Anwohnerparken ausweiten und Gebührenerhöhung

  • Von der Fahrbahn aus ist das Achtung-Kinder-Schild nicht zu sehen:

    Nur vom Fußweg aus ist es zu sehen. So versperren große Wohnmobile die Sicht und gefährden Kinder.

    Immerhin SPD, CDU und FDP wollen das Anwohnerparken teurer machen. Bleibt zu hoffen, dass damit nicht trickreich eine Initiative vorbereitet wird, zusätzlichen Parkraum zu schaffen, frei nach dem Motto, wenn wir die Autofahrer schon zur Kasse bitten, dann müssen wir ihnen auch was dafür bieten.
    Allerdings wird schon jetzt an vielen Stellen der Verkehrsraum für den Fuß- und Radverkehr und den ÖPNV durch erlaubtes, aber auch durch verbotenes jedoch nicht geahndetes Falschparken blockiert. Das Zuparken von wichtigen Verkehrsschildern ist besonders bei Wohnmobilbesitzer*innen weit verbreitet. Siehe Beispiel. Merken die das einfach nicht, oder ist es ihnen egal?
    Außerdem werden die Autos immer größer, breiter und schwerer. Und obendrein hat die Zahl der Wohnmobile erheblich zugenommen.
    Für solche Hobby-Sonderfahrzeuge wie Wohnmobile, von denen oft ein einziges mehr Platz einnimmt als zwei PKW, kann das Anwohnerparken gar nicht teuer genug sein. SPD, CDU und FDP wollen pauschal 98 € fürs Anwohnerparken erheben. Das kann jedoch nur ein Grundpreis für ein Kleinwagen (unter 1000 kg Leergewicht, unter 3,50 m Fahrzeuglänge) sein. Für größere Fahrzeuge müssen höhere Gebühren erhoben werden. Und für die oft mehr als 2,50 m breiten, 8 m langen und nicht selten mehr als 3 m hohen Wohnmobile sollten mindestens 1000 € Parkgebühren erhoben werden, sodass die Besitzer*innen dann lieber gleich einen privaten Stellplatz mieten.

    "Über 200 Prozent mehr – so teuer soll Anwohnerparken in Hannover werden" Alleine diese reißerische Überschrift in der HAZ vom 26.10.24 ist eine Frechheit. Schließlich geht es in dem Artikel auch darum, dass Anwohnerparken auch in Stadtteilen eingerichtet werden soll, wo es bisher gar kein Anwohnerparken mit Anwohnerparkgebühren gab. Wie viel Prozent teurer wird denn dann dort das Anwohnerparken?

  • große Wohnmobile

    Das Nugget ist ähnlich wie der California ein Campingbus (neudeutsch: Camper Van), kein Wohnmobil, schon gar kein großes. Die großen fangen ungefähr hier an:

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  • Das Nugget ist ähnlich wie der California ein Campingbus (neudeutsch: Camper Van), kein Wohnmobil, schon gar kein großes. Die großen fangen ungefähr hier an:

    https://www.hymer.com/de/de/wohnmobi…asse-masterline

    https://www.spiegel.de/auto/morelo-lo…cd-d8f88c537b1e

    Man kann es sich auch schönreden. Ich habe es tatsächlich auch schon erlebt, dass Leute von ihrem Wohnmobil behaupten, es sei gar keines sei, sondern "nur ein Campingbus". Wenn ich frage, ob es von Vorteil sei, so einen "Campingbus" als Wohnmobil anzumelden, haben schon manche gesagt, dass man damit Versicherungsbeiträge und Steuern sparen könne. Das wird so auch auf der Internetseite der Zurich-Versicherung beschrieben: "Eine Wohnmobilzulassung hat im Vergleich zu einer Pkw-Zulassung den Vorteil, dass Sie oftmals weniger Kfz-Steuern zahlen müssen. Diese richten sich nicht wie bei neu zugelassenen Pkw seit 2021 vermehrt nach dem CO2-Ausstoß, sondern nach der Schadstoffklasse und dem Gesamtgewicht des Gefährts. Auch beim Versicherungsschutz gibt’s Vorteile: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist als Wohnmobilversicherung meist günstiger als für Pkws. Und einen Einbruchschutz bei der Kaskoversicherung erhalten Sie nur mit Wohnmobilzulassung."

    Wenn ein Fahrzeug besonders lang, schwer, breit und hoch ist, dann muss bei den Anwohnerparkgebühren der Preis steil nach oben gehen. Und wenn es dann außerdem noch als Wohnmobil angemeldet ist, dann gleich nochmal 50% draufschlagen, oder auch mehr.

    Diese Begriffe-Jongliererei, wie mein Fahrzeug ist aber gar kein Wohnmobil, sondern nur ein Campingmobil, oder Camper oder Campingbus oder Camping-Van führt doch nicht weiter, sondern verschleiert nur, dass es gegenüber nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer*innen eine Okkupation öffentlicher Verkehrsflächen darstellt und das selbst gegenüber anderen Autofahrenden, die kleinere Fahrzeuge fahren, ein Verdrängungswettbewerb stattfindet, wenn immer größere Fahrzeuge, die zudem nur dem Hobby-Spiel Reisen dienen, sich immer mehr breit machen.

  • Glaub mal einem, der 1964 mit dem Campen angefangen hat, dass die Fahrzeuggattung der "ausgebauten Transporter", egal ob VW Bulli, Fiat 238, Ford Transit oder VW LT, historisch als Campingbus bezeichnet wird (wegen: VW-Bus).

    Wohnmobile sind historisch gesehen die Fahrzeuge, die auf einem Lkw- oder zumindest Lieferwagen-Chassis daherkommen (typisches Basisfahrzeug: Fiat Ducato, Mercedes Sprinter) und die hinter der geringfügig modifizierten Fahrerkabine einen eigenständigen, deutlich breiteren und höheren Aufbau haben - bis hin zu den Vollintegrierten (typischer Vertreter: Hymer), bei denen eine ganzheitliche Kabine auf dem Chassis sitzt und es keine Fahrer- oder Beifahrertür gibt. Die ganz großen Schlachtschiffe liegen jenseits der 7,5 Tonnen und haben teilweise schwere Lkw, teilweise Reisebusse als "Chassis-Spender".

    So einen kleinen Transit in dieselbe Kategorie zu packen wie den Morelo, ist ungefähr so, als ob ich einen VW Caddy als Lkw tituliere. Es trifft nicht den Punkt. Und Du wirst gegen die ausgebauten Lieferwagen, die eine Pkw-Zulassung haben (und womöglich nicht länger und breiter sind als ein 7er BMW) nichts machen können, wenn Du Maßnahmen "gegen Wohnmobile" forderst.

  • Wir hatten das Thema ja schon. Die Übergänge Zulassungstechnisch sind völlig fluent.

    Man kann jederzeit einen "Bus" wie Uli sie in der Regel als Beispiel verwendet auch als PKW zulassen.

    Umgekehrt ist es schwieriger, um einen als Womo zuzulassen, braucht man eine Mindestausstattung (Bett, Küche, Wasser)

    Zum Beispiel ist der VW-Bus Ocean von Werk ab mit Womo,-Zulassung, der Beach nicht.

    Erster hat nur 4 Sitzplätze, weil hinten 2erSB, dafür Küche (Kochstelle, Waschbecken, Kühlschrank) letzterer 5 SP, 3er Sitzbank, und nur Kühlschrank.


    Davon abgesehen sind die Busse, wie der Nuget, Spacetourer, Vito, VW Bus auch genutzt für viele andere Zwecke und der Anteil an Womos dürfte sich halbwegs in Grenzen halten.

  • Wir hatten das Thema ja schon. Die Übergänge Zulassungstechnisch sind völlig fluent.

    Man kann jederzeit einen "Bus" wie Uli sie in der Regel als Beispiel verwendet auch als PKW zulassen.

    Ein Wohnmobil ist ein Wohnmobil, ist ein Wohnmobil, ist ein Wohnmobil! Und wenn jemand sein Wohnmobil Camper oder Campingbus nennt oder sonst einen Begriff benutzt, um sein rollendes Hotelzimmer zu verniedlichen, das er dazu benutzt, um damit Urlaub zu machen, dann bleibt es trotzdem ein Wohnmobil. Mag sein, dass es mehr oder weniger große rollende Hotelzimmer gibt. Aber wie es Fahrbahnradler schon ausgeführt hat, können auch kleine Wohnmobile als Wohnmobile angemeldet werden. Warum sollte die Tatsache, dass ein Wohnmobil als Wohnmobil angemeldet ist, kein mitentscheidendes Kriterium dafür sein, innerhalb einer Anwohnerparkzone dafür eine besondere hohe Anwohnerparkgebühr zu erheben?

    Für die vielen Reaktionen mit den nützlichen Hinweisen zum Selbstverständnis der Wohnmobilbesitzenden bin ich nichtsdestotrotz sehr dankbar. Denn das deutet auf das notwendige Feintuning hin, wenn es darum geht, hieb- und stichfeste Begründungen und Regelungen zu finden, die gestaffelte Anwohnerparkgebühren erfordern.

    Für solche Spitzfindigkeiten wie, "mein Wohnmobil ist aber gar kein Wohnmobil, sondern nur ein Camper", habe ich wenig Verständnis. Meines Erachtens zeigt ein solches Gewinsel vor allem das schlechte Gewissen des Besitzers. Soll er doch sagen: "Ich habe ein Wohnmobil und ich stehe dazu, weil ich es toll finde, mit diesem Fahrzeug meinen Urlaub zu machen."

    Da habe ich gar nichts gegen, wer so was gerne machen will, der soll es tun. Meine Kritik richtet sich dagegen, dass immer wieder von Autofahrenden in Diskussionen um Parkplätze, bzw. den Rückbau von Parkplätzen betont wird, dass die vielen Parkplätze alle (und am besten noch viel mehr) absolut nötig seien, und dass viele Menschen geradezu existenziell darauf angewiesen seien, weil sie ja täglich mit ihrem Auto zur Arbeit fahren müssten. Auch beim sogenannten "Notparken" wird gerne angeführt, dass man diese Form des Falschparkens doch nicht so krass überbewerten dürfe, da ja vielfach eine echte Notlage das Falschparken erzwinge. Ganz besonders krass finde ich, wenn diese Behauptung, von der Polizei oder kommunalen Ordnungskräften geäußert wird, um die eigene Untätigkeit zu verschleiern.

    Und dann so was:

    Ein Wohnmobil - so was nenne ich ein Wohnmobil, auch wenn es vielleicht Leute geben mag, die behaupten, es sei "nur" ein Campingbus - parkt in einer verkehrsberuhigten Zone, in der keine Parkflächen markiert sind, wo also gar nicht geparkt werden darf. Zudem behindert das Wohnmobil die Sicht auf das Tempo-30-Zone-Schild und verengt den Verkehrsraum für Fußgänger X(.

    Wer sich ein Wohnmobil leisten kann, mit dem er in den Urlaub fährt, der sollte sich auch einen Stellplatz leisten können, der für rund 50 bis 100 Euro zu haben ist. Leider ist es schwer, grundsätzlich das Parken mit dem Wohnmobil im Öffentlichen Raum zu unterbinden. Aber in einer Anwohnerparkzone sollten für Wohnmobile so hohe Gebühren gelten, dass es den Wohnmobilbesitzenden leichter gemacht wird, sich für einen privaten Stellplatz zu entscheiden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (31. Oktober 2024 um 00:34) aus folgendem Grund: Bilder getauscht

  • So einen kleinen Transit in dieselbe Kategorie zu packen wie den Morelo, ist ungefähr so, als ob ich einen VW Caddy als Lkw tituliere. Es trifft nicht den Punkt. Und Du wirst gegen die ausgebauten Lieferwagen, die eine Pkw-Zulassung haben (und womöglich nicht länger und breiter sind als ein 7er BMW) nichts machen können, wenn Du Maßnahmen "gegen Wohnmobile" forderst.

    Erstens ist es ja nicht so, dass ich irgendwo behauptet hätte, ein 7er BMW sei ein ganz und gar harmloses und unbedenkliches Fahrzeug und das dürfte bei einer gestaffelten Anwohnerparkgebühr keinesfalls mehr als den günstigsten Grundpreis kosten.

    Es ist zugegebenermaßen nicht einfach, eine Parkgebührenstaffel zu gestalten. Und selbst wenn es gelingt eine gerichtsfeste Gebührenstaffel zu etablieren, so werden trotzdem Kübel von Spott, Hohn und Verachtung dagegen ausgekippt werden von der dreist agierenden Autolobby. Und populistische Parteien wie die AfD werden kein Blatt vor den Mund nehmen, um im Chor mit ADAC und Autolobby einerseits die Opferrolle zu pflegen vom Autofahrer als Melkkuh der Nation und andererseits massiv und aggressiv gegen die "grüne Vorschriften- und Spaßverderber-Partei" zu hetzen.

    Zweitens ist es interessant an deinem Beitrag ist, dass du beim 7er BMW zwar die Länge und die Breite des 7er-BMWs erwähnst, aber nichts über die Höhe schreibst.

    Hier ein paar Daten vom Ford Nugget, den manche vielleicht als "harmloses Campingbüschen" einstufen:

    Länge: 4.972 mm

    Breite: 1986 mm

    Höhe: 2.800 mm

    Zulässiges Gesamtgewicht: 3.400 kg

    Quelle: https://nugget-store.de/modelle/ford-nugget-hochdach/

    Zum Vergleich die Daten von einem 7er-BMW:

    Länge: 5.391 mm

    Breite: 1.950 mm

    Höhe: 1.544 mm

    Zulässiges Gesamtgewicht: 3.130 kg

    Quelle: https://www.bmw.de/de/neufahrzeug…0-limousine.bmw

    Das Wohnmobil ist also bei etwa gleicher Grundfläche rund doppelt so hoch wie der 7er-BMW.

    Doppelte Höhe ist ein guter Grund für das Nugget-Wohnmobil das Doppelte zu kassieren.

    Der 7er-BMW dagegen hat rund doppelt so viel PS wie ein Ford Nugget, also darf der gerne auch das doppelte kosten! ;)

    Überhaupt sollte der günstigste Grundpreis fürs Anwohnerparken nur für ein Fahrzeug von der Art gelten, wie es hier im Schatten eines Wohnmobils parkt:

    Länge: 2695 mm

    Breite: 1559 mm

    Höhe: 1542 mm

    (Daten von einem Smart Fortwo 451 Brabus) https://de.wikipedia.org/wiki/Smart_For…7%E2%80%932015)

  • Die andere Camperfraktion muss ja dieses hier beachten:

    Zitat

    Abgekoppelte Wohnwagenanhänger dürfen in Wohngebieten parken, aber nicht länger als zwei Wochen auf ein und demselben Parkplatz. Ein neuer 2-Wochen-Zeitraum beginnt erst dann, wenn der Parkplatz zumindest kurzfristig für andere frei gemacht wurde. Weil über die Frage, ob der Anhänger tatsächlich weggefahren wurde, immer wieder Streit herrscht, notiert die Polizei daher die Ventilstellung parkender Anhänger, um feststellen zu können, ob der Hänger durchgängig stand oder bewegt wurde.

    Angekuppelt darf man ewig stehen. Komischerweise auch abgekuppelte Lastenanhänger (die gerne mit Werbung für Gewerbebetriebe drapiert sind, also offenbar als dauerparkende Litfaßsäule dienen sollen).

    Man könnte ja durchaus einführen, dass alles, was kein Pkw ist, nicht länger als 2 Wochen am Stück auf demselben Platz stehen darf.

  • Die andere Camperfraktion muss ja dieses hier beachten:

    Angekuppelt darf man ewig stehen. Komischerweise auch abgekuppelte Lastenanhänger (die gerne mit Werbung für Gewerbebetriebe drapiert sind, also offenbar als dauerparkende Litfaßsäule dienen sollen).

    Man könnte ja durchaus einführen, dass alles, was kein Pkw ist, nicht länger als 2 Wochen am Stück auf demselben Platz stehen darf.

    Im Prinzip reicht ein Tag, maximal noch eine Nacht (sagen insgesamt max. 24 Stunden) um einen Anhänger zu beladen und dann damit aufzubrechen. Und dabei sollte es keine Rolle spielen, ob er angekoppelt ist oder solo dasteht.

    Das mit den parkenden Litfaßsäulen ist eine komplette Unverschämtheit, bei der schamlos geltende Gesetze ausgenutzt werden. Selbst eingefleischte Autolobbyisten sollten eigentlich daran interessiert sein, diese rollenden Plakatwände zu verbannen, weil damit ja immerhin Parkraum generiert werden könnte für Autos, die sich teuer verkaufen lassen.

    Aber so arbeitet diese Autolobbyisten-Mischpoke: Bloß keine neue Regelungen einfügen, die dazu führen können, das etwas das Räder hat, sanktioniert werden kann. Da werden selbst die abgestellten Litfaßsäulen auf Rädern in Kauf genommen, denn die zu verbannen, das wird in eingefleischten Autofahrerkreisen als Dammbruch gefürchtet. Frei nach dem Motto: "Heute verbieten sie die Werbeanhänger, morgen meinen 7er-BMW, weil der mehr PS hat als ein Omnibus."

    Vielleicht gelingt es ja über einen Umweg das Unwesen einzudämmen. Mein Vorschlag: Die Kommune erhebt eine extrem hohe kommunale Steuer, z. B. eine Werbe-Anhänger-Abstellsteuer, wenn ein Anhänger mit Werbeflächen irgendwo im öffentlichen Straßenraum länger als 24 Stunden abgestellt wird. Sagen wir 100 Euro pro 1 Quadratmeter Werbefläche pro Tag. Die ersten 24 Stunden sind kostenfrei.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (31. Oktober 2024 um 10:48) aus folgendem Grund: Tippfehler verbessert

  • Man könnte ja durchaus einführen, dass alles, was kein Pkw ist, nicht länger als 2 Wochen am Stück auf demselben Platz stehen darf.

    "Alles was kein PKW ist", das ist ja eines der Probleme bei den Wohnmobilen.

    Ein "PKW" darf bis zu 2,50 m breit sein (ohne Spiegel), bis zu 12 m lang und bis zu 4 m hoch. Und der "PKW" darf bis zu 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht haben.

    Da gibt es einiges, was diese Maße einhält und von dem selbst Besitzer von moderat großen Fahrzeugen sagen würden, so ein Ding darf mir eigentlich nicht meinen Parkplatz streitig machen. Aber so was sagen die nur hinter vorgehaltender Hand. Öffentlich sagen dieselben Leute: Es gibt ja auch viel zu wenige Parkplätze in meinem Stadtteil.

  • Soviel kostet Anwohnerparken andernorts:

    Das eigentlich spannende an dem Thema in Hannover ist, dass ein Bündnis aus SPD, CDU und FDP zusammen die Erhöhung der Anwohnerparkgebühren fordert:

    "Eine Erhöhung der Gebühren für das Anwohnerparken von 30,70 Euro auf 96 Euro im Jahr soll 800.000 bis 900.000 Euro zusätzlich in die Kasse der Stadt spülen. Darauf hat sich ein Bündnis von SPD, CDU und FDP im Rat der Stadt Hannover in ihren Haushaltsplanberatungen jetzt geeinigt."

    Problematisch ist die Zielsetzung: Laut hannover-entdecken.de geht es darum, Einnahmen für die Stadtkasse zu erzielen. Das ist deshalb problematisch, weil es dieser Logik entsprechend naheliegt, weitere Parkflächen zu schaffen, um noch mehr Einnahmen zu erzielen. Einmal mehr werden dabei die Kosten des Autoverkehrs außer Acht gelassen:

    "Die wahren Kosten des Autoverkehrs
    Das Forschungsprojekt des Kasseler Verkehrswissenschaftlers Prof. Dr.-Ing. Carsten Sommer befasste sich intensiv mit der Frage: Welche Kosten verursachen verschiedene Verkehrsmittel wirklich? Darauf fanden die Forschenden um Prof. Sommer eine klare Antwort: Der Autoverkehr kostet Kommunen das Dreifache des ÖPNV. Der Grund: Im Gegensatz zum ÖPNV bringt der PKW-Verkehr der öffentlichen Hand keine direkten Einnahmen und erfordert erhebliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur."

    aus: ÖPNV kostet Kommunen weniger als Autoverkehr vom 9. August 2022

    Autoverkehr kostet Kommunen das Dreifache des ÖPNV
    Eine Studie der Universität Kassel zeigt, dass der Autoverkehr für Kommunen dreimal teurer als der ÖPNV ist.
    www.mdv.de

    Daran wird sich grundsätzlich nichts ändern, wenn Anwohnerparkgebühren verteuert werden oder neue Anwohnerparkzonen eingeführt werden. Alleine der Verwaltungsaufwand, die Beschilderung, die notwendigen intensiveren Kontrollen usw. werden einen Großteil der Einnahmen auffressen. Und was vielleicht noch schlimmer ist: Autofahrer*innen werden daraus eine Anspruchshaltung ableiten nach dem Motto: Wenn ich schon für's Parken bezahle, dann will ich aber auch, dass mehr Parkplätze angeboten werden.

    Und trotzdem ist es gut, wenn höhere Anwohnerparkgebühren kommen, weil die Chance besteht, dass diese Problematik überhaupt öffentlich diskutiert wird. Die Feststellung, wenn die Bürger*innen und Besucher*innen einer Stadt mit dem ÖPNV mobil sind, dann kostet das die Stadt nur ein Drittel von dem, was ein vergleichbarer MIV kostet, muss in dieser Diskussion immer wieder vorgebracht werden! Gibt es eine ähnlich griffige Vergleichszahl für den Radverkehr?

    In dem Artikel auf hannover-entdecken werden auch Zahlen genannt für das Anwohnerparken in anderen Städten:

    "Seit Oktober 2020 haben die Bundesländer die Gebührenhoheit beim Bewohnerparken. Die bis dahin geltende bundesweite Obergrenze für Bewohnerparkausweise von 30,70 Euro pro Jahr ist abgeschafft worden. Seit dem bewegen sich die Preise in deutschen Städten von 20 bis 260 € pro Jahr. Bewohnerparkausweise in Koblenz werden nach dem Vorbild aus Paris bereits nach Gewicht des Fahrzeuges berechnet."

    Anwohnerparken wird teurer und auf weitere Stadtteile ausgeweitet - Hannover entdecken ...
    Eine Erhöhung der Gebühren für das Anwohnerparken von 30,70 Euro auf 96 Euro im Jahr soll 800.000 bis 900.000 Euro zusätzlich in die Kasse der Stadt spülen.…
    www.hannover-entdecken.de

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (31. Oktober 2024 um 13:43) aus folgendem Grund: Ergänzung Vergleichszahl für Radverkehr, Link zu hannover-entdecken

  • HAZ-Umfrageergebnis veröffentlicht in der print-Ausgabe vom 1.11.2024:

    In Hannover soll das Anwohnerparken teurer werden: 96 Euro statt 30,70 Euro im Jahr. Wie finden Sie das?

    30,8 % finden das vertretbar und 25 % finden, das sei noch zu wenig und das Anwohnerparken könnte noch teurer werden.

    Wahrend deutlich mehr als 50 % der Verteuerung zustimmen, gibt es allerdings auch 44,2 %, die eine Verteuerung des Anwohnerparkens ablehnen.

  • Es ist vielleicht nicht für jeden sofort durchschaubar. Aber barrierefrei gibt es in unterschiedlichen Designs: Blinde brauchen eine kleine Bordsteinkante, die mit dem Langstock ertastet werden kann. Diese ist mit Rillenplatten so auf dem Gehweg markiert, dass die Rillen die richtige Gehrichtung anzeigen.

    Rollifahrer brauchen eine Absenkung, die eben überfahren werden kann. Diese ist mit querliegendem Rillenpflaster markiert, damit blinde Menschen wissen: Hier nicht weitergehen! Und: Hier ist die Rolli-Absenkung.

    Hier ein streetview-Blick auf die Stelle:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Dass diese Stellen dann doch zugeparkt werden, hängt mit der völligen Überparkung in vielen Straßen zusammen. Anwohnerparkgebühren müssen so hoch bemessen sein, dass es zur Ausnahme wird, mit dem Auto am Fahrbahnrand oder sogar wie hier auf dem Bürgersteig zu parken.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (9. November 2024 um 14:59)

  • Wie sollen Anwohnerparken gestaltet werden? Welche Kriterien sollen dabei gewichtet werden? 2

    1. Gleiche Anwohnerparkgebühren unabhängig vom Fahrzeug (0) 0%
    2. Staffelung nach Fahrzeugtyp (1) 50%
    3. Staffelung nach Gewicht des Fahrzeugs (1) 50%
    4. Staffelung nach Motorleistung (1) 50%
    5. Staffelung nach Fahrzeug-Länge (1) 50%
    6. Staffelung nach Fahrzeug-Grundfläche (1) 50%
    7. Staffelung nach Fahrzeug-Höhe (0) 0%
    8. Jahrespreis deutlich unter 100 Euro (0) 0%
    9. Jahrespreis zwischen 100 und 300 Euro (0) 0%
    10. Jahrespreis zwischen 300 und 500 Euro (1) 50%
    11. Jahrespreis über 500 Euro (0) 0%
    12. Jahrespreis ab 30 Euro gestaffelt bis 300 Euro (0) 0%
    13. Jahrespreis ab 100 Eurogestaffelt bis 1000 Euro (1) 50%

    Die folgende Umfrage soll Aufschluss geben, welche Gestaltung der Anwohnerparkgebühren am meisten Zuspruch erhält. Bitte schreibt auch Sachen auf, an die ich vielleicht noch nicht gedacht habe. 7 Kreuze können gemacht wären, sodass alle Staffelung-Kriterien angekreuzt werden können und außerdem noch ein Kreuz übrig ist für den Preis.

  • Die folgende Umfrage soll Aufschluss geben, welche Gestaltung der Anwohnerparkgebühren am meisten Zuspruch erhält. Bitte schreibt auch Sachen auf, an die ich vielleicht noch nicht gedacht habe. 7 Kreuze können gemacht wären, sodass alle Staffelung-Kriterien angekreuzt werden können und außerdem noch ein Kreuz übrig ist für den Preis.

    Staffelung Fahrzeugtyp: Fahrrad/E-Bike/Lastenrad kostenlos, L6E, L7E deutlich günstig. Ansonsten eine Staffelung, die den Unterschied zwischen Kei-Cars, e-Up und Co. und Ford F350 deutlich macht.

  • Staffelung Fahrzeugtyp: Fahrrad/E-Bike/Lastenrad kostenlos, L6E, L7E deutlich günstig. Ansonsten eine Staffelung, die den Unterschied zwischen Kei-Cars, e-Up und Co. und Ford F350 deutlich macht.

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    Das sind, wenn ich's richtig verstanden habe; Fahrzeuge der L6E-Klasse (max. 45 km/h). Die haben allerdings dieselbe Größe wie ein kleiner Kleinwagen. Also deutlich günstiger als ein Fiat 500 oder ein Smart-Zweisitzer sollten die nicht sein bei einer Anwohnerparkgebühr-Staffel. Zwar sind die Fahrzeuge auf max. 45 km/h zugelassen und dürfen nicht mehr als 425 kg wiegen, aber der Platzbedarf ist trotzdem immens größer als bei einem Fahrrad.

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    Das sind, wenn ich's richtig verstanden habe; Fahrzeuge der L6E-Klasse (max. 45 km/h). Die haben allerdings dieselbe Größe wie ein kleiner Kleinwagen. Also deutlich günstiger als ein Fiat 500 oder ein Smart-Zweisitzer sollten die nicht sein bei einer Anwohnerparkgebühr-Staffel. Zwar sind die Fahrzeuge auf max. 45 km/h zugelassen und dürfen nicht mehr als 425 kg wiegen, aber der Platzbedarf ist trotzdem immens größer als bei einem Fahrrad.

    DAs Problem bei den Dingern ist, dass das zumindest hier ne Gehhilfe für Jugendliche ist, bis die dann ein "richtiges" Auto bekommen. Und leider auch noch oft als Stinkekiste. 6KW und max. 425kg sind weit weg von heutigen Kleinwagen - auch die Abmessungen. Ein Citroen AMI 2,41m lang und 1,39m breit. Schau Dir mal hier bei Carsized einen VW up! im Vergleich zu so einem L6e Fahrzeug an. Der Flächenverbrauch von einem fetten Lastenrad dürfte so irgendwo in der Mitte liegen zwischen Fahrrad und L6e

  • DAs Problem bei den Dingern ist, dass das zumindest hier ne Gehhilfe für Jugendliche ist, bis die dann ein "richtiges" Auto bekommen. Und leider auch noch oft als Stinkekiste. 6KW und max. 425kg sind weit weg von heutigen Kleinwagen - auch die Abmessungen. Ein Citroen AMI 2,41m lang und 1,39m breit. Schau Dir mal hier bei Carsized einen VW up! im Vergleich zu so einem L6e Fahrzeug an. Der Flächenverbrauch von einem fetten Lastenrad dürfte so irgendwo in der Mitte liegen zwischen Fahrrad und L6e

    Ich habe das L6e-Fahrzeug verglichen mit einem Trabi:

    Trabant P 601 1969-1990 vs. Aixam City 2007-2020
    Trabant P 601 Estate 1969-1990 vs. Aixam City Hatchback Crossover 2007-2020. Compare car dimensions (length, width and height) vs. street perspective.
    www.carsized.com

    Der Trabi ist nur ein cm breiter, deutlich weniger hoch und nur rund einen halben Meter länger als das L6e-Fahrzeug Aixam.

    Allerdings ist der Trabi etwa um die Hälfte schwerer als der Aixam.

    Immerhin der Trabi, das war mal der Volkswagen in der ehemaligen DDR und dort heiß begehrt.

    Ein Smart-Zweisitzer ist kürzer, aber dafür rund 15 cm breiter als der Aixam. Und der Smart ist noch schwerer als der Trabi.

    Dein "Gehhilfe"-Hinweis sollte eigentlich ein Grund sein, beim Anwohnerparken den Aixam extra teuer zu machen!;)