Nicht-Benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege

  • Streng genommen OT, aber passt irgendwie hierher. Hoheluftbrücke 2008/2009: Während längerer Bauarbeiten wurden Geh- und Radweg komplett voneinander getrennt. Da Fußgänger zu Fuß Gehende gern den kürzesten Weg nehmen, sieht man hier das Ergebnis. Habe damals den Versuch gemacht, klingelnd durch die Menschentraube zu fahren. Kaum Reaktionen, keinerlei Schuldbewusstsein, nichts dergleichen...

    Natürlich ordnet das VZ 237 "aus Sicherheitsgründen" die Benutzungspflicht des "Radwegs" an... Ob wohl die Polizei auch Monate lang untätig geblieben wäre, wenn die zu Fuß Gehenden auf der Fahrbahn gelaufen wären? Ein weiteres Beispiel für die Verlogenheit der Straßenverkehrsbehörden, was die RWBP angeht.

  • Streng genommen OT, aber passt irgendwie hierher. Hoheluftbrücke 2008/2009: Während längerer Bauarbeiten wurden Geh- und Radweg komplett voneinander getrennt. Da Fußgänger zu Fuß Gehende gern den kürzesten Weg nehmen, sieht man hier das Ergebnis. Habe damals den Versuch gemacht, klingelnd durch die Menschentraube zu fahren. Kaum Reaktionen, keinerlei Schuldbewusstsein, nichts dergleichen...

    Natürlich ordnet das VZ 237 "aus Sicherheitsgründen" die Benutzungspflicht des "Radwegs" an... Ob wohl die Polizei auch Monate lang untätig geblieben wäre, wenn die zu Fuß Gehenden auf der Fahrbahn gelaufen wären? Ein weiteres Beispiel für die Verlogenheit der Straßenverkehrsbehörden, was die RWBP angeht.

    Ich erinner mich noch daran. Später wurde das Radfahren dort total verboten . . .


  • Ich denke, die Beschränkung auf solche Gegenden kann man getrost weglassen, wenn man den hier im Forum zahlreich vertretenen Hamburger Radlern Glauben schenken darf. Mancherlei Fußgänger ist es nicht mal ansatzweise klar, dass es Verkehrsregeln auch für zu-Fuß-Gehende gibt.

    Auch außerhalb der norddeutschen Tiefebene, die nach Ansicht der meisten Experten eh nicht für die menschliche Besiedlung geeignet ist, gibt es beachtliche Ansammlungen humaner Behausungen.
    Als meine Schwester vor über 10 Jahren in Konstanz wohnte, bekam ich ob der zahlreichen und selbstbewußt auftretenden Radfaher dort fast einen Kulturschock. Fußlinge auf Radwegen wurden lautstark weggeklingelt oder der Arsch abgefahren. Deshalb achteten die Fußlinge sehr genau darauf, auf welchem Straßenteil sie gerade unterwegs waren. Die Touristen hatten eine steile Lernkurve.

    bye
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  • Ja, da wurde irgendwann [Zeichen 254] an der Fahrbahn und [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1012-32] an der behelfsbrücke ausgeschildert, so ich mich recht erinnere

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Sinnfreier geht es nicht. Das [Zeichen 254] bezieht sich auf die gesamte Straße, also auch eventuell angelegte Gehwege und sogar Radwege.
    Das [Zeichen 239] verbietet auf dem jeweiligen Straßenteil jeden anderen Verkehr als Fußgängervekehr. Ein [Zusatzzeichen 1012-32] ist also hier doppelt überflüssig.
    Haben die Schilder zu viel oder können die keine StVO lesen?

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Hatte ich auch mal: Fahrbahnerneuerung auf Brücke über eine AB: Tempo 30, Radweg gesperrt + Z.254 (kein Fußweg vorhanden).
    No, nachdem ich nach einer Woche keine Lust mehr auf die matschige offizielle "Umleitung" hatte hab ich dann halt streng nach StVO die paar Wochen dort durch*geschoben* - sie wollten es ja nicht anders.

    Mann, gab das viele rote Birnen :D - aber leider nie eine Begegnung mit den großen grünen Männchen.

  • oder können die keine StVO lesen?

    Meine Vermutung: Lesen klappt gerade noch so, alle Schaltjahre wird auch mal was davon Verstanden, an der Umsetzung scheitert's dann aber trotzdem.

    Umleitdingens... was? Ohne Belegphoto bleibt das für mich eine Urban Legend. :huh:

  • "richtige" Umleitdingens, sogar im Doppelpack.

    Allerdings stehen in bestimmten Hamburger Stadtteilen solche mobil aufgestellten Verkehrszeichen nicht sehr lange . . .
    Die Radwegaufleitung auf die Fahrbahn an der Schanzenstraße 31 verschwindet immer wieder, scheint jetzt wohl dauerhaft aufgegeben worden zu sein wegen Kampfparkervandalismus.
    Heute nachts und morgen könnte sich ja mal wieder einige Veränderungen ergeben wegen „Queer feministische Take Back The Night“ und „Das Proletariat hat kein Vaterland!“

  • Streng genommen OT, aber passt irgendwie hierher. Hoheluftbrücke 2008/2009: Während längerer Bauarbeiten wurden Geh- und Radweg komplett voneinander getrennt. Da Fußgänger zu Fuß Gehende gern den kürzesten Weg nehmen, sieht man hier das Ergebnis. Habe damals den Versuch gemacht, klingelnd durch die Menschentraube zu fahren. Kaum Reaktionen, keinerlei Schuldbewusstsein, nichts dergleichen...

    Natürlich ordnet das VZ 237 "aus Sicherheitsgründen" die Benutzungspflicht des "Radwegs" an... Ob wohl die Polizei auch Monate lang untätig geblieben wäre, wenn die zu Fuß Gehenden auf der Fahrbahn gelaufen wären? Ein weiteres Beispiel für die Verlogenheit der Straßenverkehrsbehörden, was die RWBP angeht.

    Das hatte ich damals auch mal beobachtet, als ich meine Blitzanlage am Kleinen Kielort zur Reparatur brachte. Ich hatte mich damals gefragt, warum man wohl nicht einfach die beiden Schilder vertauscht — Radlinge auf den rechten Sonderweg zu leiten erscheint mir noch etwas einfacher als Fußgänger vom linken Sonderweg zu vertreiben. Ändert natürlich insgesamt nichts daran, dass das alles Murks war.