ja weil ich weiß wie es ist, wenn der Schreibtisch hackevoll ist und dann noch jemand mit "jetzt! hier! ich!" kommt. Klar, ist in dem Fall deren Problem, nicht meins. 
Die Dreimonatsfrist steht halt nun mal in der VwGo, da beißt die Maus kein Faden ab. Klar, gibt es Gründe, warum die Behörde da eine Verlängerung haben will, aber 2 1/2 Jahre? Vielleicht braucht sie doch mal eine Klage und Verwaltungsrichter, die ihr erklären, dass "Unlust" und "keine Lust auf Priorisierung" keine rechtmäßigen Gründe sind.
Übrigens sind zum 1. Januar 2025 die Gerichtskosten erneut gestiegen. Bei einem Streitwert von 5.000 € ist das eine Erhöhung um 28,50 € von ehemals 483 € auf nun 511,50 €.