Fußverkehr ist Basismobilität

  • Das direkte Lenkverhalten hilft beim auf der Stelle stehen allerdings ungemein, wenn man wirklich langsam machen will 😉

    So geht es manchmal. Ich hatte die Vorstellung, dass das Geradeausfahren mit niedriger Geschwindigkeit leichter gelingt, wenn das Fahrrad so gebaut ist, wie anscheinend früher üblich, dass es nämlich eher dazu neigt geradeaus zu fahren und ein träges Lenkverhalten hat.

    Aber in dem von mir zitierten Text steht ja: "Ein solcher Rahmen (der schnell auf Lenkbewegungen reagiert) ist für geübte Amateure und Profis bei Straßenrennen (Pulkfahren, Ausreißmanöver etc.) geeignet." Es wird also ausdrücklich auf das "Pulkfahren" hingewiesen.

    Ein solches schnelles und direktes Lenkverhalten hilft dann wie du es berichtest, Silence, beim auf der Stelle stehen. Und möglicherweise auch beim Fahren mit langsamer Geschwindigkeit. Das heißt Fahrradfahrer*innen, die mit einem solchen "modernen" Rad antreten, hätten bei einem Langsamfahren-Wettbewerb die besseren Chancen.

    Das würde heißen, Fahrräder, so wie sie früher häufiger gebaut wurden, nämlich mit trägem Lenkverhalten, lassen sich nur sehr schwer langsam fahren. Und ich hatte falsch vermutet, dass sich solche Fahrräder auch gut langsam fahren lassen. :/

    Bis zu welcher niedrigster Geschwindigkeit lässt sich denn nun ein Fahrrad schlingerfrei fahren? Und ist es wirklich so, dass ein schlingerfreies Fahren mit Schrittgeschwindigkeit für die meisten Fahrradfahrer*innen nicht möglich ist? Immerhin gilt auf so ausgeschilderten Wegen: [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    "Auf Wegen mit einer Beschilderung aus “Gehweg” und “Radfahrer frei” dürfen Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."

    Zusatzzeichen 1022-10 'Radfahrer frei': Bedeutung erklärt
    Immer häufiger ist das Zusatzzeichen 1022-10 “Radverkehr frei' auf deutschen Straßen anzutreffen. Es wird oftmals auch 'Radfahrer frei' genannt. Wo ist…
    www.stvo2go.de
  • Es gibt sicher Geometrien, die das begünstigen. Am Ende hängt es vermutlich größtenteils am Fahrer. Ich habe auf den Rennrad kein Problem, im Bummeltempo unter 5 km/h neben Fußgängern herzufahren, andere schon.

    Bei Kfz in vbB geht die Spanne, dessen was geduldet wird in Gerichtsurteilen, ja auch gerne mal bis 15 km/h und von Geschwindigkeitsmessungen auf Gehwegen hab ich noch nichts gehört.

    Es ist für keinen der Beteiligten ein Sicherheitsgewinn, wenn jemand in der Ebene Serpentinen fahren muss, nur damit er nicht umfällt.

    Schrittgeschwindigkeit auf Gehwegen deute ich als mindestens so schnell, dass der individuelle Fahrer nicht ins Schlingern gerät.

  • Es gibt sicher Geometrien, die das begünstigen. Am Ende hängt es vermutlich größtenteils am Fahrer. Ich habe auf den Rennrad kein Problem, im Bummeltempo unter 5 km/h neben Fußgängern herzufahren, andere schon.

    (...)

    Es ist für keinen der Beteiligten ein Sicherheitsgewinn, wenn jemand in der Ebene Serpentinen fahren muss, nur damit er nicht umfällt.

    Schrittgeschwindigkeit auf Gehwegen deute ich als mindestens so schnell, dass der individuelle Fahrer nicht ins Schlingern gerät.

    In diesem Zusammenhang habe ich von diesem Lenkstabilisator für's Fahrrad gelesen:

    "Damit Senioren in Zukunft noch sicherer auf zwei Rädern fahren können, arbeiten Forscher nun an einem stabilisierten E-Bike. Erste Erfolge sind bereits sichtbar. (...) Den Forschern ist es gelungen, das E-Bike ab einer Geschwindigkeit von 4 km/h zu stabilisieren. Wie bei einem Segway soll es in Zukunft unmöglich sein, einfach mit dem E-Bike umzukippen."

    eBike-News com 28.6.21

    "Die Stützräder der Zukunft? Forscher entwickeln sturzfreie Gazelle"

    In dem Artikel steht allerdings auch, dass es bis zur Serienreife noch etwas dauern wird.

    Ich könnte mir gerade beim E-Bike als Erschwernis für das Langsamfahren den rechts starken Antriebsimpuls vorstellen, der beim Beginn mit dem Pedalieren einsetzt. Werde mal bei der nächsten Probefahrt darauf achten.

    Im Übrigen glaube ich nicht, dass speziell Senior*innen Schlinger-Probleme beim Langsam-Fahrradfahren haben.

  • Fußverkehr ist Basismobilität, Fahrradverkehr aber irgendwie auch. (Finde ich.)

    Auch wenn man beide Mobilitätsformen als Basismobilität sieht, ist es wichtig nur in Ausnahmefällen eine gemeinsame Nutzung von Verkehrswegen anzuordnen. Und wo das geschieht sollte der Fußgängerschutz im Vordergrund stehen.

    So ausgeschilderte Wege gewähren zumindest im Prinzip den Vorrang und Schutz des Fußverkehrs: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Diese Beschilderung wiederum regelt das nicht so eindeutig und stark: [Zeichen 240]

    Das Verkehrszeichen gemeinsamer Fuß- und Fahrradweg hat den Nachteil, dass in den Fällen, in denen zum Beispiel ein Bürgersteig damit gekennzeichnet wird oder ein Weg entlang einer Landstraße, der Fußgängerschutz nicht mehr so eindeutig gewährleistet ist. Trotzdem sind Fahrradfahrer verpflichtet, diesen Weg anstatt der Fahrbahn zu benutzen.

    Aber wie sieht das für Fußgänger aus, wenn sie auf einem so ausgeschilderten Weg unterwegs sind: [Zeichen 237]

    Oder dürfen dort Fußgänger gar nicht unterwegs sein? Auch dann nicht, wenn kein parallel geführter Fußweg existiert.

    Und wie sieht das in diesem Fall aus?

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Meines Erachtens dürfte ein Weg nicht so ausgezeichnet werden, wenn kein parallel geführter Fußweg vorhanden ist.

  • Oder dürfen dort Fußgänger gar nicht unterwegs sein? Auch dann nicht, wenn kein parallel geführter Fußweg existiert.

    Nein, dürfen sie nicht. Genauso wenig wie Radfahrer auf reinen Gehwegen.

    Und wie sieht das in diesem Fall aus?

    https://www.google.de/maps/@50.83020…i8192?entry=ttu

    Das ist eigentlich auch nichts anderes als [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10], aber rechtlich vermutlich eher wie [Zeichen 240] auszulegen.

  • Ein "Radfahrer frei" gibt nach § 2 definitionsgemäß einen Radweg in Gegenrichtung frei. Ob dieser Radweg ein 237er mit/ohne 237, ein 240er mit/ohne 240 oder ein 241er mit/ohne 241 ist, ist nicht definiert. Ok, einen 241er m/o könnte man erkennen, aber ob 237er oder 240er erkennt man nicht. Ein 237er m/o müsste m.E. ein Fußverkehrsverbotsschild bekommen, damit es klar wird ... Denn ein Radfahrer frei alleine sperrt den Weg aus demselben Grund den Weg nicht für Fußgänger. Ein 237 würde ihn für Fußgänger sperren.

    Hier ist es aber eh eine Fehlbeschilderung, denn von der anderen Seite her steht das:

    Google Maps
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    www.google.de

    Gehweg, Radfahrer frei also. Ein Gehweg kann m.E. nicht in Gegenrichtung ein Radweg sein, unvereinbar. Entweder müsste auf der anderen Seite ein 240 hin oder über das "Radf. frei" ein Gehwegschild.

    Im weiteren Verlauf sind ja Geh- udn Radweg vom Belag her unterscheidbar, keine Beschilderung nötig. Beim Abschnitt ohne parallele Fahrbahn ist das "frei" eh ein Etikettenschwindel, da alternativlos.

    Im übrigen braucht es dort, wäre es ein reiner Radweg, keinen parallelen Gehweg, da es auf der Seite ja keine Ziele gibt, die nur so für Fußgänger erreichbar wären. Auf beidseitige Gehwege auch auf anliegerfreien Seiten besteht m.E.n. kein Anspruch.

  • Hier ist es aber eh eine Fehlbeschilderung, denn von der anderen Seite her steht das:

    https://www.google.de/maps/@50.83041…i8192?entry=ttu

    Gehweg, Radfahrer frei also.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Schilderkombination Gehweg, Radfahrer frei in beide Richtungen [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] +[Zusatzzeichen 1000-31] sich auf den Gehweg bezieht, der an der Clausstraße entlangführt.

    Die von dir ausgewählte googlestreetview-Aufnahme gilt für Fahrradfahrer, die an der Clausstraße entlang fahren. Schau dir mal diese Mappillary-Fahrt an, da fährt jemand einem schwarzen Mercedes hinterher. Rechts ist der Schildermast zu sehen, der auch auf deiner streetview-Aufnahme zu sehen ist.

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    Und jetzt die Gegenrichtung:

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    Der Weg, der mit der Kombination [Zusatzzeichen 1022-10]+[Zusatzzeichen 1000-31] ausgeschildert ist verläuft aber quer zur Clausstraße.

    Und wenn man von der Gegenseite guckt, und zwar noch bevor die Clausstraße von der Gegenseite aus gekreuzt wird, dann steht da dieses Schild:

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    Und das hätte eigentlich noch einmal wiederholt werden müssen, also auch auf der anderen Seite der Clausstraße stehen müssen. Und genau dieselbe Kombination, nämlich [Zeichen 240]+[Zusatzzeichen 1000-31] müsste auch an dieser Stelle stehen, wenn man nämlich auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg sich der Clausstraße von der anderen Seite nähert, um sie dann zu kreuzen. Stattdessen steht da fälschlicherweise die Kombination Fahrradfahrer frei + Verkehr in beide Richtungen [Zusatzzeichen 1022-10]+[Zusatzzeichen 1000-31]

    Dieser Fahrradfahrer, Man erkennt am Schatten, dass es sich um eine Fahrradfahrer handeln muss fährt auf die Querung des kombinierten Fahrrad-Fußweges auf die Querung über die Clausstraße zu:

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    Der fährt allerdings von der Fahrbahn auf den gemeinsamen Fuß- und Radweg, der an der Stelle, an der Fahrradfahrer drauf fährt, gar nicht entsprechend ausgeschildert ist. Eigentlich müsste er absteigen und schieben. Andererseits ist nach nur wenigen Metern dieses Schild aufgehängt:

    Ist zwar kein offizielles Verkehrszeichen und berechtigt auch nicht wirklich zum Fahrradfahren, aber dafür muss man schon ganz schön genau versuchen, die Materie zu durchdringen.

    Hier die Mapillary-Aufnahme von der Stelle:

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    Da kann man eigentlich nur hoffen, dass hier nie was Ernsthaftes passiert.

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Schilderkombination Gehweg, Radfahrer frei in beide Richtungen [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] + [Zusatzzeichen 1000-31] sich auf den Gehweg bezieht, der an der Clausstraße entlangführt.

    Das Schild steht parallel zum Geländer ausgerichtet,

    - gilt also rechtstheoretisch für die Fahrt, ähm, ins Schaufenster rein

    - wird aber in allen Gegenden Schlands entgegen der Rechtstheorie dafür verwendet, dass Geh-/Radwege nach rechts und links gelten und sichtbar sein sollen für Radler von quer ...

    Das es so gedacht ist, sieht man, wenn man beim 2. M. ein Bild weiter schaltet und reinzoomt:

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    Das gilt für den weiteren Verlauf des Weges, der um die Kurve läuft, immer dem Geländer hinterher.

    Alles blöd gelöst dort, ist aber für Deine Hauptfrage egal: ein "R frei" alleine macht keinen reinen Radweg ohne Fußgänger, s.o.

  • Zu der Beschilderung [Zeichen 240] schreibt die Polizei Duisburg: "Was darf der Fußgänger?
    Fußgänger dürfen den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der ganzen Breite benutzen und dort auch stehenbleiben. Sie dürfen darauf vertrauen, dass Radfahrer rechtzeitig durch Glockenzeichen auf sich aufmerksam machen. Sie brauchen, da dort Radfahrer keinen Vorrang haben, nicht fortwährend nach Radfahrern, die etwa von hinten herankommen könnten, Umschau zu halten. Fußgänger müssen Radfahrer natürlich passieren lassen."

    Präventionstipps für Fußgänger und Fahrradfahrer
    Die Verkehrszeichen 240 und 241 regeln, wer kombinierte Fuß- und Radwege benutzen muss.
    duisburg.polizei.nrw

    Das passt nicht so recht zu diesem Gemeinsamen Fuß und Radweg auf dem Macpillary-Foto aus Berghausen bei Karlsruhe:

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    Trotzdem macht es natürlich Sinn, als Fußgänger an so einer Engstelle wie auf dem Foto sich so zu verhalten, wie es das Piktogramm nahelegt. Fußgänger sollen laut dem Piktogramm an der Engstelle rechts gehen. Ungerecht gegenüber Fußgänger*innen ist die Winzigkeit des Fußgänger-Piktogramms gegenüber dem vergleichsweise riesigen Fahrradpiktogramm.

    Dieser Fußgänger geht an der Stelle allerdings eher mittig bis links auf dem Gemeinsamen Fuß und Radweg (Macpillary-Aufnahme von derselben Stelle, allerdings in Gegenrichtung aufgenommen):

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    Andererseits ist auf Landstraßen geregelt, dass Fußgänger linksseitig gehen sollen, wenn kein Gehweg vorhanden ist: "StVO §25 (1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist."

    § 25 Fußgänger


  • Im global agierenden Kapitalismus werden Probleme nicht gelöst sondern eingepreist.
    Tom Borg