Beispiele für den Einsatz des Verkehrszeichens Zeichen 254 Verbot für Radverkehr

  • Würde man den Schildermast allerdings so aufstellen, dann wäre das ein Fahrrad-Fahrverbot auf der Fahrbahn. Auf dem Fußweg allerdings auch, weil man da ja sowieso nicht mit dem Fahrrad fahren darf:

    ...und weil das [Zeichen 254] ohnehin für die gesamte Straße gilt. Aber das sagten wir Ihnen ja bereits.

    Ich finde es erstaunlich, wie Sie immer versuchen, jegliches Argument ins Leere laufen zu lassen, indem Sie Ihren Standpunkt einfach immer nur wiederholen, ohne auf andere Argumente nur im Geringsten einzugehen.

  • Wo ist denn dieser Tunnel? Man könnte den nämlich auch als eigenständige Straße betrachten. Dann kann man das [Zeichen 254] natürlich an den Rand stellen, weil es die gesamte neue Straße, die dort beginnt und dann sogleich im Tunnel verschwindet, für den Radverkehr sperrt.

    Merke: Nicht alles , was hinkt, ist auch ein Vergleich!

    Dieser Tunnel ist es nicht in Ihrem Beispiel, aber da kann man das Stück links schon als eigenständige Straße betrachten.

    https://maps.app.goo.gl/R92ztzXJzmyb6dSh9

    Guter Vorschlag, aber für mein Foto hatte ich das Motiv sehr stark herangezoomt.

    Hier ist die streetview-Aufnahme von der Verkehrssituation:

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    Die Eindeutigkeit ist auch dann gegeben, wenn keine Mast mit Ausleger verwendet wird für Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr[Zeichen 254].

    Ich frage mich allerdings gerade, was denn nun die Fußgänger davon abhält in den Tunnel zu gehen. Zumal da im Tunnel ja durchaus so etwas Fußweg-artiges erkennbar ist. Siehe Streetview-Aufnahme der Tunneleinfahrt:

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  • Eindeutig erkennbar: Fahrradfahren...

    ...verboten!

    Was haben Sie eigentlich gegen diesen Vorschlag einzuwenden?

    Die Frage meine ich ernst und ich hätte wirklich gerne eine Antwort von Ihnen, warum Sie es besser finden, einen Gehweg durch ein [Zeichen 254] zum Radfahren zu sperren (mal abgesehen davon, dass diese Sperrung eben nicht nur für den Gehweg gilt, wie Sie immer wieder behaupten), anstatt durch ein [Zeichen 239]?

    Wollen Sie dort nicht auf der Fahrbahn reiten, oder worum geht es Ihnen?

  • Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Fußweg nicht mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr [Zeichen 254] , ausgeschildert werden darf. Allerdings ist zu beachten, dass die Beschilderung so angebracht ist, dass sie sich ganz eindeutig auf den Fußweg bezieht!

    Doch, das bedeutet es. Es sei denn, man möchte die gesamte Straße für den Radverkehr sperren. Eine Begrenzung der Bedeutung nur auf den Gehweg ist eben ausgeschlossen, wie nun mehrfach erklärt und belegt. Den §7 der StVO habe ich oben verlinkt. Lesen Sie selbst, was ein Fahrstreifen ist. Und nur diese kann man einzeln sperren. Ansonsten nur die gesamte Straße.

    Und nun ist es auch oft genug wiederholt. Ich klinke mich aus.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Fußweg nicht mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr [Zeichen 254], ausgeschildert werden darf. Allerdings ist zu beachten, dass die Beschilderung so angebracht ist, dass sie sich ganz eindeutig auf den Fußweg bezieht!

    Warum sollte man überhaupt [Zeichen 254] auf einem Gehweg aufstellen?
    Wie Sie paar Zeilen weiter unten richtig bemerkt haben, ist es sowieso nicht erlaubt darauf zu radln.


    Dazu meint die VwV zur StVO

    Zitat

    Die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.

    und im nächsten Absatz

    Zitat

    Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen.

  • Guter Vorschlag, aber für mein Foto hatte ich das Motiv sehr stark herangezoomt.

    Die Straße durch den Tunnel hat sogar einen eigenen Namen: Karoline-Luise-Tunnel. Sie verläuft unterhalb der Ludwig-Erhard-Allee und der Kriegsstraße. Demnach sperrt das [Zeichen 254] den Radverkehr in dieser Straße und gilt nicht für die anderen beiden Straßen.

  • Ich finde es erstaunlich, wie Sie immer versuchen, jegliches Argument ins Leere laufen zu lassen, indem Sie Ihren Standpunkt einfach immer nur wiederholen, ohne auf andere Argumente nur im Geringsten einzugehen.

    Weiter oben hatte Peter Viehrig darauf hingewiesen, dass Radwege, Gehwege, auch Radfahrstreifen und sogenannte Schutzstreifen keine Fahrstreifen im Sinne der StVO sind. Und genau darauf bin ich eingegangen und habe geantwortet:

    Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Fußweg nicht mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr [Zeichen 254], ausgeschildert werden darf. Allerdings ist zu beachten, dass die Beschilderung so angebracht ist, dass sie sich ganz eindeutig auf den Fußweg bezieht!

    Eindeutig erkennbar: Fahrradfahren auf der Fahrbahn, nicht auf dem Fußweg!

    Würde man den Schildermast allerdings so aufstellen, dann wäre das ein Fahrrad-Fahrverbot auf der Fahrbahn. Auf dem Fußweg allerdings auch, weil man da ja sowieso nicht mit dem Fahrrad fahren darf:

    Wer die einschlägigen Verwaltungsvorschriften so auffasst, dass nur Fahrstreifen oder ganze Fahrbahnen mit Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr [Zeichen 254], ausgeschildert werden dürfen, der würde nicht auf die Idee kommen, einen Fußweg damit auszuschildern. Der würde allerdings auch das Schild am Fahrbahnrand aufstellen und nicht an der Hauswand weitab vom Fahrbahnrand. Warum die Verkehrsverwaltung in Hannover es in bestimmten Fällen für richtig hält, mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr[Zeichen 254], einen Fußweg auszuschildern, erkläre ich mir in dem Beispiel Wülfeler Straße so: Bis zu der Stelle mit dem Foto findet aus der Blickrichtung kommend der Fahrradverkehr entweder auf dem rechtsseitigen Angebots-Zweirichtungs-Fahrradweg statt oder auf der Fahrbahn. Das ist ein Beispiel für eine duale Radverkehrslösung.

    Das ist die eine Kreuzung vor der Stelle, an der der Fußweg mit Radverkehr verboten ausgeschildert ist. Man sieht die Ausschilderung mit [Zusatzzeichen 1000-33], also ein Angebots-Zweirichtungs-Fahrradweg.

    Dann kommt die Stelle, an der der Fußweg mit Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr verboten[Zeichen 254], ausgeschildert ist. Damit ist klargestellt, der Angebots-Zweirichtungs-Fahrradweg auf dem Hochbord endet hier, auf dieser Seite darf man mit dem Fahrrad nicht mehr weiter auf dem Hochbord fahren. Wer hier weiter mit dem Fahrrad fahren will, der muss es entweder auf der Fahrbahn tun oder auf der gegenüberliegenden Seite auf den Fußweg wechseln, der für beide Richtungen für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Der Aufforderungscharakter auf die Fahrbahn zu wechseln, ist meines Erachtens stärker, als wenn ein Fußweg-Schild ohne Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10] aufgestellt worden wäre.

    Das beantwortet übrigens auch die Frage von Yeti:

    ...verboten!

    Was haben Sie eigentlich gegen diesen Vorschlag einzuwenden?

    Die Frage meine ich ernst und ich hätte wirklich gerne eine Antwort von Ihnen, warum Sie es besser finden, einen Gehweg durch ein [Zeichen 254] zum Radfahren zu sperren (mal abgesehen davon, dass diese Sperrung eben nicht nur für den Gehweg gilt, wie Sie immer wieder behaupten), anstatt durch ein [Zeichen 239]?

    Wollen Sie dort nicht auf der Fahrbahn reiten, oder worum geht es Ihnen?

    Das ist völlig ok, das in mein Foto so einzuzeichnen. Man erhält so gleich einen guten Eindruck von der Wirkung der anderen Beschilderung. Wenn sich die Gelegenheit bietet, werde ich mal jemanden von der Verkehrsverwaltung in Hannover darauf ansprechen. Ich vermute allerdings tatsächlich ein [Zeichen 254] bewirkt bei den meisten Fahrradfahrer*innen einen stärkeren Impuls, den Hochbord zu verlassen als ein [Zeichen 239]. Und das hat nichts damit zu tun, dass es in Hannover und andernorts Fußwege gibt, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind.

    Auf dieser streetview-Aufnahme ist gerade noch so das Ende des Hochbordradwegs zu sehen: Aber es macht keinen Sinn dort [Zeichen 237]+[Zusatzzeichen 1012-31] aufzustellen, denn dann hätte man ja nachträglich den Angebotsfahrradweg zu einem benutzungspflichtigen Fahrradweg gemacht.

  • [Zeichen 254] = Verbot für den Radverkehr.

    WEnn man das nun auf dem Gehweg aufstellt mit der verordnungswidrigen Meinung, dass es dort gelten würde:

    betrifft das

    1. Kinder vor dem vollendeten 8. / 10. Lebensjahr?
    2. deren StVO-mäßigen Begleitpersonen?

    :whistling:

  • [Zeichen 254] = Verbot für den Radverkehr.

    WEnn man das nun auf dem Gehweg aufstellt mit der (...) Meinung, dass es dort gelten würde:

    betrifft das

    1. Kinder vor dem vollendeten 8. / 10. Lebensjahr?
    2. deren StVO-mäßigen Begleitpersonen?

    :whistling:

    Grundsätzlich eine gute Frage. Allerdings in dem Fall ist es ja so, dass auf der gegenüberliegenden Seite ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe die Weiterfahrt mit dem Fahrrad auf dem Fußweg ermöglicht:

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    [Zeichen 254] = Verbot für den Radverkehr.

    WEnn man das nun auf dem Gehweg aufstellt mit der verordnungswidrigen Meinung, dass es dort gelten würde:

    (...)

    Dass es "verordnungswidrig" ist, in einzelnen Fällen einen Fußweg mit dem Verkehrszeichen 254, Radverkehr verboten[Zeichen 254], auszuschildern, halte ich nicht für erwiesen. Es gibt allerdings Meinungen dazu, die ich für sehr abwegig halte:

    "[Zeichen 254] Was bedeutet das Verkehrsschild?
    Verbot für Fahrräder: Dieses wichtige Vorschriftzeichen heißt: Verbot für alle nicht-motorisierten Zweiräder. Das Schild findet man häufig in Fußgängerzonen oder in verkehrsberuhigten Zonen."

    Hier gefunden:

    Verkehrsschild 254 Verbot für Radverkehr | Führerscheine.de
    Wo Sie das Verkehrsschild 254 "Verbot für Radverkehr" häufig finden & worauf nicht-motorisierte Zweiräder bei diesem Verbotsschild achten müssen, lesen Sie…
    www.fuehrerscheine.de
  • WEnn man das nun auf dem Gehweg aufstellt mit der verordnungswidrigen Meinung, dass es dort gelten würde:

    betrifft das

    1. Kinder vor dem vollendeten 8. / 10. Lebensjahr?
    2. deren StVO-mäßigen Begleitpersonen?

    :whistling:

    Ich dachte Kinder zählen nicht als Radfahrer. Dürften die dann durch den Tunnel aus dem Beispiel vorher fahren?
    Ich habe es jedenfalls schon gebracht bei einem [Zeichen 254] direkt vor einer Streife vom Rad zu springen, joggend das Rad zu schieben und nach der nächsten Kreuzung wieder aufzuspringen. Hält den Verkehr natürlich viel mehr auf als einfach durchzufahren, dafür ist es legal und zeigte den Polizisten die Unsinnigkeit der Anordnung. Die Polizei macht hier ja "nebenbei" die Verkehrsschauen.

  • Gerade noch habe ich darüber schmunzeln müssen, dass auf fuehrerschein.de geschrieben steht: "Was bedeutet das Verkehrsschild? [Zeichen 254]
    Verbot für Fahrräder: Dieses wichtige Vorschriftzeichen heißt: Verbot für alle nicht-motorisierten Zweiräder. Das Schild findet man häufig in Fußgängerzonen oder in verkehrsberuhigten Zonen.

    Alle Vorschriftzeichen mit rotem Rand bedeuten generell ein Verbot." Schmunzeln musste ich unter anderem deshalb, weil dort behauptet wird, dass das Schild [Zeichen 254] häufig in Fußgängerzonen stehen würde.

    Verkehrsschild 254 Verbot für Radverkehr | Führerscheine.de
    Wo Sie das Verkehrsschild 254 "Verbot für Radverkehr" häufig finden & worauf nicht-motorisierte Zweiräder bei diesem Verbotsschild achten müssen, lesen Sie…
    www.fuehrerscheine.de

    Aber prompt ist mir eine Stelle in Hannover eingefallen, an der tatsächlich das Schild in einer Fußgängerzone steht:

    Mapillary

    Allerdings ist es da versehen mit dem Zusatzschild: "11-19 h"

    Und es ist wohl wirklich ein Einzelfall, der einen besonderen Hintergrund hat:

    Wenn man vom Steintor aus in die Fußgängerzone in die Georgstraße hineinfährt, dann ist dort dieses Schild aufgestellt:

    "Fahrräder frei in der Allee bis Schillerdenkmal":

    Und das Mapillary-Bild mit dem Schild mit Zeichen 254, Radverkehr verboten[Zeichen 254], steht beim Schillerdenkmal ca. 250 m von dem Schild entfernt, das am Anfang der Fußgängerzone darauf hinweist, dass man in der Allee mit dem Fahrrad fahren darf. Aber eben nur bis zum Schillerdenkmal. Ab da darf man dann nur nach 19:00 Uhr bzw. bis morgens 11:00 Uhr Fahrrad fahren, wenn in der Fußgängerzone noch kein dichter Fußverkehr ist, der gefährdet werden könnte.

    Wenn man von der anderen Seite, also vom Opernplatz aus in die Fußgängerzone hineinkommt, dann steht dort dieses Schild [Zeichen 242] , mit dem Zusatz: "Fahrräder frei 19-11 h"

    Google Maps
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    www.google.com

    Bezogen auf unser weiter oben diskutiertes Problem lässt sich zumindest feststellen, dass [Zeichen 254] auch dazu benutzt werden kann, innerhalb einer Fußgängerzone einen bestimmten Abschnitt für den Fahrradverkehr zu verbieten, in dem er sonst erlaubt ist: In der Allee vom Steintor bis zum Schillerdenkmal ist der Fahrradverkehr in der Fußgängerzone ganztägig erlaubt und zwischen Schillerdenkmal und Kröpcke tagsüber verboten.

  • Ich vermute allerdings tatsächlich ein [Zeichen 254] bewirkt bei den meisten Fahrradfahrer*innen einen stärkeren Impuls, den Hochbord zu verlassen als ein [Zeichen 239] .

    Also ist das Radfahren auf einem mit [Zeichen 239] beschilderten Weg verboten, aber bei [Zeichen 254] noch verbotener? Und auf Gehwegen, die nicht explizit beschildert sind, ist es nicht ganz so verboten wie mit [Zeichen 239] und viel weniger verboten als mit [Zeichen 254]?

    Ist das nicht gerade das Problem, dass viele im Straßenverkehr der Meinung sind, dass sie sich selbst aussuchen können, welche Verkehrsregeln für sie gelten und welche nicht? Also zum Beispiel in einer 30er Zone 50 fahren, auf Gehwegen parken (nur mal kurz, natürlich), Sperrflächen überfahren, Überholabstände nicht einhalten, bei gelb noch Gas geben, anstatt anzuhalten, mit LKW nicht mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen und/oder ohne die Rückspiegel zu beachten, unter Alkoholeinfluss fahren ....

    Wäre es nicht besser, das Ganze doch lieber konsequent zu handhaben und mal die Polizei da hinzustellen, um ab und zu mal die Gehwegradler abzukassieren, bis sie gelernt haben, warum es "Gehweg" heißt?

    Wo würden Sie denn im gezeigten Fall das [Zeichen 254] aufstellen, wenn deutlich werden soll, dass die gesamte Straße für den Radverkehr gesperrt ist?

    Wenn Sie es rechts neben den Gehweg stellen, glauben Sie ja offenbar, dass es nur für den Gehweg gilt. Wenn Sie es rechts neben die Fahrbahn stellen, könnten diejenigen, die nicht wissen, dass man auf Gehwegen nicht Fahrrad fahren darf, auf die Idee kommen, dass sie dann rechts an dem Schild vorbei fahren, oder vielleicht gleich auf der linken Straßenseite auf dem Gehweg?

  • ich weiß nicht, ob es einer "Diskussion" zuträglich ist, wenn hier noch 500 weitere Beispiele für "falschfalschfalsch" gepostet werden.

    Auch 1.000 Beispiele von "falsche Anordnung" machen den Mumpitz nicht richtiger oder zulässiger.

    Der große Vorteil, den die Straßenverkehrsbehörden da draußen haben: derartigem Mist wird fast nie widersprochen, das wird nicht bemängelt und nicht einkassiert. Weil es "nicht relevant" für das Verkehrsgeschehen ist. Wenn aber irgendwo vor einer Schule plötzlich ein T30 fehlt, tobt der Mama-Block. Oder wenn plötzlich T30 gilt, wo gestern noch T50 galt - da wird eifrig Widerspruch eingelegt und die Begründung angegriffen.

    Und so lange das so bleibt, wird die Zahl der dummen Anordnungen auch nicht sinken; weil auch stets auf die Beispiele mit "aber da doch auch!" verwiesen werden kann...

  • Also ich bereite gerade eine Klage gegen zwei [Zeichen 254] vor und bin gespannt, ob meine Lieblingsverkehrsbehörde zu ähnlichen Argumentationskniffen greift wie Ullie und dann einfach behauptet, dass das ja gar nicht gelten würde und ich daher durch das Verbot für Radverkehr gar nicht in meinen Rechten als Radfahrer eingeschränkt sei. :)

  • Wenn Sie es rechts neben den Gehweg stellen, glauben Sie ja offenbar, dass es nur für den Gehweg gilt. Wenn Sie es rechts neben die Fahrbahn stellen, könnten diejenigen, die nicht wissen, dass man auf Gehwegen nicht Fahrrad fahren darf, auf die Idee kommen, dass sie dann rechts an dem Schild vorbei fahren, oder vielleicht gleich auf der linken Straßenseite auf dem Gehweg?

    Es geht hier nicht darum, was ich glaube, sondern es geht darum, Beispiele für den Einsatz von Verkehrszeichens Zeichen 254, Verbot für Radverkehr[Zeichen 254] vorzustellen und zu diskutieren.

    Da nutzt so eine Aussage herzlich wenig:

    Wäre es nicht besser, das Ganze doch lieber konsequent zu handhaben und mal die Polizei da hinzustellen, um ab und zu mal die Gehwegradler abzukassieren, bis sie gelernt haben, warum es "Gehweg" heißt?

    Polizeikontrollen finden ja außerdem statt. Ich wüsste bloß nicht, dass an der Stelle jetzt besonders oft ein Fehlverhalten festgestellt worden wäre:

    Street View · Google Maps
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    Allerdings wenn man dort nach dem Schema kontrollieren würde, dass die Fahrt auf der Fahrbahn verboten sei, wie es hier in einzelnen Beiträgen angedeutet wurde, dann würde man sehr wohl viele Fahrradfahrer "erwischen". Ich fahre da auch in der Regel auf der Fahrbahn.

    Und in den Fußgängerzonen von Hannover gibt es ohnehin ein ständiges Diskutieren und Aushandeln darüber, welche Abschnitte zu welchen Zeiten für den Fahrradverkehr erlaubt sein sollen. Aber das wäre tatsächlich ein ganz neues Thema. Und Polizeikontrollen finden da obendrein auch schon statt.

    Vielleicht beantwortet das folgende Beispiel aus Stuttgart, wo das Verkehrszeichen [Zeichen 254] stehen soll, wenn damit die ganze Straße für den Fahrradverkehr gesperrt sein soll. Siehe nächster Beitrag!

  • sondern es geht darum, Beispiele für den Einsatz von Verkehrszeichens Zeichen 254, Verbot für Radverkehr [Zeichen 254] vorzustellen und zu diskutieren.

    Sie können noch ganz viele Beispiele zeigen und werden hier immer wieder die Antwort erhalten, dass die Verkehrsbehörde damit Quatsch angeordnet hat. Ist das dann eine "Diskussion"? Vor allem, wenn Sie immer wieder das selbe Beispiel zeigen, führt das wohl nicht wirklich weiter.

  • Dieses Schild mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr [Zeichen 254], ist mir bei der letzten Critical Mass in Stuttgart aufgefallen:

    Es kommt wohl selten vor, dass das Schild mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr [Zeichen 254], von so vielen Fahrradfahrer*innen, wie auf dem Foto zu sehen sind, ignoriert wird. Das ist die Stelle auf streetview:

    Auf dem streetview-Bild kann man sehen, dass das Schild so platziert, dass die ganze Fahrbahn in Blickrichtung auf meinem Foto und der streetview-Aufnahme für den Radverkehr verboten ist. Der Fußweg darf ohnehin vom Fahrradverkehr nicht benutzt werden, weil es ja ein Fußweg ist. Es gibt also keinen Grund, das Schild noch weiter rechts aufzustellen. Vielmehr müsste man dann annehmen, dass das Schild deshalb ganz rechts bei der Hauswand aufgestellt wurde, um den Radverkehr auf dem Fußweg zu unterbinden.

    Warum es dort aufgestellt wurde? Darauf habe ich bisher noch keine fertige Antwort. Übrigens gibt es in der Gegenrichtung anscheinend kein entsprechendes Schild. Das Schild gilt nur für die Fahrbahn in Blickrichtung.

    Hier ist die streetview-Aufnahme aus der entgegengesetzten Richtung:

  • Also ich bereite gerade eine Klage gegen zwei [Zeichen 254] vor und bin gespannt, ob meine Lieblingsverkehrsbehörde zu ähnlichen Argumentationskniffen greift wie Ullie und dann einfach behauptet, dass das ja gar nicht gelten würde und ich daher durch das Verbot für Radverkehr gar nicht in meinen Rechten als Radfahrer eingeschränkt sei. :)

    Möglicherweise behauptet die Verkehrsbehörde, gegen die die Klage gerichtet ist, ebenfalls es seien "Argumentationskniffe", die der Klage zugrunde liegen. Das Ergebnis der Klage würde mich schon interessieren. Bei den Beispielen, die ich bisher aufgeführt habe, sähe ich da jetzt keinen Grund dagegen zu klagen. Aber da ist ja auch eine "Auffassungs"-Frage. Wenn in dem Beispiel Wülfeler Straße tatsächlich der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn verboten wäre, dann wäre das schon ein Grund dagegen zu klagen. Nur ich sehe da kein Verbot für den Radverkehr auf der Fahrbahn.

    Bei dem Beispiel aus Stuttgart sehen wir beide das wohl eindeutiger: Vermutlich sehen wir beide keinen Grund dafür, warum dort der Radverkehr auf der Friedrichstraße ab der Einmündung Kronenstraße bis zum Arnulf-Klett-Platz verboten wurde.

    Hier ein Link zu Mapillary, wo jemand den Fußweg an der Friedrichstraße benutzt, um von der Einmündung der Kronenstraße zum Arnulf-Klett-Platz zu fahren. So wie der Schattenwurf aussieht, fährt er dabei auf dem Fußweg mit dem Fahrrad. Und so wie ich die Stuttgarter Polizei einschätze, sehen die da auch keinen Grund einzugreifen und rigorose Kontrollen durchzuführen, zumindest so lange, da keine Fußgänger bedrängt oder gefährdet werden. Und da mache ich der Stuttgarter Polizei keinen Vorwurf draus. Dass sich die Polizei nicht dafür einsetzt, dass der Fahrradverkehr legal die Fahrbahn benutzen kann und diese so umgestaltet wird, dass sie auch zum Fahrradfahren einlädt, das mache ich der Polizei schon zum Vorwurf. Aber da erklärt sie sich für nicht zuständig.

    Mapillary

  • Mir fallen keine anderen Straßenteile ein, die man für den Radverkehr sperren können wollte.

    Wenn ein Geh- und Radweg, ob gemeinsam oder getrennt, baustellenbedingt gesperrt werden muss, würde ich ein 254/259 an der Absperrung für adäquat halten, denn da hilft kein 237, und würde sich m.E. auch nur auf diesen und nicht die Fahrbahn beziehen, denn an die Absperrung getackert stünde es m.E. auch "über" dem Straßenteil in Analogie zum § 39.

    Zur Karlsruher Kriegsstraße:

    Natürlich muss die Straße im Tunnel rechtlich als eigener Verkehrsweg gelten (ebenso jede x-beliebige Anliegerfahrbahn bspw. in der K'her Kaiserallee), denn sonst wäre der Tunnel (oder die Hauptfahrbahn) autofrei nach § 2: "(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte."

    ... aber auch fahrradfrei wg. Rechtsfahrgebot.

    Der Radfahrstreifen ist ab der Tunneleinfahrt keiner mehr, sondern nur noch ein Schmutzstreifen.

    Hätte laut Bebauungsplan mal einer werden sollen, aber man hat die Breiten noch mal zugunsten des Gehwegs leicht geändert, daher hat's nur noch für'n Schmutzstreifen gereicht, Gegenrichtung dito.

    Ist das Doppeldeckerbild ziemlich frisch? Weil täte zum vmtl. aktuellen Baustellenzustand passen und das 254 in der Ferne sperrt dort die ganze Fahrbahn ... Der Tunnel ist da zu Ende.

  • Wenn ein Geh- und Radweg, ob gemeinsam oder getrennt, baustellenbedingt gesperrt werden muss, würde ich ein 254/259 an der Absperrung für adäquat halten

    Die Absperrung ist doch selbst ein Verkehrszeichen (VZ 600), das bedeutet, dass die damit abgesperrte Fläche nicht betreten werden darf. Dann muss man doch nicht noch zusätzlich Verbotsschilder dranhängen, die auch nichts anderes besagen, als dass man die Absperrung nicht durchbrechen oder über sie hinüberklettern darf. Daher findet man die Verbotszeichen auch nirgends in den Regelplänen der RSA.

    Kann man hier runterladen: https://www.fgsv-verlag.de/rsa-21-pdf