Auf der östlichen Seite der Hoheluftchaussee wurden die Radwege erneuert.
Ist eigentlich dieser "Radweg" auch dabei? War an der Stelle schon länger nicht mehr...
Man beachte die Spritpreise!
Auf der östlichen Seite der Hoheluftchaussee wurden die Radwege erneuert.
Ist eigentlich dieser "Radweg" auch dabei? War an der Stelle schon länger nicht mehr...
Man beachte die Spritpreise!
Das ist doch dann ein Dokument. Magst Du das scannen und hier einstellen? (Oder im geschützten Bereich oder per PM?)
Der damalige Adressat hat es mir erlaubt. Hier ist die Mail der VD vom Februar 2011(!):
Zitat von VD51Die Aufträge für die Umschaltung der Lichtsignalanlagen sind bereits von der Verkehrsdirektion gefertigt und dem LSBG übersandt worden. Auf den Zeitpunkt der Ausführung kann von hiesiger Seite keinen Einfluss genommen werden. Sobald die Erledigungsmeldung hier vorliegt, wird das PK 23 die straßenverkehrsbehördliche Anordnung über die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht dem zuständigen Bezirksamt Eimsbüttel zur Umsetzung (Abbau der Beschilderung) übersenden.
das klingt doch seeeeehr nach der Lage am Eppendorfer Marktplatz, wo man nach X Jahren angeblich immernoch auf die Umsetzung der Ampelumschaltung wartete, die allerdings schon nach wenigen Monaten erfolgt war. Und das Schild das ich anspreche liegt auch nicht in einem durch eine Ampel geschützten Bereich.
Ich zweifele wirklich an den Gesetzeshütern.
Edit: ich hab nochmal genau zwischen den Zeilen gelesen: am Eppendorfer Marktplatz gab es eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung und Dokumente zur Umschaltung, die nur angeblich nie erfolgt war. Dokumente zur Umschaltung gibt es hier aber möglicherweise nicht, also hat vllt. die LSBG hier einfach die Finger still gehalten. So oder so eine Frechheit.
Warum kommt dies mir so bekannt vor?
Es erinnert mich an meine Anfragen bezüglich der Aufhebung der RWBP an der Oldesloer Straße.
Mitte 2014 hatte ich beim PK24 angefragt, wann die Radwegebenutzungspflicht dort aufgehoben wird. Die Antwort: "... Die Benutzungspflicht wird vermutlich noch in diesem Jahr aufgehoben. Es liegt an der Lichtzeichenanlage Schleswiger Damm/Oldesloer Straße, die Ende des Jahres ein neues Programm aufgeschaltet bekommt, bei dem dann das sog. „Radfahrer räumen“ mit einbezogen wird. Erst dann wird die Benutzungspflicht aufgehoben." Dies sollte also Ende 2014 sein.
Im März 2015 habe ich höflich nochmals nachgefragt und folgende kurze Antwort bekommen: "... die Radwegebenutzungspflicht in der Oldesloer Straße wird sobald ich Nachricht über die Umschaltung der Ampel bekomme aufgehoben. Das ist leider bisher noch nicht geschehen."
Im April 2015 habe ich nach einen Termin gefragt und hier die Antwort: "... habe soeben von unserem Ampel-Experten, Herrn Albrecht (Verkehrsdirektion), erfahren, dass die Umschaltungsanordnung bei der Fa. Vattenfall liegt. Wann Vattenfall die Anlage umschalten wird, kann ich von hier nicht sagen. Wir haben keinen Einfluss auf die Arbeiten. Herr Albrecht teilte mir weiterhin mit, dass Vattenfall die Arbeiten für das sog. Busbeschleunigungsverfahren wohl vorrangig bearbeitet. "
Im Juni 2015 auf dem Radweg der Oldesloer Straße zwischen Schleswiger Damm und Wunderbrunnen (Einfahrt zum Hotel) ist dann tatsächlich doch mal ein Unfall passiert.
Also im Juni erneute Anfrage an PK24. Dieses Mal bekam ich keine Antwort vom PK24 sondern vom VD51 zentrale Straßenverkehrsbehörde: "
Ihre Anfrage ist mir vom PK24 zur weiteren Bearbeitung übersandt worden. Die Umschaltung der Lichtsignalanlagen an den Knoten wird durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde in unserem Hause beantragt und dem zuständigen Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zur Umsetzung übersandt.
Die Umschaltung erfolgt durch den LSBG in eigener Zuständigkeit nach den dortigen finanziellen und personellen Kapazitäten. Wir als Straßenverkehrsbehörde können nur dann einen Einfluss auf Beschleunigung von Ampelumschaltungen erwirken, wenn eine konkret belegbare erhöhte Gefahrenlage, wie z.B. eine Unfallhäufungsstelle, vorliegt.
Eine Unfallauswertung für den betroffenen Bereich der Oldesloer Straße hat in der 3-Jahres-Betrachtung vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2014 auf der Strecke ohne Endknoten ergeben, dass lediglich vier Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung vorliegen. Diese ereigneten sich nicht an Grundstücksein- und ausfahrten. Eine Unfallhäufungsstelle von Radverkehrsunfällen ist ebenfalls nicht festzustellen. Somit ist kein Handlungsbedarf von hiesiger Seite erkennbar.
Damit ist die Benutzung der vorhandenen benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen entgegen Ihrer subjektiven Empfindung belegbar als nicht gefährlich einzustufen. Das bedeutet, dass die Radwegebenutzungspflicht wie geplant aufgehoben wird, sobald vom LSBG die Freigabemitteilung über die erfolgten Ampelumschaltungen bei uns vorliegt. Den Abbau der Verkehrszeichen übernimmt dann zuständigkeitshalber das Bezirksamt, nachdem es durch das örtlich zuständige Polizeikommissariat 24 „grünes Licht“ erhält.
Zur Zeit warte ich noch auf eine Antwort auf meine Anfrage ans LSBG – Bereich S2.
Meine Vermutung: die RWBP wird frühestens nach Fertigstellung der A7 aufgehoben bzw. wenn überhaupt.
Was mir noch aufgefallen ist: die Oldesloer Straße zwischen Modering und Wunderbrunnen aus Streetview verschwunden. Sehr merkwürdig.
Die Strategie wird immer wieder benutzt, um RWBP-Aufhebungen bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinauszuzögern. In der Vergangenheit hat man mehrmals auf meine Anträge gar nicht reagiert und ich habe dann wegen behördlicher Untätigkeit geklagt (§ 75 VwGO). DIe RWBPs wurden daraufhin kurzfristig aufgehoben. Im Moment habe ich nur ganz einfach keine Lust auf eine weitere Klage (habe noch zwei in der Pipeline...).
Auf der Seite "Radwegmecker" von Frank Bokelmann findet man zu solchen behördlichen Verzögerungen folgenden Auszug aus einem Schreiben des Verwaltungsgerichts Berlin an die Berliner Polizei:
"In der Verwaltungsstreitsache Andreas Volkmann ./. Land Berlin
verweise ich darauf, dass nach Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht eine Rechtsgrundlage für das Bestehen der Beschilderung (Z 237 bzw. 240/241 StVO) nicht mehr besteht. Die - eine Radwegbenutzungspflicht (vgl. § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO) suggerierende Beschilderung ist entweder zu entfernen oder ihre Nichtgültigkeit durch Klebestreifen zu verdeutlichen. Es ist selbst übergangsweise nicht hinnehmbar, dass Verkehrszeichen als Scheinverwaltungsakte aufgestellt bleiben, obwohl für sie eine behördliche Anordnung fehlt. Im Übrigen ist der angeblich notwendige Umbau der Lichtzeichenanlagen nicht verständlich: Auch bei fehlender Benutzungspflicht bleibt Radfahrern rechtlich die Möglichkeit der Benutzung der Radwege erhalten, so dass radwegseitig eine notwendige Änderung der betreffenden Lichtzeichen für die den Radweg tatsächlich benutzenden Verkehrsteilnehmer nicht nachvollziehbar ist. Sollte sie straßenseitig notwendig sein, muss sie als Folge der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht zur Gefahrenabwehr umgehend erfolgen. Die Berufung darauf, dass zur Umsetzung notwendiger Gefahrabwehrmaßnahmen Haushaltsmittel fehlen, ist im Hinblick auf die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde und das Rechtsprinzip offensichtlich rechtlich verfehlt.
Der Berichterstatter"
Immerhin wurden auf der Oldesloer Straße sämtliche VZ erneuert bzw. nicht mehr gültige (herzpfeile, seltsame Parkverbots-ZZ-Eigenkreationen u.a.)ausgetauscht. D.h. es muss eine Verkehrsschau stattgefunden haben.
Ebenso wurde mittlerweile die gesamte Ampelanlage Schleswiger Damm ausgetauscht.
Evtl. kommt ja bald Bewegung in die Sache von @Radfahrerin
Zu wünschen wäre es. Diese teilweise nicht mal befestigten Mischwege sind grauenvoll.
Endlich: die blauen Schilder mit dem Fahrrad sind auf der Oldesloer Straße zwischen Frohme Straße und Wunderbrunnen sind verschwunden.
Es hängt auch kein: Radfahrer frei. Auf dem größten Teil der Strecke gibt es keine "Radwege" und somit ist der Gehweg wieder ein reiner Gehweg, auf dem Radfahrer nicht fahren dürfen.
Gibt es noch welche zwischen Frohmestraße und Holsteiner Chaussee / Pinneberger Straße?
Nein, zwischen Frohmestraße und Holsteiner Chaussee gibt es schon seit langem keine blauen Radwegeschilder mehr. Das Stück Frohmestraße und Wunderbrunnen fehlte noch. Nur die Verlängerung der Oldesloer Straße nach Wunderbrunnen wird je Richtung zweispurig und da wird es wohl bei der Radwegbenutzungspflicht bestehen bleiben.
Auf dem größten Teil der Strecke gibt es keine "Radwege" und somit ist der Gehweg wieder ein reiner Gehweg, auf dem Radfahrer nicht fahren dürfen.
Na prima! Dann werden - wie im Nedderfeld - dort zukünftig sicher auch keine Radler auf dem Gehweg fahren...
- Und die Polizei wird das kontrollieren
- und die Rente ist sicher
- und Zitronenfalter falten Zitronen
Endlich: die blauen Schilder mit dem Fahrrad sind auf der Oldesloer Straße zwischen Frohme Straße und Wunderbrunnen sind verschwunden.
Meine Anfragen nach HmbTG zur RWBP in der Oldesloer (die erst dazu geführt haben sollen, dass das PK "Kenntnis erlangt" habe, dass die Ampel umgeschaltet worden sei) haben in Summe ~80€ gekostet. Wer sich beteiligen mag schickt mir gern ne PM.
Es wird ja immer besser. Dieses Kunstwerk stand monatelang an der Kreuzung zur Martinistraße herum:
Das war also ein Gehweg, der nicht mehr für Radlinge freigegeben ist. Okay, kann man machen.
Dann fiel wohl nach einer ordentlichen Ewigkeit auf, dass man aber auch keine Radlinge auf der Fahrbahn haben möchte:
Und das ganze dann bitteschön auch in der Gegenrichtung:
Hääää...?
Wer denkt sich denn sowas aus? Beschilderung in Baustellen kann man echt vergessen. Stelle ich mir meist so vor:
Hääää...?
Wer denkt sich denn sowas aus? Beschilderung in Baustellen kann man echt vergessen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass solche Beschilderungen nicht angeordnet werden.
In der Regel läuft das bei innerstädtischen Arbeiten so, dass die Baufirma auch gleichzeitig für die Absicherung zuständig ist. Das macht die Baufirma aber nur nebenbei, das ist nicht deren „Hauptberuf“. Das geht dann tatsächlich soweit, dass an Schildern aufgestellt wird, was gerade im Lager herumliegt — und weil man bei der einen Arbeitsstelle vor drei Wochen auch so ein blaues Schild an den Gehweg gestellt hat, macht man das dieses Mal halt auch, ganz unabhängig von der dazugehörigen Anordnung.
Das geht tatsächlich auch soweit, dass bei einigen Firmen einige Schilderkombinationen fest verschweisst sind, damit sie sich draußen an der Baugrube nicht selbstständig machen. Darum geht bei solchen Firmen ein auch automatisch mit (mit 30 Kilometern pro Stunde) oder einher.
Meine Vermutung ist ja, dass die Mitarbeiter die Bedeutung der Schilder gar nicht kennen und die blauen Lollis für unverbindliche Informationsschilder halten.
Meine Vermutung ist ja, dass die Mitarbeiter die Bedeutung der Schilder gar nicht kennen und die blauen Lollis für unverbindliche Informationsschilder halten.
Bei mindestens einem Bauarbeiter ist das der Fall. Oder war zumindest, bis ich die Polizei angerufen habe und das Telefon rübergereicht hab.
PK 23 anschreiben und auffordern, die Dinger umgehend zu entfernen! Funktioniert in der Regel. Zusätzlich die Baufirma anzeigen (TBN: 145606)
Anders lernen sie es nicht...
Man arbeitet ja gerade auf der anderen Straßenseite an einem besseren Radweg. Vorher muss man es aber noch mal so richtig krachen lassen und wieder mit und einer sehenswerten Gefahrenstelle um sich werfen:
Ich habe mal bei PK 23 nachgefragt, ob das wirklich so sein müsse.
Das steht da schon nen knappen Monat. Sorry, hatte bisher einfach keine Lust, SCHON WIEDER die Polizei anzurufen.
[...] die Polizei anzurufen.
Ach @Gerhart ... wieso denn Anrufen? So ein Anruf wird nicht archiviert, kann nicht nachgewiesen werden..
So viel solltest du hier doch schon gelernt haben: es zählt nur, was niedergeschrieben wurde.