Woche 8 vom 16. bis 22. Februar 2026

  • Sachlicher Fehler in der Berichterstattung (und auch im Urteil?): der Grenzwert an der Landshuter Allee wude nicht nur einmalig, sondern in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eingehalten.

    Die Angaben über die Folgen von Stickoxid in der Atemluft im Artikel klingen außerdem so, als hätte der Redakteur einfach die maßlos übertriebenen Aussage zur Toxizität von niedrigen Dosen NO2 aus dem Plädoyer der Klageführer 1:1 übernommen.

  • Warum hatte die Stadt München eigentlich die Tempo-30-Begrenzung auf der Landshuter Allee zurückgenommen?

    Standen die Autolobbyisten in den Startlöchern, um die Stadt gerichtlich dazu zu zwingen, die Tempo-30-Regelung zurückzunehmen? Und standen die Chancen dafür so gut, dass befürchtet werden musste, dass die Stadt keine Chance gehabt hätte, an der Tempo-30-Regelung festzuhalten?

    Dass jetzt ein Gericht geurteilt hat, es sei rechtens, an der Tempo-30-Regelung festzuhalten, verschärft den Verdacht, dass München von "Bleifuß-Rittern" regiert wird.

  • Dass jetzt ein Gericht geurteilt hat, es sei rechtens, an der Tempo-30-Regelung festzuhalten, verschärft den Verdacht, dass München von "Bleifuß-Rittern" regiert wird.

    Die Landshuter Allee ist an der fraglichen Stelle eine kreuzungsfrei ausgebaute Kraftfahrstraße. Da müsste man eher 50 gegen eine Erhöhung auf 70 abwägen.

  • Auf der Landshuter Allee ist dank Verkehrsaufkommen im Berufsverkehr Tempo 30 der Traum vieler im Stop & Go Stehender.

    Was für ein Schild da hängt, ist 4-5 Stunden am Tag völlig belanglos. Daher kommen auch die Werte bei den Messungen.