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  • Ich bin neugierig, welche Parteien sich für den Einsatz von Scancars in ihren Wahlprogrammen aussprechen werden.

    Keine. Warum auch?

    Entweder, die Teile sind kostentechnisch effizienter als Mitarbeiter rumschicken. Dann ist deren Anschaffung eine logische Folge haushalterischer Zwangslage.

    Oder aber die ScanCars sind nicht effizienter, dann werden sie sachlogisch auch nicht angeschafft werden (dürfen).

  • Du unterschätzt das Diskussionspotenzial.

    Eine der häufigsten Begründungen für behördliches Nichthandeln bei der Parkraumkontrolle ist fehlendes Personal. Das vorhandene Personal kann mit Scancars seine Arbeit effizienter gestalten.

    Die mangelnde Bereitschaft von Seiten verschiedener politischer Parteien, sich für den Einsatz von Scancars einzusetzen, hat den Hintergrund, dass mit ihrem Einsatz auf ein zentrales Problem des MIV hingewiesen wird: Die sogenannten "Fahrzeuge" sind vor allem "Stehzeuge", für die es im öffentlichen Straßenraum nicht genug Platz gibt.

    Nach meiner Beobachtung wird das Falschparken an vielen Stellen behördlich geduldet. Scancars im Wahlprogramm birgt die Gefahr, dass Autofahrer*innen, die bisher ordnungswidrig parkten und sich darauf verlassen haben, dass die Verkehrsbehörden großzügig darüber hinwegsahen, dann häufiger zu Kasse gebeten werden und mit den üblichen Floskeln reagieren, z. B. "freies Parken für freie Bürger" oder "der Autofahrer ist die Melkkuh der Nation". Leider haben solche Kampagnen schon häufiger notwendige Korrekturen der Verkehrsinfrastruktur verhindert. Und einige Parteien haben daraus den Schluss gezogen, solch ein "heißes Eisen" wie Verbesserungen bei der Parkraumüberwachung erst gar nicht anzupacken.

  • Denke so etwas wird in der Regel eher über die Verwaltung angeschupst, und dann im Gemeinderat beschlossen.

    Das irgendeine Partei, vielleicht mit Außnahme von "Die Partei", mit der Forderung nach automatisierter Parkraumüberwachung in den Wahlkampf zieht, soweit sind wir hier noch lange nicht.

    Automatisierte Gesichtserkennung, beobachten und drangsalieren von Bevölkerungsgruppen nach optischen Merkmalen, Einreiseverbot nach Staatsangehörigkeit oder Religion etc. das hat eine gewisse Tradition in diesem Land, damit kann man beim Wähler punkten.

    Aber bei Nummernschildern .....

  • Diese Neuerung im StVG § 63g Datenverarbeitung zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs kann man hier nachlesen:

    Artikel 1 5. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Fünftes Gesetz zur Änderung des

    "(3) Die zuständigen Behörden dürfen im Rahmen einer stichprobenartigen Überwachung des ruhenden Verkehrs zur automatisierten Ermittlung von Fahrzeugen, die unzulässig an einem Ort oder in einer Weise halten oder parken, die unabhängig von einer Parkberechtigung regelwidrig ist, Videokontrolle einsetzen. Ergibt die Videokontrolle hinreichend sicher einen Verstoß nach Satz 1, so dürfen folgende Daten zum Zweck der Verfolgung entsprechender Verkehrsordnungswidrigkeiten automatisiert verarbeitet werden:

    1.
    Bilder des Fahrzeugs, seines amtlichen Kennzeichens und seiner unmittelbaren Umgebung, sofern bei Erstellung der Aufnahmen alle anderen personenbezogenen Daten, insbesondere erkennbare Personen und weitere amtliche Kennzeichen, nach dem Stand der Technik automatisiert unkenntlich gemacht werden,

    2.
    der Standort des Fahrzeugs,

    3.
    das Datum und die Uhrzeit der Kontrolle."

    Die Änderungen wurden am 12.5.26 vom Bundestag beschlossen und haben es in sich. Videokontrolle bei der Parkraumüberwachung war bisher nur auf Supermarktparkplätzen u. ä. möglich. Jetzt ist es möglich auch Parkplätze im Öffentlichen Straßenraum automatisiert zu überwachen.