Beiträge von Sturkopp

    Bei diesen ganzen Sachen muss ich die Betroffene sein. Ich habe keinen Fahrradanhänger. Wenn ich einen hätte, dürfte ich legal bei diesen schmalen Radwegen auf der Fahrbahn fahren. Aber ich fahre oft mit sperrigen Sachen auf dem Gepäckträger. Lt. StVZO dürfen solche Sachen bis zu 40 cm seitlich vom Rücklicht abstehen. Mein Rücklicht ist so breit wie der Gepäckträger, ca. 15 cm. Alles zusammen macht dann 95 cm. Da ich aber weiterhin ein einspuriges Fahrzeug bleibe, darf ich nicht die Fahrbahn benutzen. Lt. VwV gehen die Mindestmaße von einem 60 cm breiten Fahrradlenker aus, aber die ERA2010 von einem 60 cm Radfahrer. Und dann gibt es den Gutachter (OLG Hamm (Urteil vom 18.12.2003 - 6 U 105/03 ) der feststellt: "unter Einschluss der beim Radfahren nach außen gewinkelten Arme wurde eine Körperbreite von ca. 0,75 m gemessen. Hinzu kommen die seitlichen Abweichungen von der Fahrlinie eines Fahrrades, die nach beiden Seiten mit je bis zu 25 cm zu kalkulieren sind." Es gibt also mindestens 3 Varianten für die Grundlage von befahrbaren Mindestbreiten. Und es gibt an der L22 einen ca. 45 m langen Abschnitt eines Bordsteinradwegs, der ist incl. Bordsteinkante 1,30 m breit und ist rechts durch Bügel und Wartehallen begrenzt. Demzufolge fahren die mit Anhänger auf der falschen Seite und da engen Verteilerschränke, Grünes und Masten den komb. Geh- und Radweg noch ein.

    Mit dem ADFC hatte ich in Rostock leider bisher keine guten Erfahrungen in verkehrspolitischer Sicht gehabt.

    Ich hatte den Fall in Rostock mit einem Gehweg auf dem mittig eine weiße Linie und links davon das Radsymbol prangte. Das ganze dekoriert mit Radfahrer frei. Unter anderem wies ich in meinen Schreiben darauf hin, dass Fußgänger, wenn vorhanden den Gehweg zu benutzen hätten. Wenn dieser aber fürs Gehen unzureichend wäre, Fußgänger nach StVO § 25 auf der Fahrbahn gehen müssten. Ein Radweg ist ein Sonderweg. Die StVB und die Polizei sahen das zwar etwas anders, aber letztendlich wurden die weißen Markierungen entfernt und auch das Zusatzschild. Mein Schriftwechsel:

    Vielen Dank für die wertvollen Tipps. Leider stehen in Rostock recht viele Poller und Schranken auf Geh- oder Radwegen, aber auch auf angedeuteten Gehwegen im Verkehrsberuhigten Bereich. Im Landkreis Rostock liegen auch schon mal Feldsteine auf dem Radweg. Die Behörde schreibt, dass sie mit Hilfe von Pollern das Befahren von Geh- und Radwegen verhindern will. Bei Gehwegen sehe ich das ja noch irgendwie ein. Radwege soll ich doch aber befahren, oder doch nicht? Die Behörde meint, dass Verkehrshindernisse nur sind, wenn man nach Art der Straße und verkehrsüblicher Nutzung nicht mit solchen Gegenständen zu rechnen braucht. Da Radwege bekanntermaßen mit Gegenständen vollgestellt sind, heißt das etwa, dass das üblich ist und ich damit rechnen muss?

    Ich habe mehrmals bei verschiedenen Situationen die Polizei kontaktiert. PKW im absoluten Halteverbot auf der Radverkehrsführung vor der Ampel, mehrere LKW's auf kombinierten 2,80 m breiten Geh- und Radweg, mir auf einem getrennten insgesamt ca. 3 m breiten Geh- und Radweg entgegenkommender LKW. Bei einem "Alleinunfall" wegen schwer erkennbarer überhängender Brombeerranken, Ampelmast und mobilen Verkehrsschild auf dem Radweg. In allen Fällen hatte ich das Gefühl, die Polizei interessiere sich für solche Bagatellen nicht. Ich musste erst argumentieren. Vielleicht hätte ich am Telefon nicht sagen sollen, dass ein LKW auf dem Geh- und Radweg fährt, sondern dass ein Radfahrer auf der daneben befindlichen 4-spurigen Fahrbahn fährt.

    Hallo, ich hatte eine E-Mail an das Tief- und Hafenbauamt Rostock versendet mit dem Hinweis und der Bitte diverse Poller und Drängelgitter auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Beigefügt hatte ich den Absatz von Rechtsanwalt Herrn Dr. Dietmar Kettler aus dem Buch Recht für Radfahrer 3.Auflage und adfc-hessen.de/public_download…ler_Umlaufsperren_www.pdf. Als Antwort erhielt ich dies: 1drv.ms/1OcBdhPDa für gewöhnlich Radwege mit allerlei Arten von Gittern, Pollern, Masten, Blitzersäulen und sogar Steinen dekoriert sind, muss ich damit rechnen. Sind sie also keine Hindernisse nach § 32? Was ist verkehrsfremd und was verkehrsüblich/ gewohnt? Im Laufe meines Lebens habe ich mich an vieles gewöhnt, soll aber nicht heißen, dass das immer gut war/ ist. Die Behörde ist der Meinung, dass ich verkehrsgefährdende Objekte melden sollte. Steht es mir überhaupt zu, die Aufgaben der Behörden zu übernehmen? In Rostock stehen gefühlt 10000 Poller u.ä. Nicht wenige Drängelgitter zwingen einem zum zu Fuß gehen. Ist es also aussichtslos hindernisfreie Fahrbahnen zu erhalten?

    Das zweite Schild "Für Gäste bis Eros-Center" wurde ca. 2 Wochen später von der Behörde wieder entfernt. Zu spät, da hatte ich es schon drauf. Das ganze Schild ist nur ein Witz. Genauso könnte das Vorschriftschild "Kfz-Straße" überall hängen, bedeutet halt nur die Pflicht, dort zu fahren. Da weit und breit keine andere Straße ist, kann auch gar nicht anders gefahren werden.

    Rostock liebt seine Indianer,

    die neueste Errungenschaft ist das benutzungspflichtige Schild "Fahrradstraße", Anlieger frei, für Gäste Eros Center frei. Letzteres Schild nahmen die Stadtväter jedoch wenige Tage später wieder ab. Fanden sie wohl nicht so lustig. Die Schilder wurden so ziemlich am Ende der Welt aufgestellt, Sackgasse nur für Radfahrer durchgängig befahrbar. Einziges Gebäude entlang dieser Straße ist das Eros-Center. Die Straße mündet in die Carl-Hopp-Straße (Gewerbegebiet). Dort darf Radfahrer dann auf der Fahrbahn zwischen LKW fahren, ohne Schild.

    Ich kenne keinen einzigen Radweg/ Streifen oder wie die Dinger auch immer heißen, die den Rechtsnormen entsprechen. Ich fahre nun seit 43 Jahren in Rostock Rad, mehr oder weniger auf recht eindrucksvoll benutzbaren Radwegen. Der überwiegende Teil meiner Unfälle auf eben diesen Wegen durch unachtsame Autos. 1997 malte die Stadt die ersten "Angebotsstreifen" auf einer bis dahin unmarkierten Straße. (Verlagerung des Radwegs auf die Fahrbahn). Seit dem werde ich ohne Abstand dort überholt. Meide den Bereich jetzt möglichst. 2008 gestaltete man eine ca. 1300 m lange Straße mit 7 verschiedenen Radführungen. Naiv wie ich war, gab ich einen "Bürgerhinweis" und nahm am "Radverkehrsforum" und Ortsbeiratssitzung teil. Ich trat dem ADFC bei. Nach vielen Wiedersprüchen folgte ... keine Reaktion. 2012 dann der "Antrag auf Überprüfung der Radwegbenutzungspflicht". Es wurden dann endlich 2 Schilder mit Gehwegbenutzungspflicht entfernt. Für mich reichte das nicht. Auf meinen Widerspruch dann die Antwort: .... der Abschnitt wird geplant... ich solle mich gedulden. Nach gut einem Viertel Jahr Vertröstung dann die Klage. Widerwillig wurden einige weitere Änderungen vorgenommen, mit dem Hinweis dass nach neuer Rechtslage "Angebotsstreifen" jetzt immer und überall hindürfen und die entfernten Markierungen nach Überplanung der Straße wieder rauf kämen. Obwohl umfangreiches Video- und Fotomaterial die Gefährdung der Radfahrer und Fußgänger und die Unterschreitung von Mindestmaßen wie Mindestbreite von Fahrspuren bei Buslinienverkehr, Mindestbreiten von Parkplätzen, Mindestbreiten von Gehwegen bei in der Nähe befindlichen Haltestellen bzw. Uni-Klinik belegen, will die Stadt die viel zu schmale Straße separieren. Vor wenigen Monaten wurde die Hundertmännerbrücke, obwohl ebenfalls viel zu schmal jeweils nur bergauf mit Mini-Streifen versehen. Nur wenige Wochen später der erste Unfall, der erste überhaupt der mir bekannt ist und nach Anfrage bei der Polizei der einzige der letzten 3 Jahre. Der ADFC? Bisher hatte ich keine Unterstützung, im Gegenteil. Der trauert um die entfernten Linien auf der Straße. Mein Fazit: Man muss ein Angebot nur unattraktiv genug gestalten damit keiner es annimmt. So stellt sich schließlich auch kein „Bedarf“ ein. Wo die Stadt für Autos umgestaltet wurde, da stören und störten Radfahrer immer schon. Und weichst du nicht willig.... macht man Radförderung draus. Immerhin wird das Radfahren nicht wie in Kalkutta von einen auf den anderen Tag verboten.