• Die Nummer geht sicher auch andersherum. Ich beschwere mich mal über Kfz in Fahrradstraßen (in München ist quasi jede Fahrradstraße für Kfz frei) und verlange eine Sperrung für Kfz. Auch wenn es bislang dort keine Unfallhäufigkeit mit Kfz gibt. Aber genug gefährliche Situationen.

    Ach, ne, geht natürlich nicht. Fahrräder sind schließlich kein richtiger Verkehr.

  • Wie sollte denn ein "Unfall" in einer Fahrradstraße aussehen?

    Kraftfahrzeuge überholen Radfahrer dort nicht, weil sie sowieso nicht viel schneller fahren dürfen und weil sie es nicht können, da die Radfahrer (dort erlaubterweise) nebeneinander fahren.
    In einer Fahrradstraße gibt es keine Radwege, sodass Radfahrer immer vor oder hinter dem/den Kfz sind und im Sichtfeld der Fahrer, somit sind auch Abbiegeunfälle ausgeschlossen.
    Außerdem müssen sich Kfz-Führer in Fahrradstraßen der Geschwindigkeit und dem Fahrverhalten der Radfahrer anpassen. Nach dem Vertrauensprinzip ist davon auszugehen, dass sie es auch tun.

    Somit ist ein Unfall zwischen einem Kfz und einem Radfahrer in einer Fahrradstraße völlig unmöglich.
    Da es dort keine Unfallwahrscheinlichkeit gibt, ist auch von keiner Gefährdung (oder "gefährlichen Situation") zwischen Kfz- und Fahrradfahrern auszugehen.

    Ist es jetzt für dich klarer geworden, Malte?

  • Bitte! Komm uns mal in Hamburg besuchen und wir zeigen dir, dass die Realität von deiner Vorstellung erheblich abweicht. Die Autofahrer fahren hier in der Fahrradstraße schneller als 30km/h und überholen regelwidrig. Es wird teils auch noch gehupt etc.
    In Fahrradstraßen sollte es keine bzw. kaum Unfälle zwischen KFZ und Radfahrern geben, aber dazu müssen solche Straßen richtig geplant/gebaut werden und die Autofahrer müssen sich an die Regeln halten, die viele von ihnen vermutlich gar nicht kennen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wie sollte denn ein "Unfall" in einer Fahrradstraße aussehen?

    So gehts aber auch:
    "Ein verletzter Fußgänger und ein verletzter Fahrradfahrer sind die Folgen eines Zusammenstoßes am Donnerstag, gegen 16.20 Uhr, auf der Heilbronner Badstraße. Ein 63-Jähriger wollte zu Fuß die Fahrradstraße von links nach rechts überqueren und wurde dabei von einem in Richtung Götzenturmbrücke fahrenden 41-jährigen Radfahrer erfasst. Bei dem Zusammenprall stürzten beide Beteiligten zu Boden und zogen sich leichte Verletzungen zu."

  • Forumteilnehmer:
    Was ist das bitte für eine "Fahrradstraße"?! Das sieht nach einer eindeutigen Fehlplanung aus.
    Fahrradstraßen sind dort anzulegen bzw. anzuordnen, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder voraussichtlich in naher Zukunft sein wird.
    Das Bild zeigt eine Straße mit hohem Verkehrsaufkommen an Fußgängern und parkenden Kfz, außerdem sehe ich Straßenbahnschienen, was auf eine Straßenbahnlinie dort hindeutet.

    Ich zähle mal, nur im Vordergrund des Bildes (der Hintergrund mit der Ampel scheint mir keine Fahrradstraße zu sein), nach:
    Fahrradfahrer: 5
    Fußgänger: 8
    Pkw (parkend): 8
    abgestelltes Fahrrad: 1 (rechts im Bild beim roten Auto)

    Das bestätigt meinen Eindruck, dass die Straße als "Fahrradstraße" völlig ungeeignet ist.
    Vorherrschend sind dort nämlich nicht die Radfahrer, sondern Fußgänger und Pkw.
    Daher sehe ich zwei sinnvolle Alternativen zur Fahrradstraße, je nach Absicht und Willen:
    1. Umbau zum Parkplatz, Anfang und Ende der Straße werden zu Ein- und Ausfahrt(en)
    Viel Durchgangsverkehr ist dort ja nicht, das was ist, wird und kann bleiben. Aufgrunddessen, dass es dann ein "Parkplatz" ist, wird dort voraussichtlich vorsichtiger gefahren werden.
    Wird der Parkplatz bewirtschaftet, so sollte es keine Schranke geben, um eine einfache und hemmschwellenfreie Durchfahrt für Fahrradfahrer zu erhalten.
    2. Umbau zur Fußgänger-Zone, ggfs. mit "Radfahrer frei"

    An Unfälle mit dem ruhenden Verkehr hatte ich in der Tat nicht gedacht.


    Gerhart:
    Fahrradstraßen gibt es auch in Münster, und dort klappt es, und zwar genau so, wie ich es beschrieben habe.
    Wenn es in Hamburg und München nicht so gut klappt, liegt dort irgendetwas im Argen.
    @timovic schreibt, es sei fast jede Fahrradstraße dort für den Kfz-Verkehr freigegeben. Das ist in Münster zwar auch so, halte ich aber dennoch für einen großen Fehler. Allerdings kenne ich in Münster auch eine Fahrradstraße, die nur für "land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei"gegeben ist, und das auch nur stadtauswärts. Von der anderen Seite (also in Richtung Stadt) dürfen ausnahmslos nur Fahrradfahrer einfahren. (Wer mal nachschauen will, auf der Karte oder in echt: es handelt sich um die Schmeddingstraße zwischen Roxeler Straße und Josef-Pieper-Straße)
    Aber auch auf für Kfz freigegebenen Fahrradstraßen klappt das Miteinander in Münster ganz gut.
    Es gibt im Straßenverkehr das Vertrauensprinzip, das besagt, dass man sich darauf verlassen kann, dass andere Verkehrsteilnehmer die Regeln einhalten. Damit, dass in Fahrradstraßen schneller als die maximal zulässigen 30 km/h gefahren wird, müssen Fahrradfahrer daher nicht rechnen und davon ist auch nicht auszugehen. Das trifft auf Überholvorgänge ebenso zu.

    Natürlich kommt es im Straßenverkehr immer wieder mal vor, dass manche Verkehrsteilnehmer die Regeln missachten.
    Dabei sollte es sich jedoch im Allgemeinen um Ausnahmefälle handeln.
    Bei häufigen Regelübertritten an bestimmten Stellen oder Straßenabschnitten muss etwas getan und dagegen vorgegangen werden, und dafür sehe ich zwei Möglichkeiten:
    A. häufigere und stärkere Sanktionierung der Regelübertreter (ggf. Anhebung der Höhe der entsprechenden Buß- und Verwarngelder), stärkere Überwachung der Regeleinhaltung
    B. die Stelle oder Strecke umplanen


    MLR
    P.S. @Forumteilnehmer: Ich meine dein erstes Beispiel.

  • So gehts aber auch:
    "Ein verletzter Fußgänger und ein verletzter Fahrradfahrer sind die Folgen eines Zusammenstoßes am Donnerstag, gegen 16.20 Uhr, auf der Heilbronner Badstraße. Ein 63-Jähriger wollte zu Fuß die Fahrradstraße von links nach rechts überqueren und wurde dabei von einem in Richtung Götzenturmbrücke fahrenden 41-jährigen Radfahrer erfasst. Bei dem Zusammenprall stürzten beide Beteiligten zu Boden und zogen sich leichte Verletzungen zu."


    Es ging um das Verhältnis zwischen Kfz und Fahrradfahrern! Fußgänger sind keine Kfz, daher zählt dieses Beispiel nicht.

    Ich habe unter meinem Beitrag ein P.S. an dich ergänzt, auf dem Bild vom ersten Beispiel sind Straßenbahnschienen:
    dieses Bild hier, dem Artikel nach also auf dem Harvestehuder Weg in Hamburg.

  • Kraftfahrzeuge überholen Radfahrer dort nicht, weil sie sowieso nicht viel schneller fahren dürfen und weil sie es nicht können, da die Radfahrer (dort erlaubterweise) nebeneinander fahren.

    Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. So einfach kann die Welt sein!

    In einer Fahrradstraße gibt es keine Radwege, sodass Radfahrer immer vor oder hinter dem/den Kfz sind und im Sichtfeld der Fahrer, somit sind auch Abbiegeunfälle ausgeschlossen.

    Fällt eigentlich irgendwem auf, dass MLR den Zusammenhang zwischen Fahrbahn-/Radwegnutzung und Abbiegeunfall bisher geleugnet hat?

    Außerdem müssen sich Kfz-Führer in Fahrradstraßen der Geschwindigkeit und dem Fahrverhalten der Radfahrer anpassen. Nach dem Vertrauensprinzip ist davon auszugehen, dass sie es auch tun.

    :thumbup: You made my day!

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Fällt eigentlich irgendwem auf, dass MLR den Zusammenhang zwischen Fahrbahn-/Radwegnutzung und Abbiegeunfall bisher geleugnet hat?


    Diesen Zusammenhang habe ich nie geleugnet, lesen sollte gelernt sein.
    Ja, ich habe erwähnt, dass Radwege sicher sind. Davon habe ich aber aufgrund der Abbiegeschwierigkeiten und -unfälle Stellen wie Grundstückszufahrten, Einmündungen und Kreuzungen ausdrücklich ausgenommen.

    Ich warne Sie: Noch so eine unzutreffende Behauptung Ihrerseits und es kann juristische Konsequenzen haben!
    (Falls Sie fragen weshalb: Rufmord, Unterstellung, Beleidigung)

  • Hallo @Forumsteilnehmer


    Die Ankündigung an @Spkr erfolgte, damit falls ich Konsequenzen gegen ihn ergreife, er davon nicht völlig überrascht ist.
    Sicher wäre das auch per PN gegangen, es soll aber auch für andere deutlich werden, dass ich auf Dauer nicht so mit mir umspringen lasse.
    Wenn man hier einfach ordentlich miteinander schreibt, so wie Sie das übrigens tun, ist alles in Ordnung - man ist nicht immer einer Meinung, aber wäre man das, dann wäre ein Forum wie dieses völlig unnütz.

    Wenn aber dann jemand wie @Spkr hier anfängt, sich persönlich gegen mich zu wenden, sehe ich eine Gefährdung gegeben und einen enormen Eingriff in meine Rechte.
    Schließlich kann es dabei Folgen für künftige Bewerbungen um Arbeitsplätze haben. Identitäten im Internet lassen sich leicht feststellen und zurückverfolgen, Beteiligungen an verschiedenen Foren miteinander in Verbindung bringen und Ähnliches.
    Noch ist es zwar nicht all zu schlimm, aber ich möchte mich lieber von vornherein zu meinem persönlichen Schutz wehren und einem Shitstorm vorbeugen, bevor etwas geschrieben steht, das sich dann nicht mehr löschen lässt und somit wie "in Stein gemeißelt" ist. Denn wem der Arbeitgeber bei Bewerbungen glaubt (also @Spkr oder mir), hängt häufig vermutlich von der Laune ab.


    Grüße, MLR