Beiträge von Ullie

    "Feuerwerk ist wunderschön anzusehen, allerdings handelt es sich um hochexplosive Sprengstoffartikel, die nur unter bestimmten Sicherheitsbedingungen gezündet werden sollten. Wir möchten Ihnen die wichtigsten Sicherheitshinweise noch einmal in Erinnerung rufen ..."

    Quelle: https://www.pyroweb.de/weco-feuerwerk/

    Diese Aussage steht auf der Internetseite eines Anbieters von Silvesterfeuerwerk. Auf der Seite werden zahlreiche typische Feuerwerksprodukte der Kategorie F2 angeboten.

    Unter anderem dieser Klassiker des Silvesterfeuerwerks der Kategorie F2. Diese Angabe ist auf den Kanonenschlägen abgedruckt. Das sieht man in dem Foto sehr deutlich "KAT. F2"

    Sprengstoffartikel? In den in Deutschland F2 zugelassenen pyrotechnischen Sätzen ist kein Sprengstoff.

    Adsche, was soll diese Frage? Willst du mich hier lächerlich machen, weil ich darauf hingewiesen habe, dass es sich bei Silvester-Feuerwerksartikel um Sprengstoffartikel handelt?

    Damit machst du dich doch höchstens selber lächerlich.

    Vor allem aber frage ich mich, warum du die Bezeichnung "Sprengstoffartikel" ablehnst für Silvester-Raketen und Silvester-Böller? Was glaubst du denn, was da drin ist und die Dinger dazu bringt mit einem sehr lauten Rums zu explodieren?

    Wenn du meinst, das sei kein Sprengstoff, was ist es denn dann? Der Versuch Silvesterfeuerwerks-Artikel schön zu reden mit der Behauptung, da sei kein Sprengstoff drin, ist so ähnlich wie diese VW-Werbekampagne für den "Clean-Diesel":

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    "„Für die Zukunft des Feuerwerkes sehen wir schwarz, da es unserer Meinung nach für die Politik durch Corona ein passender Zeitpunkt war, das Feuerwerk zu Silvester grundsätzlich zu verbieten“, blicken Talfeuerwerk-Geschäftsführer Maik Lorenzen (39) und Marc Wroblewski wenig optimistisch in die Zukunft."

    Das ist ein bisschen dick aufgetragen, wie die Profiteure des Geschäftes, die Sprengstoff-Artikel an Privatpersonen verkaufen, jetzt Krokodilstränen vergießen. Schließlich wird es kein vollständiges Aus von heute auf Morgen geben. Und das groß angelegte von Profis veranstaltete Feuerwerkspektakel in Corona-Zeiten verboten werden mussten, sieht jeder sofort ein, der einmal bei einem solchen Feuerwerk dabei war.

    Ich hoffe sehr, dass Lorenzen und Wroblewski mit ihrer Einschätzung Recht behalten, und dass ab 2021 bundesweit die Ausnahmeregelungen an Silvester F2 - Feuerwerk an Privatpersonen verkaufen zu dürfen und dass F2 -Feuerwerk von Privatpersonen gezündet werden darf bundeseinheitlich dauerhaft außer Kraft gesetzt werden!

    Zumal es heutzutage zahlreiche sehenswerte Alternativen gibt, die nicht mit diesen Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt einhergehen wie das Silvesterfeuerwerk.

    "Das Problem ist jedoch: Feuerwerke unterliegen dem Sprengstoffrecht und sind damit Bundesangelegenheit. Die Stadt kann das Verbot nur aus Brandschutzgründen aussprechen."

    aus: "Umfrage: Was meinen Sie? Bürgerinitiative fordert Verbot von privater Böllerei"

    Von Helena Serbent, t-online.de vom 06.12.2018

    https://www.t-online.de/nachrichten/de…-silvester.html

    Und das wiederum bedeutet, dass bereits ein einziger Silvesterfeuerwerk-Fan, der gerne mit Sprengstoffartikeln hantiert, die sonst aus gutem Grund das ganze Jahr verboten sind, und der deshalb gegen ein kommunale Verbot klagt, ein solches auf kommunaler Ebene ausgesprochenes Verbot zu Fall bringen kann.

    Das Thema hat das Potenzial, den Bundestagswahlkampf mitzubestimmen, denn die Rechtsprechung zeigt, dass nur dann Bewegung in die Sache kommt, wenn auf Bundesebene das Sprengstoffgesetz entsprechend geändert wird.

    Ich bin mir jedoch sicher, dass in Kommunen, in denen ein Feuerwerksverbot gilt, schöner und entspannter Silvester gefeiert werden kann, als dort wo die Böller-Fans ein infernalisches Getöse veranstalten, die Straßen mit Pulverdampf einnebeln und dafür sorgen, dass man beim Neujahrsspaziergang durch einen knöcheltiefen Abfallteppich mit Böller und Raketenresten staksen muss.

    Youtube: Eine Führerstands-Mitfahrt in der Straßenbahn in der Silvesternacht 2019/2020. In Minute 11:00 bis 14:30 fährt die Bahn durch die Fußgängerzone Limmerstraße. (Das ist der Abschnitt zwischen den Haltestellen Küchengarten und Leinaustraße) Ein Begleitfahrzeug fährt der Bahn voraus, darin ein Mitarbeiter, der immer wieder aussteigt, um Böller-Reste oder gefährliche Gegenstände aus den Gleisen zu entfernen.

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    Und hier zwei Vergleichsbilder aus der Silvesternacht 2020-2021. Für die Fußgängerzone Limmerstraße hatte die Stadt eine Verbotszone für das Abbrennen von Feuerwerk ausgesprochen, das sich offensichtlich bewährt hat:

    Haltestelle Küchengarten (Im Film ca. Minute 11:00)

    Haltestelle Leinaustraße (Im Film ca. Minute 14:00)

    In den Niederlanden wurden die Menschen aufgefordert, bereits gekauftes Silvesterfeuerwerk abzugeben. Leider geht aus dem Tagesschau-Beitrag nicht hervor, bei welchen Gelegenheiten sie das gekauft haben könnten. Vermutlich handelt es sich um Feuerwerk-Restbestände aus dem Vorjahr oder Einkäufe im Ausland, die abgegeben werden sollen.

    "Nach Feuerwerksverbot: Niederländer sollen Böller und Raketen abgeben", tagesschau vom 30.12.2020.

    https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-802997.html

    Sie haben ein bedenkliches Demokratieverständnis.

    Und auch, wenn Sie das vielleicht jetzt überrascht, aber ich war nie anderer Meinung, als das Kursiv-Geschriebene.

    Warum Sie mir ein "bedenkliches Demokratieverständnis" unterstellen ist mir schleierhaft. Es ist doch gerade ein Merkmal der Demokratie, dass Grundeigentum eben nicht bedeuten darf, dass derjenige, dem der Grund gehört, daraus vorbehaltlos Vorrechte ableiten kann gegenüber Menschen ohne Grundeigentum. Und genau das würde doch geschehen, wenn man Menschen mit Grundeigentum das Vorrecht erlauben würde mit Sprengstoffartikeln zu hantieren und Silvesterfeuerwerk abzubrennen, das aus gutem Grund in eine erhöhte Gefahrenklasse eingestuft ist und deren Verkauf und Gebrauch das ganze übrige Jahr verboten ist.

    In den ersten Jahren nach dem 2. Weltkrieg gab es eine große Wohnungsnot aufgrund der zerbombten Städte und der vielen Flüchtlinge. Deshalb wurde damals eine Wohnraumzwangsbewirtschaftung durchgeführt, so dass Menschen mit Grundeigentum in Form von Mietwohnungen nicht mehr die freie Wahl hatten, wieviele Menschen sie als Mieter in eine Wohnung aufnehmen. Und gerade Mietfragen sind bis heute noch Jahr für Jahr ein viel diskutiertes politisches heißes Eisen. Zum Beispiel wenn es um Kündigungsschutz geht oder um Maßnahmen gegen Spekulantentum.

    Wer in diese Diskussionen ganz pauschal und ohne jede Zugeständnisse die Eigentumsrechte absolut setzt, verteidigt nicht die Demokratie, sondern untergräbt sie.

    Jedenfalls ist es schön, dass wir uns in dem in meinem vorigen Beitrag kursiv geschriebenen Teil einig sind. Was jetzt kommt ist die Diskussion darüber, ob auch in den folgenden Jahren die alljährliche Sondererlaubnis zu Silvester Sprengstoff in Form von Silvesterfeuerwerk der Klasse F2 zu verkaufen und damit zu hantieren dauerhaft ausgesetzt wird.

    Das würde ich sehr begrüßen! Aber ich befürchte, dass sich massiv die Besitzer von Produktionsanlagen und Händler von pyrotechnischen Produkten zu Wort melden werden und von "kalter Enteignung" sprechen werden. So wie sich ja auch die Autobesitzer, -Hersteller und -Händler immer wieder sehr massiv mit dieser Polemik in die Diskussion einschalten, wenn es darum geht, Dieselfahrverbote in den Städten zu erlassen. Und an der Stelle frage ich mich dann immer wieder: Warum ein Diesel-PKW-Besitzer der "Dreck-Klasse 1A" Gehör findet, während an Autoabgasen erkrankte Menschen, denen die Gesundheit enteignet wurde, rechtlos bleiben.

    das sein gutes Recht.

    Nenene, ich rede nicht von einem Rad, ich rede konkret von Ihrem Rad. Sie stellen mit Ihrem Geschwafel doch gerade das Recht auf Eigentum zur Disposition.

    Um das nochmal klar zu stellen: Eine staatliche Behörde setzt die Sondererlaubnis an Silvester F2-Feuerwerk zu zünden außer Kraft. Und das nicht nur auf öffentlichem Gelände sondern auch auf Privatgelände. Grund: Unkontrollierte und unkontrollierbare größere Menschenansammlungen sollen vermieden werden. Ebenso soll die Unfallgefahr reduziert werden, die mit dem Abbrennen von Feuerwerk einhergeht.

    Beide Gefahren bestehen sowohl beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Straßen und Plätzen, als auch beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk auf Privatgelände.

    Das Gericht gibt den Klägern recht: Sie dürfen ihr ganz privates Feuerwerk auf ihrem privaten Grundstück abbrennen. Und dazu sage ich: Hier wird das Recht auf Eigentum weit überdehnt. Und diejenigen, die da klagen bezeichne ich nicht als "Freiheitskämpfer für das Recht auf Eigentum", sondern als selbstsüchtig und Leute, die nicht bereit sind anzuerkennen, dass Eigentum auch Verpflichtungen mit sich bringt. Die sind für mich kein Deut besser als zum Beispiel Autofahrer, die ihr Fahrzeug mit allen möglichen Tricks und Machenschaften so frisieren, dass sie damit mit dröhnenden Motoren und knallenden Fehlzündungen durch Innenstadtstraßen heizen.

    Klar ist es sein gutes Recht, wenn wer dagegen klagt, dass er von seinem Grundstück aus Böller und Silvesterraketen abschießen darf. Meinetwegen kann er auch dagegen klagen, dass das an 364 Tagen im Jahr verboten ist und er darf verlangen, dass er nicht nur an Silvester, sondern das ganze Jahr über böllern darf. Aber deshalb muss ich das noch lange nicht gutheißen. Und ein Gerichtsentscheid, der dem Kläger Recht gibt, den muss ich auch nicht gutheißen.

    Dieses Pochen auf angebliche natürliche mit dem Grundeigentum verbundenen Freiheitsrechte, bewirkt im ungünstigsten Fall eine Gesellschaftsordnung, wie sie im Kaiserreich durch das Drei-Klassen-Wahlrecht zementiert war. Bei Kommunalwahlen übrigens war es damals so geregelt, dass einfache Bürger ohne Grundeigentum nicht wahlberechtigt waren.

    Im demokratischen Deutschland gilt der Grundsatz: Eigentum verpflichtet. Wozu Eigentum alles verpflichtet ist ein ständiger politischer Prozess, in dem das immer wieder ausgehandelt wird. Diejenigen Parteien, die sich in einem hohen Maße der besitzenden Klasse verpflichtet sehen, betonen gerne und häufig, dass diese Verpflichtungen nicht zu weit gehen dürften. Und sie malen dann gerne das Schreckbild des totalitären Staates an die Wand, um dagegen zu polemisieren, dass Eigentum auch Verpflichtungen mit sich bringt.

    Ich finde, es absolut gerechtfertigt, dass man Grundeigentümer dazu verpflichtet, an Silvester keine F2-Böller und F2-Raketen auf ihrem Grundeigentum anzuzünden, wenn das auch auf öffentlichen Plätzen und Straßen verboten ist. Das ganze Jahr über nicht und an Silvester eben auch nicht. Die Dinger sind laut, sie verpesten die Umwelt, sie machen Dreck und sie sind so gefährlich, dass es damit immer wieder zu Unfällen mit Personen- und Sachschäden kommt. Und da reicht es nicht aus, das Abbrennen auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu verbieten, sondern da ist auch ein Verbot auf privatem Grundeigentum absolut gerechtfertigt. Wenn du meinen übrigen Ausführungen nicht folgen magst, vielleicht sind wir uns ja wenigstens in diesem letzten, kursiv geschriebenen Absatz einig? Vor allem auch im Hinblick auf die möglichen Sachschäden, die dann ja auch im erheblichen Umfang das Eigentum anderer schädigen können.

    (Hinweis: F2-Feuerwerk ist Feuerwerk, das nur an ganz wenigen Tagen im Jahr zu Silvester an Privatpersonen verkauft werden darf. F1 Feuerwerk sind solche Sachen wie Knallerbsen und Wunderkerzen, die dürfen das ganze Jahr verkauft werden. Und F3 und F4-Feuerwerk darf nur an dafür zertifizierte spezielle pyrotechnische Betriebe verkauft werden.)

    Hoffentlich gehen Sie wenigstens mit gutem Beispiel voran und stellen jeglichen Besitztum auch der Allgemeinheit zur Verfügung, Genosse. Ich bräuchte btw. mal Ihr Fahrrad.

    Aber gerne Genosse Julius: Tatsächlich unterstütze ich durch meine Kirchenmitgliedschaft genau ein solches Projekt, das du da beschreibst:

    "Wer ein Rad braucht, nimmt es sich, und stellt es später wieder ab, wo es der Nächste brauchen kann“, erklärt Behrla das einfache Prinzip. Oft kämen die Fahrräder am Bahnhof zum Einsatz, aber auch nach einer Fete, einem Disko- oder Kneipenbesuch. Bemerkenswert: Die Zahl der Fahrraddiebstähle in Emsdetten geht seit dem Kolping-Engagement deutlich zurück – von 918 in 2009 auf 598 im vorigen Jahr." in: Kostenlose Fahrräder für alle, Kirchenzeitung für das Bistum Osnabrück vom 23.10.2014

    https://www.kirchenbote.de/content/kosten…aeder-fuer-alle

    Das Grundrecht auf Eigentum ist auch im demokratischen Deutschland verknüpft damit, die daraus abzuleitenden Konsequenzen fortwährend politisch auszuhandeln. Wer in dieser Diskussion damit vorprescht dieses Grundrecht auf Eigentum absolut zu setzen und sich daraus alle möglichen Vorteile ableitet, der lässt schnell durchblicken, dass er aus Sicht einer völlig rücksichtslos agierenden besitzenden Klasse argumentiert.

    Und wenn es in einer Verordnung darum geht, die einmal im Jahr bestehende Sondererlaubnis der Silvester-Böllerei und das Silvesterraketen-Abschießen auszusetzen und zwar auch auf Privatgrundstücken auszusetzen, dann werden hier keine Freiheitsrechte von Grundstückseigentümern verletzt.

    Wenn aber wer meint, trotzdem gegen eine solche behördliche Anordnung gerichtlich vorgehen zu müssen, dann ist er da einzuordnen, wo er hingehört, nämlich als Angehöriger einer einer völlig rücksichtslos agierenden besitzenden Klasse.

    Schließlich kannst du auch das ganze übrige Jahr auf deinem Balkon oder in deinem Garten keine Böller zünden oder von dort Silvesterraketen anschießen.

    Würdest du das ebenfalls als Einschränkung des Grundrechtes auf Eigentum bezeichnen?

    Habe gerade die Entscheidung über den Eilantrag des Ansbacher Verwaltungsgerichtes über das Böllerverbot in Nürnberg gelesen: "Danach dürfen die Antragssteller Feuerwerk auf ihrem privaten Grundstück an Silvester und Neujahr zünden (Az.: AN 15 S 20.2909). Abgesehen von dieser Ausnahme gilt nach Angaben der Stadt Nürnberg jedoch "weiterhin ein Feuerwerksverbot auf öffentlichen und privaten Flächen für den Donnerstag, 31. Dezember 2020 und den Freitag, 1. Januar 2021, im Stadtgebiet Nürnberg". Das Abbrennen von Feuerwerk ist damit "auf allen öffentlichen und privaten Flächen verboten, also auch im Garagenhof oder im Garten", so die Stadt. Nur die Antragssteller dürfen ein Feuerwerk zünden.

    (...)

    In Mittelfranken hatten Kommunen ein Böllerverbot an Silvester und Neujahr beschlossen, das auch in privaten Gärten oder auf Balkonen gilt."

    Internetseite nordbayern vom 31.12.2020, 13:25

    https://www.nordbayern.de/region/nuernbe…eich-1.10722687

    Ich habe einfach grundsätzlich ein Problem damit, wenn Freiheiten eingeschränkt werden, ohne dass es irgendeine Evidenz für die Effektivität der Maßnahmen gibt.

    Da möchte ich mal ergänzen: Ich finde es ganz besonders problematisch, wenn bei Maßnahmen, die zu einer Vermeidung der Ansteckungsgefahr beitragen, diejenigen Sonderrechte erhalten, die über ein eigenes Grundstück verfügen. So wie es hier geschehen ist. Da gibt es Leute, die wollen auf ihrem Grundstück Feuerwerk machen. (Woher haben die eigentlich die Raketen und Böller? Verkaufsverbot umgangen? Alle fachgerecht eingelagert vom letzten Jahr übrig, weil ein echter "Prepper" ja für solche Fälle vorsorgt?)

    Und die bekommen vor Gericht damit auch noch durch. Anscheinend ohne Auflagen. Wer in seinem Vorgarten Silvesterraketen abbrennt, der macht die Leute neugierig und verleitet sie dazu, trotz Versammlungsverbot sich dort zu versammeln. Um genau das zu verhindern, wurde ja das Böllerverbot ausgesprochen.

    Und die Verletzungsgefahr inklusive zusätzliche Belastungen für die Krankenhäuser besteht ebenfalls unabhängig davon, ob die Böller auf öffentlichem oder privaten Grund abgebrannt werden.

    Diese "priviligierte Sondergerichtsbarkeit" für die besitzende Klasse ist einer demokratischen Gesellschaft unwürdig. Das erinnert mich sehr an das Dreiklassenwahlrecht im Deutschen Kaiserreich.

    Zumindest hat das Ansbacher Gericht nicht pauschal allen Grundstücksbesitzern diese Sonderrechte zugesprochen, sondern nur denen, die gegen das Böllerverbot Einspruch eingelegt hatten. Und falls die es jetzt tatsächlich wagen, von ihren Sonderrechten Gebrauch zu machen, dann halte ich eine gewisse zivilgesellschaftliche Missbilligung durchaus für angemessen.

    Diese hier sind normalerweise gut belegt und offenbar sehr brauchbar. Heute habe ich sie zum ersten Mal leer vorgefunden (EnBW Karlsruhe).

    Erinnert sehr stark an dieses Modell aus der Region Hannover, die ich weiter oben schon mal vorgestellt hatte. Aber die aus Karlsruhe gefallen mir besser, weil da nicht die Gefahr besteht, an der quer stehenden Lenkerstange hängen zu bleiben.

    Oder wenn er sagt, dass er Druck in der Brust hat, müsste man ihn ins Krankenhaus eskortieren, aber aus Datenschutzgründen würde man dennoch keine Rückmeldung vom behandelnden Arzt erhalten. Es ist also faktisch nicht möglich, korrekt zu kontrollieren.

    Das mit dem Druck in der Brust finde ich am besten. Es gibt tatsächlich im Stadtteil ein Krankenhaus und die Entfernung ist ausreichend für einen Spaziergang aber nicht so groß, dass es völlig unglaubwürdig wäre, wenn man trotz einem Druck in der Brust dort zu Fuß hingeht. Alternativ kann es ja auch eine Verbrennung*) sein, so was ist nicht unbedingt sichtbar.

    Wie schätzt du das mit dem Böllerverbot in Mittelfranken ein?

    In der Frankenpost vom 30.12.2020 war zu lesen: "Nach dem Erlass eines flächendeckenden Böllerverbots in Mittelfranken sind am Verwaltungsgericht Ansbach bis zum Mittwochabend 13 Eilanträge gegen die Verordnung eingegangen. Das betreffe insbesondere die Verbote in Ansbach, Erlangen und Nürnberg sowie in den Landkreisen Roth, Erlangen-Höchstadt und Ansbach, sagte ein Gerichtssprecher. Eine Entscheidung wollte das Gericht am Donnerstag, dem Silvestertag, bekanntgeben."

    https://www.frankenpost.de/inhalt.bayern-…e110800083.html

    Was werden wir da am Silvestertag wohl für ein Urteil erwarten dürfen?

    * ) Für die Silvesternacht wäre "Verbrennung" natürlich nicht so günstig!

    Wenn Du mit deiner Frau mit einem Plastikbeutel und einer Leine hinterher rennst, zählt das vielleicht auch

    Einspruch! Das reklamiere ich jetzt mal für Hannover:

    "Es ist ein alter Witz, wenn gefragt wird, wo Männer ihre Frauen an der Leine spazieren führen. Und „Hannover“ als Antwort ist altbekannt."

    Quelle: Schaunburger Nachrichten vom 16.1.2014

    https://www.sn-online.de/Aus-der-Region…en-an-der-Leine

    Hintergrund für alle die Hannover so ganz und gar nicht kennen: Durch die Stadt fließt ein Fluss. Und der heißt "Leine".

    Deswegen ist es im Interesse des Kontrollorgans, das ganze so zu gestalten, dass es auch einfach überprüfbar ist.

    Die Überprüfbarkeit hat Grenzen. Wichtiger als der Aspekt der Überprüfbarkeit erscheint mir der Aspekt, dass die Einsicht wächst, dass bestimmte Anordnungen notwendig sind, um die Pandemiegefahr einzudämmen.

    Und dass es notwendig ist die Intention bestimmter Anordnungen zu erkennen und umzusetzen.

    Die Kontaktbeschränkungen beispielsweise kannst du auch so einhalten, dass du im Verlauf des Neujahrtages zusammen mit deinem Lebenspartner oder Partnerin zehn Hausbesuche machst, um anderen Menschen zum Neujahrstag die Hand zu schütteln, oder sie zu umarmen und zu herzen. Solange das dann jeweils maximal fünf Menschen sind, die dabei zusammenkommen aus maximal zwei Haushalten, ist das vielleicht gerade eben so noch konform mit den geltenden Kontaktbeschränkungen. Zumindest den Buchstaben der Verordnung zufolge. Aber es widerspräche sehr der Intention der Kontaktbeschränkungen und ich hoffe sehr, dass möglichst viele Menschen, sich auch der Intention gemäß verhalten.

    Das wird aber nicht unbedingt einfacher dadurch, dass man in erster Linie darauf setzt, dass die Maßnahmen vor allem im Interesse der Kontrollorgane leicht überprüfbar sind.

    Mal ganz konkret: In der Silvesternacht trifft eine Polizeistreife auf drei Menschen, die gemeinsam einen Spaziergang machen.

    In Niedersachsen könnte bei der Gelegenheit von der Polizeistreife in einem freundlichen Ton auf die geltenden Kontaktbeschränkungen hingewiesen werden. Ggf. könnte durch Befragung oder nötigenfalls durch eine Ausweisüberprüfung festgestellt werden, dass es sich bei den drei Personen tatsächlich nur um Angehörige von zwei Haushalten handelt. In Bayern oder BaWü müssten die drei Personen festgenommen werden, weil sie gegen die nächtliche Ausgangssperre verstoßen haben. Oder was geschieht dann eigentlich genau? Personalienfeststellung, Verhängung eines Ordnungsgeldes? Aufforderung nach hause zu gehen?

    Darf ich anregen zunächst nicht immer eine Verschwörungstheorie von "Big Firework" zu suchen?

    Das mit dem Spezl in der Feuerwerkbranche ist vermutlich wirklich nicht der Grund dafür, dass die Richter in Niedersachsen, das niedersächsische Böllerverbot in erheblichem Umfang gekippt haben.

    Trotzdem bleibt die Frage offen, warum es denn gekippt wurde.

    Sie schreiben ja, dass die Richter möglicherweise die Abläufe im Krankenhaus so einschätzen, dass die Feuerwerk-Unfallverletzten für die Krankenhäuser keine große zusätzliche Belastung darstellen. Aber sie erwähnen auch das Beispiel mit den Anästhesisten, das zeigt, dass zusätzliche Unfallopfer durch Feuerwerks-Geschehen sehr wohl eine zusätzliche Belastung für die Krankenhäuser darstellen.

    Vielleicht haben Sie Recht: Die Richter wissen einfach zu wenig über die Abläufe in einem Krankenhaus in der Silvesternacht und haben deshalb das niedersächsische Böllerverbot in seiner ursprünglichen Fassung zu Fall gebracht. Die Ärzt*innen jedenfalls sind wie das gesamte Krankenhauspersonal stinksauer darüber, dass das Böllerverbot durch die Richter sabotiert wurde. Heute machten einige von ihnen sogar in Form von Leserbriefen auf die tatsächlich angespannte Situation in den Krankenhäusern aufmerksam.

    Und wie sieht das bei Ihnen in Nürnberg aus? Zunächst vermutete ich ja, dass aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre in Bayern, die auch in der Silvesternacht gilt, keine zusätzlichen Verbote für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk notwendig seien.

    Auf der Internetseite in Franken.de heißt es jedoch:

    "Auch auf Privatgrund: Kommunen erlassen Böllerverbot für ganz Mittelfranken

    Die Kommunen haben ein Böllerverbot für ganz Mittelfranken erlassen. An Silvester und Neujahr gilt nun auch auf Privatgrundstücken ein Feuerwerksverbot."

    30.12.2020 auf inFranken.de https://www.infranken.de/lk/nuernberg/a…ken-art-5140238 (Danke an David Scott für den Link)

    Dieses mittelfränkische Feuerwerksverbot geht noch weit über das ursprünglich für Niedersachsen geplante hinaus. Denn in dem ursprünglich für Niedersachsen geplanten Feuerwerksverbot gab es noch das Schlupfloch, dass auf Privatgrund gezündete Feuerwerke, die zum Beispiel vom Vorjahr stammen, nicht von dem Verbot betroffen waren.

    Und wie ist das im restlichen Bayern? Mittelfranken ist doch nur ein Teil von Bayern.

    Auf jeden Fall begrüße ich das mittelfränkische Feuerwerksverbot und würde es mir auch für Niedersachsen wünschen. Die nächtliche Ausgangssperre in Bayern und BaWü wünsche ich mir allerdings nicht für Niedersachsen. Und bei der nächtlichen Ausgangssperre in Bayern und BaWü sehe ich anders als beim Feuerwerksverbot den Nachteil, dass damit ein für das Infektions-Geschehen unbedenklicher Spaziergang an der frischen Luft verwehrt wird. Zum besonderen Nachteil zum Beispiel der Menschen, die kein eigenes Grundstück haben, um sich mal die Beine im Freien vertreten zu können.

    Zumindest ist durch das Feuerwerksverbot in Mittelfranken jetzt geklärt, dass auch auf Privatgrund keine Feuerwerksereignisse stattfinden dürfen. Und das ist auch gut so.

    Weihnachten sollte man dieses Jahr nach dem Willen des Infektionsschutzes eigentlich zu Hause bleiben. Das hat nur so mittelgut geklappt, wie sich unter anderem an der Zahl der freien Parkplätze ablesen lässt. In Kiel, der Landeshauptstadt im Klima- und Parkplatznotstand, waren plötzlich im gesamten Stadtgebiet hunderte, nein abertausende Parkplätze frei. Ich kann mich an keine Zeit in diesem Jahr erinnern, in der ich mehrere Tage hintereinander keine Falschparker Notparker an den obligatorischen Stellen gesehen hätte.

    Es gibt keine Notparker!

    Aber ansonsten kann ich deine Beobachtung auch in Hannover bestätigen. Weihnachten/Silvester, Ostern, Pfingsten setzt die große Stadtflucht Richtung Land ein. Und plötzlich tun sich Lücken auf in den sonst sehr dicht geschlossenen Reihen parkender Autos. Mir scheint, es leben in der Stadt viele Menschen, die ihr Auto die meiste Zeit des Jahres unverrückt am Straßenrand stehen haben und nur dreimal im Jahr damit einen Ausflug auf's Land machen.

    In dem Anzeigenblättchen, das mit zahlreichen Werbeprospekten kostenlos an die Haushalte verteilt wird, war heute gleich auf der ersten Seite zu lesen, dass die Werbeprospekte mit Silvesterfeuerwerk voraussichtlich (Stand 22.12.2020) keine Gültigkeit hätten.

    Hallo Wochenende vom 26.12.2020

    http://epaper.wochenblaetter.de/#!page/HOST_00…201226/10933824

    Und tatsächlich hat gestern erst das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das bundesweite Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk bestätigt. Eigentlich ist es ja kein Verkaufsverbot sondern ein Aussetzen der Sondererlaubnis.

    Und meinetwegen darf diese Sondererlaubnis auch in den kommenden Jahren gerne ausgesetzt sein, auch wenn dann hoffentlich keine Pandemiegefahr mehr zu bekämpfen ist.

    Interessant ist die Begründung: "Zur Begründung hieß es: Nach allgemeiner langjähriger Erfahrung sei damit zu rechnen, dass unsachgemäßer Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu akut behandlungsbedürftigen Verletzungen führe. Die Behandlung der Verletzten würde das zurzeit ohnehin stark in Anspruch genommene Krankenhauspersonal zusätzlich treffen und die Behandlung der zahlreichen Corona-Patienten potenziell beeinträchtigen." rnd vom 28.12.2020

    https://www.rnd.de/politik/silves…ZTB6TAB6OY.html

    Interessant ist es deshalb, weil in Niedersachsen ursprünglich geplant war, die Sondererlaubnis für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk dieses Jahr komplett auszusetzen. Vom Landes-Verwaltungsgericht in Lüneburg, wo Klage dagegen eingereicht wurde, ist jedoch entschieden worden, das das Aussetzen der Sondererlaubnis, die ein Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ermöglicht, angeblich eine zu weit gehende Einschränkung der Bevölkerung sei.

    Und jetzt das Interessante: Das niedersächsische Landesverwaltungsgericht schreibt in seiner Begründung: "Zwar habe der Umgang mit Feuerwerkskörpern gerade in der Silvesternacht in der Vergangenheit zu zahlreichen Verletzungen geführt - und dies sei wieder zu erwarten. Allerdings reduzierten diese kurzzeitig gebundenen Behandlungskapazitäten nicht die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten."

    Manchmal fällt es wirklich schwer, solche offensichtlichen Widersprüchlichkeiten auszuhalten, ohne auf solche Ideen zu kommen, wie dass einer der Richter in Niedersachsen irgendwie einen "Spezl" hat, der in der Feuerwerkskörper-Herstellung oder im Vertrieb tätig ist.

    Ich denke das die beiden Länder da relativ entspannt sind, denn es gibt einige europäische Länder die das schon im Frühjahr so gehandhabt haben.


    In Bayern und BW wohl ziemlich sicher. Keine (kaum) Jugendliche auf der Straße abends, keine Leute die Privat Halligalli machen, keine anderen Zusammenkünfte, nach 21 Uhr ist Ruhe.

    Es treffen sich also weniger Leute -> weniger Verbreitung

    Punkt für dich! Ich habe ungenau formuliert.

    Natürlich werden die Ausgangssperren in Bayern und BaWü zur Eindämmung der Pandemie beitragen.

    Der springende Punkt jedoch ist, ob ohne Ausgangssperre und stattdessen mit den auch in anderen Ländern geltenden Kontaktbeschränkungen und Schließungen von Veranstaltungsorten, Gaststätten und Übernachtungsbetrieben das selbe Ergebnis erzielt werden kann.

    Wenn klar ist, dass die Kontaktbeschränkungen ernst genommen werden müssen, dann werden sie auch nicht unterlaufen. Wenn jedoch durch das Verhängen einer Ausgangssperre die staatlichen Behörden alle Bürger unter Generalverdacht stellen, dann besteht die Gefahr, dass Kräften in die Hände gearbeitet wird, die das propagandistisch missbrauchen. Und die Gefahr das geltende Regeln unterlaufen werden besteht dennoch, denn auch eine nächtliche Ausgangssperre hat ganz legale "Schlupflöcher".

    Zum Beispiel das Außerhaus-Übernachten, das Adsche bereits angesprochen hat.

    Und weil man das nicht unterscheiden kann, ob jemand nur einen Abendspaziergang oder Spätabendspaziergang macht, oder ob er vielleicht zu einem privaten Treffen unterwegs ist, macht man halt eine nächtliche Ausgangssperre?

    Das ist meines Erachtens unverhältnismäßig.

    Zumal private Treffen weiterhin erlaubt sind, allerdings verbunden mit der Auflage maximal 2 Haushalte und maximal 5 Personen. Auch in Bayern und BaWü, wo es nächtliche Ausgangssperren gibt, sind diese Treffen erlaubt.

    Ich befürchte, mit einer nächtlichen Ausgangssperre schießen die Länder Bayern und Baden-Württemberg über das Ziel hinaus. Selbst wenn Gerichte entscheiden sollten, dass dieses Vorgehen rechtlich einwandfrei ist, so ist es dennoch politisch unklug. Die Bevölkerung wird damit unter Generalverdacht gestellt und völlig unbedenkliche und die Pandemie in keiner Weise verschärfende Betätigungen werden ausgeschlossen.

    Dazu kommt, das die Teile der Bevölkerung mit großen Grundstücken sich sehr wohl weiter draußen aufhalten und sich dort körperlich an der frischen Luft betätigen können solange sie auf ihrem Grundstück bleiben, während Menschen in Mietswohnungen in Mehrfamilienhäusern dafür kein Raum zur Verfügung steht.

    Ob es letztlich zu einer Senkung der Corona-Zahlen beiträgt, ist meines Erachtens nicht erwiesen, weil das Vorpreschen einzelner Bundesländer mit Ausgangssperren dazu beiträgt, dass in anderen Bundesländern der Eindruck entsteht, bei uns ist es ja noch nicht so schlimm, da müssen wir es mit den gegebenen Kontaktbeschränkungen auch nicht so genau nehmen.

    Zusätzlich erschwert wird ein Vergleich dadurch, dass auch in den Ländern ohne generelle landesweite Ausgangssperren die Landkreise und Städte beim Überschreiten bestimmter Inzidenzwerte eine Ausgangssperre anordnen können. Das müsste dann jeweils im entsprechenden Umfang berücksichtigt werden.

    So oder so wünsche ich den Bayern und Baden-Württembergern, dass für sie die Zeit nächtlicher Ausgangssperren schnell vorbei ist.

    Mir kommt diese Sache mit der Ausgangssperre nicht ganz geheuer vor. Was soll das genau bringen?

    Die Kontaktbeschränkungen gelten in allen Bundesländern. Jeder hat das mitbekommen. Die Gastwirtschaften, Discos und so weiter sind geschlossen. Ansammlungen in der Öffentlichkeit verboten. Und trotzdem gibt es da Bundesländer, die es für notwendig halten, eine Ausgangssperre zu verhängen.

    Dabei gibt es keinerlei Infektionsgefahr, wenn ich alleine oder mit Mitgliedern meines Haushaltes einen Spaziergang mache. Eine Ausgangssperre ist unverhältnismäßig.

    Möglicherweise ist es durch extrem hohe Inzidenzwerte gerechtfertigt? In Niedersachsen sind die Werte niedriger als zum Beispiel in Bayern.

    Ich freue mich jedenfalls darauf, in der Silvesternacht erstmals in Hannover einen Spaziergang machen zu können, der nicht durch das extreme Geballere und die oft gefährlich abgeschossenen Silvester-Raketen gestört wird. (Auf jeden Fall hoffe ich darauf, dass es so sein wird.)

    Deshalb ist es mir auch so wichtig, dass das Geballere möglichst umfänglich dieses Jahr ausfällt. Und ich würde es sehr begrüßen, wenn es auch in den kommenden Jahren keine Sondererlaubnis zum Verkauf und zum Abbrennen von Silvester-Raketen und Böller mehr gibt.

    Gerne kann ein zentrales Feuerwerk für alle Interessierten abgebrannt werden. Das würde ich mir sogar anschauen. Aber das wilde Geballere die ganze Silvesternacht durch, oft schon Tage vorher, muss wirklich nicht sein. In einem Jahr kann es ja vielleicht schon wieder möglich sein, dass große Menschenansammlungen stattfinden, um zum Beispiel bei einem zentralen Silvester-Feuerwerk zuzusehen.

    Eine andere Aktion, an der sich FFF in Hannover beteiligt, ist die Petition gegen die Leinemasch-Autobahn.

    Ein Blick auf's Satellitenbild zeigt die aktuelle Situation:

    https://www.google.com/maps/@52.32873…t/data=!3m1!1e3

    Der Südschnellweg soll im Rahmen einer "Renovierungsmaßnahme" deutlich aufgeweitet werden und für Tempo 100 "ertüchtigt" werden.

    Das ist genau das Gegenteil von dem was im Sinne einer Klimawende getan werden müsste.

    Auch wurde den bisherigen Plänen zufolge der Radverkehr komplett ausgeklammert.

    Zwar gibt es Möglichkeiten in der Leinemasch auf mehr oder weniger gut ausgebauten Strecken mit dem Rad mehr oder weniger parallel zum Schnellweg zu fahren. Einen komfortabel ausgestatteten Radweg mit Beleuchtung gibt es jedoch nicht.

    Deshalb lautet eine der Forderungen der Petition:

    "Wir fordern, dass der Radverkehr in einem solch großen Ausbauvorhaben angemessen und fair berücksichtigt wird: durch eine schnelle und komfortable hochwassersichere Querung durch die Leinemasch"!

    Hier der Link zur Petition:

    https://weact.campact.de/petitions/kein…-die-leinemasch

    Dieses Satellitenbild zeigt eine seit Jahrzehnten bestehende Engstelle der Radwegverbindung durch die Leineaue. Parallel zur Schnellwegbrücke über die Leine gibt es eine schmale Fußgängerbrücke. Radfahrer müssen dort absteigen. Auf dem Satellitenbild-Link ist die schmale Fußweg-Brücke oben, die breite Autobrücke unten zu sehen:

    https://www.google.com/maps/@52.33935…t/data=!3m1!1e3

    Hier ein Foto von der Brücke:

    Einer Online-Umfrage auf der ARD-Internetseite der Sendung BRISANT zufolge befürworten 65% der Bundesbürger, dass auch zum "Corona-Jahreswechsel" 2020/21 an Silvester geballert werden dürfe:

    https://www.mdr.de/brisant/silves…verbot-100.html

    Allerdings ist der BRISANT-Beitrag bereits am 19.11.2020 veröffentlicht worden.

    21% der bei der Brisant-Umfrage Abstimmenden sprechen sich generell gegen Silvesterfeuerwerk aus.

    In einer aktuelleren Abstimmung (gestartet am 23.12.2020) der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung stimmen dagegen 65% der rund 1500 Abstimmenden (Stand 27.12.2020) dafür, dass in der gesamten Stadt und nicht nur in einzelnen Bereichen das Böllern untersagt werden soll.

    https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…nen-in-Hannover

    So weit ich das bislang ermitteln konnte, gelten die am weitesten gehenden Beschränkungen in Bayern: "Auch am Silvesterabend gilt in ganz Bayern die landesweite Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Gäste müssen also im Haushalt des Gastgebers übernachten, wenn sie gemeinsam den Jahreswechsel verbringen wollen."

    BR 24 vom 27.12.2020 https://www.br.de/nachrichten/wi…-gelten,SJoPIaK

    (Vielen Dank für den entsprechenden Hinweis von Pepschmier!)

    Wenn ohnehin keiner nachts auf die Straße darf, dann braucht es auch kein explizit ausgesprochenes Böllerverbot. Und da sich ohnehin nur maximal 5 Leute aus maximal 2 Haushalten zusammen treffen dürfen, ist das mit dem Übernachten beim Gastgeber in den meisten Fällen wohl machbar. Außerdem hat Söder mal wieder bewiesen, was für ein "harter Hund" er ist.

    Wichtiger erscheint mir allerdings, dass der Intention gemäß tatsächlich keine Feuerwerke abgebrannt werden, um möglichst das Zusammentreffen größerer Menschengruppen zu vermeiden und Feuerwerk-Unfallverletzungen zu verhindern.

    In welchem Bundesland das am besten gelingt, das bleibt abzuwarten.