Wie kommst du auf 1,85 m für Schutzstreifen ? Das Regelmaß laut ERA für Schutzstreifen ist 1,5 m, das Mindestmaß ist nur 1,25 m und wird auch regelmäßig bei Anlagen von Schutzstreifen ausgenutzt. Dazu kommt noch, das das Regelmaß für den Sicherheitraum zu rechts parkenden Auto nur 0,5, das Mindestmaß sogar nur 0,25 beträgt ( bei Radfahrstreifen 0,75m/0,5m ). D.h bei einem regelkonform nach ERA Mindestmaßen ausgeführtem Schutzstreifen ist die linke Begrenzung nur 1,5 m von der Begrenzung des Parkplatzes rechts davon entfernt und ein Radfahrer muß so einen "Schutzstreifen" verlassen um nicht im Aufklappbereich von Autotüren fahren zu müssen. Und Schutzstreifen mit Mindestmaß sind keine Ausnahme.Dazu kommt noch, daß laut Theorie zwar Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers auf dem Schutzstreifen die gleichen Sicherheitsabstände einhalten müssen wie ohne Schutzstreifen. In der Praxis wird aber oft beim Überholen des Radfahrers hart rechts an der Begrenzung des Schutzstreifens gefahren. Inbesondere dann, wenn Gegenverkehr vorhanden ist.
Beim ADFC NRW gibt es die Maße der ERA übersichtlich dargestellt. Dazu vielleicht noch eine Übungsaufgabe : Ergänze die dort dargestellten Strassenquerschnitte um ein Bild, wo ein die Fahrbahn benutzender Radfahrer von einem Autofahrer unter Einhaltung der geforderten Sicherheitsabstände überholt wird. Fällt dir was auf ?
Diese Bilder auf der angegebenen ADFC-NRW Seite vernachlässigen die Gesamtstraßenbreite.
Man könnte ja die Sache so betrachten: Erstrebenswert sind ein möglichst breiter Radweg, eine möglichst breite Fahrspur für den KFZ-Verkehr und für die Gegenrichtung noch mal das selbe.
Genau das ist meines Erachtens nicht in allen Fällen erstrebenswert.
Und da können Schutzstreifen eine gute Option sein.
Allerdings sollte die Option eines lediglich 0,25 m breiten Abstandes zum Parkstreifen nicht möglich sein. Das ist dann ein schlechter Schutzstreifen, der das Radfahren zusätzlich gefährlich macht. Aber das hatte ich ja auch weiter oben schon geschrieben. Es besteht die Gefahr, dass Schutzstreifen schlecht angelegt werden. Ich finde sie sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn damit die Möglichkeit verbunden ist, die KFZ Fahrspuren schmaler zu machen als es bei Radfahrstreifen möglich ist. Aber auch dann ist es eine Frage von Verkehrsaufkommen, gewünschtem Verkehrsaufkommen, der Art des Verkehrsaufkommens usw.
Ich finde es auch nicht dramatisch, dass auf Schutzstreifen gehalten (max. 3 Min.) werden darf. Zumindest dann nicht wenn als einzige Alternative der Verzicht auf das Anlegen eines Schutzstreifens im Raume steht, weil z. B. ein Radfahrstreifen nicht möglich ist.
Der 1,85 m breite Schutzstreifen sollte doch auch dann möglich sein, wenn das Regelmaß für Schutzstreifen 1,5 m beträgt?
Die Frage Hochbordradweg, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen wird nach meiner Beobachtung auf Druck von bestimmten Radlern und Politikern oft so beantwortet, dass lieber ein sehr schmaler Hochbordradweg angelegt wird, als ein breiter Radfahrstreifen oder ein breiter Schutzstreifen. Im Einzelfalle mag das auch eine gute Lösung sein. Aber oft habe ich das Gefühl, dass damit Chancen vergeben werden, den Radverkehr ein gutes Strück voranzubringen indem man den Radverkehr auf die Straße bringt.