Früher zumindest stand die Forderung nach Aufhebung der Benutzungspflicht im Grundsatzprogramm des ADFC. Ist heute kein Thema mehr, aber nicht etwa, weil diese Forderung durch die 97er-Novelle erfüllt worden wäre, sondern weil diese Pluralität von den Funktionären mittlerweile gehasst wird wie die Pest.
Das entspricht nicht meinen Erfahrungen mit dem ADFC, dass deren Funktionäre die Pluralität (im Sinne von mehrere Angebote der Radverkehrsführung sollen möglich sein) hassen wie die Pest.
Ich schätze den Einfluss des ADFC auf Entscheidungen zur Radverkehrsinfrastruktur nicht zu hoch ein. Dazu kommt: Wenn der ADFC sich zu Wort meldet, dann muss gerade deshalb, weil der Einfluss nur begrenzt ist, wenigstens eine möglichst eindeutige Positionierung erfolgen. Sonst droht genau das, was du ansprichst: Vorhandene Fahrradwege, die eigentlich zu eng sind, werden zu Angebotsfahrradwegen und die Verwaltung lehnt sich zurück und weist Kritiker darauf hin, sie könnten ja die Fahrbahn benutzen.
So weit ich das von Hannover aus verfolge, besteht die eindeutige Positionierung des ADFC darin, dass an Hauptverkehrsstraßen Hochbordradwege gefordert werden, die ausreichend breit sind, und die rechtzeitig vor einer Kreuzung direkt am Fahrbahnrand entlang geführt werden, also dort nicht versteckt hinter parkenden Autos geführt werden. (Um die Abbiegeunfallgefahr zu reduzieren.) Damit ist erst mal nichts zu deren Ausschilderung gesagt. Wenn diese Fahrradwege mit
ausgeschildert werden, dann sind es Fahrradwege, die nicht benutzungspflichtig sind. Und da hat der ADFC nichts dagegen, zumindest dann nicht, wenn die baulichen Voraussetzungen erfüllt sind, die es erlauben würden, den Radweg als benutzungspflichtig auszuschildern. Also so
oder so
.