Angebotsradwege in der neu umgestalteten Göttinger Chaussee

  • Die Göttinger Chaussee wird zurzeit mit einer Stadtbahntrasse ausgestattet, auf der bald die neue Linie 12 nach Hemmingen fahren soll.

    Kürzlich hatte ich einen kleinen Ausflug zur Baustelle unternommen und in diesem bereits fertig gestellten Teil diese Aufnahmen gemacht. Die erste Aufnahme ist stadtauswärts in Höhe Haus 164, die zweite stadteinwärts in Höhe Haus 213 aufgenommen.

    So wie hier ist über weite Strecken entlang der neuen Stadtbahntrasse der Fahrradweg als Angebotsradweg ausgeschildert. Die Breite ist 2,00 m inklusive rote Begrenzungslinie. Der grau gepflasterte Streifen misst 1,60 m.

    Es gibt in Hannover zahlreiche Angebotsradwege, die vor Inkrafttreten der bundesweiten Änderung der Benutzungspflicht-Regelung im Oktober 1998 einmal benutzungspflichtig gewesen sind. Üblicherweise sind die nicht ausgeschildert. Häufig sind sie schmaler als der hier gezeigte. Dass es sich um Fahrradwege handelt, erkennt man in der Regel an der Pflasterung oder einer weißen Linie.

    Dass auf einer so langen Strecke der neue Radweg ausdrücklich als nicht benutzungspflichtiger Fahrradweg ausgeschildert wurde, finde ich gut. Allerdings frage ich mich, ob man auf die Schilder [Zusatzzeichen 1022-10] nicht einfach hätte verzichten können. An vielen anderen Angebotsradwegen in Hannover stehen diese Schilder nicht. An anderen wiederum schon. Ergibt sich rechtlich einen Unterschied für den Fahrradverkehr, ob diese Schilder nun stehen oder nicht?

  • Ich bin jetzt im ersten Moment davon ausgegangen, dass das [Zusatzzeichen 1022-10] für die Fahrbahn hätte gelten sollen. Was aber natürlich überhaupt gar keinen Sinn macht.

  • Eventuell unterscheidet man so zwischen Radwegen, die weiter benutzt werden sollen, aber nicht müssen und solchen, die inzwischen obsolet sind und man nur noch nicht rausgerissen hat?

    Ist das mit dem Mülleimer jetzt Zufall, oder hat man den bewusst so gedreht, dass er nicht in den grauen Bereich rein hängt?

  • Allerdings frage ich mich, ob man auf die Schilder [Zusatzzeichen 1022-10] nicht einfach hätte verzichten können.

    in meinen Augen: ja, man hätte darauf verzichten können.

    Wenn 10/10 Personen sagen: das grau-rote da ist ein Radweg, dann ist das ein Radweg. Es bedarf bei durchgehender Gestaltung da auch keiner Wiederholung oder Klarstellung.

    Ich werfe die Frage in den Raum, ob man nach §45 (9) überhaupt diese VZ aufstellen darf.

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.

    (Hervorhebung von mir)

    :/