- Ort
- Friedrichstal (Baden)
Moin
Ob es, wenn Radwege uneben sind etc., auch so einfach wäre, die zu sperren und den Verkehr über die Fahrbahn zu leiten, wenn man die Versicherung fragen täte, ob sie das Risiko noch für versicherungsfähig hält???
Dass ich da mal durchgeradelt bin, ist schon länger her. Seit zwei Monaten bin ich aber öfters in Friedrichstal und kenne sie derzeit als Fußgänger zum ÖV und Beifahrer.
Relevante Gefahren, die schlimmer wären als der normale Wahnsinn manch anderer Radwege, sehe ich da irgendwie ja nicht ...
Daher die prinzipielle Frage nach Versicherungen ...
Ich war mir heute mit meiner Freundin einig, dass es eine Schnappsidee war, die Unterführung in der Mitte zu pflastern. Nach dem Regen der letzten Tage frage ich mich, wie das Wasser, dass durch die Fugen dringt, in die Entwässerung soll:
Asphaltieren und gut is ...
Bis dahin sollte man, wenn man nicht umgelitten werden will,
§ 25 (2) im Hinterkopf behalten ...
"Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden."
... denn der Gehweg ist ja eigentlich zu schmal zum Schieben ...