Streng genommen OT, aber passt irgendwie hierher. Hoheluftbrücke 2008/2009: Während längerer Bauarbeiten wurden Geh- und Radweg komplett voneinander getrennt. Da Fußgänger zu Fuß Gehende gern den kürzesten Weg nehmen, sieht man hier das Ergebnis. Habe damals den Versuch gemacht, klingelnd durch die Menschentraube zu fahren. Kaum Reaktionen, keinerlei Schuldbewusstsein, nichts dergleichen...
Natürlich ordnet das VZ 237 "aus Sicherheitsgründen" die Benutzungspflicht des "Radwegs" an... Ob wohl die Polizei auch Monate lang untätig geblieben wäre, wenn die zu Fuß Gehenden auf der Fahrbahn gelaufen wären? Ein weiteres Beispiel für die Verlogenheit der Straßenverkehrsbehörden, was die RWBP angeht.