Beiträge von Ullie

    Geil, wie schnell die persönlichen Angriffe kommen. Und das olle Tempo 60 km/h wieder.

    Was heißt hier, das "olle Tempo 60" ist wieder da?

    Hattest du mich nicht an anderer Stelle dazu aufgefordert, Gründe dafür zu nennen, dass Tempo 60 auf Landstraßen funktioniert?

    In den Niederlanden wird Tempo 60 auf Landstraßen inklusiver Radverkehr auf vielen Straßen praktiziert. Ich sehe darin einen Grund, bzw. eine Bestätigung dafür, dass das sehr gut funktioniert, sonst gäbe es das in den Niederlanden ja nicht auf so vielen Landstraßen. Es scheint dort ja sogar Landstraßennetze in Tempo 60-Zonen zu geben.

    Schutzstreifen auch außerorts https://goo.gl/maps/wpLWHgqt6nq48DtK7

    Es war übrigens Yeti, der zuerst darauf hingewiesen, ein Foto davon veröffentlicht und darüber berichtet hat, dass es in den Niederlanden Landstraßen gibt, auf denen Tempo 60 gilt, und die mit Schutzstreifen für Radfahrer ausgestattet sind. Vielen Dank an dieser Stelle noch mal an Yeti, bei meinem Besuch auf der Insel Terschelling war mir das nicht aufgefallen. Aber damals war ich auch hauptsächlich nur auf der recht kleinen Insel unterwegs und dort gibt es das tatsächlich nicht, stattdessen mehrere ultraschmale Zweirichtungsradwege, die sogar von Mopeds benutzt werden (müssen!).

    Das ist nicht böse gemeint. Ich bin nicht bereit zu akzeptieren, dass irgendwelche Autofahrer nur unterwegs sind um Radfahrer zu gefährden oder umzubringen (auch wenn Maltes Erlebnisse manchmal an meinem Weltbild rütteln). Ich glaube einfach, dass eine Entzerrung der Problemzonen das Leben einfacher macht. In Städten bin ich ein großer Fan von Mischverkehr, weil das allen das Leben einfacher macht. Bei hohen Geschwindigkeiten hätte ich die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer gerne entzerrt. Ich überhole leichter einen Radler mit 15km/h Differenzgeschwidigkeit, als mich ein Auto mit 80 km/h

    Ich hatte ja diese ADFC-Quelle zitiert, in der baulich getrennte Radwege gefordert werden, wenn auf der Straße mehr als 50 gefahren wird.

    Was spricht dagegen, für Landstraßen das Tempolimit auf 60 km/h generelle max. Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren?

    Das sind nur 10 km/h mehr als 50, so dass möglicherweise auch der ADFC sagt: Also wenn Tempo 60 max. gilt, dann brauchen wir noch nicht unbedingt baulich getrennte Radwege, da reichen dann auch Radstreifen oder geschützte Radstreifen. Und als Übergangslösung (bei wenig befahrenen Straßen auch als Dauerlösung) sind auch Radfahrstreifen eine mögliche Lösung oder meinetwegen Fahrradpiktogramme mit einem Doppelpfeil.

    Auch wenn tatsächlich das Radfahren auf Landstraßen, auf denen ja bis zu 100 km/h schnell gefahren werden darf (in Frankreich übrigens nur 80 km/h) nicht so gefährlich ist, wie vielleicht viele vermuten, es gibt für jeden Radfahrer eine Grenze an der er sagt: Auch wenn es vielleicht nicht wirklich so gefährlich ist, wie ich das befürchte, aber bei dem Tempo von Autos, die direkt neben mir vorbeifahren, um mich zu überholen, ist Schluss. Ich denke auch die engagiertesten und unerschrockensten RadfahrerInnen werden das Radfahren auf einer Fahrspur auf der Autobahn ablehnen. Und auch die auf Autobahnen in der Regel vorhandene Standspur, wäre keine Strecke auf der jemand gerne Radfahren möchte.

    Ich halte nichts davon, das Radfahren außerhalb geschlossener Ortschaften nur noch dort gutzuheißen, wo baulich getrennte Radwege vorhanden sind. Zumal damit die Gefahr verbunden ist, dass es dann eines Tages ganz einfach ersatzlos verboten wird, dort Fahrrad zu fahren. Auf Autobahnen ist es ja immer schon verboten. Aber ich halte auch nichts davon, das Radfahren auf Fahrbahnen zu propagieren, auf denen Autos mit mehr als 60 km/h fahren.

    Im Sinne einer Verkehrswende und im Sinne von Klima-, Umwelt- und Unfallschutz ist eine niedrigere generelle Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wünschenswert. Ich schlage Tempo 60 vor, so dass auch der ADFC keinen Grund mehr sieht, Landstraßen grundsätzlich mit baulich getrennten Radwegen auszubauen.

    Und das Vorbild Niederlande zeigt doch, dass es geht. Der Titel dieses Themas heißt zwar: "Niederlande ist kein vorbildliches Radlerland". Das heißt aber auch nicht, dass dort alles schlecht ist.

    So ein typisches Beispiel für "Verkehrserziehung" im Interesse der Autofahrerschaft ist dieser Video der Hamburger Hochbahn:

    https://www.youtube.com/watch?v=KWtwbrxsbq8

    Zunächst wird darin erkärt, warum Fahrgäste nicht zu dicht an der Omnibus-Haltestellenkante stehen sollen. Der Bus hat vorne einen Überhang und der streift über den Haltestellenbord hinweg und kann dabei einen Fahrgast treffen, der zu dicht an der Haltestellenkante steht.

    Das ist richtig aber eben auch nur die halbe Wahrheit. Denn diese Gefahr, dass der Bus mit seinem vorderen Überhang über den Haltestellenbord streift, resultiert ja aus der Anlage der Haltestelle. Eine Haltestelle, die als Bucht angelegt ist, füphjrt dazu dass der Bus die Haltestelle schräg anfahren muss. Eine als Kap gestaltete Haltestelle ermöglicht ein paralleles Heranfahren.

    Trotzdem sollte auch an einem Kap niemand zu dicht am Haltestellenrand stehen, denn der rechte Außenspiegel ist in der Regel so angebracht, dass er Fahrgäste am Kopf treffen kann. Ob es dazu Alternativen gibt (höhere Befestigung, Rückfahrtkameras) weiß ich nicht.

    Und - leider gerade hochaktuell - wer ganz vorne steht, der kann leicht auf die Fahrbahn stürzen, wenn er von hinten geschubst wird. Das passiert im Alltag auch mal ganz ohne böse Absicht, da rangeln sich welche in der dritten Reihe, einer stürzt in Richtung wartender Kinder und löst dadurch einen Dominoeffekt aus.

    Und natürlich wird in dem Film nicht vergessen, darauf hinzuweisen, das der Bus erst abgefahren sein sollte, bevor sich die Fahrgäste daran machen, die Straße zu überqueren. Zusätzlicher Schutz durch Warnblinklicht-Haltestelle, Hinweise auf gute Querungs-Möglichkeiten? Fehlanzeige. Naja, ist ja auch "nur" ein Film für Kinder. Das Schlimme ist, so was gucken auch Erwachsene und viele von denen glauben dann, zu dem Thema sei alles gesagt. Und sie schließen daraus, wenn's an der Haltestelle eng wird, dann haben die Fahrgäste nicht aufgepasst und sich falsch verhalten.

    Und was erfährt der Autofahrer zu der Thematik, wenn er diesen ADAC-Video sieht: https://www.youtube.com/watch?v=01vCcsMrXHg

    Hält der Bus nicht mit Warnblinklicht, dann darf ich vorsichtig an ihm vorbeifahren. Was vorsichtig bedeutet, wird nicht erläutert. Ist zum Beispiel 50 km/h bereits vorsichtig, auf einer Landstraße, wenn dort ansonsten Tempo 100 gilt?

    Hinweis: Bei Tempo 50 ist der Bremsweg für eine Bremsung 5x3+5x5=40 m, bei einer Gefahrenbremsung 5x3+5x5:2=27,5 m. Zum Vergleich: Ein Solo-Omnibus ist in der Regel 12 m lang, Ein Gelenkbus 18 m.

    Hält der Bus mit Warnblinklicht, dann darf er bei der Anfahrt der Haltestelle nicht überholt werden. Erst wenn der Bus steht darf an dem Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbei gefahren werden. Was der Betrachter des ADAC-Videos nicht erfährt: Quert ein Fußgänger vor oder hinter dem Bus die Fahrbahn, dann ist der Autofahrer wartepflichtig. Er muss anhalten und den Fußgänger passieren lassen. Auch dann, wenn der Fußgänger von der Straßenseite aus die Straße quert, an der der Bus gerade nicht hält, um den Bus zu erreichen.

    Immer wieder deutlich auf diese bestehenden Regelungen aufmerksam zu machen und sehr viel mehr Haltestellen zu Warnblinklichthaltestellen zu machen, wäre ein Zeichen dafür, dass die Priorisierung des Autoverkehrs unerwünscht ist und stellt einen sinnvollen Beitrag zu einer Verkehrswende dar.

    Bei dem was dieser Fahrschullehrer in seinem Video sagt, gefällt mir nicht, dass man den Eindruck gewinnen kann, dass das, was er sagt, nur für die Fahrprüfung wichtig sei. (Und man es dann, wenn man den "Lappen" hat, getrost wieder alles vergessen kann.) Aber schaut mal selbst, vielleicht bin ich da auch etwas voreingenommen? https://www.youtube.com/watch?v=C3Z17LfJSsA

    Können wir das Thema irgendwie auslagern? Ich möchte gerne weiter über die Schutzstreifen in Bargteheide diskutieren und wir sind da gerade sehr weit weg.

    Ich habe manchmal das Gefühl dass sich einzelne Themen hier im Forum immer wieder wiederholen, nur unter anderen "Vorzeichen".

    Ich mach mal als Themenvorschlag für eine solche Auslagerung:

    "Wie verhalten sich Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer an Kreuzungen?"

    Wer einen besseren Titel weiß, der kann ihn gerne vorschlagen. Du hast recht, Schlau Meier, die Schutzstreifen in Bargteheide sind zunehmend in den Hintergrund getreten. Aber die möglichen Kreuzungsgestaltungen mit Schutzstreifen sollten auch in Bargteheide eine Rolle spielen!

    Ja, stimmt! An das Schild 60 Zone erinnere ich mich, weil ich das von hier nicht kenne.

    Wenn ihr euch mal bei Streetview über die Strecke durchklickt, seht ihr nur Radfahrer und Bromfiets, aber kein einziges Auto. Niemand braucht dort wirklich einen "Schutz"-Streifen.

    *edit: hier https://www.mapillary.com/app/?lat=51.96…46105632&zoom=0 sieht man, dass der Streifen nicht breit ist. Würde gleichzeitig ein Radfahrer auf dem gegenüberliegenden Schutzstreifen entgegen kommen, könnte man nicht überholen. Der Platz zwischen den markierten Streifen lädt jedoch dazu ein.

    Entschuldige, die Ortsangabe hatte ich glatt übersehen. Trotzdem hat sich das Rumklicken gelohnt. In den Niederlanden ist es wohl üblich, auch außerorts Schutzstreifen zu markieren. In Deutschland sind Schutzstreifen außerorts verboten. "Da in Deutschland Schutzstreifen außerorts noch nicht zum Einsatz kommen können, ..."

    https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage…0Endfassung.pdf

    Sie sind aber nicht etwa deswegen verboten, weil sie zu einer zusätzlichen Gefährdung der RadfahrerInnen führen, sondern weil sie von der Autolobby unerwünscht sind. Die haben es lieber, wenn der Radverkehr nicht auf der Fahrbahn stattfindet, sondern RadfahrerInnen auf extra Radwege, abseits der Straße verbannt werden.

    Die von dir fotografierten Schutzstreifen auf dem Maeslantkeringweg https://www.google.de/maps/@51.96546…m/data=!3m1!1e3 sind außerorts und sie sind benutzungspflichtig, denn sie sind mit Fahrradpiktogrammen gekennzeichnet. In den Niederlanden gilt, der Schutzstreifen als benutzungspflichtig, wenn er mit Fahrradpiktogrammen gekennzeichnet ist, die auf die Fahrbahn aufgebracht sind.

    Der ADFC fordert in einer Broschüre von November 2018:

    "Der ADFC ist der Auffassung, dass grundsätzlich alle Straßen – mit Geschwindigkeiten über 30 km/h so-wie Tempo-30-Straßen mit einem hohen Kfz-Aufkommen – weitestgehend mit breiten komfortablen Radfahrstreifen ausgestattet werden sollten. Bei Geschwindigkeiten über 50 km/h fordert der ADFC baulich getrennte Radwege."

    Dein Beispiel für Schutzstreifen aus den Niederlanden auf einer Straße, auf der nur max. Tempo 60 gefahren weden darf, halte ich jedoch auch für eine akzeptable Lösung! Und es scheint, dass diese Tempo-60-Zonen auf Landstraßen in den Niederlanden weit verbreitet sind. Zumindest hatte ich bei der Suche auf Googlemaps kein Problem, welche zu finden. Die hier zum Beispiel in Dreumel. Gelderland:

    https://www.google.de/maps/@51.84531…!7i13312!8i6656

    Das eigentliche Problem besteht jedoch meines Erachtens in der Forderung der Autolobby nach breiten und schnellen Straßen. Und der Nachgiebigkeit in Politik und der Verwaltung gegenüber diesen Forderungen der Autolobby. Sowie die mangelnde Bereitschaft zu einer echten Verkehrswende. Dabei wäre es gar kein so utopisches Unterfangen, auch in Deutschland Landstraßen auf Tempo 60 zu begrenzen. Und ob man dann dort Schutzstreifen anlegt, oder zum Beispiel nur Fahrradpiktogramme, um deutlich zu machen, dass hier auch Radverkehr erwünscht ist, das ist dann weiniger entscheidend.

    Wie lässt sich dass jetzt zusammenbringen? Ich darf nicht zwischen den Schlangen durchfahren, trotz Streifen, oder dann doch wieder? :/

    Nochmal gesucht, nochmal was gefunden!

    Die Frage von David Scott war:

    Darf ein Radfahrstreifen, der für das Geradeausfahren markiert ist, von Radfahrern benutzt werden, wenn rechts daneben eine Wartespur für rechtsabbiegende KFZ markiert ist? Dagegen spricht §5 StVO, Abs 8:

    "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

    Man könnte im Umkehrschluss daraus ableiten, dass die einzige Möglichkeit zum Überholen (bzw. zum Vorbeifahren) an einer wartenden Autoschlange darin besteht, dass man rechts daran vorbeifährt und zwar zwischen Autoschlange und Bürgersteigkante.

    Aber ist das wirklich so?

    Pirminator sieht das jedenfalls anders:

    Wenn Autos vor einer roten Ampel halten (also verkehrsbedingt warten), darf ich (insb. wenn ich links abbiegen will), auch links überholen.

    David sah das Problem, dass man einen Radfahrstreifen, der als "Weiche" angelegt ist und das Geradeausfahren oder das Linksabbiegen erleichtern soll, eigentlich gar nicht befahren darf, wenn man §5 StVO, Abs 8 so auslegt, dass eine wartende Autoschlange nur rechts überholt werden darf, also zwischen der Autoschlange und dem Bordstein.

    Wenn Pirminator richtig liegt, und eine Autoschlange auch links überholt werden darf, dann muss das selbstverständlich auch auf einem Radfahrstreifen möglich sein, der zwischen zwei Autospuren liegt.

    Hier noch mal das Beispiel aus Hannover:

    Eine andere Erklärung sähe so aus: In §9 StVO, Abs 2 steht der Satz: "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen." Jetzt ist das hier zwar keine Radverkehrsführung für das Abbiegen, sondern eine für das Geradeausfahren, aber die müsste dann eigentlich mitgemeint sein, so dass es also möglich ist, diese ordnungsgerecht zu befahren.

    Leider ist ja die StVO an vielen Stellen so gestrickt, dass sie Autofahrer bevorteilt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Manche Kritiker gehen in ihrer Kritik so weit, dass sie die StVO eine Straßenverkehr-Unrechts-Ordnung nennen. Das heißt, wenn es uns hier gelingen sollte, den Sinn der entsprechenden Paragraphen zu entschlüsseln, dann heißt das noch nicht automatisch, dass wir damit die Beste aller Regelungen gefunden hätten.

    Der Seitenstreifen wurde nicht dafür erfunden als Radweg zu dienen.

    In StVO §5, Abs 6 steht: "Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen."

    Na toll, soll ich dann im vorauseilenden Gehorsam auf dem Seitenstreifen rumgurken, weil andernfalls immerzu Autos auf die Hupe drücken, um mich dahin zu verscheuchen? Und wie sieht dieser Seitenstreifen aus? Nee, da ist mir ein ausreichend breiter Schutzstreifen lieber. Und die Hauptproblematik des Schutzstreifens, dass Autofahrer dichter überholen, als wenn da kein Schutzstreifen wäre, die besteht beim Seitenstreifen genau so!

    Manchmal wird man direkt auf Großbritannien neidisch (auch mit dem Rad erlaubt):

    Le Filtrage (Youtube).

    Was da gezeigt wird ist weder mit dem Moped noch mit dem Rad erlaubt, auch in Groß-Britannien nicht und es kann auch nicht empfohlen werden. Aber selbst wenn ich mich da in meiner Einschätzung täuschen sollte: Mir ist es allemal lieber auf einem ausreichend breiten Radfahrstreifen an einer Autoschlange vorbeizufahren, als den gefährlichen Unfug zu praktizieren, der in dem Film gezeigt wird.

    Wie lässt sich dass jetzt zusammenbringen? Ich darf nicht zwischen den Schlangen durchfahren, trotz Streifen, oder dann doch wieder? :/

    Puh, ich ahnte es, ein spannendes Thema. Vermutlich beantwortet deine Frage §7 StVO, Abs. 3: "Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden." Aber so ganz trifft es das auch nicht, weil in diesem Satz nur KFZ erwähnt werden. Also: Weiter suchen!

    Beim Suchen entdecke ich gerade dieses Bild aus Hamburg auf der ADFC-Internetseite, das eine ähnliche Situation wie in Hannover zeigt:

    https://hamburg.adfc.de/fileadmin/_pro…_1e511ecbaa.jpg

    Ein Drittel des Schutzstreifens befindet sich unter der Leitplanke und die ist selbst für Liegeräder zu niedrig. Ansonsten was Dubdidudidui schreibt. Wenn Autofahrer dort direkt neben der gestrichelten Linie überholen, ist es zu eng. Zum Überholen mit ausreichendem Abstand braucht es aber keinen Schutzstreifen. Vielleicht ist es im Land der Separation aber auch wichtig, mit solchen Malereien darauf hinzuweisen, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen sollen. Dafür würden aber die Piktogramme alleine reichen, ohne die unterbrochene Linie.

    Ich habe mal im Internet auf googlemaps nach dieser Straße gesucht, die du fotografiert hast. Leider habe ich dort nicht rausgefunden, wie schnell man auf der Straße fahren darf. Sie hat keine Mittel-Leitlinie. Mit der Entfernungsmessfunktion komme ich auf eine Breite von ca. 8,00 m. Die Aufteilung möglicherweise je 1,50m für die Schutzstreifen und 5,00 m für den Autoverkehr? Ich denke schon, dass die Schutzstreifen ihre Berechtigung haben. Sie verengen optisch den für Autos vorgesehenen Teil der Fahrbahn. Das wirkt sich vermutlich positiv dahingehend aus, dass Autofahrer langsamer fahren. Aber ich sehe natürlich auch das, was du das erlebt hast, das Problem, dass Autofahrer dichter überholen, als wenn keine Schutzstreifen markiert wären.

    Ist das denn die Straße auf der du in den Niederlanden geradelt bist: Pastoor Onderwaterstraat https://www.google.de/maps/place/Hoe…322!4d4.1341847 ?

    Man könnte natürlich auch nur die Fahrradpiktogramme aufbringen, dann aber bitte deutlich dichter!

    Hallo Hane,

    also das ist doch eine höchst spannendes Thema und da wir so unterschiedlich an die Problematik rangehen, macht es Spaß da weiter dran lang zu forschen. Habe bei der Suche nach der passenden Internetauskunft gerade diese Seite angeklickt: https://www.bussgeldkatalog.org/rechts-ueberholen/ Im Impressum steht: "VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, Pappelallee 78/79, 10437 Berlin"

    Die von mir aufgerufene Seite mit dem Titel: "Rechts überholen: Wann ist das auf deutschen Straßen erlaubt?" richtet sich (wie so vieles in Deutschland) anscheinend nur an Autofahrer. Paragraph 5, Absatz 8, "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.", wird auf der angegebenen Internetseite nicht erwähnt. Ist halt eine Autofahrerseite.

    Und was sagt der ADAC, der ja immer wieder gerne damit prahlt, dass er sich um die Angelegenheiten aller Verkehrsteilnehmer kümmere und auch die Fußgänger und Radfahrer im Blick habe? "Immer wieder ereignen sich schwere Unfälle, weil Autofahrer rechts überholen. Rechts zu überholen ist aber nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt und zieht bei Verstoß hohe Strafen nach sich ..."

    Der ADAC hat halt auch nur die Autofahrer im Blick.

    Dass Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, rechts überholen dürfen, ist auf der angegebenen ADAC-Internetseite kein Thema. https://www.adac.de/der-adac/recht…chtsueberholen/

    Was sagt denn mein Verband dazu? Der ADFC stellt zu dem Thema fest:

    "Rechts vorbeifahren (§ 5 Abs. 8 StVO) Radfahrende dürfen auch rechts an wartenden Autos vorbeifahren, wenn ausreichend Raumvorhanden ist (etwa 1 m). Dieses Rechtsüberholen ist nur zwischen der Fahrzeugkolonne und dem Bordstein erlaubt, nicht zwischen Fahrzeugschlangen. Leider gibt es keine Vorschrift, nach der Autofahrer ausreichend Platz lassen müssen."

    Verkehsrecht für Radfahrende - ADFC https://www.adfc.de/fileadmin/user…and_06.2018.pdf (Der ADFC hat zwar die Radfahrer Blick und vernachlässigt bei seiner Rechtsauskunft die Autofahrer, aber er sagt es auch deutlich im Titel, "Verkehrsrecht für Radfahrende".

    Ich fürchte, man darf eine vor einer Ampel wartende Autoschlange nicht dem fließenden Verkehr zurechnen, so dass ein links überholen nicht gestattet ist, zumindest nach dem, was der ADFC in Bezugnahme auf die StVO, §5, Abs. 8 dazu sagt.

    Das ist ein recht neu angelegter Radfahrstreifen auf der Goethestraße stadteinwärts gesehen vor der Kreuzung Leibnizufer. Dieser Radfahrstreifen erlaubt es Rad Fahrenden zwischen der Warteschlange der geradausfahrenden Autos und der Warteschlange der rechtsabbiegenden Autos bis nach vorne vorzufahren. Links abbiegen ist an der Kreuzung verboten.

    Und so sah es dort früher mal aus: https://www.google.de/maps/@52.37385…!7i13312!8i6656

    Das googlestreetview Bild von 2008 zeigt, es gab dort früher zwei Geradausspuren und eine Rechtsabbiegerspur. Rechts daneben gab es noch einen schmalen "Schutzstreifen" für Rad Fahrende. Und es gab die Möglichkeit für Rad Fahrende auf den Hochbordradweg auszuweichen. (Diese Möglichkeit wurde bei der Neugestaltung erhalten). Da der Radweg auf dem Leibnizufer für die rechts abbiegenden Radfahrer ein Hochbordradweg ist, fahren eigentlich fast alle recht abbiegenden Radfahrer schon in der Goethestraße auf den erneut wieder angelgten Hochbordradweg drauf. Und es war dort früher nicht nur absolut unüblich, sondern oft auch auch unmöglich, sich zwischen den Reihen der eng beienander stehenden Autoschlangen durchzumogeln.

    Ich kennen die Vorschriften in Norwegen nicht und weiß auch nicht wie vorsichtig dort Autofahrer fahren. Bei dem vorgestellten Video hat der Truckfahrer nach meiner Einschätzung kein sehr hohes Tempo gefahren, vermutlich unter 50 km/h. Der reine Bremsweg ist nach der Faustformel für den Bremsweg einer Gefahrenbremsung bei Tempo 50 (Tachoanzeiger ohne Null zum Quadrat):2 5x5:2=12,5m. Den Reaktionsweg lasse ich mal weg, denn es ist offensichtlich ein erfahrener Fahrer, der top aufgepasst hat und vermutlich damit rechnete, dass so was passiert.
    Ja man sollte als Fahrgast immer den Omnibus abfahren lassen, bevor man dazu ansetzt die Straße zu überqueren. Und ja es gibt immer wieder Situationen, in denen das nicht so gemacht wird. Besonders stark wirkt der Gruppeneffekt. Das kann man auch in dem Video sehen. Die anderen Kinder sind dem ersten gefolgt und haben vermutlich gar nicht über irgendwelche Gefahren nachgedacht, sondern nur einfach daran, als Gruppe zusammenzubleiben.

    Und deshalb ist es gerade beim Aussteigen aus dem Bus so, dass jederzeit mit dem gerechnet werden muss, was auf dem Foto zu sehen ist. Deshalb halte ich es für richtig, dass an einem an der Haltestelle wartenden Omnibus grundsätzlich der Warnblinker angeschaltet werden muss. Und dass bedeutet, das die Fahrzeuge, die an dem haltenden Bus vorbeifahren, das nur im Schritttempo tun dürfen, jederzeit bremsbereit sein müssen und ggf. Fußgänger den Vorrang gewähren müssen.

    Und das gilt auch für Fahrzeuge des Gegenverkehrs, die an dem Bus vorbeifahren. Um an dieser Stelle noch mal auf das Video zurückzukommen: Ich glaube nicht, dass der Fahrer des LKW's, der da gerade noch mal das Schlimmste verhindert hat, auf Schrittgeschwindigkeit reduziert hatte. Hätte er das, dann hätte es auch keine Rolle gespielt, dass der Bus bereits das Warnblinklicht wieder ausgeschaltet hat, weil er losfahren wollte, denn so schnell hätte der LKW gar nicht wieder beschleunigen können.

    Der Normalfall A sollte sein: Die Kinder warten bis der Bus angefahren ist und kreuzen dann erst die Fahrbahn. Dazu sollte ihnen ein Fußgängerüberweg zur Verfügung stehen oder ein ampelgesteuerter Überweg.

    Der Normalfall sollte aber auch sein, dass der Autoverkehr nur in Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeifährt (auch im Gegenverkehr)! Und hält und Fahrgäste vorbei lässt, auch wenn die nicht dem Normalfall A entsprechen. Das ist dann Normalfall B.

    Ich war gerade in NL auf Durchreise mit einem Anhängergespann und fand die Infrastruktur dort sehr autogerecht. Innerorts gab es neben der Fahrbahn meistens rot asphaltierte Zweirichtungs-Wohlfühlradwege, auf denen dem Radverkehr aber an jeder Kreuzung die Vorfahrt genommen wurde. Dafür mussten wir aber nicht ein einziges Mal für einen Radfahrer bremsen, der vor uns auf der Fahrbahn fuhr.

    Eine solche Infrastruktur ist sicherlich nicht geeignet, den Autoverkehr zu reduzieren. Da reicht auch der Wohlfühlfaktor, der sich bei den meisten Menschen auf den separierten Wegen zwischen den Knotenpunkten einstellt, nicht aus, das Auto stehen zu lassen. Es senkt allenfalls die Hemmschwelle, auf das Rad zu steigen. Einen deutlich spürbaren Umstieg vom Auto auf das Fahrrad erreicht man erst, wenn das Radfahren bequemer wird als das Autofahren, indem z.B. Ziele mit dem Fahrrad direkt, aber mit dem Auto nur über erhebliche Umwege (oder gar nicht) erreichbar sind.

    Wie wird denn den Radfahrern an den Kreuzungen in Dänemark die Vorfahrt genommen? Hast du mal einen Link zu einem google-street-view-Bild?

    Oder ein eigenes Foto? Und welche Tempolimits gelten in Dänemark für Autos auf Fahrbahnen neben Radfahrwegen bzw. Radfahrstreifen. Hast du in Dänemark auch Schutzstreifen gesehen?

    Wie willst du das erreichen, für das Auto Umwege bauen und die vorhandene Autoinfrastruktur, die ja oft den direktesten Weg ermöglicht, komplett umwidmen für den Radverkehr? Da erscheint es mir sinnvoller, wenn vorhandene Straßen so umgebaut werden, dass von den oft mehreren Fahrspuren jeweils eine statt für den Autoverkehr für den Radverkehr zur Verfügung gestellt wird.

    Mein Reden. Wenn in Fernsehsendungen Autofahrer zu Wort kommen, die sich über Radfahrer so aufregen: »Der hat mich noch überholt, obwohl ich doch rechts geblinkt habe!«, dann ist klar, wo der Fehler liegt. Und wenn dann in der Sendung nichts richtiggestellt wird ...

    Auch an dieser Stelle könnten Elemente des automatisierten Fahrens Abhilfe schaffen. Für LKW ist ja bereits der Rechtsabbiegeassistent auf den Weg gebracht, wenn auch noch nicht vorgeschrieben.

    Warum dieses Element für automatisiertes, bzw. teilautomatisiertes Fahren nicht für alle KFZ vorschreiben, verbunden mit einer automatischen Ansage?

    Zum Beispiel so:

    "Achtung, gerade fährt rechts jemand auf dem Fahrrad an Ihnen vorbei. Achtung, der darf das! Bitte beachten Sie beim Abbiegen an der kommenden Kreuzung auf den Radfahrer. Ich werde Sie dabei weiter unterstützen!"

    Früher gab es mal den "Siebten Sinn im Fernsehen". Heute müssen Verkehrsregeln halt anders verbreitet werden.

    Dass mit viel zu hoher Geschwindigkeit an wartenden Omnibussen vorbeigefahren wird, ist Alltag. An Omnibussen mit Warnblinklicht dürfte eigentlich nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden, stets bremsbereit und im Falle dass ein Fußgänger die Straße quert, hat der Vorrang!

    Leider wird dieses gefährliche Autofahrerverhalten nicht nur geduldet, sondern auch noch das Opfer verhöhnt, nach dem Motto, der hätte das doch wissen müssen, dass Autofahrer mit hohen Geschwindigkeiten an haltenden Omnibussen vorbeifahren.

    Nein, das hätte er (oder sie ) nicht wissen müssen, ja nicht einmal wissen können, bzw. im konkreten Fall beachten können, weil es sich zum Beispiel um ein Kind handelt.

    Dabei gäbe es abgesehen von der Möglichkeit stärker aufzuklären und häufiger zu kontrollieren auch noch die Möglichkeit, Autos so auszustatten, dass sie automatisch das Richtige tun. Dieses Bild habe ich am Bauzaun des neuen Conti-Verwaltungsgebäudes in Hannover fotografiert. Conti stellt nicht nur Reifen her, die sind auch beim automatisierten Fahren ganz vorne mit dabei.


    Wenn ich das richtig interpretiere, dann kommuniziert der Bus mit dem Auto. Ich lege den mal was in den "Mund", über was die sich da so austauschen könnten:

    Leider hast du kein Argument gebracht, warum das für dich nicht wünschenswert wäre, sich ganz normal als Fahrzeugführer zwischen andere Fahrzeuge zu positionieren. Vielleicht kannst du das mal nachreichen.
    Stattdessen schreibst du einen Allgemeinplatz mit "macht das Radfahren nicht attraktiv". Was soll das bedeuten?

    Übrigens muss ein Radfahrer auch nicht warten. Du kannst auch ohne irgendwelche Radinfrastruktur an Fahrzeugen vorbeifahren. Ich empfehle aber links und nicht rechts vorbeizufahren.

    Ich mag nicht dazu gezwungen werden zwischen wartenden Autos eingeklemmt zu sein, weil die keinen Respektabstand halten, wenn es dir gelingt, nach vorne Abstand zu halten, dann hast du immer noch das Problem, dass der Hintermann mit seiner Stoßstange an deinem Hinterrad klebt. Noch schlimmer ist allerdings, dass an vielen Kreuzungen viel zu viele Autos vor den Ampeln warten. Wenn du dann im Stop und go mit nach vorne schleichst, dann kann es ein bis zu zwei zusätzliche Ampelphasen dauern, bis du dran bist.

    Links vorbeizufahren ist meines Erachtens keine gute Idee. Besonders dann nicht, wenn du nach rechts abbiegen oder geradaus weiterfahren willst, weil du dann ja spätetestens wieder kurz vor der Kreuzung nach rechts durch die Autoschlange durch musst.

    Außerdem ist es in der StVO nicht vorgesehen. Dort steht in Paragraph 5, Absatz 8:

    "(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

    Eigentlich müsste es heißen rechts vorbeifahren, dann wäre es eindeutiger. Aber vermutlich benutzt die StVO hier das Wort "überholen" um deutlich zu machen, dass das Überholen grundsätzlich nur in Form von links überholen stattfindet.

    Was du da empfiehlst ist so nicht von der StVO gedeckt. Zumindest dann nicht, wenn die Auto-Schlange vor einer Ampel oder Kreuzung schon zum Stehen gekommen ist.

    (Aber pfeifen wir mal auf die StVO.)

    Ein großes Problem egal, ob es um das links vorbeifahren oder das rechts vorbeifahren an einer vor der Ampel wartenden Autoschlange ist: Autofahrer zeigen bisweilen ein ausgeprägtes Solidaritätsverhalten untereinander, besonders dann wenn es gegen andere Verkehrsteilnehmer gerichtet ist.

    Beispiele: Es wird fast immer grundsätzlich hochbord geparkt, selbst wenn die Straße sehr breit ist und der Fußweg so schmal, dass Fußgänger zwischen Hauswand und Auto kaum Platz haben oder mit einem Kinderwagen gar nicht durchkommen. Dabei ist das Hochbordparken nur in ausgeschilderten Ausnahmefällen erlaubt. Oder: Bevor ein Autofahrer auf einer mehrspurigen Straße auf einem Autofahrstreifen hält, parkt er lieber den Fahrradstreifen zu. Und an der Ampel ist es nach meiner Beobachtung so, dass sich die Autofahrenden in einer Warteschlange stets abwechselnd mal möglichst weit rechts und dann wieder möglichst weit links aufstellen, um garantiert auszuschließen, dass ein Radfahrer an der wartenden Autoschlange vorbeifahren kann, weder rechts noch links. Wäre ja noch "schöner" denkt sich da die Autofahrer-"Solidaritätsgemeinschaft", wenn da ein Radfahrer mal schneller an der Ampel wäre.

    Wenn ein Radfahrstreifen oder Schutzstreifen markeirt ist und möglichst auch noch mit roter Farbe angelegt ist, dann funktioniert das nach meiner Beobachtung ganz gut, dass man rechts an der wartenden Autoschlange vorbeifahren kann. Und wenn dann vorne vor der Ampel-Wartelinie für Autofahrer noch eine Aufgeweite Radaufstellfläche markiert ist, um so besser!

    Wahrscheinlich braucht man das alles nicht mehr oder nur noch an wenigen Stellen, wenn kein privater Autoverkehr mehr stattfindet. Ich befürchte allerdings, dass man dieses Ziel nicht dadurch schneller erreicht, indem man jetzt schon auf das Markieren von Schutzstreifen oder Radfahrstreifen einfach grundsätzlich verzichtet.