Fahrradampel.de

  • Das ist die selbe bauliche Situation wie an mehreren anderen Stellen (auch hier und um Verkehrsportal gelegentlich diskutiert).

    Ich denke, es gibt auch hier zwei Meinungen. Die Einen werden sagen: Die Ampel gilt für die gesamte Straße, nicht nur die Fahrbahn. Da ist zu halten.

    Die Anderen würden sagen: Das kann hier ja nicht gemeint sein. Weiterfahren und im Zweifelsfall für kreuzenden Fußgängerverkehr warten. Nur die wären dort ja potentiell betroffen.

    Ich persönlich vermute, die beiden Ansichten werden auch bei Kontrollorganen vorhanden sein. Solange du dort keinen um fährst ist es in der Praxis vermutlich völlig wurscht. Behindert wird ja keiner, und in meinem Erfahrungsschatz werden eben potentielle Verstöße ohne Behinderung/Gefährdung nicht verfolgt. Das ist offenbar aber von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk anders. So bescheuerte Radlerkontrollen wie aus Köln berichtet werden gibt es hier nicht.

  • Nein, es ist dort für Fußgänger nicht vorgesehen, den Salztorswall zu kreuzen. Der Geh-/Radweg ist von der gesamten Kreuzung überhaupt nicht betroffen. Ich kannte bis vor Kurzem die neue Ampelregelung in der StVO überhaupt nicht und wäre von alleine niemals auf die Idee gekommen, dort anzuhalten, wenn die Ampel rot ist. Ich glaube auch, dass das nicht gewollt ist und dass sich niemand daran stört. Aber ich finde es immer interessant, wenn Regeln geschaffen werden, die in der Praxis zu völlig sinnlosen Resuiltaten führen.

  • So sieht das dort aus:

    Eine Querung der Straße ist hier weder für Fußgänger noch für Radfahrer vorgesehen. Die sollen 50m hinter dieser Stelle über die Straße. Lustig ist auch der Laternenpfahl, der aus Sicht der Radfahrer genau vor der Ampel steht.

    Und eine ähnliche Situation in der Harburger Straße:

    Hier ist die Ampel für Radfahrer hinter einem Baum versteckt. Da muss man als Radfahrer erst einmal drauf kommen, anzuhalten, wenn rot ist. Immerhin könnten hier auch Fußgänger oder Radfahrer die Straße queren und auf dem benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und Radweg (!!!) weiter gehen / fahren, so dass es wenigstens einen Grund gäbe, anzuhalten.

  • Ich würde in beiden Fällen nicht anhalten.
    1) Radweg nimmt nicht an der Einmündung teil - es gibt schlicht niemanden, dem ich Vorrang gewähren müsste.
    2) Querende Fußgänger haben zwei Meter Platz, um wegen durchfahrender Radfahrer zu warten.

    Und ja, ich bin über einen Automobilclub rechtsschutzversichert. ;)

    Wenn die Polizei bei 2) das anders sieht, könnte man sagen:
    »Sie gehen davon aus, dass der Radweg denselben Regeln unterliegt wie die Fahrbahn? Dann verpassen Sie bitte jedem Fußgänger einen Strafzettel, der bei grüner Ampel den Radweg überquert, denn das würden Sie ja auch machen, wenn er bei Rot die Fahrbahn überquert. - - - Ach, das ist eine Druckknopfampel, und wie soll der Fußgänger sonst da hinkommen, um Grün anzufordern? Tja, dann regeln Sie das mit der Stadtverwaltung, das ist nicht mein Problem. Und wenn Sie mit derselben pragmatischen Fürsorge an die Bedürfnisse der Radfahrer rangehen ...«
    :D

  • An der ersten Stelle halte ich auch nicht an, wenn die Ampel rot ist. Sehe das genauso, dass ich dort niemandem Vorrang geben kann.
    An der zweiten Stelle habe ich bislang auch noch nie bei rot angehalten, aber wenn Fußgänger oder Radfahrer die Straße überqueren, fahre ich langsam ran, so dass man sich nicht in die Quere kommt.

    Ich bin mir auch relativ sicher, dass die beiden Beispiele ein Relikt sind und bei der Stadtverwaltung niemand darüber nachgedacht hat, dass sich die rechtliche Situation seit Anfang diesen Jahres geändert hat.

  • Ich mache mich mal wieder unbeliebt...

    1. Die Fahrbahnampel gilt natürlich, weil der Radweg die Fahrbahn begleitet (weniger als 5m von ihr entfernt ist), somit an deren Vorrangsregelungen und der Gültigkeit ihrer dortigen Lichtzeichenanlagen teilnimmt, sofern nichts abweichendes gilt. Mangels besonderer Lichtzeichen für den Radverkehr gilt nichts abweichendes, es gilt also der Standard. All das haben wir in diesem Forum schon viele male durchdekliniert. Ob die StVB das oder etwas ganz anderes gemeint und beabsichtigt hat, spielt für die Gültigkeit nur dann eine Rolle, wenn eine Anordnung wegen Sinnwidrigkeit oder innerer Widersprüchlichkeit schlicht nicht befolgt werden kann. Ob die Anordnung sinnvoll ist, spielt für deren Gültigkeit hingegen keine Rolle.

    2. Ob es nun sinnvoll ist, als Radfahrer die Ampel zu beachten, kann ich aus der Ferne und nur anhand der Photos nicht sicher beurteilen. Ich meine jedoch, einen abgesenkten Bordstein zu erkennen, damit der Radweg von links aus Richtung Kleine Archivstraße kommende Radfahrer aufnehmen kann, die dann Vorrang haben, wenn die Ampel für den Salztorswall Rot zeigt.

    3. Da ich die Gültigkeit der Ampel nicht für von vorneherein offensichtlichen Dummfug halte, würde ich sie beachten, also bei Rot halten.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ich gehe auch davon aus, dass man gemäß StVO dort halten muss. Ich gehe aber genauso davon aus, dass das nicht beabsichtigt ist, sondern dass daran bei der Planung schlichtweg nicht gedacht wurde. Der Bordstein ist an der Kreuzung zur Kleinen Archivstraße nicht abgesenkt und es gibt dort auch keine Ampel für Fußgänger und Radfahrer und keine Furt. Fußgänger und Radfahrer sollen den Salztorswall 50m weiter hinten kreuzen.

    Wenn man die Regelakzeptanz bei Radfahrern erhöhen möchte, darf man auch keine unsinnigen Regeln aufstellen. Ich dürfte bei der roten Ampel z.B. mit dem Fahrrad weiter rollern oder kurz schieben, dann gelte ich als Fußgänger und dann gilt die Fahrbahnampel für mich nicht. Für Fußgänger ist keine Ampel vorhanden, die dürfen da legal weiterlaufen. Das wäre an der zweiten Stelle in der Harburger Straße nicht anders.

  • Ich gehe auch davon aus, dass man gemäß StVO dort halten muss. Ich gehe aber genauso davon aus, dass das nicht beabsichtigt ist, sondern dass daran bei der Planung schlichtweg nicht gedacht wurde. Der Bordstein ist an der Kreuzung zur Kleinen Archivstraße nicht abgesenkt und es gibt dort auch keine Ampel für Fußgänger und Radfahrer und keine Furt. Fußgänger und Radfahrer sollen den Salztorswall 50m weiter hinten kreuzen.


    Das ist ein Widerspruch. Rot heißt nicht hier anhalten, es heißt laut StVO: Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.

    Wenn man in keine Kreuzung einfährt, so kann man auch nicht davor halten. Gleiches gibt es auch ohne Radverkehrsanlagen bei schnellen Spuren fürs rechts abbiegende.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Rot heißt nicht hier anhalten, es heißt laut StVO: Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.

    Nun ja, das steht da zwar so, jedoch ergänzt der §37 (2) Nr. 2

    An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.

    Das ist auch naheliegend, ansonsten wären beispielsweise Baustellenampeln auf Landstraßen, die jeweils wechselnd eine Spur für entgegengerichtete Fahrtrichtungen freigeben, unwirksam. Und natürlich fährt man auch als Radfahrer in den Schutzbereich der Lichtzeichenanlage ein. Daß bei der Gestaltung der Ampelanlage Radfahrer mal wieder vergessen wurden - geschenkt. Das ändert nix an deren Gültigkeit für sie. Eine mögliche Lösung wäre ein dauerhaft Grün zeigendes "besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr". Aber das fehlt nun mal.

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  • Nochmal: Was gilt und was sinnvoll ist, sind zwei Paar Schuhe. Für wen (E.T.?) und warum (wegen der lauschigen Vollmondnacht in Ozeanien?) man anhalten soll, spielt für die Gültigkeit der Ampel keine Geige. Im gezeigten zweiten Beispiel in der Langenhorner Chaussee würde auch ich bei Rot (allerdings besonders aufmerksam und langsam) fahren, weil da aufgrund des Absperrgitters niemand queren kann. Jedoch ein mir wegen einer solchen Rotlichtfahrt möglicherweise verhängtes Bußgeld anstands- und diskussionslos akzeptieren, wissend, daß es sich um reine Schikane handelt. Aber die ändert auch bloß nix an der Gültigkeit der Ampel, also Klappe halten, zahlen, beim nächsten mal halt nach den Schikaneuren Ausschau halten.

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    Peter Viehrig

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  • Ich brettere an der Langenhorner Chaussee mit bestem Wissen und Gewissen und voller Überzeugung mit dem Tempo durch, das ich drauf habe. Es ist klar erkennbar, dass der Radweg mit der Einmündung nix zu tun hat (ich kann zum Beispiel nicht links abbiegen). Also würde ich bei einem Strafzettel zum Anwalt gehen.