Beiträge von Hane

    Ein gutes Beispiel sind meiner Meinung nach die Fahrradstraßen rund um die Alster.

    Gut, dass Du es als Fahrradstraße bezeichnet hast. Ich hätte auf den Ersten Blick glatt angenommen, es wäre eine 08/15-Straße.

    Wie kommt man also dazu, eine 08/15-Straße als gute Radverkehrsinfrastruktur zu bezeichnen? An den juristischen Feinheiten, mehr sind es ja wirklich nicht, kann es ja kaum liegen.

    Liegt es vielleicht am Verhalten der Verkehrsteilnehmer, Radfahrer verhalten sich eher wie Fahrzeugführer, Kraftfahrer verhalten sich Radfahrer gegenüber eher auf Augenhöhe? Das ginge doch leicht überall! oder anders herum: Jede Straße wäre eine gute Radinfrastruktur, wenn sich in den Köpfen etwas ändern würde.

    Aber dieser Unfall liegt nun eher an dem depperten Autofahrer, als an der Infrastruktur.

    Ein Radweg verdreifacht in etwa die Wahrscheinlichkeit für diesen Unfalltyp. Dabei ist die Verdreifachen bei halbwegs ordentlichen Radwege gegeben.

    Da ich jedoch nicht davon ausgehe, dass die Verkehrsteilnehmer durch Radwege besser oder schlechter werden, sehe ich das erhöhte Unfallrisiko im Radweg begründet.

    wenn 1 Mio Rad Fahrende auf Radverkehrsanlagen unterwegs sind und dabei keine Unfälle im Längsverkehr erleiden können, weil auf dem Radweg nunmal kein KFZ fährt

    Da liegt Dein Gedankenfehler. Ich gebe Dir nur ein Stichwort, dann kommst Du von alleine drauf: Geisterfahrer.

    Was mich an der BASt-Studie im ersten Augenblick überrascht hat, war nicht, das sich Radweg und Fahrbahn quantitativ nichts geben, sondern, das es qualitativ auch so ist. Nach dem Motto: Wenn eine Tonne Blech mehr involviert ist, muss mehr dabei herumkommen. Das ist aber auch plausibel zu erklären, wenn man sich vor Augen führt, dass das krasse Abräumen von Hinten (oder auch Vorne) innerhalt dieser Unfälle eine recht kleine Rolle spielt (uns es oft genug überregional in die Medien schafft). Meistens ist es eine relativ leichte Berührung, die zum Sturz führt, dessen Mechanik sind nicht wesentlich von der eines Sturzes unterscheidet.

    Aber unter Deinen Annahmen gebe ich Dir aber Recht: Ich kenne eine einzige Studie, die einen Sicherheitsgewinn durch Radwege gefunden hat, mit deren Wissenschaftlichkeit in zufrieden bin. Sie war WIMRE von der SWOV, die eben genau Radverkehrsunfälle im Längsverkehr unter Kfz-Beteiligung untersucht hat. Wie gesagt, die Methodik war OK, aber die Aussagekraft tendiert gegen 0.


    PS: Yeti, wenn Du alles erkläst, kann man doch nicht von alleine drauf kommen, was nachhaltiger wirkt ;)

    Jetzt schreibst Du Unfälle. Dann ist es A. Vorhin war von Längsverkehrsunfällen die Rede. Dann ist es B. Denn es ging ja hiermit los:

    da wäre also noch Luft nach oben, zum Beispiel in dem man die Fahrräder auf die Fahrbahn lässt.

    Die 400 kRadfahrer aus Deinen Zahlen mit ihren 4 Gm haben vorher auf den Radwegen ja auch Unfälle erlitten. Insgesamt sogar mehr als hinterher, dabei etwa gleich viele Längsverkehrsunfälle.

    Ich sage nur: die Anzahl der Unfälle im Längsverkehr wird steigen.

    Dem widerspreche ich und verweise auf die BASt-Studie "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen". Weder die Anzahl noch die Schwere der Unfälle im Längsverkehr differieren beim Vergleich Fahrbahn Radweg. Die Unfallgegner werden andere sein.

    Dennoch wird sich der Anteil erhöhen, weil die Gesamtzahl beim Mischverkehr geringer sein wird.

    Drücken wir einmal so aus: Da steht nichts neues drin. Sie hätten mich fragen können oder besser (Oma).

    Zitat von UDV

    Aufgrund bisheriger Erkenntnisse im Rahmen der vorliegenden Vorstudie kann festgehalten werden, dass ein Vergleich der Radverkehrssicherheit in den drei Ländern auf Basis objektiver, belastbarer und hinreichender Unfallkenngrößen nicht möglich ist, da die Datenverfügbarkeit und die Datenqualität in den drei Ländern sowohl auf staatlicher als auch kommunaler Ebene teilweise nicht ausreichend ist oder nicht gewährleistet werden kann.

    Deshalb wird auf eine Bewertung der Sicherheit anhand von Unfallkenngrößen in der Hauptstudie verzichtet.

    Eine Hauptstudie kann daher nur anhand vergleichender subjektiver Sicherheitsbewertungen realisiert werden.

    Abgesehen davon, dass man mit den Getöteten sehr wohl gut objektiv arbeiten kann, ist das Ziel erreicht! Eine Begründung, warum man aus objektiven Gründen, subjektive sammeln kann. Damit stößt der UDV jetzt mit ins ADAFC-Horn.

    Sonst käme am Ende ja noch heraus, dass die ach so tollen Radwege der Niederlande reinste Todesfallen sind. Das darf ja mal gar nicht publik werden.

    Dennoch habe ich aus dem Papier gelernt, wie krass die NL bei Unfallstatistik .. ja: versagen. :|

    Darüber hat Th(oma)s einen recht guten Text geschrieben. Denn Link überlasse ich aber ihm ;)

    Unsere Bundesregierung hat mit der Wahlrechtsreform ja auch lieber nichts reformiert, weil eine vernünftige Reform zulasten der Regierungskoalition gegangen wäre.

    Genauso wie zu Lasten der Opposition. Das Verhältniswahlrecht heißt deswegen Verhältniswahlrecht, weil das Verhältnis gewahrt wird. Es scheitert meines Wissens nach an der Pfründen der CSU, die einfach nicht weniger Leute nach Berlin schicken möchte.

    Und die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre, zu der man zurecht viel und lange diskutieren kann, scheitert nach meiner Kenntnis vor allem daran, dass die zusätzlichen Wählerschichten wohl primär die momentane Opposition wählen.

    Das kann man auch anders sehen: Das Wahlalter wird immer von denen ins Spiel gebracht, die sich davon einen Vorteil versprechen.

    Das Wahlalter sollte wissenschaftlich begründet und nicht von politischen Mehrheiten abhängig sein.

    Ich habe mich schon im Sommer 2016 dazu entschieden, Trump humoristisch zu nehmen. Für das, was Trump tagtäglich abliefert, müsste sich Der Postillon ganz schon abstrumpeln.

    Dass mich nicht ernsthaft interessiert, wer Präsident wird, liegt daran, dass es auf mein Leben nur einen maginalen Einfluss hat. Die US-Amerikanische Aussenpolitik halte ich für vollständig egoistisch und wird sich inhaltlich unter Biden nicht ändern.

    Dennoch wünsche ich mir Biden, da ich die gesellschaftlichen Probleme der USA gelöst und nicht befeuert sehen möchte. Ob Biden das überhaupt kann oder will, steht auf einem anderen Blatt. Mit Trump geht es aber sicher in die falsche Richtung.

    UNd ich bin Trump in einer gewissen Weise dankbar, da er Probleme verschiedenster Art, die ich auch bei uns sehe, offensichtlich gemacht hat. Es könnte einen Impuls in Richtung Problemlösung geben.

    Nach der Art der Frage hatte ich schon einen Haken erwartet und mich gefragt, was dieser weiße Fleck neben der Ampel ist. Hat mich mein Sprachgefühl also nicht getrogen.

    Auf der Fahrbahn weiter zu fahren ist ohne Frage legal.

    Beim Wechsel vom Schutzstreifen beziehungsweise von der Furt ist man aber nicht nach § 10 nachrangig sondern wegen des Zeichens 340 (?), der Leitlinie.

    Links darf man fahren. Ob man sich Rechts auf einen Verbotsirrtum berufen kann, .... Wegen der Pflasterfarbe an der Kreuzungsecke würde ich das verneinen.

    „… die Grünen die Kiellinie sperren, dann kann ich da nicht mehr langfahren. Ich brauche die Fahrt ander Kiellinie, um nach Feierabend runterzukommen.“

    Ich habe nicht alles gelesen, viel zu viel ;) Aber an der Stelle möchte ich reingrätschen, denn die Aussage kann ich nachvollziehen. Früher hatte ich Feierabend, wenn ich das Auto zu Hause abgestellt hatte. Dann habe ich jedoch meinen Feierabend vorverlegt auf den Zeitpunkt, als ich mit dem Rad nach der Arbeit vom Hof gerollt bin. Das ist nur eine andere Lösung für das gleiche Problem.

    § 1 Abs. 1 StVO lesen und verstehen

    Dir möge geholfen werden!

    Vorweg möchte ich anmerken, dass § 1 nicht nur einen Absatz hat. Warum der zweite keine Rolle spielen soll, ... Naja, den kann man halt nicht so gut gegen Radfahrer einsetzen.

    Dann muss man wissen, dass die spezielle Regel der allgemeinen Regel vorgeht. § 1 ist jetzt aber die allgemeinste in der StVO und greift deswegen nur, wenn es keine andere Regel zum Sachverhalt gibt. (Das sehe ich hier sogar als gegeben, wenn auch nicht zu Lasten der Radfahrerin.) Sich auf § 1 zu berufen (berufen zu müssen), wenn es einschlägige Regeln gibt, ist deswegen ein Zeichen dafür, dass man im Unrecht ist.

    Kommen wir zur Vor- und Rücksicht.

    Sicherlich kann man davon ausgehen, dass das immer und überall absolut gilt. Dann fährt man halt nacht um 3 auf der Autobahn Schritttempo, weil einem ein Kind vor den Wagen laufen könnte. Das mache ich nicht, das macht wohl keiner. Warum nicht, wenn es doch vorgeschrieben ist?

    § 1 kommt immer dann ins Spiel, wenn man davon ausgehen muss, dass etwas nicht nach der StVO abläuft, oder, dass es gar nicht in der StVO geregelt ist. Wenn der aus der Nebenstraße einfach nicht langsamer wird, muss mal trotz eigener Vorfahrt bremsen, weil man sich dann nicht nicht darauf verlassen darf, dass der andere bremst.

    Kommen wir zum kokreten Fall. Sicherhelich kann die Radfahrerer auch für volle Sicht zu schnell gewesen sein. Nur sehe ich dafür keinen Hinweis. Die Frage ist, ob es einen Anlass gafür gab, dass sie auf halbe Sicht hätte fahren müssen. In der konkrete Situation könnte es möglicherweise bejat werden, aber nur nach den Informationen des Artikel sehe ich keinen Anlass dafür.

    Anders herum wird ein Schuh draus. Die Breite des Lastwages erfordert Fahren auf halbe Sicht. Nur kann der Fahrer nicht davon ausgehen, dass entgegenkommende Radfahrer das auch wissen. Er muss nach § 1 deswegen so fahren, als wenn es die Radfahrer nicht wüssten. An unübersichtlichen Stellen wie der Unfallstelle ist deswegen Schrittgeschwindigkeit angezeigt. Die Markierungen auf dem Bild sprechen aber ein andere Sprache.

    Schlussbemerkung: Selbstredend kann man immer zur Vorsicht mahnen. Es kommt dabei entscheidend darauf an, wie man es macht. Bringt man aber § 1 ins Spiel, passiert etwas entscheidend negatives. Es wird quasi ein Rechtsanspruch auf das Zurückstecken der Radfahrer in Spiel gebracht. Wer den § 1 benutzt deklassiert Radfahrer zu minderwertigen Verkehrsteilnehmern.

    Aber mal ehrlich: Ich denke schon, dass Ihr das verstanden habt und Ihr tut jetzt nur absichtlich ein bisschen komisch, oder?

    Den meisten hier wird wohl nur deswegen so komisch, weil sie nicht damit gerechnet haben, dass jemand moralisch und vor Allem auch menschlich so sehr neben der Spur ist, bei Radfahrern die Schuldumkehr in jeder, also jeder auch noch so erdenklich absurden Situation zu versucht.

    Also ich finde durchaus interessant und relevant, ob sich jemand zu Wort meldet*, der, sagen wir mal, Stadtplanung oder Jura studiert hat und seit Jahren in Bereichen mit Verkehr tätig war, oder ob da ein Spieß und BWLer ankommt, der sich beruflich um Steuern gekümmert hat.

    Drücken wir es einmal so aus: In meiner Vito muss man schon ganz schön tief buddeln, um in dritten Unterordner mit einem Militärkraftfahrer etwas fachspezifisches zu finden. Dennoch bilde ich mir ein, mehr über Verkehr zu wissen, als die allermeisten anderen.

    Aufgrund welcher Regelung sollten Verkehrsteilnehmer über die Radfahrfurt drüberbrettern dürfen, wenn da gerade jemand radelt?

    Vielleicht ist die Straße bis 10 m hinter dem Stoppschild ja Vorfahrtstraße? Rechts vor Links? Der Klügere gibt nach? Recht des Stärkeren?

    Zuerst würde ich die Entfernung einmal ausmessen. Das sind do eher 5 m bis zur Fahrbahn der anderen Straße. Man muss also nur den Autos von Rechts Vorfahrt gewähren, gegenüber denen von Links hat man ja wegen Rechts vor Links Vorfahrt.

    Ansonsten gilt:

    Bei einem im Zuge der Vorfahrtstraße (Zeichen 306) verlaufenden Radweg ist die Haltlinie unmittelbar vor der Radwegefurt anzubringen"