Der ADFC findet’s doof:
ADAC da gibt 's feine Unterschiede
Der ADFC findet’s doof:
ADAC da gibt 's feine Unterschiede
ADAC da gibt 's feine Unterschiede
Danke für den Hinweis — meine Autokorrektur würfelt immer ADFC und ADFC durcheinander
Der ADAC findet’s doof:
FIFY
EDIT: war schon wieder jemand schneller. Der mit der *Auto*-Korrektur ist aber gut, Malte
Noch'n Edit: Die Auto-Korrektur ist bei Dir scheints eine wirklich verfahrene Sache. Da kommt der ADAC ja ganz schön unter die Räder...
Danke für den Hinweis — meine Autokorrektur würfelt immer ADFC und ADFC durcheinander
Was gerade nochmal bewiesen wurde
München: Fahrlässige Körperverletzung
Es geht ja doch!
Nö, das heißt nur das die Polizei eine Anzeige aufgegeben hat. Die gab es bei den beiden Fällen mit den komplett plattgefahrenen Fahrradfahrern sicher auch, sonst wäre das gar nicht zu einer Verhandlung gekommen
Was der StA. und am Ende der Richter dann draus macht ist wieder was Anderes. Ich wette auch hier auf eine Geldstrafe ≤ 5.000 Euro + kein Fahrverbot.
Ich meinte eher, dass nicht einfach wie immer "touchiert" und "verletzte sich" gefaselt wird.
Ah ok, dann war das ein Missverständnis.
Oh, noch was um die Anzeige richtig einordnen zu können:
Wenn in einer Firma jemand z.B. von einer Leiter fällt und der Chef nicht *schriftlich* nachweisen kann das derjenige im richtigen Umgang mit der Leiter unterwiesen wurde ist er dran wegen *grober* Fahrlässigkeit. So richtig, Urteil + Geldstrafe oder gesiebte Luft, je nachdem was passiert ist.
Wenn er hingegen nachweisen kann das der Mitarbeiter - möglichst auch noch wiederholt - im richtigen Umgang mit Leitern unterwiesen wurde ist das nur noch fahrlässig. Also, der Chef hat dann nur noch fahrlässg gegenüber dem verunfallten Mitarbeiter gehandelt. (Aus dem Lehrgang der BG ITEM)
Nur so als Beispiel dazu was eine "fahrlässige Körperverletzung" ist, d.h. wie unsere Freunde und Helfer das Einschätzen wenn ein Autofahrer einen Fahrradfahrer zusammenfährt.
Nö, das heißt nur das die Polizei eine Anzeige aufgegeben hat. Die gab es bei den beiden Fällen mit den komplett plattgefahrenen Fahrradfahrern sicher auch, sonst wäre das gar nicht zu einer Verhandlung gekommen
Was der StA. und am Ende der Richter dann draus macht ist wieder was Anderes. Ich wette auch hier auf eine Geldstrafe ≤ 5.000 Euro + kein Fahrverbot.
Zumindest hier ist das anders. Ich wurde nach meinem Unfall mit unfähig abbiegendem KFZ gefragt ob ich eine Anzeige aufgeben wollte. Hab erst mal gesagt "wie lange hab ich dafür Zeit" und der freundliche Polizist sagte "einen Monat können Sie frei entscheiden". Nachdem ich aus dem Krankenhaus bei den freundlichen Mannen angerufen habe, weil noch Fragen zum Hergang waren (kann ich übrigens nur von Abraten: Schmerzmittel verändern die Wahrnehmung doch erheblich) wurde aus dem "4 Rippen gebrochen, aber morgen bin ich hier wieder raus, weil die können eh nichts tun" ein "also nur eine leichte Verletzung.
Und zunächst ohne meine Eingabe keine automatische Anzeige.
Wenn die Ermittlungsbehörden da also automatisch eine Anzeige aufmachen ist das (zumindest für Nürnberg) unerwartet schön.
Dubiose Radfahrer: Kolumne in der taz über die niederen Wesen Radfahrer