Beiträge von Epaminaidos

    Und jedermann darf seine Fantasieschilder in den öffentlichen Verkehrsraum aufstellen

    Das Piktogramm auf dem Schild ist schon sehr speziell gestaltet. Mit Vollvisierhelm, Stoßdämpfer (?) und dicken Stollen an den Reifen.

    Kann es sein, dass dort die Ausläufer einer Downhill-Strecke sind?

    wie soll ich denn dort am Kaffeetisch überhaupt irgendeine Gegenrede praktizieren?

    Ich kenne das.

    Da ballert irgendeiner eine verrückte Verschwörungstheorie in die Runde. Und selbst wenn ich zufällig eine gute Antwort parat habe, will die meist schon keiner mehr hören.

    Und selbst wenn, dann ist der Dschungel aus Halbwahrheiten meist so dicht, dass ich ihn nicht mit vernünftigem Aufwand lichten kann.

    Aber wer jetzt das liest und bei Twitter „rot-grüner Staatsfunk“ oder „wie gewählt so geliefert“ kommentiert

    Sowas ist ja noch leicht zu durchschauen. Ich meine die fieseren Verdrehungen.

    Es gibt leider immer mehr verdrehte Wahrheiten in diesen Netzwerken. Nimm mal die "Twitter-Files", deren Veröffentlichung Elon Musk angestoßen hat.

    Ich habe mal stichprobenartig reingeschaut und vielleicht ein gutes halbes Dutzend der Vorwürfe gelesen. Und an keiner Stelle empfand ich das Handeln von Twitter als unangemessen. Ich fand viel mehr die konstruierten Vorwürfe lächerlich.

    Und trotzdem taucht dann irgendwo ein Kommentar auf, dass Twitter vom FBI für das Unterdrücken von Meinungen bezahlt wurde.

    Und der verlinkte "Beleg"?

    Das FBI stellt natürlich ständig irgendwelche rechtlichen Anfragen an Twitter. Genauso wie die Bundepolizei sicherlich auch. Und Twitter hat die dafür zulässigen Gebühren genommen.

    Ende der Geschichte.

    Solche Geschichten halte ich für ziemlich gefährlich. Denn sie verbreiten unwahre Vorwürfe. Und nicht alle sind mit einem Klick widerlegt. Und wie an den Likes zu sehen ist, macht sich auch nicht jeder die Mühe.

    Die Blödheit der Leute hat mittlerweile ein wirklich besorgniserregenden Stadium angenommen.

    Früher waren die Leute auch nicht schlauer.

    Aber irgendwelche kruden Ansichten blieben halt meist da, wo sie hingehören: am Stammtisch.

    Heute erreichen sie oft ein Millionenpublikum. Und kein Mensch hat mehr Zeit, diese ganzen Lügen und Halbwahrheiten einem Faktencheck zu unterziehen.

    Also gibt es nicht "die" qualifizierte Gefahrenlage, sondern die "passende"?

    Vorneweg: Ich kenne die genauen Vorschriften nicht, sondern interpretiere nur §45 Abs. 9 StVO.

    Im Urteil und bei der Anordnung von B-Pflichten geht es um die Auslegung von §45 Abs. 9 StVO. Insbesondere Satz 3:

    Zitat

    Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

    "Gefahrenlage" ist hier meines Wissens nach nicht zwingend eine Gefahr für Leib und Leben. Sondern eine mögliche Gefährdung anderer Rechtsgüter, die in den anderen Absätzen von §45 genannt werden. Die dort beschriebenen Rechtsgüter sind jeweils sehr allgemein gehalten und bedürfen der Auslegung.

    Und da unterschiedliche Rechtsgüter betroffen sind, gelten auch jeweils unterschiedliche Anforderungen an die "Gefahrenlage". Je nachdem, was angeordnet werden soll.

    Wenn es irgendwo einen benutzungspflichtigen Radweg gibt, muss dann vor Gericht über die "qualifizierte Gefahrenlage auf der Fahrbahn" überhaupt noch diskutiert werden? Kann ein Gericht T30 oder eine Busspur wegen "mangelnder qualifizierter Gefahrenlage" ablehnen, wo es gleichzeitig einen benutzungspflichtigen Radweg gibt?

    Wie kommst Du darauf, dass für beides die gleichen Anforderungen gelten sollten?

    Das Gericht argumentiert in der PM oben im Wesentlichen über das Fehlen einer Verzögerung im Fahrplan ohne Busspur. Vermutlich meinen sie mit "Gefahrenlage" die "Gefahr von Verzögerungen im Betriebsablauf".

    Da ist das „schockierende“ Nachgeben der Verwaltung gegenüber den StVO-Verletzern sogar Staatsdoktrin.

    Dieses Gesetz ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses an der zuständigen Stelle. Das Ergebnis kann man gut finden oder schlecht. Wie bei jeder anderen Vorschrift auch. Wer das Gesetz an sich nicht mag, kann eine andere Partei wählen.

    Und wenn eine Kommune das Gesetz ignoriert, kann man sie gerichtlich auf Aufhebung einer unrechtmäßigen B-Pflicht zwingen.

    Das ist alles demokratisch und rechtsstaatlich sauber.

    Beim Gehwegparken in Bremen ist es grundlegend anders: Da hat die zuständige Stelle (Bund) entschieden, dass es normalerweise unzulässig ist. Dieses Ergebnis des demokratischen Prozesses hat die Stadt Bremen zu akzeptieren und durchzusetzen. Statt dessen entscheidet die Stadt willkürlich, die unliebsame Vorschrift zu ignorieren. Jetzt ist es an den Gerichten, die Stadt an Ihre Rolle im Staat zu erinnern.

    Morgen ist die Berufungsverhandlung wegen des Gehwegparkens vor dem OVG Bremen.

    "während die Beklagte schon im Ausgangspunkt davon ausgeht, dass den Klägern kein Anspruch auf ein Einschreiten gegen die von ihnen gerügte Situation zusteht."

    Komische Einstellung der Stadt:

    "Der Bund kann Gesetze machen, wie er will. Denn der Bürger hat keinen Anspruch auf die Anwendung. Wenn uns die Gesetze nicht gefallen, ignorieren wir sie einfach."

    Wäre ziemlich schockierend für mich, wenn die Stadt damit Recht bekäme.

    Ich hoffe, jemand findet am Ende das Urteil und verlinkt es hier :)

    Der Videolink ist vermutlich nicht mehr aktuell.

    Stimmt. Das auf Twitter war eh nur eine Kopie.

    Das Original ist auf Instagram:

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    lässt sich sicher diskutieren

    Denke mal vollkommen ohne an ein Auto zu denken darüber nach, was Schrittgeschwindigkeit ist. Du kommst wahrscheinlich auf irgendwas zwischen 3 und 5 km/h. So lernt man es auch in der Fahrschule: Fahre so langsam, dass ein Fußgänger neben Dir herlaufen kann.

    Ohne den Blick durch die Windschutzscheibe würde kein Mensch auf die Idee kommen, "Schrittgeschwindigkeit" mit einem wesentlich höheren Wert zu definieren.

    Das haben inzwischen zum Glück auch Gerichte erkannt und urteilen meines Wissens nach recht einheitlich auf der Linie "maximal 7 km/h".

    Leider wirkt die Situation für alle Beteiligten nicht vorteilhaft.

    Das liegt meiner Meinung nach viel am Beginn der Aufnahme. Wäre da die Vorgeschichte drauf, würde es für viele Menschen anders aussehen.

    Denn die Autofahrerin hat knapp hinter ihrem Heck eine 10 Meter breite Einfahrt. Und weitere 15 Meter vorher eine 20 Meter breite. Es handelt sich also um einen vollkommen unnötigen und sehr dreisten Vorfahrtsverstoß seitens der Autofahrerin.

    Natürlich gäbe es immer noch viele, die auf die Radfahrerin schimpfen würden. Die gibt es immer. Es hätten aber wesentlich mehr Verständnis für die Radfahrerin.

    Hier ein Luftbild der Stelle.

    den Autofahrer kann ich mir, vorurteilsbelastet, bildlich vorstellen

    Auf Instagram kannst Du Deine Vorstellung mit der Realität abgleichen:

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