Woche 37 vom 07. bis 13. September 2026

  • In der von Demokratie geplagten Schweiz gehts auch nicht besser. Damit die lieben Radfahrer nicht hier rüber fahren müssen und nach Westen der Luzernstraße folgen, soll nördlich an der Bahn ein neues separates Wegelchen gebaut (Luterbach) werden, mit Brücke, 4 Millionen CHF, mit Rodung, Fledermäusen, allem pipapo.

    Begründung: „Der Stresspegel für Velofahrende auf diesem Abschnitt – insbesondere im Verkehrsknotenpunkt Chrüzplatz – wird durch den Fachbereich Langsamverkehr des Kantons Solothurn als sehr hoch eingeschätzt.“, mit Chrüzplatz = Kreutzplatz. Nicht nur Streß, auch nicht hoher Streß, sondern das Maximum.

    Kann sich irgendwer denken, wie da wohl Streß entstehen könnte? Oder liegt das an der im Schweizer evolutionär angelegten Langsamkeit? Ja, Thomas, ich weiß: Hetzjagd durch den Hintermann, dafür ist der Schweizer eben nicht gemacht. Oder sollte der Streß etwa durch nur teilweise Beblauung entstehen…

    Wo immer man hinsieht, betreutes Radfahren, betreute Teilnahme am Straßenverkehr. Teleporter überall und jetzt!

    Die Moral von der Geschicht': Spiel' nach den Regeln des Gegners nicht.

  • Wieder so ein "Überholunfall" trotz/wegen Radweg. Dabei hatten sie doch extra so eine hübsche Wartefläche an die Fahrbahn geflickt.

    POL-NI: Warpe - Zusammenstoß beim Überholen: 75-jähriger Radfahrer erleidet schwere Verletzungen
    Warpe (ots) - (KEM) Am Sonntagabend, den 13.09.2026, kam es auf der Kreisstraße in Warpe zu einem schweren Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem…
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  • die Aufstellfläche hat der Radfahrer aber doch nach Pressemitteilung nicht genutzt? sondern ist links abgebogen. In diesem Fall auf einen linksseitigen Radweg, hätt aber auch ein Feldweg sein können, der im rechten Winkel von der Straße wegführt.

    Aber gut, in diesem Fall war es nunmal ein linkseitiger Radweg, den der Radfahrer auch noch benutzen musste. Aber hat bestimmt nicht die Hand rausgehalten :rolleyes:

  • 1: Er wechselt nicht Fahrstreifen. Er biegt aber auch nicht ab. Queren tut er ebenfalls nicht, denn er will ja einfach nur weiter der Straße folgen. Was also ist das für ein Vorgang? Wer Querung behauptet, muß darlegen, warum dieselbe Tätigkeit unter anderen Umständen „indirekt links abbiegen“ heißt. Auch wäre die Frage, für wen diese ranpappte Fläche sein soll, ergo, ob sie nicht Teil der Fahrbahn ist, zum rechts am Wartenden vorbei fahren.

    2: Das da Links ist ein Gehweg, auch dem 240er wohnt nicht die Macht des Umgestaltens inne.

    Is übrigens Tempo 50, die werden schon wissen, warum.

    Die Moral von der Geschicht': Spiel' nach den Regeln des Gegners nicht.

  • Ergo sollte man die zuständige Straßenverkehrsbehörde fragen, auch ob es da nicht eine tatbestandliche Voraussetzung braucht, deren Existenz sie doch bitte für diesen Fall darlegen möge. Falls nein, braucht es immer noch eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Und übrigens insbesondere auch eine sichere Querungshilfe.

  • Braucht man nicht, ist unbegründet. 75 Meter weiter ist eine Einmündung, viel weniger unsicher, um aus dem Ghetto rauszukommen wie auch rein, ganz ohne jede Maßnahme. Daher ist auch das hier ein Fall für den Staatsanwalt.

    Die Moral von der Geschicht': Spiel' nach den Regeln des Gegners nicht.