Park & Shop mit dem Rad - gibt es Tipps oder eine HH-Karte?

  • Bei "unserem" Supermarkt haben sie irgendwann die meisten Fahrradständer entfernt, damit der zugehörige Backshop einen kleinen Außenbereich mit Tischen und Stühlen haben kann. Blieben 4 oder 5 Fahrradbügel bei den Einkaufswagen.
    Wir haben uns mehrfach mit 2 großen Fahrrädern, davon 1 mit Kinderanhänger, und 1-2 Kinderfahrrädern auf einen der Autoparkplätze gestellt. Alles zusammengeschlossen = großer Fahrradklumpen = praktisch unmöglich wegzutragen. Hat aber immer noch weniger Platz gebraucht als eine typische Auto-Familienkutsche.
    Lustig war die Reaktion mancher Autofahrer, die dachten, dass da ja ein freier Parkplatz ist und schon anfingen, dorthin zu lenken und ... oh! Da stehen ja Fahrräder. Gerade samstags gibt es dort tendenziell zu wenig Parkplätze.
    Keine Ahnung, ob sich Autofahrer oder Radfahrer beschwert haben, aber nach einigen Wochen wurden dann auf einem der Autoparkplätze mehrere neue Fahrradbügel aufgestellt :D .

    Also ruhig mal regelmäßig das Fahrrad-Anhänger-Gespann auf einen Autoparkplatz stellen und abwarten, was geschieht.

  • Fahrrad mit Anhänger einfach auf einem normalem Parkplatz parken. Wenn du den Anhänger an dein Rad schließt, kann auch niemand dein Rad wegtragen.

    Ich muss mich korrigieren. Heute bin ich mit dem Rad gefahren, dumme Idee wegen des Eises. Deshalb habe ich mein Rad Gärtnerstraße abgestellt und bin mit dem Bus weitergefahren. Angeschlossen an den Anhänger, auf einem normalem Parkplatz abgestellt.

    Ich komme wieder und finde das hier:

    Da hat doch tatsächlich der Ford mein Tandem(!) mit seitlich angeschlossenem Anhänger(!) auf den Grünstreifen verlegt! Ich frage mich, ob er das mit dem Smart rechts auch gemacht hätte...

  • Das Problem: Man darf rechtlich gesehen Fahrräder nicht auf KFZ-Stellplätzen parken. Ich habe es sogar vom hiesigen Bauamt verboten bekommen, eine Fahrradgarage auf einem meiner 2 KFZ-Stellplätze zu errichten. Dieser steht im Gegensatz zu den Stellplätzen bei den Nachbarn ständig leer! Ich bin Mieter und der Eigentümer hatte es erlaubt. (Ich habe 3 Lastenräder)

  • Das Problem: Man darf rechtlich gesehen Fahrräder nicht auf KFZ-Stellplätzen parken. Ich habe es sogar vom hiesigen Bauamt verboten bekommen, eine Fahrradgarage auf einem meiner 2 KFZ-Stellplätze zu errichten. Dieser steht im Gegensatz zu den Stellplätzen bei den Nachbarn ständig leer! Ich bin Mieter und der Eigentümer hatte es erlaubt. (Ich habe 3 Lastenräder)

    Auf welcher Grundlage? Ist das eine Tiefgarage? Dann liegt das daran, dass nichts Brennbares außerhalb von Kfz stehen darf...

  • Das Problem: Man darf rechtlich gesehen Fahrräder nicht auf KFZ-Stellplätzen parken. Ich habe es sogar vom hiesigen Bauamt verboten bekommen, eine Fahrradgarage auf einem meiner 2 KFZ-Stellplätze zu errichten. Dieser steht im Gegensatz zu den Stellplätzen bei den Nachbarn ständig leer! Ich bin Mieter und der Eigentümer hatte es erlaubt. (Ich habe 3 Lastenräder)

    Das werden baurechtlich notwendige Stellplätze sein, diese sind nur für Kfz gedacht. Gleiches gilt übrigens auch für Garagen, egal ob baurechtlich notwendig oder nicht, gemäß ReichsGaragenverordnung sind diese ausschließlich zum Abstellen von Kfz zu benutzen. Für das Parken auf öffentlichen Straßen gilt das aber beides nicht, denn der Fahrbahnrand ist erst einmal nur der Fahrbahnrand, der, wenn keine anderen Schilder oder Parameter dagegen sprechen, zum Parken genutzt werden darf ( §12 (4) StVO "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden."

  • Auf welcher Grundlage? Ist das eine Tiefgarage? Dann liegt das daran, dass nichts Brennbares außerhalb von Kfz stehen darf...

    Genau das habe ich fast wörtlich schriftlich nachgefragt. Antwort des Bauamtes: In der Baugenehmigung seien diese Flächen als KFZ-Stellplätze ausgewiesen und dürften nicht anderweitig genutzt werden.

  • Das werden baurechtlich notwendige Stellplätze sein

    Genau das ist aber mMn eben nicht der Fall. Denn der Schlüssel für "notwendige Stellplätze", den ich online finden kann, ist viel niedriger. Hier am Rande von Hamburg, Mischgebiet (bisschen altes Kleingewerbe, sehr ländlich, aber auch Speckgürtelfaktoren) haben 8 Wohneinheiten 15 Stellplätze. Ich scheue aber die Kosten für einen juristischen Weg.

  • Den Klageweg haben schon andere beschritten:


    Zitat

    Ein Ziel dahinter ist tatsächlich gut nachvollziehbar. Private Pkw-Stellplätze und Garagen sollen auch den öffentlichen Verkehrsraum zu entlasten, damit die Allgemeinheit nicht zusätzliche Folgekosten für Autofahrer übernehmen muss.

    Die Folgekosten werden aber gern durch die Allgemeinheit übernommen, wenn sich jemand keine Garage/Stellplatz leisten kann/möchte. Hier fehlt in der Rechtsprechung nur noch die Verpflichtung, den Stellplatz auch zu nutzen und nicht öffentlichen Raum zu okkupieren.

  • Diese Verordnung ist irre. Wenn er die Fahrräder so abstellen muss, dass er mit dem Auto raus- und reinkann, ohne sie zu bewegen, dann kommt er vermutlich an die Fahrräder nicht an, ohne das Auto zu bewegen. Sehr umweltfreundlich.

  • Und erstmal nur eine anwaltliche Rechtsberatung? Die Kosten halten sich in Grenzen.

    Ja, das habe ich noch auf der Liste, steht zeitbedingt und auch monetär gerade aber ziemlich weit unten -- nicht zuletzt, weil ich Mieter bin und dann sicher auch die EIgentümerin mit einbeziehen müsste (die ja das OK für die Nutzung gegeben hatte).

  • @Fredmann

    Ja, das ist "irre". Ich habe mich allgemein anwaltlich online beraten lassen, das ging auch in die Richtung.
    In einem täuscht der Artikel aber: "Denn die Garage ist im juristischen Sinne eine "Kraftfahrzeug-Garage", das heißt im Klartext, rein darf nur, was knattert und stinkt"
    Das stimmt so nicht, denn auch mein S-Pedelec ist ein Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad, L1e) und dürfte dann dort stehen.

    Ich habe noch ein wenig Verständnis dafür, dass ein Bauherr für Stellplätze auf seinem Grundstück sorgen muss, warum sollten die Stehzeuge alle öffentliche Straßen verstopfen?! Zumindest hier im Randbereich finde ich das sinnvoll.

    Schildbürgermäßig wird es aber eben, wenn man gar kein Auto hat, das man auf den Stellplatz stellen könnte.

    HH geht schon seit einiger Zeit den Weg, keine Stellplätze bei Neubauten mehr zu fordern. Es ist eh alles dicht und motivierte ggf. nur, sich ein, zwei Autos anzuschaffen -- so die Denke dahinter.