Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2026 (ERA 26)

  • Ich mach hier schonmal einen neuen Thread auf, das Thema wird demnächst aktuell:

    Die neue Fassung der ERA soll auf dem "Deutschen Straßen- und Verkehrskongress 2026" vorgestellt werden, welche vom 14. - 16. Oktober in Wiesbaden stattfindet.
    Konkret ist im Programmheft am Donnerstag 14:00 unter "Neue Entwurfsregelwerke" der Punkt "Neue Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 26)" zu finden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Solange es Empfehlungen sind, die man unterschreiten kann, ist das Zeitverschwendung, neue Empfehlungen zu veröffentlichen.

    Bei Autobahnen sind es nicht nur Empfehlungen, sondern Richtlinien.

  • und da sie damit als Handreichung für die Richter dienen. So hat der Klagewillige etwas, woran er sich abarbeiten kann. Hauptsache, er kommt nicht auf die Idee, die Benutzungspflicht generell infrage zu stellen.

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.

  • Ich mach hier schonmal einen neuen Thread auf, das Thema wird demnächst aktuell:

    Die neue Fassung der ERA soll auf dem "Deutschen Straßen- und Verkehrskongress 2026" vorgestellt werden, welche vom 14. - 16. Oktober in Wiesbaden stattfindet.
    Konkret ist im Programmheft am Donnerstag 14:00 unter "Neue Entwurfsregelwerke" der Punkt "Neue Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 26)" zu finden.

    Ich war nicht da - aber "die" neue ERA wurde da zumindest nicht vorgestellt im Sinne von "ab jetzt verfügbar"


    Der Entwurf der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) soll ab 2025 in die Gremienabstimmung gehen. Mit einer Veröffentlichung kann ab 2026 gerechnet werden.

    Das steht auf der Homepage der FGSV. :(

    Vermutlich wurde vorgestellt, was in der neuen ERA großartig anderes geplant ist und dass man jetzt auf der Zielgeraden ist und fast nur noch redaktionelle Überarbeitung durchführt etc.

  • Und weil ich so neugierig bin, hab ich mal etwas intensiver gesucht und eine Entwurfsfassung von Ende 2025(!) gefunden.

    Der Unterschied zur dann hoffentlich bald publizierten Fassung wird mehr als nur redaktioneller Art sein - aber auch die Entwurfsfassung nicht umfangreich verändert sehen.

    Ich würde die ERAneu mal umbenennen in "Empfehlungen zur Anlage von Radwegzeugs" und den Inhalt im Folgenden so zusammenfassen:

    • (stärkere) Verknüpfung von Netzbedeutung eines Radweges und dessen Ausbaustandard
    • deutlich stärkere Empfehlung der Trennung Fuß- und Radverkehr, die auch an unterschiedlichen Stellen der ERA themenspezifisch wiederholt wird
    • Futter für die "gefühlte Sicherheit!"-Rufer, da die Subjektive Sicherheit als ein wesentliches Entwurfsziel bei der Planung herausgearbeitet ist.
      (und dazu zählen dann natürlich: bauliche Trennung zum Kfz-Verkehr bzw. geringe Kfz-Verkehrsstärke wenn Mischverkehr und 'kein unangemessenes Überholverhalten oder Drängeln')
      gibt sogar PBLs in der ERA || ach halt 'Radwege mit Trennelementen auf Fahrbahnniveau' die dann aber (hahahaha) keine Radfahrstreifen sind, sondern Radwege auf Fahrbahnniveau :S
    • weniger "wilde" Entscheidungsfreiheit der StVB, mehr wenn-dann-sonst-Führung durch den Dschunge der Optionen von Radverkehrsführung
    • Formulierung zu Bestandsradwegen (Prüfung, Behebung von Mängeln oder sonst Rückbau / verhinderung der Nutzung)

    So ganz grundsätzlich würde ich sagen, dass die ERA tendenziell als Entscheidungsgrundlage dienen möchte, die Geschwindigkeit innerorts zu reduzieren, Parkstreifen zurückzubauen. Es wird aber klar kommuniziert, dass Mischverkehr nur unter ganz, ganz, ganz eng begrenzten Szenarien eine "gute" Fürhungsform sein kann. Die Anwendung der ERA in einer gebauten Stadt wird noch teurer und umständlicher

    ... so, und ich bin gerade erst zu 1/3 durch =O

  • ach, die Frage muss kommen:

    "was ist mit der berühmten Grafik 'Bild 7 - Belastungsbereiche zur Vorauswahl von Radverkehrsführungen'?"

    die ist raus. stattdessen gibt's jetzt eine Kreuztabelle, die keine "Zonen" mehr hat.

    nur (unter anderem)

    RSVRadvorrangrouteBasisstandard
    Mischverkehr mit Kfz bei Tempo 50nicht geeignetnicht geeignetmöglich
    Mischverkehr mit Kfz bei Tempo 30nicht geeignetnicht geeignetmöglich*

    * subjektiv sicher