen als den Versuch zu starten, bei Radfahrern Aufklärungsarbeit zu leisten, nicht mehr den Gehweg zu befahren. Und diese Markierungsarbeiten sind auch deutlich preiswerter als andere "Umerziehungsmaßnahmen".

    Und dann hat du ja auch in dem Link drauf hingewiesen, dass die Fahrradpiktogramme fehlen. Und darüberhinaus solltest du unbedingt eine Rotmarkierung anfordern! Kostet alles ein Haufen Geld. Aber so ganz und gar sinnlos halte ich die von mir angesprochenen Verbesserungen nicht. Und im Vergleich zu den übrigen Straßenbaukosten sind die Markierungen nicht so teuer. Insbesondere die Fahrradpiktogramme auf der Gegenseite, die könnten so aussehen:

    Besser noch ein bisschen mehr mittig:

    Und jetzt noch mal mein Beispiel aus Harenberg (Stadtteil von Seelze) bei Hannover mit Rotmarkierung:

    Ist das in Ordnung, wenn ich dein Foto aus Bargteheide an die Seelzer Stadtverwaltung schicke, um denen zu zeigen: Man kann Schutzstreifen auch noch breiter markieren? Ich meine dein Foto mit der geöffneten Autotür.

    Und wenn die Tretroller auch zu sonst nichts taugen, dazu taugen sie was: "Im Unterschied zum E-Scooter wird das Fahrrad wieder verstärkt als das seriöse Verkehrsmittel wahrgenommen, was es zweifellos ist, dazu alltagstauglich trotz all der widrigen Umstände, mit denen es zurechtkommen muss."Das schreibt die Frankfurter Allgemeine vom 29.8.2019 https://www.faz.net/aktuell/techni…s-16354840.html

    "Elektro-Tretrollerfahrer sind noch größere Chaoten als Radfahrer. Elektro-Tretrollerfahren ist doch eine reine Fun-Veranstaltung. Und die Dinger sind nach sechs Wochen so kaputt, dass sie weggeschmissen werden müssen. So was kann doch nicht ökologisch sein." Das sind die Sprüche, die ich mir zur Zeit so anhören muss, wenn ich das Thema im Bekanntenkreis anspreche.

    Man könnte diese ganze pessimistische Gejammere doch ganz einfach mal umdrehen (ich habe wirklich genug davon gehört) und ins Gegenteil verkehren:

    Ich bin mir sicher, dass Elektrotretroller eine nachhaltigere Form von Mobilität darstellen als diese ganzen Elterntaxis, die ja nicht nur Grundschulkinder sondern auch noch 14-jährige und ältere Schüler zur Schule kutschen. Dabei sind es doch gerade diese jungen Leute, die das "supergeil" fänden, wenn sie mit einem Elektro-Tretroller zur Schule fahren könnten. Je nach Bundesland bekommen Schüler eine ÖPNV-Fahrkarte gestellt, warum nicht alternativ dazu einen Elektro-Tretroller-Zugang mit ca. 1 Stunde freie Fahrt täglich. (Für Schüler*innen ab 14 Jahre, das Elektro-Tretrollerfähige Alter) Der Elektro-Tretrollerzugang von 1 Stunde müsste reichen für den täglichen Weg zur Schule und von der Schule nach hause!

    Gültig nur an Schultagen.

    Und vor den Schulen und rund um die Schulen werden die Auto-Parkplätze abgeschafft und autofreie Zonen geschaffen, in denen Elektrotretroller und natürlich Fahrräder fahren und parken können. Ich bin mir sicher, das würde funktionieren. Ob die Eltern da mitspielen würden, wenn man versucht es ihnen als ökologische Maßnahme zur Schulwegbewältigung zu verkaufen, das weiß ich nicht. Aber die Kids würden "megamäßig" drauf drängen, dass man es ihnen erlaubt. Und die Schulen könnten draufsatteln und Elektro-Tretrollerfahren im Unterricht thematisieren. Endlich mal ein Thema, das ganz viele toll fänden und an dem man einiges abarbeiten kann, dass ohnehin in den Unterrichts-Richtlinien drinne steht.

    Und bitteschön, wer's lieber vernünftig mag, der bekommt stattdessen einen Leihfahrrad-Zugang und weil das deutlich billiger ist, mit einem zusätzlichen täglichen Zeit- und Wochendbonus!)

    Der einzige Arbeitsunfall, den ich bisher in meinem ganzen Leben hatte, war ein Wegeunfall mit dem Fahrrad, wo ich bei Glatteis in einer Kurve gestürzt bin. Das war allerdings auch einer von zwei Fällen in den letzten 10 Jahren, wo ich überhaupt mal krankgeschrieben war.

    Die Vorschläge sind sicherlich gut dafür, um eine Diskussion über die gesundheitlichen Vorteile des Radfahrens anzuregen. Aber es ist alles nicht zu Ende gedacht: Wie oft und wie weit muss man mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, um den Bonus zu erhalten? Reicht es, wenn man 500m von der Arbeitsstelle entfernt sein Auto abstellt und den restlichen Weg mit dem Faltrad fährt? Oder reicht es, wenn man nur im Sommer bei Temperaturen zwischen 17°C und 23°C und einer Regenwahrscheinlichkeit <1% mit dem Fahrrad zur Arbeit kommt? Oder wird der Bonus gestrichen, wenn man 3 mal im Jahr bei Sturm und Gewitter lieber mit dem Bus fährt?

    Wie schon gesagt: Fangen wir doch mal bei denen an, die keinen Führerschein haben! Es wäre dann attraktiv, keinen Führerschein zu haben. Bei allen anderen unterstellen wir einfachheitshalber mal, dass sie mit dem Auto zur Arbeit fahren, die müssen also einen Unfallversicherungsschutz-Anteil selbst bezahlen. Das darf dann natürlich nicht so laufen, dass der Arbeitgeber selbst den höheren Unfallversicherungs-Beitrag bezahlen muss. Das muss über eine Umlage aller Versicherten finanziert werden. Vielleicht sogar in der Form, dass der gesamte Unfallversicherungsbeitrag über die Allgemeinheit finanziert wird. Dann kann der Unternehmer Geld sparen, wenn er Leute ohne Führerschein einstellt. Und zahlen tun die Unternehmen, die Leute mit Führerschein einstellen.

    Überflüssig weil:

    - nur auf einer Fahrbahnseite

    - "zwingt" Radfahrer in den Dooringbereich

    Dere Schutzstreifen in der Getriebebau-Nord-Straße ist auf der Fahrbahn-Seite angelegt worden, neben dem ein Parkstreifen mit mehreren Parkbuchten aber auch mit mehreren Baum- und Pflanzenbewuchs-Inseln angelegt wurde.

    Im Bereich des Schutzstreifens darf nicht geparkt werden.

    Gäbe es dort keinen Schutzstreifen, dann würde vermutlich nicht nur in den Parkniuchen, sondern auch dort wo sich Bauminseln oder Pflanzenbewuchsinseln befinden auf der Fahrbahn geparkt werden. Vermutlich wäre das sogar ordnungsgemäß. Der Fahrradschutzstreifen trägt dazu bei, dass dort nicht geparkt wird. Und so gesehen hat er auf dieser einen Seite durchaus eine Funktion. Die Straße steht in voller Fahrbahnbreite den Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Ein Teil der Fahrbahn ist für den Radverkehr weitgehend reserviert und darf nur ggf. überfahren werden, wenn es bei Begegnungsverkehr zu eng wird.

    Auf der Bürgersteigseite mit dem Hochbord gilt vermutlich Parkverbot. Dort wird einheitlich nicht geparkt.

    Da die Straße insgesamt zu schmal ist, konnte nur auf einer Seite ein Radfahrstreifen markeirt werden. Die Verwaltung hat sich aus dem genannten Grund für die Seite mit den Parknischen entschieden, und so ein Parken außerhalb der Parknischen untersagt.

    Kommando zurück: Die Schilder stehen weiter vor dem Kreisverkehr und waren auf meinen Bildern gerade nicht mehr drauf. Gibt es eine Regelung, wie weit vor dem Kreisverkehr die Schilder stehen sollen / müssen / dürfen?

    Also so weit weg wie die Schilder stehen, da kann man eigentlich nur froh sein, dass viele Autofahrer denken, dass Radfahrer an einem Zebrastreifen auch dann Vorrang haben, wenn sie nicht vom Fahrrad absteigen.

    Thema am Rande: Man hatte noch Farbe übrig...

    Klar, da queren halt viele Leute die Fahrbahn auf dem Weg vom Gewerbegebiet zum Bahnhof. Warum dann nicht mal eine Furt malen und 1x im Jahr kommt der Schülerlotse vorbei?

    Ist das eine Fußgängerfurt oder eine Radfahrerfurt? Wie sind die Bürgersteige ausgeschildert, bzw, wie werden sie benutzt. So wie das aussieht und viele Menschen Rad fahren, werden die die Wege auf dem Foto egal wie sie ausgeschildert sind, für Radwege halten und entsprechend nutzen. Und der die Streifen anlegte, bzw. es anordnete, der hat vielleicht genau so gedacht: Aha, da können wir mal was Gutes für den Radverkehr tun.

    Es nutzen generell nur sehr wenige Radfahrer die Fahrbahn neben nicht benutzungspflichtigen Radwegen, gleiches leider sogar neben [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10].

    Das liegt zum einen an der gefühlten Gefahr auf der Fahrbahn zum anderen aber auch an denn dort immer wieder vorkommenden vorsätzlichen Gefahren, die manche PKW Lenker bewusst erzeugen um Radfahrer davon ab zu halten dort zu fahren. Natürlich fahren die meisten vernünftig, aber ein paar wenige Problemfälle reichen bereits aus. Leider gibt es in diesem Bereich überhaupt keine angemessenen Konsequenzen für diese Nötigungen.

    Gedankenexperiment: Es gäbe Fußgänger, die mit dem Zeichen 315 nicht einverstanden sind und diese Reglung schlicht nicht kennen (wollen). Parkt nun jemand sein Auto dort legal auf dem Gehweg, gehen 98% der Fußgänger normal vorbei, ein kleiner Teil aber zieht eine Pistole, schießt knapp am Kopf des Fahrers vorbei und ruft dabei: "Parkhaus". Gehen nun Fahrer die deswegen Angst haben zur Polizei kommt: "Ist ja nix passiert" oder es wird darüber diskutiert ob dieser Fahrer dort wirklich hätte parken dürfen.

    Ob man derartige Zustände wohl akzeptieren würde:?:

    Der erste tödliche Auto-Unfall ereignete sich Ende des 19. Jahrhundert in New York. Ein mit Elektromotoer (sic!) betriebenens Taxi hatte einen Fußgänger tot gefahren. Der Taxifahrer sollte dafür mit der Todesstrafe bestraft werden. Vielleicht hätte man es wirklich tun sollen und daran festhalten sollen. Obwohl ich prinzipiell eigentlich kein Befürworter der Todesstrafe bin!

    Irgendwo gibts ja auch die Diskussion mit 1 Urlaubstag mehr für Radfahrer.

    Nur: Wie will man das prüfen und definieren? Ich fahre meist 9km mit dem Rad zum Bahnhof und weiter mit dem Regionalzug. Manchmal aber auch mit dem Bus, manchmal mit dem Auto. Manchmal die gesamte Strecke mit dem Rad, nur 32km je Richtung sind mir fürs tägliche Fahrrad-Pendeln zu weit.

    Bei 5km ist es einfach, aber bei 40km ohne ernsthafte ÖPNV-Möglichkeit?

    Am einfachsten wäre da noch die Rad-Gesamtfahrleistung pro Jahr zu nehmen. Aber wie will man das kontrollieren?

    Die einfachste Form der Kontrolle ist es doch, wenn man nachweisen kann, dass man keinen Führerschein hat! Wer einen hat, der muss sich halt gedulden und so lange Eigenanteile zur Unfallversicherung zahlen, bis es eine brauchbare Nachweismöglichkeit gibt.

    Da ist mir der Zusammenhang nicht ganz klar. Schütten sich Radfahrer seltener Säure über den Kittel als Autofahrer?

    Die meisten Unfälle für die die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt sind Wegeunfälle für den Weg zum Arbeitsplatz. Und nicht weil sich wer Säure über den Kittel kippt. Die höchste Unfallgefahr besteht bei der Nutzung des Verkehrsmittels Auto! Und damit meine ich nicht die von Autofahrern angefahrenen Radfahrer und Fußgänger, sondern die Autofahrer selber sind es, die am häufigsten verunfallen. (Weil sie ihr "Geschoss" gegen einen Baum krachen lassen usw.)

    Wer mit dem ÖPNV oder dem Rad fährt, der ist sicherer unterwegs, auch wenn immer wieder in der Berichterstattung so getan wird, als sei es das sicherste in einem möglichst dicken Metallpanzer auf vier Rädern mobil zu sein.

    Und weil Radfahrer Fußgänger und ÖPNV-Nutzer außerdem noch was aktiv für ihre Gesundheit und Fitness tun (das reduziert zusätzlich die Unfallgefahr), ist es gerechtfertigt, dass für sie die Unfallversicherung alleine vom Arbeitgeber bezahlt wird! Wer dagegen mit dem Auto zur Arbeit fährt, der zahlt 50% Eigenanteil!

    Also Trettroller mit E-Motor sollen eine Elektronik bekommen die abhängig vom Ort das Tempo drosselt? Die Elektronik zur Ortung des Fahrzeuges ist bezogen auf das Fahrzeug selber teuer und aufwendig.

    Bei PKWs würden die Kosten und das Gewicht dieser Elektronik (die meistens in neuen Fahrzeugen eh schon verbaut ist) nicht relevant sein. Gleichzeitig ist überhöhtes Tempo dort sehr gefährlich. Wieso diskutiert man derartige System für E-Trettroller aber nicht für PKW?

    Übersprungshandlung? Angriff ist die beste Verteidigung? Irgendwas in der Art.

    Vermutlich aus dem selben Grund, aus dem heraus man nicht darüber diskutiert, dass Elektro-Tretroller Parkplätze am besten dort angelegt werden sollten, wo heute noch Autostellplätze vorhanden sind. Dabei wäre es so einfach journalistisch hier tätig zu werden: Elektro-Tretroller sind Kraftfahrzeuge.

    Ja! Das sind sie!

    Ich habe ja weiter oben schon dargestellt, dass weder die Journalisten noch die Polizei gemerkt haben, dass Elektro-Tretroller nicht auf Fußwegen fahren dürfen, die für den Radverkehr freigegeben sind. Nur wenn die Freigabe mit dem Elektrokleinstfahrzeuge-Piktogramm ausgeschildert istdürften die das.

    Behandeln wir doch bitte die Elektrotretroller wie andere Kraftfahrzeuge, wenn es um die Frage geht, wo die parken sollen. Nämlich nicht auf dem Fußweg. Und wo die fahren sollen, nämlich ebenfalls nicht auf dem Fußweg und auch nicht auf Radwegen. Elektro-Tretroller gehören wie andere Kraftfahrzeuge auf die Fahrbahn.

    Fahrräder auch, aber bei Fahrrädern ist es gerechtfertigt, Sonderwege (am besten nicht benutzungspflichtig!) anzulegen. Auf diesen Fahrrad-Sonderwegen haben aber Elektro-Tretroller genau so wenig verloren wie Autos.

    Mit solchen Vorschlägen wie automatische Tempodrosselung für Elektrotretroller versucht die Autofahrerschaft und ihre Lobby davon abzulenken, dass sie selbst diese Probleme verursacht, die sie anderen ankreidet.

    Übersprungshandlung? Angriff ist die beste Verteidigung? Irgendwas in der Art halt.

    "Gehwege und Fußgängerzonen dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur benutzen, wenn das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ aufgestellt ist. Einbahnstraßen dürfen in Gegenrichtung nur befahren werden, wenn ein Radweg vorhanden ist oder das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ es ausdrücklich erlaubt."

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrokl…euge-Verordnung und Link zum Bild:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrokl…,_StVO_2019.svg

    Viele Probleme mit Elektrotretrollern wären bereits gelöst, wenn die im Zitat angegebene Regel aus der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung befolgt und kontrolliert werden würde!

    Diese ganze Fakten sind seit jahren bekannt und werden ständig und immer wieder von vielen Publikationsorganen entweder gar nicht erwähnt oder glatt geleugnet. Dabei wäre es deren Aufgaben Diskussionen anzustoßen, die Emotionen schüren.

    Zum Beispiel:

    Arbeitnehmer-anteilige Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.

    Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, der muss einen Eigenbeitrag von 50 % in die Unfallversicherung einzahlen, so wie auch zum Bespiel bei der Rentenversicherung.

    Wer mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommt (ÖPNV. Rad, zu Fuß), für den ändert sich nichts.

    Die gesetzliche Unfallversicherung bleibt für diese Arbeitnehmer weiter beitragsfrei.

    Problematisch finde ich auch diese Diskussion dieser Tage:

    "Automatische Tempo-Drosselung für E-Scooter?

    Immer mehr E-Scooter flitzen durch die Städte - Freude löst das nicht überall aus. Um Gefahren zu vermeiden, könnte eine Tempo-Drosselung in Fußgängerbereichen helfen. Die ist aber noch nicht zugelassen."

    Neue Presse Coburg vom 26.8.19

    https://www.np-coburg.de/deutschlandwel…art2801,6876228

    Es wurde allerdings auch in anderen Zeitungen darüber berichtet.

    Das hört sich für mich so an, als sollte so die Benutzung des Elektro-Tretrollers in Fußgängerzonen durch die Hintertür durchgesetzt werden. Oder sehe ich da zu schwarz?

    Auch wenn wer zwangsweise langsam auf einem Elektrotretroller durch die Fußgängerzone fährt. Ich halte das nicht für richtig! Ich halte es auch nicht für richtig, wenn Elektro-Tretroller durch Fußgängerzonen fahren, wenn diese zum Beispiel nachts für den Radverkehr freigegeben sind!