Moin
Aus dem Ausland habe ich schon einzelne Beispiele gesehen, wo der Radweg nicht an Rand geführt wird, sondern in dr Mitte der Straße, in der Regel dann, wenn dort ein Mittelstreifen vorhanden ist.
Gibt es solche Führungen auch im Einzugsbereich deutscher Gesetze und Richtlinien?
Anlass war eine Diskussion um eine verkorkste Radschnellwegvariante, wobei dieser Teilabschnitt auch für nicht verkorkste interessant sein könnte, wo eine kurze Diskussion mit jemand dann so lief "und stadteinwärts muss man 2x die Tram queren" (müsste man, wenn man auf dem heutigen Weg bliebe) versus ich "Nö, muss man nicht, wenn man's richtig macht" (stadteinwärts zusammen mit der Bahn die Fahrbahn queren, dann wäre man schon bahnfrei in der Mitte und müsste an der Kreuzung kurz drauf nur noch an die Seite ...
.. wenn man nicht in der gleich Mitte bliebe bis hinter der großen Brücke und somit etliche massive Problemstellen rechts liegen lässt, wie mir inzwischen als Idee kam ...)
Gibt's Bsp.? Mainz habe ich schon gehört, aber noch nicht gefunden. Und wie hat man das richtlinienkonform hingekriegt?