Woche 24 vom 9. bis 15. Juni 2025

  • der ADFC-Hamburg fordert schon wieder...

    https://www.abendblatt.de/hamburg/hambur…-bestuerzt.html

    ja, die rotfärbung machts :rolleyes:

    Das hört sich ein bisschen so an, als hältst du die Rotmarkierungen für Unsinn. Hannover setzt dieses Vorhaben seit 2018 sukzessive um. Und die Rotmarkierungen tragen dazu bei, dass der Radverkehr stärker präsent ist im Straßenbild:

    Hannover hat 2018 damit begonnen, zumindest die Radwegfurten alle rot zu markieren. An vielen Strecken auch ganze Fahrradstreifen, zum Beispiel im Straßenzug Braunstraße, Goethestraße, Münzstraße, Kurt-Schumacher-Straße. (Bild: Braunstraße, Mai 2025, neue Rotmarkierung)

    Am 21.2.2018 berichtete die HAZ sehr ausführlich davon: "Die Ratspolitiker haben am Mittwoch mit großer Mehrheit ein neues Konzept für die Sicherheit von Radfahrern beschlossen. Rote Radspuren sollen künftig immer komplett über Straßenkreuzungen geführt werden, ..."

    Radverkehr in Hannover soll sicherer werden
    Durchgehende rote Streifen auch auf Kreuzungen, mehr separate Radwege und bessere Ampelquerungen: Die Ratspolitiker wollen den Radverkehr in Hannover  sicherer…
    www.haz.de

    Die Erfahrungen, die Hannover bisher gemacht hat, werden in der Diskussion um den Vorschlag des Hamburger ADFC möglicherweise noch eine Rolle spielen. Wer dazu etwas hört, der möge hier gerne darüber schreiben oder noch besser im Thread Radverkehr in Hannover soll mit durchgehenden roten Streifen sicherer gemacht werden

    Oder einen eigenen Hamburger Thread zur Rotfärbung von Radwegen aufmachen. Danke:)

  • Das ist die Unfallkreuzung:

    [ ] es fehlt an der Rotfärbung im Verlauf des Radweges

    [ ] es fehlt an der Rotfärbung der Radwegfurt

    [ ] Hä, welche Radwegfurt???


    Aber es gibt einen Grünpfeil ( Sogar mit Bedienungsanleitung)

    PS: Vermutlich wollte der LKW-Fahrer hier zügig abbiegen um "den Verkehr" nicht zu behindern, der hier innerorts sogar 60 km/h fahren darf

  • aus der Kategorie "auf dem Radweg" heute:

    https://archive.ph/W6Lbm

    :rolleyes:

    ich will das echt nicht verharmlosen: auch illegal auf einem Gehweg radelnd darf das nicht passieren. Und die Folgen mit künstlichem Hüftgelenk sind übel. Aber auf der anderen Seite gibt es eben Lebensrisiken, die leider leider für den ein oder anderen eben mal zum Verhängnis werden.

    Zitat

    Ihr Anwalt spricht von 584 Schachtdeckeln im Hamburger Stadtgebiet.

    Ja klar. 700km² Stadtfläche aber nur 584 Schachtdeckel... X/

    klingt realistisch. auch unter der Annahme, dass in Hamburg knapp 35% wirklich "bebaut" sind, bleiben noch 250km² auf denen sich nur 584 Schächte verteilen sollen? hm. glaub ihc nicht.


    hier die Ecke:


    Der "Werbeträger, rund" aka Litfaßsäule steht da schon seit mind. 2005 herum. mir ist die Fahrlinie nicht so ganz klar. vermutlich von der anderen Straßenseite (im StreetView-Ausschnitt von rechts) gekommen und wollte weiter in Richtung Mühlenkamp? großen Bogen gefahren, dabei Radweg verlassen?

    3 Mal editiert, zuletzt von DMHH (12. Juni 2025 um 11:17)

  • Ich glaube diese Zahl auch nicht. Da fehlt wohl eine Null, man sieht solche Dinger ja alle Nase lang im Stadtbild.

    ich will das echt nicht verharmlosen: auch illegal auf einem Gehweg radelnd darf das nicht passieren. Und die Folgen mit künstlichem Hüftgelenk sind übel. Aber auf der anderen Seite gibt es eben Lebensrisiken, die leider leider für den ein oder anderen eben mal zum Verhängnis werden.

    Dieses Risiko ist aber aus dem Betrieb einer errichteten Infrastruktur erwachsen, für die ein Betreiber verantwortlich zeichnet. Mir stellt sich die Frage, wieso das überhaupt infrage gestellt wird, daß hier die Betriebshaftung greift, völlig unabhängig davon, ob diese Anlage nun regulär gewartet wurde, vor kurzem oder später, ob nun unzureichend oder nicht. Sie hat einer im Stadtleben zu erwartenden Belastung nicht standgehalten. Was muß sich das Opfer da um Ursachenforschung bemühen? Völlig absurd. Das kann der Betreiber intern mit seinen Auftragnehmern und Arbeitnehmern klären. Das ist allein sein Problem.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Dieses Risiko ist aber aus dem Betrieb einer errichteten Infrastruktur erwachsen, für die ein Betreiber verantwortlich zeichnet. Mir stellt sich die Frage, wieso das überhaupt infrage gestellt wird, daß hier die Betriebshaftung greift, völlig unabhängig davon, ob diese Anlage nun regulär gewartet wurde, vor kurzem oder später, ob nun unzureichend oder nicht. Sie hat einer im Stadtleben zu erwartenden Belastung nicht standgehalten. Was muß sich das Opfer da um Ursachenforschung bemühen? Völlig absurd. Das kann der Betreiber intern mit seinen Auftragnehmern und Arbeitnehmern klären. Das ist allein sein Problem.

    ich sehe das etwas anders. Auch wenn ein Radfahrer vom Ast eines Baumes erschlagen wird, ist nicht automatisch die Stadt in der Haftung. Oder wenn eine Straße sich bei extremer Hitze verformt. Oder ein Ampelmast plötzlich umknickt.

    So lange Einbau / Überwachung / Material etc nach Stand der Technik erfolgten - was soll denn noch gemacht werden? gar keine überfahrbaren Schachtdeckel einbauen? Ja, kann man machen. Als Festlegung / Anpassung zum neuen Stand der Technik. Aber bis dahin würde ich eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht vorgeben. Und wenn bislang kein Anlass dazu bestand, diese Schachtdeckel Prüfungen in enger Taktung oder nach konkreten Starkregenereignissen zu unterziehen, dann ... muss man das leider hinnehmen.

  • Baum wirft Ast ab = Naturereignis

    Extreme Hitze = Naturereignis

    Ein umknickender Ampelmast ist kein Naturereignis, ebensowenig wie ein plötzlich nachgebender Schachtdeckel. Daß für einen Betreiber auch bei sorgsamem und sachgerechtem Betrieb seiner Anlagen unvorhersehbare Restrisiken bleiben, ist klar. Das sind dann aber seine Restrisiken, nicht die anderer.

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    Peter Viehrig

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  • Baum wirft Ast ab = Naturereignis

    dann könnte man die Baumkontrollen ja einstellen und sich darauf berufen: ist Natur.

    Es gibt die Straßenverkehrssicherungspflicht. Die hat aber Grenzen. Und wenn die Schachtabdeckung technisch i.O. war, bei Kontrollen keinerlei Auffälligkeiten zeigte, ein Verrutschen bisher noch nicht vorgekommen ist usw., dann hat der Betreiber/Verantwortliche erst einmal alles getan, was zumutbar ist.

    anders sieht es natürlich aus, wenn der Schachtdeckel erkennbar schadhaft war etc.

  • Es gibt die Straßenverkehrssicherungspflicht. Die hat aber Grenzen. Und wenn die Schachtabdeckung technisch i.O. war, bei Kontrollen keinerlei Auffälligkeiten zeigte, ein Verrutschen bisher noch nicht vorgekommen ist usw., dann hat der Betreiber/Verantwortliche erst einmal alles getan, was zumutbar ist.

    Das mag ja sein, daß der alles getan hat. (Es geht nicht um Schuld wohlgemerkt.) Das ändert aber genau nix an seiner Haftung für die Risiken aufgrund des Betriebes seiner Anlage. Vergleichbare Fälle gibt es auch im Straßenverkehr für Kfz-Lenker. Der Betrieb einer Anlage ist mit Risiken verbunden, für die der Betreiber selbstverständlich haftet. Dafür kann er sich versichern.

    dann könnte man die Baumkontrollen ja einstellen und sich darauf berufen: ist Natur.

    Das würde aus Haftung eine (bedingte) Schuld machen. Vorhersehbare Naturereignisse verpflichten zur möglichen Vorsorge, die natürlich ihre Grenzen in der Zumutbarkeit findet.

    Um es etwas anschaulicher zu machen: Wenn ich wegen eines Herzkaspars während der Fahrt vom Fahrrad stürze und im Nachgang dadurch jemand verletzt wird, hafte ich. Auch dann, wenn ich regelmäßig Sport trieb und alle Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen habe. Ich hafte aus dem Betrieb eines risikobehafteten Verkehrsmittels heraus. Schuld habe ich keine, hafte aber trotzdem.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Vielleicht 584 Schachtdeckel dieser Bauart ? Die nur auf Geh- oder Radwegen eingebaut wird. Weil sie nicht auf die Belastungen von Fahrbahnen ausgelegt sind.

    Und: rechteckige Schächte. Der normale Schachtdeckel ist ja rund. Warum wohl? Damit der Deckel niemals in den Schacht fallen kann. Simple Geometrie.

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    Wir dürfen den Leuten nicht vorschreiben, wie hoch sie sitzen!