Neuer Fortschrittsbericht für Hamburg

  • Der Bericht ist unvollständig:
    Im Anhang 3 (Angeordnete Aufhebungen der Radwegebenutzungspflicht 2013 – 2014) fehlt die Osterfeldstraße, die RWBP im Nedderfeld wurde nicht bis zur Kollaustraße aufgehoben, sondern auf der Nordseite nur bis Kellerbleek. Die Vogt-Wells-Straße fehlt in der Liste, obwohl die Anordnung bereits 2011 ergangen ist. Bis heute wurde nur noch nicht die LSA umgeschaltet. Warum wohl?

    Und warum verschweigt man in dem Bericht, dass mehrere der Aufhebungen das Ergebnis einer Klage waren und man aus ideologischen Gründen die Radfahrer eigentlich nicht auf die Fahrbahn lassen wollte, weil man nicht möchte, dass der "richtige Verkehr" sich gestört fühlt?

    Curslacker Neuer Deich: "Ausbau des Zweirichtungsradwegs"! VwV-StVO: "Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden." Man will auch hier nicht, dass der "richtige Verkehr" gestört wird! Lieber setzt man die Radfahrer den besonderen Gefahren aus.

    Grindelberg und Grindelallee: "Ausbau der Radwege"! Warum keine Führung auf der Fahrbahn? Die Behörde weiß, dass Radwege erheblich unsicherer sind, als die Fahrbahnbenutzung!

    Siemersplatz: "Radfahrstreifen". Aber nur bis zur anderen Straßenseite! Dort dann - an jeder der vier Straßen - ein benutzungspflichtiger "Radweg". Warum führt man den Radfahrstreifen nicht fort? Weil der "richtige Verkehr".... :cursing:

    Und das sind nur die Straßen, die ich kenne...

    Ziemlich bescheidene "Fortschritte" und wie üblich solche, die dem "richtigen Verkehr" kaum bis keinen Platz wegnehmen. Das Auto soll in HH die Nummer 1 bleiben. Basta.

    Ich bin aber offen für alles, was mich widerlegt... ;)

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Grindelberg und Grindelallee: "Ausbau der Radwege"! Warum keine Führung auf der Fahrbahn? Die Behörde weiß, dass Radwege erheblich unsicherer sind, als die Fahrbahnbenutzung!

    Teils sollen das Radfahrstreifen werden:

    Zitat von LSBG, April 2015

    Der LSBG sieht derzeit vor, die Geh- und Radweganlagen in der Grindelallee ab Ende August 2015 umzubauen.
    Im Einzelnen sollen die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:

    In stadteinwärtiger Fahrtrichtung:

    • Im Bereich zwischen Bogenstraße und Sedanstraße werden die vorhandenen Radweganlagen instandgesetzt und verbreitert.
    • Zwischen Sedanstraße und Rentzelstraße werden die Parkbuchten in Richtung Häuserkante eingerückt. Der Radfahrer wird auf Höhe der Sedanstraße abgeleitet und in einem Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt.
    • Ab der Rentzelstraße erfolgt die weitere Führung der Radfahrer bis vor die Straße Durchschnitt als Radweg danach weiter als Radfahrstreifen auf der Fahrbahn. In Höhe der Haltestelle Staatsbibliothek schließt der Radfahrstreifen an den vorh. Radfahrstreifen an.
    • Der Radweg zwischen Rentzelstraße und Durchschnitt wird Regelkonform verbreitert.

    In stadtauswärtige Fahrtrichtung:

    • Der Radfahrstreifen wird von der Rentzelstraße bis zur Nebenfahrbahn an der Bornstraße verlängert. Die Parkbuchten werden in Richtung Häuserkante eingerückt.
    • Von der Bornstraße erfolgt die Radführung auf einem Radweg, der kurz vor der Straße Rutschbahn angeleitet wird und als Radfahrstreifen fortgeführt wird.
    • Der Radweg wird Regelkonform verbreitert.

    Aktuelle Zeichnungen oder Pläne stehen derzeit für diese Maßnahme online nicht zur Verfügung.

    Aber wie soll man Radfahrstreifen, Sicherheitsraum, eingerückte Parkplätze und Fußgänger da nebeneinander unterkriegen?!

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Genau DAS ist die Frage! Es ist und bleibt ein Flickenteppich.

    Passt es zu einer "Fahrradstadt", wenn, so wie auf der Edmund-Siemers-Allee, den Autos in eine Richtung drei(!) Fahrstreifen zur Verfügung stehen, während der Radverkehr auf die linke Straßenseite auf einen Zweirichtungsradweg wechseln muss, um nach ein paar hundert Metern wieder nach rechts wechseln zu "dürfen"?

    Ich bleibe dabei: Der Autoverkehr soll an den Hauptstraßen keine spürbare(!) Einschränkung erleiden.

    Noch deutlicher wird diese Ideologie des Hamburger Senats, wenn man verfolgt, wie wenig, praktisch gar nicht, die Polizei in Wohngebieten gegen Falschparker einschreitet. Nicht nur, dass sie so gut wie nie kontrolliert, sie weigert sich mit den immer gleichen Textbausteinen (Personal- und Einsatzlage, Prioritätensetzung...) als Begründung, gegen Falschparker vorzugehen, die nachweislich seit vielen Jahren Tag für Tag an immer denselben Stellen ordnungswidrig auf Gehwegen parken!

    Was das mit Radverkehr zu tun hat? § 2 (4) StVO: "Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen."

    Zählen Kinder bis zu 10 Jahren für die Polizei nicht als "richtige" Radfahrer?
    Wie sollen die hier fahren?

    Parken auf dem Gehweg ist hier grundsätzlich verboten! Auf der Fahrbahn gilt ein eingeschränktes Halteverbot. Dieser Zustand besteht seit mindestens zehn Jahren, wahrscheinlich aber schon viel länger! Täglich! Kinder auf dem Fahrrad sind der Polizei offensichtlich fremd oder egal. Die Eltern können sie schließlich auch in ihren SUVs transportieren.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Wie sollen die hier fahren?

    Nun die Kinder könnten ja mal öfter auf den Gehwegen fahren und dabei gelegentlich an die Autos ditschen.
    Bleibt die Frage in wie weit sich die Haftpflicht der Eltern gegen die Ansprüche der Autobesitzer wehrt wenn sich solche Schäden in einer Straße häufen....

  • Bleibt die Frage in wie weit sich die Haftpflicht der Eltern gegen die Ansprüche der Autobesitzer wehrt wenn sich solche Schäden in einer Straße häufen....

    So lange die Kinder unter 7 sind und keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, hat der Fahrzeughalter einfach Pech gehabt und bleibt auf dem Schaden sitzen.
    Mit etwas Glück haben die Eltern eine Haftpflichtversicherung, die trotzdem zahlt (beispielsweise wir, da wir die gesetzliche Regelung unfair für den Geschädigten finden). Aber das ist ein Glücksspiel.
    Die Beurteilung, ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, ist leider nicht trivial.

  • Passt es zu einer "Fahrradstadt", wenn, so wie auf der Edmund-Siemers-Allee, den Autos in eine Richtung drei(!) Fahrstreifen zur Verfügung stehen, während der Radverkehr auf die linke Straßenseite auf einen Zweirichtungsradweg wechseln muss, um nach ein paar hundert Metern wieder nach rechts wechseln zu "dürfen"?

    Nein, deshalb soll ja auch der jetzige Gehweg in Richtung Dammtor als Radfahrstreifen o.ä. umgebaut werden. In Richtung Grindel soll der Radverkehr weiter auf dem Bürgersteig fahren. Aber k.a. wann die das umbauen wollen und ob's dann auch genau so kommt.
    Und die Fußgänger? Hat man wohl vergessen bei der Planung.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Und die Fußgänger? Hat man wohl vergessen bei der Planung.

    Vergessen? Nein! Man verzichtet bewusst auf einen Gehweg für sie. Hauptsache, die Blechschleudern müssen keinen Platz hergeben... :cursing:

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    Peter Ustinov

  • Gerade mal in den Drucksachen der Bezirksversammlung Altona reingeschaut.
    Betreff: "Fahrradstadt Hamburg gemeinsam mit den Bezirken verwirklichen"

    Ich habe mich gefragt, warum solche Beschlusstexte immer wieder mal geändert werden. Vielleicht hat da jemand Ahnung von euch. Welche Wirkung haben diese Änderungen in der Wortwahl? Firlefanz oder bedeutsam?

    Beispiel: Drucksache 20-1195
    Letzte Version eines Textbeschlusses

    "In diesem Vertrag [Koalitionspapier] sollen die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen verabredet sowie gemeinsame Ziele verbindlich formuliert werden. Der Fahrradkoordinator der Stadt Hamburg soll – ähnlich wie der Wohnungsbaukoordinator – die Einhaltung der Verabredungen sicherstellen sowie auf einheitliche Qualitätsstandards insbesondere bei bezirksübergreifenden Radverkehrsplanungen hinwirken."

    Für den Text gibt's von der FDP einen Änderungsantrag der dann heißt:
    "Die Stadt Hamburg wird aufgefordert, statt des vereinbarten „Fahrradkoordinators“ einen Verkehrskoordinator einzusetzen, der in der bezirksübergreifenden Verkehrsplanung insbesondere auch die Anforderungen eines modernen Radverkehrs sicherstellt."


    Wird da der Koalitionsvertrag nachverhandelt oder umgedeutet? Warum ist es gut, wenn der Fahrradkoordinator stattdessen Verkehrskoordinator heißt... Geht es nur um den Namen oder darum, dass man den Koordinator nach der Umtaufung wieder mit dem "richtigen" Verkehr beauftragen kann? Frage einfach mal so doof, weil ich mich nicht so gut damit auskenne.


  • Noch deutlicher wird diese Ideologie des Hamburger Senats, wenn man verfolgt, wie wenig, praktisch gar nicht, die Polizei in Wohngebieten gegen Falschparker einschreitet. Nicht nur, dass sie so gut wie nie kontrolliert, sie weigert sich mit den immer gleichen Textbausteinen (Personal- und Einsatzlage, Prioritätensetzung...) als Begründung, gegen Falschparker vorzugehen, die nachweislich seit vielen Jahren Tag für Tag an immer denselben Stellen ordnungswidrig auf Gehwegen parken!

    Bei diesem Thema hört/liest man ja gelegentlich das Wort »Parkdruck«. Nun, ich habe heute auch Parkdruck erlebt - am Ende der Straße Foorthkamp und dem Übergang in die Straße Immenhöven. Dort kann man nach einem Umbau geschätzte 130 Fahrzeuge regelkonform parken. Wenn man dort - wie ich heute - gegen 8:30 ankommt, stehen da aber geschätzte 170 Fahrzeuge. Eigentlich müsste man, wenn man Hamburg kennt, erwarten, dass die Polizei und die sonstigen Behörden aufschreien und weitere Parkmöglichkeiten einrichten, auf Kosten der Flächen anderer Verkehrsteilnehmer. Ist aber nix von zu sehen. Logo - denn die Fahrzeuge sind Fahrräder.


    An der U-Kiwittsmoor sieht es ähnlich aus. An Schultagen steht da ungefähr das Dreifache an Rädern herum.

  • Und die Fußgänger? Hat man wohl vergessen bei der Planung.

    So viele Fußgänger sind in der Edmund-Siemers-Alle auf der Bahnseite ja doch nicht. Wenn wenigstens ein großer Teil der Radler Richtung Alster bzw. Innenstadt vor der Uni wegfällt, ist das doch auch eine Erleichterung für den Fußgängerverkehr. Das Chaos vor der Uni zu Stoßzeiten ist ja unerträglich :thumbdown:

  • Hier findet ihr den aktuellen Fortschrittsbericht.

    Propagandabericht: Es ist doch erbärmlich und beschämend 2015 so einen Bericht abzugeben, der nicht einmal die selbstgesteckten Ziele kritisch beleuchtet. 2015 sollte das Veloroutennetz vollendet sein laut Radverkehrsstrategie. Was sagt der Propagandabericht dazu? :thumbdown:
    2015 sollte der Radverkehrsanteil von 18% erreicht sein. Jetzt im Jahr 2015 weiß Hamburg nicht einmal, ob dieses Ziel erreicht wurde. :thumbdown:
    Bezüglich Verkehrsunsicherheit wollte Hamburg die Zahl der Radverkehrsunfälle mit schweren Personenschäden bezogen auf das Ausgangsjahr 2006 deutlich senken. Damals wurden 5 Radler getötet, und letztes Jahr waren es über zehn. :thumbdown:
    Bezüglich Fahrradklima sollte es umfassende Öffentlichkeitsarbeit bis 2015 gegeben haben. "Niemand soll aus Gründen eines subjektiven Unsicherheitsgefühls auf eine Verkehrsteilnahme mit dem Rad verzichten müssen." Ist das erreicht? Und ist 2015 das "städtische Verkehrsgeschehen durch gegenseitige Rücksichtnahme geprägt"? :thumbdown:
    Wie sieht es aus mit dem Winterdienst? Was sagt der Propagandabericht zum wiederholten Scheitern des Winterdienstes? :thumbdown:

    Eigentlich galt die Radverkehrsstrategie für Hamburg nur für den Zeithorizont von 2008 bis 2015. Jetzt müsste eine umfassende Bilanz bezogen werden und zudem eine neue Strategie mit neuen Zielen und Zeithorizont beschlossen werden. Schon was davon gehört / gelesen? :thumbdown:
    Bei Verbesserung vorhandener Radwege gilt der Grundsatz "Qualität vor Quantität". Dieser Passus ist dem damaligen verkehrspolitischen Sprecher des ADFC zu verdanken. Im Rahmen dessen sollen die in den Regelwerken empfohlenen Standardmaße verwirklicht werden. Eine Beschränkung auf Mindestmaße erfolgt nur bei unabweisbarer Notwendigkeit. Gilt in Hamburg landesweit diese unabweise Notwendigkeit als Regelfall? :thumbdown:

  • Der Propagandabericht:
    Der Zweirichtungsradweg mitten auf der Insel am Siemersplatz wird als "verbesserte Radverkehrsführung im Rahmen der Busoptimierung" angepriesen. :thumbdown:
    Zur Veränderung der Radverkehrsfürhung entlang der Luruper Hauptstraße wird verschwiegen, dass an den Bushaltenstellen die Radwege unterbrochen sind und Radfahrer ohne Aufleitung auf die Fahrbahn wechseln müssen - oder ggf. sich in Fußgänger verwandeln (Bilder 80-82). :thumbdown:
    Zum Umbau der Radwege in der Habichtstraße wird nur ein Vorzeigeabschnitt (Bild 104) gezeigt, der verbotene Umbau mit Fakeradwgeen, der nicht den Regelwerken entspricht und somit gegen die Radverkehrsstrategie verstößt, wird bewusst verschwiegen. :thumbdown:
    Dass der LOOP überwiegend quasi eine "Fußgängerzone", aber keine Schnellverbindung für Radler ist, wird nicht erwähnt. Entlang des LOOP, auf dem abschnittsweise auch die Alltagsveloroute 11 verläuft, gilt für Radfahrer überwiegend Schritttempo. Für eine Alltagshauptradverbindung ein Witz! :thumbdown:
    Dass auf einer so wichtigen Radverkehrsverbindung wie der Veloroute 1 im Verlauf der Feldstraße und Neuer Kamp nur ein Radfahrstreifen für den einspurigen Verkehr rauskommt ist ebenfalls ein Witz. Sollen doch laut Radverkehrsstrategie die gültigen Regelwerke berücksichtigt werden, die besagen, dass bei höheren Radverkehrsaufkommen Radler sich überholen können müssen (Zweispurigkeit). Wenn jetzt noch der Radverkehr weiter zunimmt, muss dort in fünf Jahren erneut umgebaut werden. :thumbdown:

  • Es wird ja lustigerweise auch der Fahrradklimatest erwähnt, das Ergebnis aber nicht. Warum wohl?

    Man sollte aber auch fair sein. Der Bericht erscheint mitten in der Bildungsphase des neuen Senats und bezieht sich auf die bisherige Verkehrspolitik. Die neuen Personalentscheidungen sind noch gar nicht getroffen, auch die Planungen sind noch nicht fix. Für 2017 erwarte ich wirkliche Fortschritte, der Senat muss liefern.

    Fairerweise sei gesagt, wenn man sich den Blödsinn anschaut, der in den ersten Jahren der BB gebaut wurde, dann hat sich in den letzten 2 Jahren vor der Wahl doch endlich was getan. Der Senat wacht allmählich auf. Daher bin ich zuversichtlich dass sich jetzt wirklich was tut.

  • Wie schön sich doch Bild 119 und 149 an der Verwaltungsvorschrift messen lassen können.

    "Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können."

    Not :D