Eingestürztes Gerüst an der Hamburger Esplanade

  • Am 14. Dezember geht's weiter. Ich werde wohl mal hingehen. Allein, um die Aussagen der Polizei zu protokollieren.


    Zitat

    In einer Vorbesprechung mit den Baufirmen hätten ein Wegewart des Bezirksamts Mitte und ein Polizeibeamter eine Absperrung rund um das Gerüst während der Aufbauphase abgelehnt – aus Rücksicht auf den Rad- und Fußverkehr.

    Allein DAS ist ein Grund, warum gefälligst jede beschissen eingerichtete und abgesicherte Baustelle der zuständigen StVB gemeldet werden sollte.
    Ich muss nämlich leider zugeben, dass ich eine nicht geringe Freude daran gehabt hätte, der Verteidigung der Gerüstbauer - von deren Schlampigkeit und Unvermögen mal abgesehen - eine Kopie der eMail zukommen zu lassen, in der man der zuständigen StVB sagt, dass dieses Gerüst mit diesem Aufbau absolut nicht zulässig ist.

    Ja, es ist müßig, jetzt zu sagen: Wenn das und das nicht gewesen wäre, hätte der Unfall nicht stattgefunden.
    Aber dennoch ist der Unwille, eine Fahrspur der Fahrbahn für den Fußgänger und Radverkehr herzunehmen, hier in meinen Augen mit ursächlich. Kein komischer Gerüsttunnel = Standardaufbau = kein Zusammenfallen auf Radfahrer unter dem Gerüst.

    Man muss in Hamburg auch gar nicht weit fahren, um so komische Tunnelgerüste zu erleben. Direkt gegenüber der Unfallstelle da an der Alten Post am Gorch-Fock-Wall ist schon seit mehreren Monaten so ein Tunnel. Gut, die Konstruktion sieht stabil aus... aber.. bah

  • Tunnel hin oder her wurde ja wohl in der Aufbauphase, in der das Gerüst erwiesenermaßen noch alles andere als stabil war, auf eine Absperrung der Baustelle für den Verkehr verzichtet.
    Da wurde also eine nach StVO zwingend erforderliche Verkehrsrechtliche Anordnung nicht eingeholt (Baufirma) oder nicht erlassen (Behörde) oder nicht umgesetzt (Baufirma). Der Artikel lässt ja noch ein Fünkchen Hoffnung, dass das Gericht vielleicht wirklich auch die Behörde/Polizei mit ins Boot holen könnte.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • "Aber ich hätte auch gelähmt sein können", sagte Jürgen Sch., der 8000 Euro Schmerzensgeld als "Wiedergutmachung" erhalten hat.

    Bin ich der einzige, der meint, da fehlen 2 Nullen? Was ist das genau, das Juristen die grundgesetzlich verankerte Menschenwürde derart mit Füßen treten läßt, daß so lächerliche Summen bei schwerster Verletzung der körperlichen Unversehrtheit herauskommen? Wie kommt dieser Schaltfehler im Hirn zustande? Wer lehrt diesen?

    *kopfschüttel* und Abgang.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Sind Nachwehen der Feudalzeit.
    Vergehen gegen Sachwerte werden stärker geahndet als solche gegen Menschen.
    Sachwerte hatte früher nur die Aristokratie. Und wer denen was wegnahm, wurde tw. grausam bestraft.
    Überfuhr dagegen die Kutsche des Adligen den Fuß des Bauern, hat der halt Pech gehabt.

    Dieses Ungleichgewicht ist weder im Straf- noch im Zivilrecht wieder richtig zurechtgerückt worden. Das schlägt bis heute durch auf den Schadensersatz für körperliche Beeinträchtigungen und Schmerzensgeld.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • So, Termin findet nicht am Amtsgericht, sondern am Oberlandesgericht statt. Guck an.

    Da ein OLG für so einen "herkömmlichen Unfall" aber gar nicht zuständig sein dürfte, muss es ein Urteil bereits in einer früheren Instanz gegeben haben.
    Interessant. Könnte man ja auch mal nachgucken...

    Amtsgericht Hamburg(Mitte) und Landgericht Hamburg vielleicht? hmm.

    Na jedenfalls wird die Verhandlung am

    14.Dezember
    um 9:30 Uhr
    in Saal 184

    fortgesetzt.
    Da meine Anfrage an die Pressestelle der Justiz von dort an die Pressestelle des HansOLG weitergeleitet und von dort beantwortet wurde, gehe ich wirklich davon aus, dass das Verfahren am Sievekingsplatz 2 stattfindet.
    Uhrzeit ist natürlich denkbar blöde. Aber egal. :)

  • 14.Dezember
    um 9:30 Uhr
    in Saal 184

    Ich werde mal schauen, ob ich das einrichten kann. Aber das Oberlandesgericht hat ja schon mal den Vorteil, dass der Knast nicht nebenan ist, man nicht eine Viertelstunde vor der Sicherheitsschleuse warten muss und vielleicht sogar Stift und Papier mitnehmen darf.

  • Nach der üblichen Einlasskontrolle mit dem ganzen Chichi war ich dann endlich im Gebäude.
    Saal 184, yay. gefunden.
    Laut Saalplan Verhandlung in einer Haftsache, 9:15Uhr.

    ||
    ja toll. Termin verlegt worden?
    In den anderen Verhandlungsräumen war kein Termin um 9:30 angesetzt. hmpf.
    Naja, dann eben nicht.