Kriegsdienstverweigerung besser jetzt oder später oder Dienst bei der Bundeswehr?

  • Aushang der Evangelischen Jugend Linden-Limmer an der Betlehemkirche in Hannover-Linden, Dezember 2025:

    "Wenn du als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden willst, musst du dich mustern lassen. Erst dann wird dein KDV-Antrag bearbeitet. Das ist gesetzlich in §2 (6) des Kriegsdienstverweigerungsgesetz verankert – ohne Musterung wird dein KDV-Antrag abgelehnt. Das gilt für alle, auch ältere Jahrgänge, die jetzt verweigern wollen. Gerade sind die Anerkennungschancen hoch. Falls du mit dem KDV-Antrag noch warten willst, gibt es das Risiko, dass bei Ausrufung des Spannungs- oder Verteidigungsfalles, dein KDV-Antrag die aufschiebende Wirkung verliert, die Anerkennungschancen schwinden und du zu einem Dienst in die Bundeswehr einberufen werden kannst."

    Quelle: https://kdv.dfg-vk.de/nicht-gemustert/

    Man kommt an diese Stelle mit dem zitierten Text auf der Internetseite der DFG-VK https://dfg-vk.de/

    (Deutsche Friedensgesellschaft, gegründet 1892 - Verband der Kriegsdienstverweigerer, gegründet 1958, Zusammenschluss 1974)

    Unter der Überschrift "Verweigere den neuen Wehrdienst! So geht's!" kann man sich je nach persönlicher aktueller Lage weiterklicken.

    "Wir empfehlen allen jungen Menschen, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, schon jetzt den von der Bundesregierung geplanten Wehrdienst zu verweigern und die Musterung vorab auf sich zu nehmen – denn ab 2027 sollen diese Jahrgänge sowieso zwangsgemustert werden. Alle davor geborenen sollten sich die Verweigerung ernsthaft überlegen (siehe vorheriger Absatz)."

    Klickt man zum Beispiel an der entsprechenden Stelle bei der Frage "Mein Geschlechtseintrag im Personalausweis ist männlich" den Button "Nein" an, dann kommt die Info:

    "Da laut Grundgesetz-Artikel 12a (1) aktuell nur Männer zum Kriegsdienst herangezogen werden können, ist eine Kriegsdienstverweigerung von Menschen anderen Geschlechts nicht möglich (und auch nicht nötig)."

    Wer von der Zwangsmusterung betroffen ist, als Erstes sind das die 2008 geborenen männlichen Jugendlichen, könnte sich überlegen: "Ich warte erst mal ab, ob ich nicht ausgemustert werde, denn wenn ich ausgemustert werde, dann ist der Drops eh gelutscht."

    Die DFG-VK dagegen empfiehlt, den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung schon jetzt zu stellen. Der Antrag wird allerdings erst nach der Musterung bearbeitet. Auf der Internetseite der DFG-VK wird nichts dazu ausgesagt, ob das Stellen des Antrags dazu führt, dass dadurch die Musterung schneller erfolgt, als wenn man erst mal keinen Antrag stellt. Viele werden sich auch fragen, ob möglicherweise die Tatsache, dass jemand den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt hat, dazu führen könnte, dass die Musterungs-Stelle zu einem anderen Ergebnis kommt, als wenn vor der Musterung kein Antrag gestellt worden wäre. Das würde allerdings bedeuten, dass die Musterungsstelle weiß, ob ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt wurde oder nicht.

    3 Mal editiert, zuletzt von Ullie (21. Dezember 2025 um 14:40) aus folgendem Grund: Foto zugefügt, Beschriftung zum Foto verbessert

  • Zumindest früher war es egal ob verweigert oder BW, wenn ausgemustert, dann ausgemustert.

    Gerüchteweise war die Wahrscheinlichkeit größer nicht ausgemustert zu werden, wenn schon vorher bekannt. Deswegen haben die meisten, die ich kenne, erst nach dem Ergebnis der Musterung verweigert.

    Kann man auch jederzeit, also selbst wenn man schon im BW-Dienst ist.

    Verweigert heißt übrigens nicht, dass man im Fall des Falles zu Hause sitzt und urlaubt, sondern durchaus im Sanitätsdienst etc eingesetzt werden kann.

  • Verweigert heißt übrigens nicht, dass man im Fall des Falles zu Hause sitzt und urlaubt, sondern durchaus im Sanitätsdienst etc eingesetzt werden kann.

    Aus meiner Erinnerung war es so, dass Kriegsdienstverweigerer als Ersatzleistung für die Ausbildung zum Reservisten, den sogenannten Zivildienst machen mussten. Zum Glück kam es bislang in der Bundesrepublik Deutschland noch nie zu einer Situation, in der junge Menschen im Kriegsfall zu einem Zwangsdienst verpflichtet wurden. (Ich nehme an, das meinst du mit "im Fall des Falles"?)

    Den Zivildienst habe ich so in Erinnerung, dass man sich selbst um eine Stelle kümmern konnte, die den eigenen Neigungen entsprach. Wer zum Beispiel Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung hatte, der hatte sich eine sogenannte "Beschützende Werkstatt" gesucht, in der man Zivildienst machen konnte und hat dort Menschen mit Behinderungen betreut. Anleitungshilfe bei der Arbeit, Pausen-Freizeitgestaltung, Hilfe beim Toilettengang, Essen usw. Es gab auch Möglichkeiten, als Fahrer für Behinderten-Transporte zu arbeiten, kann ich mich erinnern.

    Der Zivildienst dauerte etwas länger als der Wehrdienst. Der Zivildienst wurde nicht unbedingt nur aus Gewissensgründen gewählt. Ein Vorteil war zum Beispiel, bessere Möglichkeiten in Heimatnähe eine Stelle zu finden, sodass man zu Hause wohnen bleiben konnte. Für viele war aber auch ein wichtiger Grund, dass sie sich so davor geschützt haben, alkoholkrank zu werden, denn die Unterbringung in Kasernen förderte vielerorts die Alkoholabhängigkeit.

    Gerüchteweise war die Wahrscheinlichkeit größer nicht ausgemustert zu werden, wenn schon vorher bekannt. Deswegen haben die meisten, die ich kenne, erst nach dem Ergebnis der Musterung verweigert.

    So habe ich es auch in Erinnerung.

    Kann man auch jederzeit, also selbst wenn man schon im BW-Dienst ist.

    Nach meiner Erinnerung war es so, dass in so einem Fall die Gewissensprüfung in einer deutlich schärferen Variante durchgeführt wurde. Es war deutlich aufwendiger, dann Gewissensgründe für eine Kriegsdienstverweigerung geltend zu machen, wenn man bereits den Wehrdienst begonnen hatte.