Benutzung Schutzstreifen durch Autos

  • Wie kommst du auf 1,85 m für Schutzstreifen ? Das Regelmaß laut ERA für Schutzstreifen ist 1,5 m, das Mindestmaß ist nur 1,25 m und wird auch regelmäßig bei Anlagen von Schutzstreifen ausgenutzt. Dazu kommt noch, das das Regelmaß für den Sicherheitraum zu rechts parkenden Auto nur 0,5, das Mindestmaß sogar nur 0,25 beträgt ( bei Radfahrstreifen 0,75m/0,5m ). D.h bei einem regelkonform nach ERA Mindestmaßen ausgeführtem Schutzstreifen ist die linke Begrenzung nur 1,5 m von der Begrenzung des Parkplatzes rechts davon entfernt und ein Radfahrer muß so einen "Schutzstreifen" verlassen um nicht im Aufklappbereich von Autotüren fahren zu müssen. Und Schutzstreifen mit Mindestmaß sind keine Ausnahme.Dazu kommt noch, daß laut Theorie zwar Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers auf dem Schutzstreifen die gleichen Sicherheitsabstände einhalten müssen wie ohne Schutzstreifen. In der Praxis wird aber oft beim Überholen des Radfahrers hart rechts an der Begrenzung des Schutzstreifens gefahren. Inbesondere dann, wenn Gegenverkehr vorhanden ist.
    Beim ADFC NRW gibt es die Maße der ERA übersichtlich dargestellt. Dazu vielleicht noch eine Übungsaufgabe ;) : Ergänze die dort dargestellten Strassenquerschnitte um ein Bild, wo ein die Fahrbahn benutzender Radfahrer von einem Autofahrer unter Einhaltung der geforderten Sicherheitsabstände überholt wird. Fällt dir was auf ?

    Diese Bilder auf der angegebenen ADFC-NRW Seite vernachlässigen die Gesamtstraßenbreite.
    Man könnte ja die Sache so betrachten: Erstrebenswert sind ein möglichst breiter Radweg, eine möglichst breite Fahrspur für den KFZ-Verkehr und für die Gegenrichtung noch mal das selbe.
    Genau das ist meines Erachtens nicht in allen Fällen erstrebenswert.
    Und da können Schutzstreifen eine gute Option sein.
    Allerdings sollte die Option eines lediglich 0,25 m breiten Abstandes zum Parkstreifen nicht möglich sein. Das ist dann ein schlechter Schutzstreifen, der das Radfahren zusätzlich gefährlich macht. Aber das hatte ich ja auch weiter oben schon geschrieben. Es besteht die Gefahr, dass Schutzstreifen schlecht angelegt werden. Ich finde sie sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn damit die Möglichkeit verbunden ist, die KFZ Fahrspuren schmaler zu machen als es bei Radfahrstreifen möglich ist. Aber auch dann ist es eine Frage von Verkehrsaufkommen, gewünschtem Verkehrsaufkommen, der Art des Verkehrsaufkommens usw.
    Ich finde es auch nicht dramatisch, dass auf Schutzstreifen gehalten (max. 3 Min.) werden darf. Zumindest dann nicht wenn als einzige Alternative der Verzicht auf das Anlegen eines Schutzstreifens im Raume steht, weil z. B. ein Radfahrstreifen nicht möglich ist.
    Der 1,85 m breite Schutzstreifen sollte doch auch dann möglich sein, wenn das Regelmaß für Schutzstreifen 1,5 m beträgt?
    Die Frage Hochbordradweg, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen wird nach meiner Beobachtung auf Druck von bestimmten Radlern und Politikern oft so beantwortet, dass lieber ein sehr schmaler Hochbordradweg angelegt wird, als ein breiter Radfahrstreifen oder ein breiter Schutzstreifen. Im Einzelfalle mag das auch eine gute Lösung sein. Aber oft habe ich das Gefühl, dass damit Chancen vergeben werden, den Radverkehr ein gutes Strück voranzubringen indem man den Radverkehr auf die Straße bringt.

  • Letztlich stellt sich doch die Frage, warum dann nicht lieber gleich einen Radfahrstreifen anlegen, anstatt einen Schutzstreifen. [...]

    Oder mal noch eine andere Überlegung: Was ist besser? Ein Radfahrstreifen von 1,50 m Breite oder ein Schutzstreifen von 1,85 m Breite. Solche Alternativen können sich bei Straßengestaltungen tatsächlich ergeben. Wie würdest du denn entscheiden?

    Versuche doch mal, auf dem Radfahrstreifen einen vor dir fahrenden Langsamradler zu überholen. Dann stellt sich die Frage gar nicht mehr.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • [Schutzstreifen] Die beste Auswirkung ist vielleicht noch das Parkverbot.

    Dachau hat seit etwa 15 Jahren mindestens einen dieser Schmutzstreifen. Als ich das mit dem "Parkverbot" las musste ich doch ziemlich lachen.

    Parkverbot, das: Aufforderung an Verkehrsteilnehmer mit Kraftfahrzeugen dort nicht zu parken wenn sie noch weiterfahren wollen.

  • Hier ein google-Foto von einem der am heftigsten kritisierten "Schutzstreifen" für den Radverkehr in Hannover in der Königstraße:
    Für den Radfahrer, der gerade die Bushaltestelle passiert, wird's gleich richtig eng:

  • Kein Wunder. Der Streifen schützt am besten, wenn man ihn rechts liegen lässt, denn er markiert ziemlich genau den notwendigen Seitenabstand zu den parkenden Kraftfahrzeugen.

    Im vorliegenden Fall (Könisgtraße) wurde Parkstreifen-seitig keine Markierung angelegt. Der gepflasterte Gossenbereich gibt jedoch einen Anhaltspunkt dafür, bis wohin das Parken stattfinden soll. Leider interpretieren viele Autofahrer den Gossenstreifen so, dass sie ihn zum Parkplatz dazu zählen.
    Trotz des viel zu schmalen "Schutzstreifens" ist jedoch längst nicht jeder Hochbord-Radweg eine bessere Lösung, denn viele Radwege werden ebenfalls viel zu dicht an parkenden Autos entlanggeführt. Öffnet der Beifahrer unvorsichtig die Tür, dann wird's schnell eng. Und Beifahrer achten beim Aussteigen möglicherweise noch weniger auf den rückwärtigen Verkehr als die Fahrer eines Autos.
    Außerdem stellt sich die Frage, wie es denn nun in der Königstraße konkret weitergehen soll.

    Sollten breitere Schutzstreifen wegen fehlender Gesamtstraßenbreite nicht angelegt werden können, ist es dann besser, die vorhandenen Schutzstreifen wieder komplett zu entfernen?
    Oder anders herum gefragt: Hätte das Straßenprofil beim Umbau breiter angelegt werden müssen? Breite Straßen aber laden ein zum Rasen.
    Solche Straßen mit Schutzstreifen sollten am besten so gestaltet werden, dass die Parkplätze gegenüber den Abschnitten an denen Bäume stehen, deutlich tiefer Richtung Hauswand angelegt werden. Dann fehlt zwar in dem Bereich, in dem Autos parken, den Fußgängern ein breiter Bürgersteig. Aber in dem Bereich, in dem Bäume stehen, kann der Bürgersteig dafür wieder breiter sein.

  • Was wäre denn jetzt so schlecht, wenn es diesen "Schutzstreifen" einfach nicht gäbe?
    Dass Hochbord-Radwege eine sinnvolle Alternative seien, hat ja hoffentlich auch niemand behauptet.
    Die erste Frage sollte doch lauten: "Brauche ich dort eine spezielle Fahrrad-Infrastruktur? Und wenn ja: wieso?"

    Meine Antwort: nein. Tempo 30 wäre ganz sinnvoll. Das Weglassen der Mittenmarkierung ist auch ein ganz guter Anfang.
    "Schutzstreifen", auf die nicht einmal das Fahrrad-Piktogramm ganz draufpasst, braucht wirklich niemand!

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Man sollte nicht vergessen, das Tempo nur dann wirklich gut für Radfahrer ist, wenn dies auch mit Kontrollen einher geht. Wenn man als Radfahrer mit 30 km/h in der 30 Zone immer noch von fast jedem PKW Fahrer "überholt werden muss" und dass so dringend ist, dass dabei auch nötige Seitenabstände ignoriert werden, dann bringt es erst mal wenig.

    Meine Erfahrungen sind, dass ich auf dem Rad von vielen PKW überholt werde, auch zu eng:

    • bei Tempo 30 in der 30 Zone oder wenn Tempo 30 so angeordnet ist
    • in verkehrsberuhigten Bereichen
    • in einer freigegebenen Fußgängerzone vom Lieferverkehr

    Sicher nahezu gleich wichtig wie Tempo 30 wäre es dieses "ich habe das schnelle Fahrzeug ich MUSS schneller sein" denken raus zu bekommen. Das geht aber nur mit Kontrollen.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Man sollte nicht vergessen, das Tempo nur dann wirklich gut für Radfahrer ist, wenn dies auch mit Kontrollen einher geht. Wenn man als Radfahrer mit 30 km/h in der 30 Zone immer noch von fast jedem PKW Fahrer "überholt werden muss" und dass so dringend ist, dass dabei auch nötige Seitenabstände ignoriert werden, dann bringt es erst mal wenig.

    Meine Erfahrungen sind, dass ich auf dem Rad von vielen PKW überholt werde, auch zu eng:

    • bei Tempo 30 in der 30 Zone oder wenn Tempo 30 so angeordnet ist
    • in verkehrsberuhigten Bereichen
    • in einer freigegebenen Fußgängerzone vom Lieferverkehr

    Sicher nahezu gleich wichtig wie Tempo 30 wäre es dieses "ich habe das schnelle Fahrzeug ich MUSS schneller sein" denken raus zu bekommen. Das geht aber nur mit Kontrollen.

    Nein, Kontrollen sind stets das ungünstigste Mittel oder sagen wir mal die ultima ratio, der letzte Lösungsweg. Es gibt zahlreiche andere Möglichkeiten, vor allem bauliche Maßnahmen, die dem vorzuziehen sind.

  • Nein, Kontrollen sind stets das ungünstigste Mittel oder sagen wir mal die ultima ratio, der letzte Lösungsweg.

    Dem möchte ich energisch widersprechen. Der logisch naheliegendste Ansatz und die unter Aufwand-Ertrags-Betrachtung günstigste Lösung ist es, die bestehenden Regeln und Gesetze durchzusetzen bzw. deren Einhaltung zu überwachen.

    Neue Maßnahmen, neue Regeln, neue Gesetze... dieser Weg wird in der Politik immer wieder verfolgt. Nicht, weil es wirksamer oder günstiger ist, sondern IMHO weil man vermeidet, die Menschen damit zu konfrontieren, dass das, was sie bislang immer so gemacht haben, noch nie erlaubt und richtig war. Also gibt man vor, es müsse irgendetwas anders als bisher geregelt werden, um eine Verhaltensanpassung zu erzwingen. Oder auch nur, um im Zustand der öffentlichen Aufmerksamkeit hektische Betriebsamkeit vorzutäuschen und später, wenn Gras über die Sache gewachsen ist, das Vorhaben rechtzeitig vor der nächsten Legislaturperiode zu versenken.

    BTW was für bauliche Maßnahmen schweben Dir denn vor auf einer einfachen glatten Fahrbahn mit zu schmalen "Schutzstreifen"? (um mal bei dem Beispiel zu bleiben)

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Nein, Kontrollen sind stets das ungünstigste Mittel oder sagen wir mal die ultima ratio, der letzte Lösungsweg. Es gibt zahlreiche andere Möglichkeiten, vor allem bauliche Maßnahmen, die dem vorzuziehen sind.

    Warum bist du gegen Kontrollen? Was sind für dich andere Möglichkeiten, die nicht bauliche Maßnahmen sind? Und vor allem: Welche Möglichkeiten (auch bauliche Maßnahmen) siehst du, um zu enges Überholen zu unterbinden, wenn es keine getrennte Verkehrsführung gibt?

  • Dem möchte ich energisch widersprechen. Der logisch naheliegendste Ansatz und die unter Aufwand-Ertrags-Betrachtung günstigste Lösung ist es, die bestehenden Regeln und Gesetze durchzusetzen bzw. deren Einhaltung zu überwachen.
    Neue Maßnahmen, neue Regeln, neue Gesetze... dieser Weg wird in der Politik immer wieder verfolgt. Nicht, weil es wirksamer oder günstiger ist, sondern IMHO weil man vermeidet, die Menschen damit zu konfrontieren, dass das, was sie bislang immer so gemacht haben, noch nie erlaubt und richtig war. Also gibt man vor, es müsse irgendetwas anders als bisher geregelt werden, um eine Verhaltensanpassung zu erzwingen. Oder auch nur, um im Zustand der öffentlichen Aufmerksamkeit hektische Betriebsamkeit vorzutäuschen und später, wenn Gras über die Sache gewachsen ist, das Vorhaben rechtzeitig vor der nächsten Legislaturperiode zu versenken.

    BTW was für bauliche Maßnahmen schweben Dir denn vor auf einer einfachen glatten Fahrbahn mit zu schmalen "Schutzstreifen"? (um mal bei dem Beispiel zu bleiben)

    Das Sicherheitsproblem im vorliegenden Fall (Radfahrer werden durch Schutzstreifen gefährdet, die zu dicht an parkenden Autos verbeiführen) besteht doch darin, dass ein Autofahrer unaufmerksam die Tür öffnet und damit Radfahrer zum Stürzen bringt. Wird der stürzende Radfahrer dann noch von einem hinter ihm fahrenden Fahrzeug überrollt, kann so ein Unfall schnell tödlich enden.

    Deshalb müssen die Parkplätze aufgehoben werden. Der Straßenrand ist so zu gestalten, dass dort kein Parken möglich ist. Es gibt ja auch keine tatsächliche Notwendigkeit, ausgerechnet dort zu parken, wo die Straße eng ist und Radfahrer gefährdet sind. Für den Lieferverkehr können Halteflächen so angelegt werden, dass die Fahrzeuge in gebührendem Abstand zum Straßenrand halten können. Dann wird zwar in den kurzen Zeitabschnitten in denen Lieferfahrzeuge halten, der Bürgersteig sehr schmal, aber das ist hinnehmbar, weil die Lieferfahrzeuge ja nur kurz halten.

    Gut ganz ohne Kontrolle wird das auch nicht gehen. Aber diejenigen Geschäftsinhaber, deren Lieferparkplätze blockiert werden, die werden dann aktiv werden. Und außerhalb der Lieferzeiten fahren Hydropoller hoch und blockieren die Haltefläche für Lieferfahrzeuge.

  • Warum bist du gegen Kontrollen? Was sind für dich andere Möglichkeiten, die nicht bauliche Maßnahmen sind? Und vor allem: Welche Möglichkeiten (auch bauliche Maßnahmen) siehst du, um zu enges Überholen zu unterbinden, wenn es keine getrennte Verkehrsführung gibt?

    Ein Schutzstreifen, deren Funktion nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass er zu dicht an Autotüren vorbeigeführt wird, trägt dazu bei, dass Radler nicht zu dicht überholt werden. Im Beispiel Königstraße ist doch das Problem, dass der Schutzstreifen zu einer Gefährdung der Radfahrer führt, weil diese durch den Schutzstreifen dazu bewegt werden, zu dicht an den parkenden Autos lang zu fahren. Deshalb: Parken dort keine Autos, dann ist der Schutzstreifen sinnvoll.
    Ich bin übrigens nicht gegen Kontrollen. Aber es macht keinen Sinn Verkehrsprobleme durch Kontrollen lösen zu wollen, die auch anders zu lösen sind. Und da gibt's bauliche Maßnahmen, aber auch eine grundlegend geänderte gesellschaftliche Haltung zum Autofahren. Das sind freilich dicke Bretter zu bohren.
    Auch juristisch gibt's da noch einiges zu verbessern, ohne dass ich Kontrollen damit meine. Passiert ein Unfall, dann kommen Autofahrer in der Regel sehr glimpflich davon, auch wenn er bei dem Unfall jemanden totgefahren hat. Das Auto ist gesellschaftlich so stark positiv aufgeladen, dass man gegenüber jemanden, der mit einem Auto jemanden tot fährt, in der Regel Milde walten lässt. Gefährliches und vor allem gefährdendes Fahrverhalten wird damit Vorschub geleistet. Dabei würde m. E. bereits der verpflichtende Einbau von Fahrtenschreibern, wie sie zum Beispiel bei Omnibusbetrieben üblich sind, eine Menge Gutes bewirken. So ein Fahrtenschreiber dokumentiert z. B. die gefahrenen Geschwindigkeiten, Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers und viele andere technische Vorgänge, die mit dem Fahren in Verbindung stehen. Bei Bedarf können sie von der Polizei ausgelesen werden. Und die vorhandenen Strafen würden vermutlich häufiger verhängt bzw. die Abschreckungswirkung vergrößert werden.
    Speziell aufs zu dichte Überholen bezogen, könnte die Funktion solcher Fahrtenschreiber auch noch ausgeweitet werden auf Abstände beim Überholvorgang. Sollte doch heutzutage technisch möglich sein! Kommt es dann zu einem Unfall, dann kann sich keiner drauf raus reden, "ich schätzte den Abstand für ausreichend ein".

    Gut da könnte man jetzt einwenden, dass sei auch eine Art Kontrolle. Aber eben nicht in der Form, dass es zum Volkssport gemacht wird, z. B. Tempoblitzer zu überlisten, in dem man rechtzeitig davor abbremst, um dann wieder Gas zu geben. Oder es zum Unterhaltungselement von Radiosendern mit Autofahrerpublikum macht. ("Flitzer-Blitzer, hier erfährst du, wo heute geblitzt wird.")

  • Dann wird zwar in den kurzen Zeitabschnitten in denen Lieferfahrzeuge halten, der Bürgersteig sehr schmal, aber das ist hinnehmbar, weil die Lieferfahrzeuge ja nur kurz halten.

    Ähhh... Nein, das ist nicht hinnehmbar. Oder ist es auch hinnehmbar, wenn ein Autofahrer "nur mal kurz" den Radweg blockiert? Und der "kurze" Be- oder Entladevorgang eines Lieferwagens/LKW kann mal locke 'ne halbe Stunde dauern. Und dann kommt der Nächste. Ich glaube kaum, dass man das Rollstuhlfahrern oder Eltern mit Kinderwagen vermitteln kann, so lange warten zu müssen, weil der Gehweg zu schmal zum Durchkommen ist.

  • Blubb

    Das Risiko des "Schutzstreifens" besteht darin, dass Radfahrer sich genötigt sehen dürften, rechts der unterbrochenen Strichmarkierung zu fahren und damit im Dooring-Bereich der parkenden KFZ. Und dass sich Kraftfahrer moralisch im Recht sehen könnten, dem Radfahrer ausschließlich den Streifen rechts der Markierung zum Fahren zu lassen und entsprechend eng zu überholen. Mit dem Resultat einer erheblichen Unfallgefahr für die Radfahrer.
    Dieses Risiko lässt sich minimieren, wenn man auf die Markierung des Pseudo-Schutzstreifens verzichtet. Wer dann noch im Dooring-Bereich radelt ist mindestens selber schuld. Engüberholer gibt es dann auch noch, einige Erfahrungen sprechen aber dafür, dass das Problem eher entschärft wird im Vergleich zu Schutzstreifen oder Radfahrstreifen.
    Das Parken in solchen Straßen über lange Strecken vollständig zu verbieten, halte ich für einen nicht zielführenden Vorschlag. Noch weniger gäbe es bei entsprechend verbreitertem Querschnitt der Fahrbahnfläche dann noch irgendeinen Grund für Markierungen wie "Schutzstreifen".

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • es macht keinen Sinn Verkehrsprobleme durch Kontrollen lösen zu wollen, die auch anders zu lösen sind. Und da gibt's bauliche Maßnahmen, aber auch eine grundlegend geänderte gesellschaftliche Haltung

    Contra: es macht keinen Sinn, stets neue Lösungen zu suchen für Probleme, die es bei Einhaltung der bestehenden Regeln und Vorschriften (durchzusetzen per Kontrollen) nicht gäbe.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Ein Schutzstreifen, deren Funktion nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass er zu dicht an Autotüren vorbeigeführt wird, trägt dazu bei, dass Radler nicht zu dicht überholt werden.


    Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht: Die Autofahrer sehen, dass die Radfahrer keine Autotür treffen kann, und sind ihrerseits gnädig und überholen mit genügend Abstand?

    Speziell aufs zu dichte Überholen bezogen, könnte die Funktion solcher Fahrtenschreiber auch noch ausgeweitet werden auf Abstände beim Überholvorgang. Sollte doch heutzutage technisch möglich sein! Kommt es dann zu einem Unfall, dann kann sich keiner drauf raus reden, "ich schätzte den Abstand für ausreichend ein".


    Natürlich kann man sich dann immer noch rausreden, dass man das nicht bemerkt hat. Kannst ja genauso eine Rundum-Kamera aufs Auto bauen und dann kann der Autofahrer immer noch einen anderen Verkehrsteilnehmer "übersehen". Außerdem kommt es ja (zum Glück) bei zu dichtem Überholen selten zu Unfällen. Und weil's "immer" gut geht, wird nichts am Verhalten geändert. Will sagen: "Kontrolle nur bei Unfall" funktioniert nicht.

    Gut da könnte man jetzt einwenden, dass sei auch eine Art Kontrolle. Aber eben nicht in der Form, dass es zum Volkssport gemacht wird, z. B. Tempoblitzer zu überlisten, in dem man rechtzeitig davor abbremst, um dann wieder Gas zu geben. Oder es zum Unterhaltungselement von Radiosendern mit Autofahrerpublikum macht. ("Flitzer-Blitzer, hier erfährst du, wo heute geblitzt wird.")


    Das klingt, als würdest du Kontrollen möglichst vermeiden wollen, weil es Leute gibt, die gegen Kontrollen sind.

  • Ein Schutzstreifen, deren Funktion nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass er zu dicht an Autotüren vorbeigeführt wird, trägt dazu bei, dass Radler nicht zu dicht überholt werden.


    Und wo gibt es solche Schutzstreifen mit Parkplätzen daneben ? Laut ERA sind da max. 50 cm Sicherheitstrennstreifen als Regelmaß gefordert, in der Realität wird oft nichtmal das Mindestmaß von 25 cm eingehalten. Und Autotüren sind im jeden Fall breiter. Der Versuch in Soest, einen Schutzstreifen mit angemessenen Abstand zu parkenden Autos einzurichten, wurde vom zuständigen Verkehrsministerium abgewürgt.
    Ein Schutzstreifen dient dazu, Radfahrer zu animieren, weiter rechts zu fahren, als für sie gut ist um damit Autofahrern das Überholen zu erleichtern.

  • Ähhh... Nein, das ist nicht hinnehmbar. Oder ist es auch hinnehmbar, wenn ein Autofahrer "nur mal kurz" den Radweg blockiert? Und der "kurze" Be- oder Entladevorgang eines Lieferwagens/LKW kann mal locke 'ne halbe Stunde dauern. Und dann kommt der Nächste. Ich glaube kaum, dass man das Rollstuhlfahrern oder Eltern mit Kinderwagen vermitteln kann, so lange warten zu müssen, weil der Gehweg zu schmal zum Durchkommen ist.

    Schau dir doch bitte mal dieses Bild von der Königstraße an. Der Bürgersteig dort ist breit genug, so dass dort Halteplätze für Lieferverkehr eingerichtet werden können, die auf einen kurzen Abschnitt einen deutlich größeren Teil des Bürgersteigs einnehmen als der vorhandene Parkplatzstreifen es auf ganzer Länge tut. Und trotzdem kämen da noch ohne Probleme Eltern mit Kinderwägen oder Rollifahrer zwischen Hauswand und haltendem Lieferfahrzeug durch. Natürlich will ich nicht, dass Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen blockiert werden. Das würde aber auch dann nicht passieren, wenn Lieferfahrzeuge auf Halteplätzen halten, die dichter an der Hauswand sind. Zufällig hält auf dem Foto gerade ein kleiner LKW genau auf dem Parkstreifen. Dabei steht er mit den rechten Rädern dicht an der Bordsteinkante. Und trotzdem blockiert er den Schutzstreifen. Das muss doch nicht sein. Wenn die Lieferverkehr-Halteplätze dichter an der Hauswand sind, dann würde das nicht passieren. Und wenn der Bürgersteig zu den Lieferverkehrzeiten temporär etwas enger ist als sonst ist das hinnehmbar.
    Das Problem ist der ruhende Verkehr. Es wurde dort versucht eine maximale Anzahl Auto-Stellplätze in der Straße unterzubringen. Obwohl es in gerade mal 300 m Entfernung ein riesiges Parkhaus gibt. Und in der Königstraße fährt außerdem eine Buslinie. Wozu braucht es hier also Parkplätze???
    Lieferverkehr, das ist Wirtschaftsverkehr, das ist okay. Aber Einkaufsstätten-Zubringerverkehr mit dem PKW bis direkt vor die Geschäftstüre? Das muss nicht sein.

    Oder schau mal hier:
    Vor der begrünten Baumscheibe könnten Fahrradstellbügel stehen. Bei parkenden Fahrrädern tun sich keine gefährlichen Autotüren auf. Die hellgraue Granitpflaster-Fläche, dort wo das Werbebanner steht, da könnte ein Liefefahrzeug-Halteplatz sein. Der Liefernant würde keine Fußgänger, Rollifahrer usw. blockieren. Und er stünde weit genug weg vom Schutzstreifen, so dass der Fahrer beim Aussteigen keine Radfahrer gefährdet.