Haben die einen höheren Wert als Amtsgerichte? Entscheidend ist doch, dass es sich in beiden Fällen um den ersten Rechtszug handelt.
In meinen Augen ja (auch wenn das natürlich in beiden Fällen die 1. Instanz ist): Verfahren vor dem Verwaltungsgericht werden nicht in 15-Minuten-Takten terminiert, normalerweise geht da auch eine umfangreiche Inaugenscheinnahme/Beweiseinhebung vorweg.