Ich bin ja gerade dabei, ein bisschen in der Straßenverkehrs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu stöbern und bin dabei über das hier gestolpert:
Hatte das jemand auf dem Schirm? Das ist ja vollkommen an mir vorbeigegangen — dabei stehen da so viele tolle Sachen drin! Zum Beispiel der neue „§ 63 Beschreibung von Fahrrädern“ oder eine auf den ersten Blick sinnvollere Fassung von § 67.
Ich muss mir das während der Feiertage mal in Ruhe zu Gemüte führen. Es scheint auf den ersten Blick aber gar nicht so der ganz große Humbug zu sein, den man in letzter Zeit vom Gesetzgeber in Hinsicht auf Fahrräder gewohnt war.