RWBP - außerorts

  • Na, das mit der Stetigkeit haben sie sich ja nett zurechtgeschnitzt. Es muss ja nicht alles in irgendwelchen Regelwerken stehen, es genügt häufig. das eigene Hirn zu bemühen.

    Die Vorfahrt-/Vorrangsituation an dem "freien" Rechtsabbieger ist jedenfalls nicht eindeutig.

  • Die Vorfahrt-/Vorrangsituation an dem "freien" Rechtsabbieger ist jedenfalls nicht eindeutig.

    Urteil 7 A 3917/10 des VwG Hannover vom 3. Mai 2012:

    Zitat

    Die Anordnung ist rechtswidrig, weil sie geeignet ist, das allgemeine Risiko von Verkehrsunfällen erheblich zu erhöhen. Denn die Vorfahrtsregelung für Radfahrer (…) stellt sich als uneinheitlich und widersprüchlich dar. (…) Insgesamt liegt damit innerhalb des Kreuzungsbereichs eine gespaltene Vorfahrtsregelung vor, die geeignet ist, die Verkehrsteilnehmer zu verwirren.

    Darauf hatte ich die damals frisch ins Amt gekommene Leiterin der Straßenverkehrsbehörde noch einmal Ende 2019 hingewiesen. Egal. Wie auch die Tatsache, dass das Gefälle auf diesem "Geh- und Radweg" mehr als 5 % beträgt. Urteil 1 LB 505/15 des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 29.10.2019:

    Zitat

    Keine ausreichende Berücksichtigung findet vor allem die mit dem Gefälle der Inselstraße im Bereich R. (2% bis 4%) für einen gemeinsamen Geh- und Radweg verbundene Problematik. (…)

    Diese Ausführungen übersehen, dass die ERA 2010 unter Punkt 3.6 spezielle und hier einschlägige Empfehlungen für die gemeinsame Führung von Rad- und Fußgängerverkehr vorsehen. Dort wird zunächst auf die Ausnahmefunktion solcher Anlagen hingewiesen, die nur dort vertretbar seien, wo die Netz- und Aufenthaltsfunktion beider Verkehre gering sei. Sodann enthalten die Hinweise eine Aufzählung von Ausschlusskriterien für die gemeinsame Führung von Fußgänger- und Radverkehr, wozu auch „starkes Gefälle (mehr als 3 %)“ zählt, denn bei Gefälle nimmt die Geschwindigkeit des Radverkehrs zu (Punkt 2.3.5 ERA 2010 „Kriterium Längsneigung“). Eine Auseinandersetzung mit diesem speziellen Ausschlusskriterium fehlt. Sie ist auch nicht verzichtbar, weil das fragliche Gefälle der Inselstraße zwischen 4% und 0% schwankt. Der 4 %ige Gefälleabschnitt erstreckt sich auf einer Länge von 100 m, was für die Aufnahme erhöhter Geschwindigkeiten der Radfahrer bereits ausreicht, zudem weitere Abschnitte ebenfalls im Gefälle verlaufen und somit nicht zu einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten beitragen. Die Ausführungen im Widerspruchsbescheid zu den den Verkehrsteilnehmern allgemein obliegenden Sorgfaltspflichten nach §§ 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 StVO sind nicht ermessensgerecht, weil es um konkrete Gefahren auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg geht, die trotz der verkehrsrechtlichen Sorgfaltspflichten aller Verkehrsteilnehmer auftreten können. Bei anderer Sichtweise könnte niemals von der Gefährlichkeit einer bestimmten Verkehrsführung gesprochen werden, auch nicht von Gefahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn i. S. v. § 45 Abs. 9 S. 3 StPO, die durch ausnahmslos vorschriftsmäßiges und sorgfaltsgerechtes Verkehrsverhalten ausgeschlossen wären.

    Darauf hatte ich ebenfalls zum wiederholten Male am 02.02.24 hingewiesen und eine explizite Stellungnahme bzgl. des Gefälles verlangt. Man hat jene auch im Rahmen des LfDI-Antrages erneut vollständig ignoriert.

    So sieht das übrigens aus, wenn die einheimischen, von der Stadt protegierten und erwünschten Gehweg-E-Biker dort unterwegs sind. Und so, wenn ich mit dem Rennrad im Windschatten eines Treckers herfahre und das Wegelchen rechts liegenlasse. Man müsse unter anderem wegen "der gefährlichen Überholvorgänge" an der Benutzungspflicht festhalten. Dass wegen der durchgezogenen Linie dort überhaupt niemand Radfahrer überholen darf, spielt keine Rolle. Ebenso, dass es auf der Fahrbahn in den letzten 20 Jahren seit Anlage dieses Scheißwegelchens keinen einzigen Unfall mit Radfahrern gab, dagegen schon mehrere auf dem "Geh- und Radweg". Teils auch wegen der Tatsache, dass die Stadt diesen Weg im Winter nur sehr selten streut.

  • aber die Frage, die sich mir stellt: warum betreibst du den Aufwand, mit der Behörde noch auf diesem Wege (Hinweise, Mitteilungen) zu kommunizieren? :/

    Das ist doch offensichtlich vertane Zeit (und Nerven). Auf allen Seiten. Die sehen nicht ein, warum etwas geändert werden sollte, du siehst nicht ein, warum es so bleiben sollte. Müsste man dann nicht jemanden einschalten, der eine Entscheidung trifft?

  • das ist ein Grund, den ich nachvollziehen kann.

    Da bleibt mir als Empfehlung für die geistige Gesundheit nur, sich vielleicht besser auf Kriegsschauplätze zu konzentrieren, die man gewinnen kann. Mit Hinweisen und Empfehlungen schafft man es, die wirklich krass-dämlichen RWBP wegzubekommen. Aber sowas da an einer "großen Straße"? Never. Und wenn, hängts nicht von dir und dem Umfang / Qualität der Hinweise ab, sondern von den Einstellungen der Personen, die entscheiden.

    Ich würd 20,- wetten, dass du bei allen Behörden als "Intensivbürger" bekannt bist und sich überhaupt nicht mehr inhaltlich mit deinen Positionen auseinandergesetzt wird. Da geht es nur noch darum, dich abzuwimmeln. Daran ist aber in meinen Augen nicht "das System" schuld - falls das jetzt wieder als Argument kommt X/

  • Wenn ich nicht mal eine Einbahnstraßenklage gewinnen oder so einen überflüssigen und unverhältnismäßigen, jeglicher Logik unverdächtigten Blödsinn mit sachlichen Verweisen auf die einem mit den nackten Arsch ins Gesicht springenden Widersprüche und einschlägigen Vorschriften bzw. Urteile wegbekomme, kann in diesem Land niemand auch nur irgendetwas erreichen.

    Deine Beurteilung beinhaltet einen Fatalismus, welchen ich gerade aufgrund dessen, was mir hier tagtäglich angetan wird (nicht nur von Dosennazis, sondern gerade von deren Einpeitschern in den Behörden) erst dann akzeptieren werde, wenn man mich final natenomisiert hat. Worauf - da bin ich mir sicher (einschließlich meiner "Freunde" vom "ADFC") - auch alle hoffen.

    Es ist mir auch egal, ob diese personifizierten Pervertierungen rechtsstaatlicher Grundsätze mich als "Querulanten" betrachten oder nicht. Was ich im Übrigen in diesem dysfunktionalen Failed State als Auszeichnung, denn als Makel betrachte. Ich bin in meiner "Intensivität" auch nur die logische und angemessene Gegenreaktion auf behördliches Versagen.

    Der Rest will sich nur nicht eingestehen, dass sein naiver Glaube daran, es hier mit etwas anderem als nackter Willkürherrschaft zu tun haben, überhaupt noch irgendeine eine reelle Grundlage hätte.

  • Es ist leider so, dass man von den Behörden nur dann Ernst genommen wird, wenn man klagt. Schade eigentlich.

    Die Behörden wissen natürlich, dass das die wenigsten - auch wegen des Kostenrisikos - machen und fahren daher die Aussitzstrategie. Bei mir (und weiteren Leuten hier im Forum) funktioniert das ja nun nicht. Ich klage, wobei ich mir derzeit immer noch die echten "low hanging fruits" vornehme, denn leider gibt es davon noch immer genügend, irgendwie haben knapp 28 Jahre seit der Einführung des § 45 (9) StVO und der "Abschaffung" der allgemeinen Radwegbenutzungspflicht nicht ausgereicht, um zumindest alle hirnrissigen Anordnungen zu beseitigen.

    Wobei selbst solche Anordnungen dann manchmal noch die Einschaltung der 2. Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit brauchen, bevor die Behörde endlich einknickt.

    Trotzdem muss das mit den Klagen weitergehen, bis alle Behörden kapieren: ihr müsst euch dann halt zur Not vor Gericht "verteidigen". Dazu habt ihr keine Lust? Na, dann schraubt halt das Schild ab. Oder noch besser: wendet euch an Bundesregierung und Bundesrat und schaut, dass diese anachronistische Benutzungspflicht endlich komplett aus der StVO rauskommt. Vorher wird es keine Ruhe geben.

  • Prinzipiell würde ich dir gerne zustimmen. Solange aber Klagen immer nur von Einzelnen abhängen, kann sich bestenfalls im Einzelfall was ändern. Ich frage mich schon seit vielen Jahren, warum wir Radwegekritiker es immer noch nicht hinbekommen haben, uns in irgendeiner Weise zu organisieren? Warum gibt es immer noch keine Alternative zum ADFC? Warum sammelt man nicht seine auch finanziellen Kräfte, um gewisse Grundsatzfragen zur Not auch mal bis nach Leipzig oder Karlsruhe zu treiben? Ich denke hierbei nicht nur "egoistisch" an meinen, leider vom Rest der Welt ignoriert werdenden Fall B 10, der ALLES beinhaltet, warum der Radverkehr auf allen Ebenen und vor allem auch auf dem Land rechtlich gesehen keine Rolle spielt und systemisch diskriminiert wird. Warum fordert niemand die Gebührenfreiheit für verwaltungsgerichtliche Klagen oder Widersprüche (die Stadt wollte von mir hierfür auch noch um die 250 Euro einsacken).

    Stattdessen verbrannte ich - entgegen meiner eh nicht vorhandenen Erwartungen - die Kohle eines Kumpels, der mir die Verpflichtungsklage zur Öffnung der 1. Pirmasenser Einbahnstraße finanzierte, um mich dann von mäßig motivierten "Richtern", die sich als Vormund und Anwälte der Verwaltung (die sich in der gesamten mündlichen Verhandlung nicht ein einziges Mal äußern mussten) betrachteten, verhöhnen zu lassen. Und der vorsitzende Richter tat dies auch im Wissen darüber, dass ich mir eine Berufung vor dem OVG niemals hätte leisten können.

    Ich freu mich für jeden, der es sich leisten kann. Wenn aber "Recht" nur eine Ware ist, dessen Erwerb man sich zuallererst leisten können muss, kann von "Rechtsstaat" nicht die Rede sein. Wobei eine funktionierende Fach- und Rechtsaufsicht ja zumindest einen Teil hiervon erübrigen würde - doch auch hier kann ich nach Jahren nur konstatieren: Die BRD ist ein Failed State.

  • warum wir Radwegekritiker es immer noch nicht hinbekommen haben, uns in irgendeiner Weise zu organisieren?

    Der VGR scheint nicht mehr so besonders lebendig ...

    Gibt man die Domain solo ein ohne Wir über uns hintendran, taucht ein Name auf, der schon zu meinem de.rec.fahrrad-Zeiten recht umstritten war meiner dunklen Erinnerung nach, Details weiß ich aber nicht mehr. Vielleicht deswegen nicht mehr vital ... Bernds Seite funktioniert noch, sagt aber nix zum Verein. Irgendwo könnte ich noch den Vereinsflyer rumliegen haben, von dem lagen im Umweltzentrum mal ein paar vor Jaaaahren ...

  • Ist "umstritten" nicht auch eine dieser hohlen, wertenden Propagandafloskeln, mit denen man Leute diffamiert und aus dem Diskurs ausgrenzt? Das ist auf eine ironische Weise irgendwie witzig, weil es ja wohl kaum ein Thema geben dürfte, welches unter Radfahrern (neben dem Helm) "umstrittener" ist, als das Thema "Radweg". Vielmehr müsste man sich ja eigentlich die Frage stellen, warum die Öffentlichkeit von diesem "Streit" kaum etwas mitkriegt und stattdessen nur eine Seite die einzig wahre Wahrheit - nämlich das Radwege eine supertolle Sache sind und wir noch viel mehr davon benötigen - verbreiten darf?

    Allerdings: Wer (wie zahlreiche bekanntere Namen aus der radwegkritischen Szene) selbst im Jahre 2024 ein vorsintflutliches Newsgroup-System (welches sogar google neulich aufgegeben hat) wie de.rec.fahrrad immer noch für ein zeitgemäßes Kommunikationsmittel hält, braucht sich halt auch nicht wundern, dass man nicht wahrgenommen wird.

    Zu Bernd Sluka: Hat in seiner Funktion beim VCD (von dem ich übrigens auch nie auch nur eine einzige Rückmeldung erhielt) meiner Meinung nach in den letzten Jahren ziemlich viel Kreide gefressen.

  • Wenn ich nicht mal eine Einbahnstraßenklage gewinnen oder so einen überflüssigen und unverhältnismäßigen, jeglicher Logik unverdächtigten Blödsinn mit sachlichen Verweisen auf die einem mit den nackten Arsch ins Gesicht springenden Widersprüche und einschlägigen Vorschriften bzw. Urteile wegbekomme, kann in diesem Land niemand auch nur irgendetwas erreichen.

    Der Endgegner sind eh die gemeinen Bürger, die bislang noch jeden auch nur ansatzweise "freigegebenen" Nebenweg als Fortschritt begrüßen, und die sich sowohl als Radfahrer wie auch als Autofahrer radikal und vollständig gegen jede Differenzierung in "benutzungspflichtig" und "wahlfrei" sperren.

    Infolgedessen gibt es den Paradigmenwechsel nicht "von oben" durch Änderung des Verwaltungshandelns, sondern höchstens "von unten" durch aktive Inanspruchnahme der Fahrbahn mit dem Fahrrad. Also nicht lang fragen, Fahrbahn fahren. Jeder Tag ist ein guter Tag für deine "Ein-Mann-Critical-Mass".

  • Ja, mache ich ja seit rund 25 Jahren. Kann aber nicht behaupten, dass ich viele Nachahmer zum Fahrbahnradeln oder gar zivilen Ungehorsam gegen blaue Schilder animiert hätte.

    Im Gegenteil. Gestern unterhielt ich mich am See und unterwegs (auf dem MTB) mit einem anderen Gelegenheitsradler. Gurkt auch in aller Regel auf allem rum, was nicht die Fahrbahn ist und konnte weder als Auto- noch Radfahrer die oben gezeigte Verkehrssituation vor allem am freilaufenden Rechtsabbieger rechtlich korrekt einordnen.

    Ich bin hier in Pirmasens diesbezüglich ein absoluter Rufer, ähm, Radler in der Wüste. Und wenn ich mir vergegenwärtige, was man ihm Rahmen des großartigen "Radverkehrskonzepts" (dessen Fehlen übrigens laut Verwaltungsgericht ein berechtigtes Hindernis für die Freigabe meiner Einbahnstraße war und an welchem man mich - im Gegensatz zum ADFC - auch ganz bewusst nicht beteiligte) angekündigt hat, kommt mir auch nur das nackte Grauen.

  • Kann ich mir nicht leisten. Und nach meiner verlorenen Einbahnstraßenklage werde ich auch nie wieder die Dienste des Pseudo-Gerichts in Neustadt in Anspruch nehmen.

    In der "Rheinpfalz" war im Herbst 2023 ein Artikel erschienen (Paywall, daher nur Intro lesbar), dass nämliche(?) Einbahnstraße ein halbes Jahr nach der verlorenen Klage dann doch für den Radverkehr geöffnet wurde? Das ist ja wohl an Bösartigkeit kaum zu überbieten.

  • Danke für die passende Wortwahl. Jep, nahezu alles, was die Stadt Pirmasens und das Gericht in dieser Sache mit mir getrieben haben, war bösartig. Der vorsitzende Richter hatte regelrecht Spaß, mich für meine Dreistigkeit zu bestrafen, dass ich auf einer Entscheidung beharrte, anstatt der Stadt Pirmasens noch einmal über 7 Monate Zeit zu geben, eine Einbahnstraßenregelung zu überprüfen, deren Überprüfung sie zuvor schon mehrfach angekündigt, aber nie wirklich durchgeführt (und mich also nachweislich belogen) hatte.

    Falls Interesse bestünde, würde ich zum Thema Schillerstraße auch noch einen etwas ausführlicheren Beitrag verfassen und meine Schriftsätze verlinken. Die Farce vor dem VG Neustadt war auch der ausschlaggebende Grund, warum ich meinen Blog damals dichtgemacht hatte.

  • Bin an den Klageschriften durchaus interessiert.
    Irgendwie ist mir bis heute unklar, warum man eine Einbahnstraße für den Radverkehr nicht per Anfechtungsklage in die Gegenrichtung frei bekommen sollte, sondern nur aufgrund einer Verpflichtungsklage, die doch weniger rechtsschutzintensiv ist.

  • Das liegt halt auch daran, dass diese Einbahnstraßenregelung (mit ziemlicher Sicherheit, es gab ja leider keine Anordnung mehr) älter als ich selbst war. Und den Feinheiten des deutschen Verwaltungsgerichtswegs. Anfechten kannst du ja m. E. nur (innerhalb der bescheuerten Jahresfrist) bestehende Verbote in Gestalt von konkreten Verkehrszeichen (wobei auch das in Abrede gestellt wurde). Mir wäre es bspw. auch recht gewesen, wenn sie die Einbahnstraßenregelung ingesamt aufgehoben hätten. Ich kann aber m. E. keine fehlenden Zusatzzeichen (1022-10) "anfechten", sondern nur per erneuter Ermessensausübung einfordern. Der vorsitzende Richter äußerte sich zu diesem Punkt allerdings auch etwas kryptisch. Egal. Ich mach im Klage-Unterforum mal einen Beitrag auf und poste in den nächsten Tagen die jeweiligen Dokumente.

  • Nein, auch innerhalb der Jahresfrist ist es bei Einbahnstraßen zwecks Freigabe in Gegenrichtung wohl so, dass das nur über einen Verpflichtungsantrag geht, im Zuge dessen dann die Behörde "pflichtgemäßes Ermessen" ausüben muss. Und verwaltungsgerichtlich ist in diesem Fall halt nur überprüfbar, ob die Behörde die Grenzen des Ermessen eingehalten hat, was bekanntlich ein dehnbarer Begriff ist.

    Unstrittig ist aber ein "Einfahrt verboten"-Schild (VZ 267) ein Verbotsschild, so dass man sich auf Art. 2 GG berufen kann. Und das sollte man doch anfechten können. Zumal es sich evident um eine Beschränkung des fließenden Verkehrs handelt, so dass nicht nur § 39 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 S. 1, sondern gerade auch § 45 Abs. 9 S. 3 StVO einschlägig sind.

    War eigentlich während der Verhandlung schon absehbar, dass die Behörde die Öffnung in naher Zukunft ohnehin plant?

  • Ich glaube, die Kläger geben sich Illusionen hin. Sie hoffen, durch einige Gewinne werde sich der Gegner besinnen.

    1. Das ist natürlich nicht der Fall, denn er bricht ja Recht und Gesetz vorsätzlich. Solange nicht Gulag droht, wird man unverändert weiter machen. Ein ausschließlich durch Gerichte erzwungener Zustand ist ein instabiler Zustand = endlos klagen.
    2. Für jedes entfernte Blau wachsen 5 nach.
    3. Wenn die gewonnenen Klagen überhand nehmen, nur mal angenommen, wird man die StVO anpassen.
    4. Auch von den höchsten Gerichten ist nur noch Kontra zu erwarten. Was ist, wenn man es tatsächlich dorthin schafft, die Geschichte dann aber wie der gesamte Corona-Schweinkram durchgewunken wird? Dann haben doch alle die Arschkarte, für immer.

    Wenn die richtigen Radfahrer sich also Einig werden wollen, dann zunächst über eine Strategie. Schritt 1: Möglichkeiten, …, Für und Wider Klagen.

    Müsste man dann nicht jemanden einschalten, der eine Entscheidung trifft?

    Ja, mich. Immerhin waren die Richter so freundlich und haben mir einen erheblichen Beurteilungsspielraum zugestanden, innerhalb dessen allein meine Auffassung zählt. Und danach verliert das Wegelchen recht zuverlässig.

    Deine Beurteilung beinhaltet einen Fatalismus

    Man nennt es die Realität der größeren Muskeln.

    Also nicht lang fragen, Fahrbahn fahren.

    Frechheit! Auf diesen Spruch habe ich das Urheberrecht.