Woche 02 vom 05.01.2026 bis 11.01.2026

  • ACK. Und weil sich heute in der Rückschau herausgestellt hat, dass das Limit eigentlich unnötig war und ist, wird die Anordnung jetzt vollkommen rechtskonform wieder aufgehoben.

    Trotzdem gibt es gute Gründe solche Begleiterscheinungen wie weniger Lärm oder geringere Unfallgefahr in einem Zeitungsbericht zu thematisieren. Tempo 30 ist dazu geeignet die Unfallgefahr und den Lärm zu reduzieren. Und sowas gehört erwähnt in dem ursprünglich verlinkten Zeitungsartikel.

  • Trotzdem gibt es gute Gründe solche Begleiterscheinungen wie weniger Lärm oder geringere Unfallgefahr in einem Zeitungsbericht zu thematisieren. Tempo 30 ist dazu geeignet die Unfallgefahr und den Lärm zu reduzieren. Und sowas gehört erwähnt in dem ursprünglich verlinkten Zeitungsartikel.

    An dieser Stelle ist das aber so eine Sache, auch wenn die Straße fast schon autobahnähnlich eine Schneise durch Wohngebiete ist.

    Gestern habe ich in der U-Bahn gelesen, dass die DUH gegen die Aufhebung von T30 klagen will. Könnte spannend werden. Dazu brauchen sie ja jemanden, der davon "betroffen" ist und zunächst einen entsprechenden Antrag stellt. Gut, den werden sie finden. Aber das wird dann eine Verpflichtungsklage, und ich bin gespannt, wie sie den Nachweis führen wollen, dass die (Wieder-)Einführung des Tempolimits die einzige und mildeste Maßnahme darstellt und dazu das Ermessen in dieser Sache auf null reduziert ist.