• Hat es sich gelohnt die paar Euro zu sparen (sind zwei unterschiedliche Beläge überhaupt billiger?), um jetzt enorm viel Geld dauerhaft für die Überwachung ausgeben zu müssen?

    Natürlich ist die Grandoberfläche billiger als Senatsplatten. Außerdem wollen die Grünpfleger gern etwas weniger dicht versiegelte Flächen an den Straßenbäumen haben.

  • Zitat

    Wo steht, dass ein Seitenstreifen immer niveau-gleich mit der Fahrbahn sein muss? Das ist ganz häufig nämlich nicht der Fall. Der ist z.B. bei Landstraßen häufig aus Schotter.

    Leider ist das nirgends eindeutig geregelt. Sich innerorts auf den Standpunkt zu stellen, daß ein breiter Gehweg (auch) ein Seitenstreifen ist, halte ich spätestens im Streit um ein Bußgeld für Falschparken für nicht erfolgsversprechend. Folgerichtig wäre ja jeder Gehweg, der breit genug zum Parken ist, ein Seitenstreifen. Wo ist die Grenze? Unterschiedlichen Belag gibt es häufig.

    Ich behaupte mal: Hohe Bordsteine zeigen grundsätzlich an, daß man mit dem Auto auf seiner Seite bleiben soll. In Ausnahmefällen wird er abgesenkt. Außerorts mag das anders sein.


    Mehr und mehr komme ich ja zur Überzeugung, dass die StVO (und viele andere Normen) dringend der Überarbeitung bedürfen. Ist eigentlich irgendwo geregelt, daß Gesetze verständlich sein müssen? Ich halte es ja für einen Treppenwitz, daß die StVO die (Fach-)Begriffe, die sie nutzt, nirgends erklärt.

  • Wenn also eine von der Fahrbahn mittels Hochbord abgetrennte Nebenfläche vorhanden ist, die mit Schotter befestigt ist, dann ist das immer ein Parkplatz?


    Nein. Genausowenig wie es immer ein Gehweg ist.
    Es gibt selten zwei Gehwege auf einer Straßenseite. Wenn es einen asphaltierten Gehweg gibt und eine Nebenfläche, die mit Schotter befestigt ist.würde ich zumindest in Betracht ziehen, dass es ein Seitenstreifen oder Parkstreifen ist. In so einem Fall wäre Zeichen 239 an der Fläche mit Schotter durchaus sinnvoll, um klarzustellen, dass beides ein Gehweg ist.

    Die Schilder bzgl. Halteverbot/Parkverbot habe ich in der Tat nicht gesehen.

  • Ich behaupte mal: Hohe Bordsteine zeigen grundsätzlich an, daß man mit dem Auto auf seiner Seite bleiben soll. In Ausnahmefällen wird er abgesenkt. Außerorts mag das anders sein.


    Vielleicht kommt dadurch auch die Verwirrung:
    In Köln ist diese Höhe ein absenkter Bordstein.


  • Hast du vielleicht die Verkehrszeichen zum Halten und Parken übersehen?? Wenn schon das Halten oder Parken am Fahrbahnrand erlaubt (!!) ist, kann nicht auch noch in zweiter Reihe parallel geparkt werden. Zweite-Reihe-Parken ist grudsätzlich nicht erlaubt. Übrigens: Wie sollen die Fahrzeuge vom Gehweg runterkommen, wenn am Fahrbahnrand alles vollgestellt ist ?(


    Kannst du diese Argumentation mal hierher übertragen?

  • Zum Seitenstreifen aus der VwV-StVO:

    "Zu Absatz 4 Satz 5
    5. Ein Seitenstreifen ist der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße. Er kann befestigt oder unbefestigt sein.

    III. Radfahrer haben das Recht, einen Seitenstreifen zu benutzen. Eine
    Benutzungspflicht besteht dagegen nicht. Sollen Seitenstreifen nach
    ihrer Zweckbestimmung auch der Benutzung durch Radfahrer dienen, ist auf
    eine zumutbare Beschaffenheit und einen zumutbaren Zustand zu achten."

    Demnach kann ein Seitenstreifen niemals zwischen Radweg und Gehweg liegen. Außerdem ergibt sich daraus, dass ein Seitenstreifen durchgängig befahrbahn sein müsste, also ohne Bäume, wenn Radfahrer diesen benutzen dürften.

  • Ich korrigiere mich: Halten in zweiter Reihe laut StVO erlaubt:
    "(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
    (3) Das Parken ist unzulässig
    1.vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
    2.wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
    [...]"

    Wenn also das Gehwegparken erlaubt ist, darf ggf. in zweiter Reihe gehalten werden.

  • So langsam falle ich ein wenig vom Glauben ab...

    Lese ich doch gerade den Kommentar von Gunnar Schupelius in der BZ über ein vermeintlich nötiges Tempolimit auf Radwegen(!). Das ist der nicht immer sachlich argumentierende Kommentator beim Berliner Äquivalent der MoPo, der nicht gerade durch seine Liebe zum Zweirad auffällig geworden ist. Natürlich kommt auch der übliche Schwachsinn von immer schneller fahrenden Radfahrern, Gehwegbenutzung und als Höhepunkt der ADAC als Interessenvertretung aller Verkehrsteilnehmer(!) vor. Also an sich nicht wirklich ernst zu nehmen.

    Aber dann der folgende Satz als Kurzfazit:
    "Wer schneller Radeln möchte, der weiche bitte auf die Straße aus."
    Hoffentlich überliest das die unverbesserliche, automobile Kernklientel mal nicht!

  • Hier mal ein Link zum Thema, was überhaupt zweite Reihe ist: *klickmich*

    ;)

    Zitat

    Fahrbahnrand ist grundsätzlich die Grenzlinie zwischen der Fahrbahn als dem Teil der Straße, der durch die Art seiner Bauweise für den fließenden Verkehr geeignet und bestimmt ist und den übrigen Straßenteilen. Diese Abgrenzung kann entweder optisch durch eine unterschiedliche Oberflächengestaltung oder körperlich durch ein unterschiedliches Höhenniveau, regelmäßig eine Bordsteinkante, markiert werden (Vergleiche BGH, 1951-12-20,III ZR 10/51, VRS 4, 178 (1952).

    Da hat man ja schwarz auf weiß, daß Radwege nicht für den fließenden Verkehr geeignet sind ;)

  • Aber dann der folgende Satz als Kurzfazit:
    "Wer schneller Radeln möchte, der weiche bitte auf die Straße aus."
    Hoffentlich überliest das die unverbesserliche, automobile Kernklientel mal nicht!

    Bleibt zu hoffen, dass - falls so eine Regelung eingeführt wird - nicht nur Radfahrer davon erfahren. Ansonsten ist das eine Überlegung, die ich auch schon längere Zeit hege. Die Verkehrsflächen sollten nicht nach Art des Antriebs aufgeteilt werden, sondern nach Geschwindigkeit. Wer nur leicht oberhalb des Fußgängertempos fährt, sollte grundsätzlich auch auf dem Gehweg fahren dürfen (auch ohne "Fahrrad frei" - dieses wird ohnehin meistens falsch verstanden - nämlich als Radwegs-Beschilderung). Falls ein aufgemalter Abschnitt für Radfahrer auf dem Hochbord vorhanden ist, darf etwas schneller gefahren werden - z.B. die angesprochenen 20 km/h bis max. 25 km/h. Alles was über 20 km/h (=Geschw. eines Leichtmofas das derzeit immer die Fahrbahn benutzen muss) hinaus geht: Entweder Fahrbahn oder - sofern vorhanden - Schutz-/Radfahrstreifen. Letztere sollten dann für alle Zweiräder ein Angebot sein, d.h. auch Mopedfahrer die mit ihren 45 km/h nicht so gern im dichten Verkehr mitschwimmen wollen, sollten dort fahren dürfen (einziges Problem könnten die Abgase sein, die dann das Radfahren unangenehmer machen… evtl. also noch die Zusatzregel, dass nur Zero-Emmission-Fahrzeuge - z.B. Elektroroller - dort fahren dürfen).

  • Bei erlaubten 50 km/h sollte im Verkehr mitschwimmen mit 45 km/h ja wohl kein Problem sein. Das geht auch mit 30 km/h auf dem Fahrrad.

    Naja… also so richtig angenehm finde ich es nicht, mit dem S-Pedelec @45 km/h auf einer einspurigen Richtungsfahrbahn zu fahren (in der Mitte die nicht überfahrbare Straßenbahntrasse) und eine Autokolonne im Nacken zu haben - rechts der leere Radfahrstreifen. Ich denke mal, den Mopedfahrern wird es ähnlich gehen. Mag sein, dass der Autoverkehr in anderen Städten aufgrund der überfüllten Fahrbahnen gar nicht erst diese Geschwindigkeit erreicht. Hier in Dresden jedenfalls schon.

    Wenn ich mit dem S-Pedelec unterwegs bin, meide ich deshalb Straßen, die mit Radfahrstreifen ausgestattet sind.

  • Erkennis des Tages in der WAZ: Fahrradhelme helfen nicht gegen umstürzende Bäume.

    Zitat

    Dort erliegt
    er aber wenig später seinen schweren Kopfverletzungen - und das obwohl
    er zum Zeitpunkt des Unglücks vorbildlich einen Helm getragen hatte.


    Von dem Hinweis auf den Helm mal abgesehen ist das aber natürlich extrem tragisch, dass
    der Baum in dem Moment umknickt, in dem der Radfahre dran vorbeifährt.