Toter Winkel schuld an tragischem Unfall
Hoffentlich gibt’s da noch den eigentlichen Text des Urteils — wie genau dort nun begründet wurde, dass nicht der Lastkraftwagen-Fahrer sondern der Tote Winkel am Unfall schuld ist, interessiert mich ja brennend.
Ist der Tote Winkel nun sowas wie höhere Gewalt? Und bleibt diese Idee, dass der Tote Winkel schuld ist, auf Lastkraftwagen begrenzt? Auch ein normales Kraftfahrzeug hat einige Tote Winkel, auch der Schulterblick wird eingeschränkt von diversen Säulen im Blickfeld, außerdem kann noch diverses Straßenmobiliar und -begleitgrün sowie parkende Kraftfahrzeuge oder die berühmte tiefstehende Sonne die Sicht beeinflussen. Ist dann tatsächlich nächstes Mal die tiefstehende Sonne schuld? Bislang habe ich die Straßenverkehrs-Ordnung so interpretiert, dass man nur fahren darf, wenn man den Bereich, in den man hineinfährt, auch einsehen kann. Und wenn man diverse Tote Winkel beachten muss, dann darf man trotzdem fahren? Mir ist diese Argumentation zu wirr.
Schön ist der letzte Absatz des Artikels. Der Lastkraftwagenfahrer ist ja schließlich nicht schuld, also müssen die anderen Verkehrsteilnehmer besser aufpassen. Eine Bitte an die Lastkraftwagenfahrer zu richten, trotz ihrer Toten Winkel vorsichtiger abzubiegen kommt wohl nicht über die Lippen:
ZitatDen Lastwagenfahrer trifft demnach keine Schuld. Er konnte den Radfahrer nicht sehen. Anwalt Hillmann, der die Verkehrsregelung an der Ecke Schützenhofstraße/Bremer Straße „katastrophal“ nannte, appellierte an alle Fahrradfahrer, bei abbiegenden Lastwagen besonders vorsichtig zu sein.
Mal schauen, ob das noch zur nächsten Instanz weitergereicht wird. Ich hoffe darauf.