Falschparken - In welcher Frequenz anzeigbar?

  • Hi,

    kurze Detailfrage an die OWI-Experten: wenn ich mehrere Tage in Folge den gleichen LKW auf dem Radweg parkend vorfinde, wie oft kann ich ihn mit Post beglücken? Er hat sich in der Zwischenzeit vermutlich nicht bewegt.

    Eine rechtliche Aussage oder Erfahrungen mit der Hamburger Bussgeldstelle wären super.

    Danke! Guten Rutsch euch!

  • Mach Fotos von den Rädern, so dass man genau sehen kann ob sich da was bewegt hat. Wenn nicht, dann ist es ein einziger Verstoß. Bestätigt auch kurzes Googlen. Zum Teil wird aber trotzdem versucht, mehrere Owis draus zu machen, aber das dürfte rechtlich nicht haltbar sein.

    Frag lieber mal die Polizei, ob sie den woanders hinstellen mag.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wie? Du kannst auch ein Jahr da parken und kriegst nur eine Anzeige?

    Genau wegen eines solchen Falles habe ich mal bei "meinem" PK angerufen. Meine Frage: Wird man nur einmal belangt, obwohl man mehrere Tage lang auf dem Radweg parkt?

    Antwort des Beamten: Nein. Seine Erklärung erinne ich nicht mehr aber er musste weder lange überlegen, noch irgendwo nachschlagen.

    Wäre es so billig, würden ganz schnell viele Flugpassiere im Halteverbot parken und nach einem dreiwöchigem Urlaub einmalig 20,- Euro zahlen - wesentlich billiger als ein Parkplatz auf dem Flughafen.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Es besteht aber immer das zusätzliche Kostenrisiko abgeschleppt zu werden.
    Streng genommen darf es nur einmal geahndet werden.
    Nebenan im VP ist eigentlich Konsens, dass nur ein Knöllchen möglich ist. Bis auf Ereinen Zettelschreiber, der meint jeden Tag ein neues Knöllchen verteilen zu dürfen.

    Außer das Haltverbot z.B. gilt nicht rund um die Uhr, sondern nur von sagen wir mal 15-22 Uhr. Dann würde jedes Mal um 15 Uhr ein neues Knöllchen fällig.

  • Die wiederholte Bestrafung dürfte verfassungswidrig sein. Vgl. Art. 103 GG

    Hmmm..., ist denn ein Ordnungsgeld eine "Strafe" im Sinne der Gesetzgebung?
    Schließlich unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit... ?(

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt. (§1 OWiG)

    Eine Handlung ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter tätig geworden ist oder im Falle des Unterlassens hätte tätig werden müssen. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend. (§6 OWiG)

    Radweg Zuparken ist eine einzige aktive Handlung, egal wie viele Wochen man da parkt.

    In einem zeitlich beschränkten Halteverbot stehenbleiben ist eine Handlung (durch Unterlassen), die zu Beginn der Sperrzeit stattfindet. Wenn man da mittlerweile wieder stehen durfte und eine neue Sperrzeit beginnt, dürfte das eine neue Owi sein, denn man unterlässt es erneut, sein Fahrzeug rechtzeitig zu entfernen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wie lasse ich denn abschleppen? Geht das bei kleinen LKW überhaupt so einfach? Ich weiß aber nicht, ob ich mir das antun will.

    Wenn du selbst einen Schlepper bestellst, zahlst du den im Voraus und musst die Gebühren vom "Täter" einfordern und (vermutlich) dafür geradestehen, wenn das nicht rechtens war.
    Geh zur Polizei und bitte die darum, sich zu kümmern. Dann bist du aus der Verantwortung raus.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wenn du selbst einen Schlepper bestellst, zahlst du den im Voraus und musst die Gebühren vom "Täter" einfordern und (vermutlich) dafür geradestehen, wenn das nicht rechtens war.Geh zur Polizei und bitte die darum, sich zu kümmern. Dann bist du aus der Verantwortung raus.

    Das kommt doch aber drauf an, wo die Karre steht? Auf Privatgrundstücken will die Polizei nichts damit zu tun haben, da kann man dann schön für den Abschlepper in Vorkasse treten und im schlimmsten Falle — der leider zunehmend zum Regelfall wird — bleibt man dann auf den zwei bis fünfhundert Euro sitzen (und hat womöglich ein paar Tage später Schrammen oder platte Reifen an der eigenen Karre, sofern vorhanden).

    Ich wüsste aber nicht, dass ich auf eigene Kosten Fahrzeuge im öffentlichen Raum abschleppen lassen kann ?(

  • Ich wüsste aber nicht, dass ich auf eigene Kosten Fahrzeuge im öffentlichen Raum abschleppen lassen kann

    Sorry, meinte irgendwie, das mal so gelesen zu haben. Wahrscheinlich geht das also wirklich nicht.
    Also: Polizei.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wahrscheinlich geht das also wirklich nicht.

    Selbst wenn das ginge: Warum sollte man als Privatperson mehrere hundert Euro ausgeben, um einen Falschparker abschleppen zu lassen? Das wäre mit einem zivilrechtlichen Ärger ohne Ende verbunden und so reich bin ich dann auch nicht :whistling:

  • Ich habe mehrmals bei verschiedenen Situationen die Polizei kontaktiert. PKW im absoluten Halteverbot auf der Radverkehrsführung vor der Ampel, mehrere LKW's auf kombinierten 2,80 m breiten Geh- und Radweg, mir auf einem getrennten insgesamt ca. 3 m breiten Geh- und Radweg entgegenkommender LKW. Bei einem "Alleinunfall" wegen schwer erkennbarer überhängender Brombeerranken, Ampelmast und mobilen Verkehrsschild auf dem Radweg. In allen Fällen hatte ich das Gefühl, die Polizei interessiere sich für solche Bagatellen nicht. Ich musste erst argumentieren. Vielleicht hätte ich am Telefon nicht sagen sollen, dass ein LKW auf dem Geh- und Radweg fährt, sondern dass ein Radfahrer auf der daneben befindlichen 4-spurigen Fahrbahn fährt.